Deutscher Bundestag Drucksache 21/7220
21. Wahlperiode 20.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Sandra
Detzer, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6576 –
Chinesische Investitionen in Europas Automobilindustrie – Wertschöpfung und
industrielle Souveränität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die europäische Automobilindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden
Strukturwandel. In mehreren EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland
als größtem Automobilstandort Europas, entstehen freie
Produktionskapazitäten, die zunehmend auf das Interesse chinesischer Automobilhersteller und
Technologiekonzerne treffen (
www.focus.de/auto/autostandort-deutschland/di
ese-chinesischen-hersteller-draengen-jetzt-nach-deutschland_5f4a60fd-61ff-4f
75-96c9-058804fa80ba.html).
Vor dem Hintergrund des zunehmenden globalen Wettbewerbs um
Schlüsseltechnologien wird immer wichtiger, unter welchen Bedingungen ausländische
Investitionen der europäischen Wirtschaft zugutekommen. Sie können helfen,
Standorte auszulasten, Arbeitsplätze zu sichern und industrielle
Wertschöpfung in Europa zu halten. Bei Investitionen, Beteiligungen und Übernahmen,
insbesondere aus China, stellen sich aber auch industrie- und
sicherheitspolitische Fragen, zumal die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes in den
vergangenen Jahren wiederholt vor den Risiken gewarnt haben. Auch mit Blick
auf stark gestiegene sicherheitspolitische Bedrohungslagen wurden
entsprechende Übernahmen durch gesetzliche Nachjustierungen erschwert (
www.han
delsblatt.com/politik/deutschland/spionagegefahr-verfassungsschutz-warnt-vo
r-fernzugriff-auf-chinesische-e-autos/100194216.html).
Für die Europäische Union (EU) stellt sich damit auch die Frage, ob diese
Entwicklung zu einer Stärkung des Binnenmarkts und der industriellen Basis
in Europa führt oder neue einseitige Abhängigkeiten zur Folge hat. Der von
der Europäischen Kommission vorgelegte Industrial Accelerator Act (IAA)
benennt deshalb u. a. die Automobilindustrie als strategischen Sektor und
sieht Bedingungen für große ausländische Investitionen vor, etwa mit Blick
auf Beschäftigung, Innovation, Wissens- und Technologietransfer sowie lokale
Wertschöpfung (
https://commission.europa.eu/news-and-media/news/commiss
ion-proposes-new-measures-boost-eu-industry-and-jobs-2026-03-04_en).
Die Fragestellenden haben entsprechende Themen bereits u. a. in den Kleinen
Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/5351, 21/2884 und 21/5898
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
17. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
adressiert; die aktuellen Entwicklungen in der europäischen
Automobilindustrie begründen darüber hinaus weiteren Klärungsbedarf zur Position und
Strategie der Bundesregierung.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über chinesische
Automobilhersteller, Tochterunternehmen, Beteiligungen oder Joint Ventures, die
seit 2020 Produktionsstandorte in Deutschland oder der EU aufgebaut,
erweitert, angemietet, übernommen oder genutzt oder entsprechende
Vorhaben öffentlich angekündigt haben (Angaben für Deutschland bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Welchen Mitgliedstaaten der EU sowie welche Standorte, Werke oder
Industrieflächen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon
betroffen, und in welchem Stadium befinden sich die jeweiligen Vorhaben,
z. B. Planung, Genehmigungsverfahren, Bau, Testproduktion,
Serienfertigung, eingestellt bzw. abgebrochen (Angaben für Deutschland bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
3. In welchen Fällen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung
um
a) neu errichtete Werke,
b) die Übernahme oder Mitnutzung bestehender Werke,
c) Auftragsfertigung durch europäische Unternehmen,
d) Joint Ventures oder
e) sonstige Kooperationsmodelle?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Umfang chinesische Automobilhersteller in Europa bislang ungenutzte oder
unterausgelastete Produktionskapazitäten europäischer Hersteller nutzen
oder nutzen wollen, und welche Werke oder Standorte sind nach
Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über öffentlich berichtete
mögliche Übernahmen, Beteiligungen oder Mitnutzungen von Werken,
Werksteilen oder Produktionsflächen durch chinesische
Automobilhersteller in Deutschland, und wie bewertet sie deren Bedeutung für
Beschäftigung, Standortauslastung, lokale Wertschöpfung und
technologische Kompetenzen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Chinesische Automobilhersteller verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über einzelne Beteiligungen an deutschen und europäischen Unternehmen aus
der Automobilbranche. Sie besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung aber
aktuell keine eigenen Pkw-Produktionswerke in Deutschland.
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen Produktionsstandorte
chinesischer Automobilhersteller in der EU, befinden sich im Bau oder sind
angekündigt worden. Hierzu zählen u. a.:
Hersteller Land Status/Vorhaben
BYD Ungarn (Szeged) Werk im Bau
SAIC
(MG)
Spanien Werk für 2028 angekündigt
Chery Spanien (Barcelona) Produktion in ehemaligem Nissan-Werk
gestartet
Hersteller Land Status/Vorhaben
XPeng Österreich/
Deutschland
Montage bei Magna
Geely Schweden/Belgien durch Übernahme der Pkw-Sparte von
Volvo
Geely Slowakei Werk im Bau
Calb Portugal Werk im Bau
Darüber hinaus erhebt die Bundesregierung nicht systematisch Daten über den
Aufbau von Produktionsstätten durch chinesische Automobilhersteller oder
chinesische Beteiligungen an Unternehmen im europäischen Ausland.
6. Welche Gespräche haben Mitglieder der Bundesregierung seit
Amtsantritt im Mai 2025 mit der Europäischen Kommission, EU-
Mitgliedstaaten, Automobilherstellern, Zulieferern, Gewerkschaften oder anderen
relevanten Akteuren über die wachsende Präsenz chinesischer
Automobilhersteller in Europa geführt (bitte nach Datum, Gesprächspartner und
Thema, z. B. Wertschöpfung, FDI (Foreign Direct Investment)‑
Screening, Beschäftigung, Technologietransfer, De‑Risking, aufschlüsseln)?
Datum
Teilnehmendes
Ressort
Gesprächspartner/
Akteur
Thema Anmerkungen
20.5.2025 BMWE BMin Reiche mit
Vertreter des BMW-
Vorstands
Lage der
Automobilindustrie
20.05.2025 BMWE BMin Reiche mit
Vertretern der IG Metall
Aktionsplan
Automobilindustrie, Strategisches
De-Risking,
09.09.2025 BKAmt
BMWE
BMV
BK Merz mit dem VDA
Vorstand im Rahmen
der IAA Mobility in
München
Lage der
Automobilbranche
Strategischer Dialog der
KOM mit der
Automobilindustrie
17.09.2025 BMWE BMin Reiche mit
Vertretern des VW
Vorstands
Lage der
Automobilindustrie
09.10.2025 BKAmt,
BMWE,
BMF,
BMAS,
BMUKN
BK Merz und ChefBK
Frei mit u. a. VDA,
BMW, VW, Mercedes
Benz, Bosch, Schaeffler
uvm. auf CEO-Level
Herausforderungen der
Automobilindustrie
Automobildialog
der
Bundesregierung
23.10.2025 BKAmt ChefBK Frei mit Ola
Källenius/
Mercedes Benz
Faire Handelspraktiken,
mögliche
Schutzmaßnahmen und neue
Handelshemmnisse zwischen
USA-CHN-EU
3.11.2025 BMWE Teilnahme BMin Reiche
an Friends of Industry
IAA, Automotive Action
Plans
24.11.2025 BMWE Teilnahme BMin Reiche
Handelsministerrat
Automotive Action Plan
Handlungsoptionen zur
Stärkung der europäischen
Automobilindustrie
Datum
Teilnehmendes
Ressort
Gesprächspartner/
Akteur
Thema Anmerkungen
26.11.2025 BKAmt BK Merz mit MP
Kretschmann (BW) und
VertreterInnen der
Automobilindustrie
Herausforderungen der
Automobilindustrie: v. a.
europäischer
Regulierungsrahmen, Wettbewerb
mit CHN
Strategiedialog
Automobilwirtschaft Baden-
Württemberg
09.03.2026 BMWE BMin Reiche mit
Teilnehmern des
Spitzengesprächs Bündnis
Zukunft der Industrie
(BZdI)
Geopolitische
Entwicklungen und
industriepolitische Maßnahmen
06.05.2026 BKAmt ChefBK Frei Gespräch
mit Dr. Stefan Hartung/
Bosch
Faire Handelspraktiken,
mögliche
Schutzmaßnahmen und neue
Handelshemmnisse zwischen
USA-CHN-EU
Darüber hinaus macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine
Angaben zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der
Bundesregierung mit Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind
unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer
Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der
Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger
Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst
auch eine Weitergabe an das Parlament –, würden sich die Gesprächspartner bei
einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen
austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene
und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre
dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im
Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für
Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Arbeitsplätze chinesische Automobilhersteller seit 2020 in Deutschland und
Europa geschaffen oder angekündigt haben und wie viele dieser
Arbeitsplätze nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell besetzt sind (Angaben
für Deutschland bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Anteil
dieser Arbeitsplätze in hochwertigen Wertschöpfungsbereichen liegt,
insbesondere in Forschung und Entwicklung, Software, Batterieentwicklung,
Fertigungsplanung, Plattformtechnologie, System‑ und
Integrationsentwicklung, Leistungselektronik und datenbasierten Diensten?
Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
9. Verfügt die Bundesregierung über ein Lagebild dazu, welchen Anteil
europäische Zulieferer an den Wertschöpfungsketten chinesischer
Automobilhersteller in Europa haben, insbesondere in den Bereichen
Batterien, Leistungselektronik, Software, Fahrzeugintegration, Maschinen- und
Anlagenbau sowie Logistik, und in welchen Segmenten eine
Abhängigkeit von nichteuropäischen Zulieferern vorliegt, und wenn ja, wie sieht
dieses Lagebild aus?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob chinesische
Automobilhersteller oder mit ihnen verbundene Unternehmen seit 2020
nationale oder europäische Fördermittel für Investitionen in
Produktions-, Entwicklungs-, Batterie- oder Softwarestandorte in Deutschland
oder der EU erhalten haben, und wenn ja, um welche Förderprogramme,
Fördersummen, Standorte, Unternehmensstrukturen und Laufzeiten der
Förderung handelt es sich?
Chinesische Automobilhersteller oder mit ihnen verbundene Unternehmen
haben in diesem Zeitraum keine Fördermittel für Investitionen in Produktions-,
Entwicklungs-, Batterie- oder Softwarestandorte in Deutschland im Rahmen
der Förderrichtlinie Elektromobilität erhalten. Zum Umgang in den weiteren
EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob chinesische
Automobilhersteller in Deutschland Fachkräfte aus der deutschen
Automobil- und Zulieferindustrie gewinnen, insbesondere in den Bereichen
Entwicklung, Software, Batterie, Produktion, Fertigungsplanung, Einkauf,
Vertrieb und Management, und welche Auswirkungen sieht sie auf den
Kompetenzaufbau in Deutschland und Europa (Angaben für Deutschland
bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt diesbezüglich keine eigenen Daten.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob chinesische
Automobilhersteller in der EU und Deutschland Forschungs- und
Entwicklungszentren aufbauen oder erweitern, und welche technologischen
Schwerpunkte (z. B. Fahrzeugsoftware, Plattformen,
Fahrerassistenzsysteme, Batteriechemie, Leistungselektronik) identifiziert die
Bundesregierung hierbei (Angaben für Deutschland bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen einzelne chinesische
Automobilhersteller über Forschungs- Entwicklungs- und Designzentren in Deutschland
und in der EU bzw. planen deren Aufbau. Hierzu gehören etwa BYD, Xiaomi,
XPeng, Changan, Geely, SAIC (MG) und Chery.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Fällen
chinesische Unternehmen über Kooperationen, Beteiligungen, Joint
Ventures, Zulieferbeziehungen oder Lizenzmodelle Zugang zu europäischem
Entwicklungs-, Plattform-, Software-, Batterie- oder Fertigungs-
Knowhow erhalten, und welche Anforderungen sieht die Bundesregierung,
damit solche Kooperationen sowohl den Schutz sensibler Technologien als
auch gegenseitigen Wissens- und Technologietransfer gewährleisten?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob europäische
Automobilhersteller im Rahmen von Kooperationen mit chinesischen
Unternehmen Zugang zu chinesischer Technologie, Software,
Plattformen, Batterietechnologie oder Produktionskompetenz erhalten, und
welche Bewertung dieser Zugänge trifft die Bundesregierung hinsichtlich
ihrer Langlebigkeit und strategischen Bedeutung?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Vertragliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen hinsichtlich des Einsatzes
von Technologien und proprietären Fähigkeiten im Rahmen von Kooperationen
unterliegen der Vertraulichkeit und sind daher der Bundesregierung nicht im
Einzelnen bekannt und entziehen sich einer Bewertung durch die
Bundesregierung.
In Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen unterstreichen Vertreter der
Bundesregierung das im Koalitionsvertrag als Ziel festgeschriebene De-Risking
und in der China-Strategie der Bundesregierung enthaltenen Empfehlungen an
Unternehmen, unter anderem ihre Abhängigkeiten in kritischen Sektoren zu
identifizieren und zu verringern, Lieferketten und -beziehungen zu
diversifizieren und sensible Bereiche besonders zu schützen, die auch in der Prüfung und
Abwägung möglicher neuer Kooperationen berücksichtigt werden sollten.
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von
Technologiezufluss nach Europa und Technologietransfer aus Europa im Rahmen
solcher Kooperationen, und welche Tendenzen bei der Verlagerung von
Entwicklungs‑ und Integrationskompetenzen identifiziert die
Bundesregierung?
Insbesondere im Zuge der Elektrifizierung und Automatisierung von
Fahrzeugen wird ein verstärkter Einfluss von außereuropäischen Technologieanbietern
und ein entsprechender Technologietransfer, auch außerhalb der klassischen
Automobilindustrie, beobachtet. Entwicklungs- und Integrationskompetenzen
in Deutschland und der EU sind nach wie vor generell sehr hoch. Allerdings
gibt es Bereiche, in denen außereuropäische Anbieter Marktführer sind und in
denen die Gefahr des Souveränitätsverlustes besteht. Beispiele hierfür sind
Cloud-Backendsysteme, große KI-Modelle (Large Language Models (LLMs)
im Kontext von Cybersicherheit insbesondere auch zur Suche von
Schwachstellen und zur automatisierten Generierung von Exploitcode) und
Technologien zum automatisierten Fahren. Beim automatisierten Fahren ist insbesondere
auch eine Verlagerung von Kompetenzen hinsichtlich Sensortechnologie aus
Europa zu beobachten.
16. Wie bewertet die Bundesregierung Chancen und Risiken einer stärkeren
Nutzung chinesischer Software, Plattformen, Batterietechnologie,
Fahrzeugarchitekturen oder Produktionssysteme durch europäische
Hersteller, insbesondere mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit, Geschwindigkeit
der Transformation und mögliche technologische Abhängigkeiten?
Die chinesische Gesetzgebung verpflichtet Unternehmen, mit der chinesischen
Regierung und ihren Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten und kann
staatlichen Stellen weitreichende Einsicht in ihre IT-Systeme gewähren.
Technologische Abhängigkeiten in den in der Frage genannten Bereichen können daher
dazu führen, dass über vernetzte Komponenten u. a. generierte Daten
entsprechend abfließen.
Unter Gesichtspunkten der Cybersicherheit ist es wichtig, dass es einen gut
funktionierenden Wettbewerb mit deutschen oder europäischen Anbietern in
den relevanten Marktsegmenten gibt, insbesondere auch im Hinblick auf neue
Technologien. Die wesentlichen Gründe unter Gesichtspunkten der
Cybersicherheit sind hierfür zum einen ein frühzeitiger und tiefer Zugriff auf die
Technologien, um deren Sicherheitseigenschaften grundlegend zu verstehen,
Risiken zu bewerten und Mitigationsmaßnahmen rechtzeitig abzuleiten. Zum
anderen die Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten für
sicherheitssensitive Anwendungen, bei denen die gesamte relevante Lieferkette
vertrauenswürdig ist. Darüber hinaus erhöhen technologische Abhängigkeiten
auch das Risiko, wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt zu sein.
17. Zusätzlich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6433, welche aktuellen Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die Nutzung von Daten, Cloud‑Infrastrukturen und
Software‑Architekturen chinesischer Automobilhersteller in Deutschland
und Europa produzierten oder betriebenen vernetzen Fahrzeugen, und
welche Risiken sieht sie in diesem Zusammenhang für Cybersecurity,
Datenhoheit und Verbraucherschutz, insbesondere mit Blick auf
Frühwarnsystemen oder Over‑the‑Air-Updates?
Zu den IT-bezogenen Risiken im Hinblick auf vernetzte Fahrzeuge chinesischer
Hersteller wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 27, 28 und
30 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/6433 verwiesen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Warnungen des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV), das explizit vor Spionage und möglichen
Datenabflüssen warnte (
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/spionag
egefahr-verfassungsschutz-warnt-vor-fernzugriff-auf-chinesische-e-auto
s/100194216.html), und was plant die Bundesregierung auch an
gesetzgeberischen Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen?
Digital vernetzte Fahrzeuge verfügen allgemein über hochkomplexe, vernetzte
Systeme, die eine große Menge an Daten generieren, speichern und
übermitteln. Aufgrund der steigenden Marktanteile im europäischen Markt sowie u. a.
den in der Volksrepublik China gültigen Regeln zur Datenweitergabe ergibt
sich die Notwendigkeit, mögliche Risiken chinesischer Fahrzeuge genau im
Blick zu haben. Die Bundesregierung geht dabei derzeit von abstrakten
Missbrauchsgefahren bei der Nutzung der anfallenden Daten aus. Es wird ergänzend
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage 21/5898
verwiesen.
19. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Kooperationen mit chinesischen Automobilherstellern
nicht nur Produktions- und Vertriebskapazitäten stabilisieren, sondern
auch Entwicklungs-, Innovations- und Systemkompetenzen sowie die
technologische Souveränität in Europa stärken?
Kooperationen zwischen Herstellern folgen unternehmerischen Erwägungen,
auf die die Bundesregierung grundsätzlich keinen Einfluss nimmt. Die
Bundesregierung prüft aber laufend die von ihr gesetzten industriepolitischen
Rahmenbedingungen, mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des
deutschen Wirtschaftsstandorts zu erhalten und zu stärken, und passt diese bei
Bedarf an. In diesem Sinne bringt sie sich auch auf EU-Ebene ein. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 23 und 24 verwiesen.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Importe chinesischer Fahrzeuge, Batterien und zentraler
Fahrzeugkomponenten nach Deutschland und in die EU seit 2020 sowie über die
gleichzeitige Zunahme chinesischer Investitionen in europäische
Produktionsstandorte, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
durch diese Entwicklung auf europäische Automobilhersteller,
Zulieferer, Beschäftigung und industrielle Wertschöpfung in Deutschland?
Die wertmäßige Entwicklung der Importe chinesischer Fahrzeuge kann in der
Datenbank von Eurostat (
https://ec.europa.eu/eurostat/de/data/database)
eingesehen werden.
Die Bundesregierung setzt sich für freien Handel und fairen Wettbewerb im
Rahmen bestehender Handelsabkommen ein. Gleichzeitig beobachtet die
Bundesregierung die Zunahme des Wettbewerbs durch chinesische
Automobilhersteller in Europa sehr genau. Gegen ungerechtfertigte Handelsverzerrungen,
Dumping o. Ä. steht der Europäischen Union das
Handelsschutzinstrumentarium zur Verfügung. Die Europäische Kommission hat bereits
Antisubventionszölle auf Importe von E-Fahrzeugen aus China eingeführt.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten,
wonach chinesische Automobilhersteller ihre Europastrategie von reinen
Export- und Lizenzmodellen hin zu lokaler Produktion, Übernahmen,
Auftragsfertigung, Technologiekooperationen und Joint Ventures
erweitern und europäische Hersteller zugleich zunehmend chinesische
Technologie, Plattformen oder Software nutzen (
www.handelsblatt.com/politik/i
nternational/handelskonflikt-china-bautin-europa-so-viele-fabriken-wie-n
ie-zuvor/100225865.html)?
Es wird auf die Antwort zu der Fragen 16 und 20 verwiesen.
22. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung
Investitionen chinesischer Automobilhersteller in Produktionsstandorte,
Entwicklungszentren, Softwarekompetenzen, Batterietechnologie oder
Plattformtechnologien im Rahmen ihrer De‑Risking-Strategie gegenüber
China, und welche Risiken für die industrielle und technologische
Souveränität Deutschlands und Europas identifiziert die Bundesregierung?
Es bestehen enge wirtschaftliche Verflechtungen Deutschlands mit China, das
in 2025 unser größter Warenhandelspartner war. Mit der China-Strategie der
Bundesregierung wird ein Abbau kritischer Abhängigkeiten („De-Risking“),
aber keine wirtschaftliche Entkopplung („De-Coupling“) verfolgt. Investitionen
aus China sowie Kooperationen zwischen Unternehmen am Standort
Deutschland sind grundsätzlich im deutschen Interesse, sofern sie auf dem Leitprinzip
der Reziprozität beruhen und zum beiderseitigen Nutzen erfolgen, also zur
Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland und in Europa
ebenso beitragen wie zum Wissenstransfer und zum Ausbau von Kompetenzen
und zugleich den Transfer kritischer Technologie aus Europa nach China
ausschließen. Entsprechende Kooperationen sind weiter zu beobachten und
hinsichtlich ihrer diesbezüglichen Auswirkungen zu bewerten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 16, 19, 20 und 23 verwiesen.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im
Rahmen des EU Industrial Accelerator Act diskutierten Ansatz, ausländische
Direktinvestitionen in strategischen Sektoren an Bedingungen wie
Eigentumsgrenzen, Joint-Venture-Pflichten oder verbindlichen
Technologietransfer zu knüpfen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen
Ansatz im Hinblick auf die Automobilindustrie?
Die Prüfung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen
Investitionsvorgaben durch die Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
Grundsätzlich teilt sie das Ziel möglichst werthaltiger Auslandsinvestitionen in der
Europäischen Union, beispielsweise in Bezug auf lokale Wertschöpfung,
Technologiediffusion oder Beschäftigungseffekte. Zugleich ist entscheidend, dass
Europa ein attraktiver Investitionsstandort bleibt. Es muss sichergestellt
werden, dass der bürokratische Aufwand für Investoren und Behörden angemessen
bleibt und Verfahren nicht unnötig verlängert werden. Über die mutmaßlichen
Auswirkungen des derzeit noch in der Diskussion befindlichen IAA auf die
wirtschaftlichen Beziehungen zu Drittstaaten liegen der Bundesregierung keine
belastbaren Erkenntnisse vor.
24. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass
Investitionen in strategische Automobiltechnologien (z. B. Software,
Plattformen, Batterien, Fahrzeugarchitekturen) an Kriterien wie lokale
Wertschöpfung, Technologietransfer, europäische Zulieferanteile,
Beschäftigungssicherung und Schutz sensibler Daten sowie Standort- und
Tariftreue geknüpft werden, und welche konkreten Vorschläge verfolgt die
Bundesregierung hierzu?
Die Bundesregierung prüft derzeit noch die Vorschläge der EU-Kommission zu
europäischen Präferenzen in Bezug auf die öffentliche Beschaffung und
Förderung von Elektrofahrzeugen.
Aus Sicht der Bundesregierung kann der Industrial Accelerator Act einen
sinnvollen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung in der
europäischen Automobilindustrie leisten.
Die Bundesregierung gibt Unternehmen keine Kriterien für
Investitionsentscheidungen vor.
Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregerierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD „Industrial Accelerator Act und SMR-
Förderarchitektur der EU und deren Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland“
auf Bundestagsdrucksache 21/6942 verwiesen.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sozial‑ und
Beschäftigungsstandards an von chinesischen Automobilherstellern neu
errichteten oder genutzten Produktionsstandorten in der EU, insbesondere
hinsichtlich Tarifbindung, Arbeitszeitregelungen, Arbeitsschutz,
Weiterbildung und Mitbestimmung, und welche Anforderungen vertritt die
Bundesregierung, damit solche Investitionen zu guter Arbeit,
Qualifizierung, Mitbestimmung und nachhaltiger Standortentwicklung beitragen?
Der Bundesregierung liegen zu den von chinesischen Automobilherstellern neu
errichteten oder genutzten Produktionsstandorten in der EU keine Erkenntnisse
zu den Sozial- und Beschäftigungsstandards (Tarifbindung, Mitbestimmung,
Arbeitszeitregelungen, Arbeitsschutz usw.) vor. Bei der Produktion sind
zumindest die gesetzlichen Anforderungen an die Sozial- und
Beschäftigungsstandards zu erfüllen.
26. Welche Kriterien wendet die Bundesregierung bei der Prüfung
chinesischer Investitionen in die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie an,
insbesondere unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, kritischen
Technologien, Datenhoheit, Forschungskapazitäten und
infrastrukturrelevanten Einrichtungen?
Die Bundesregierung kann den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb eines
inländischen Unternehmens oder einer Beteiligung an einem inländischen
Unternehmen durch einen unionsfremden Erwerber im Einzelfall im Rahmen der
Investitionsprüfung prüfen. Prüfungsmaßstab ist dabei eine voraussichtliche
Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in
Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne von Artikel
8 der Verordnung (EU) 2019/452. Falls es zur Abwendung einer solchen
voraussichtlichen Gefährdung erforderlich ist, erteilt das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) die Genehmigung nur unter Auflagen oder
untersagt die Beteiligung. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den
Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Der Begriff der öffentlichen Ordnung
oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist ein aus dem Unionsrecht
übernommener Rechtsbegriff (vgl. Artikel 52 Absatz 1, Artikel 65 Absatz 1b
AEUV). Seine Ausformung obliegt den Mitgliedstaaten innerhalb der engen
Grenzen des europäischen Rechts. Nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs erforderlich ist die Gefährdung eines Grundinteresses der
Gesellschaft (EuGH, Urteil vom 14. März 2000, C-54/99, Rn. 17). Ausdrücklich hat
der EuGH z. B. schon anerkannt, dass zur öffentlichen Sicherheit Fragen der
Sicherheit der Versorgung im Krisenfall in den Bereichen Telekommunikation
und Elektrizität oder bei der Gewährleistung von Dienstleistungen von
strategischer Bedeutung gehören. Insgesamt steht dem BMWE bezüglich der Frage,
ob die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
voraussichtlich beeinträchtigt ist, ein (unionsrechtlich determinierter)
Beurteilungsspielraum zu. Die Investitionsprüfung ist grundsätzlich länderneutral. Bei
der Prüfung einer voraussichtlichen Beeinträchtigung kann aber beispielsweise
berücksichtigt werden, ob der Erwerber unter staatlicher Kontrolle steht.
27. Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung atypische
Kontrollerwerbe im Zusammenhang mit Investitionen in der
Automobilindustrie, etwa über Minderheitsbeteiligungen, Vetorechte, exklusive
Technologielizenzen, Softwarezugänge, Datenzugänge oder exklusive
Liefer- und Vertriebsbeziehungen, außenwirtschaftsrechtlich prüfrelevant
sein, und sieht die Bundesregierung hierbei Regelungs- oder Prüflücken?
Ein sicherheitsrelevanter Einfluss auf ein inländisches Unternehmen kann nicht
nur durch den Erwerb von Stimmrechten entstehen, sondern auch dann, wenn
der Erwerber in anderer Weise eine wirksame Beteiligung an der Kontrolle des
inländischen Unternehmens erlangt (sog. atypischer Kontrollerwerb). § 56
Absatz 3 der Außenwirtschaftsverordnung sieht daher bereits vor, dass auch in
Fällen, in denen ein Stimmrechtserwerb mit Gewährung bestimmter anderer
Möglichkeiten der Einflussnahme einhergeht, unter bestimmten
Voraussetzungen ein prüffähiger Erwerb in der Investitionsprüfung vorliegen kann. Bisher
ist die alleinige Einräumung von Sonderrechten, ohne dass zugleich auch
Stimmrechte erworben werden, nicht prüffähig. Die Bundesregierung prüft im
Rahmen der Novellierung des Investitionsprüfungsrechts, ob hier eine
regelungsbedürftige Lücke vorliegt.
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
novellierten EU‑FDI-Screening-Verordnung und deren geplanter Integration ins
deutsche Investitionsprüfgesetz für die Prüfung für chinesische
Investitionen in die europäische und deutsche Automobilindustrie, insbesondere
mit Blick auf Batterien, Software, Fahrzeugdaten, Plattformtechnologien,
Leistungselektronik oder Produktionssysteme?
Die Investitionsprüfung bleibt auch nach der Novellierung der EU Screening
Verordnung länderneutral. Es erfolgt weiterhin eine Prüfung der konkreten
Erwerbskonstellation im Einzelfall, siehe auch die Antwort zu Frage 26. Artikel 4
Absatz 1 der novellierten EU-Screening Verordnung, die voraussichtlich im
Januar 2028 wirksam wird, verbietet u. a. eine Diskriminierung aufgrund der
Herkunft der Erwerber. Artikel 19 der novellierten Verordnung legt zudem
Kriterien fest, die die Mitgliedstaaten bei der Bewertung, ob sich eine ausländische
Investition voraussichtlich nachteilig auf die Sicherheit oder die öffentliche
Ordnung auswirkt, berücksichtigen müssen. Dazu zählen Auswirkungen auf die
in Anhang III der novellierten Verordnung genannten Technologiebereiche, zu
denen u. a. fortschrittliche Konnektivitäts-, Navigations- und
Digitaltechnologien und fortschrittliche Sensortechnologien gehören. Die Bundesregierung wird
die Novelle der EU Screening Verordnung bei der anstehenden Überarbeitung
des Investitionsprüfrechts berücksichtigen.
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Umfang Partnerschaften europäischer Automobilhersteller mit chinesischen
Unternehmen zu einem nachhaltigen Kompetenzaufbau, Wissens- und
Technologietransfer sowie zu Kosteneffekten in Deutschland und Europa
beitragen?
Die Bundesregierung erhebt nicht systematisch Daten i. S. d. Fragestellung.
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eigene
europäische Kompetenzen in zentralen Zukunftsfeldern der Automobilindustrie
(z. B. Software, Batterie, Plattformtechnologie, digitale
Mobilitätsdienste) zu stärken und zugleich einseitige technologische Abhängigkeiten zu
vermeiden?
Im Bereich von Batterien unterstützt die Bundesregierung seit Jahren den
Aufbau einer europäischen Batteriezellfertigung, u. a. durch eine gezielte
Forschungsförderung aber beispielsweise auch im Rahmen von zwei Batterie-IPC-
EI (Important Projects of Common European Interest). Die Förderung im
Rahmen der europäischen integrierten Projekte IPCEI „IPCEI on Batteries/
European Battery Innovation (EuBatIn)“ hat das Ziel, Innovationen in den Markt zu
überführen und bei der Skalierung zu unterstützen.
31. Welchen Einfluss hat laut Bundesregierung der wachsende Marktanteil
chinesischer Automobile in Deutschland auf die von deutschen
Automobilherstellern verkauften Elektroautos?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
32. Welche Abstimmung erfolgt zwischen der Bundesregierung und den EU-
Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission hinsichtlich einer
gemeinsamen Bewertung chinesischer Investitionen in der europäischen
Automobilindustrie?
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/452 beteiligen die Mitgliedstaaten
einander und die Europäische Kommission an nationalen
Investitionsprüfverfahren, deren Gegenstand konkrete Erwerbsvorgänge bezüglich
unionsansässiger Unternehmen durch unionsfremde Erwerber sind. Die solchermaßen
beteiligten Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission können gegenüber
dem prüfenden Mitgliedstaat dabei Kommentare und Stellungnahmen abgeben,
wenn sie der Auffassung sind, dass die betreffende Direktinvestition die
Sicherheit oder öffentliche Ordnung des kommentierenden Mitgliedstaats oder – bei
Stellungnahmen der Kommission – in mehr als einem Mitgliedstaat
voraussichtlich beeinträchtigt. Die prüfenden Mitgliedstaaten berücksichtigen die
Kommentare der anderen Mitgliedstaaten und die Stellungnahmen der
Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Entscheidung. Mit der EU-Screening
Verordnung, deren novellierte Fassung voraussichtlich ab Januar 2028 wirksam
werden wird, wird der europäische Kooperationsmechanismus weiter gestärkt.
33. Welche konkreten politischen Initiativen plant die Bundesregierung auf
nationaler und europäischer Ebene, um Produktion, Beschäftigung,
Forschung, Entwicklung, Zulieferstrukturen und technologische
Souveränität in der europäischen Automobilindustrie zu sichern, und wie verknüpft
sie diese Initiativen mit industriepolitischen Vorhaben auf EU‑Ebene
(z. B. Industrial Accelerator Act, Net‑Zero‑Industry‑Act, FDI‑
Screening)?
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die Wettbewerbsfähigkeit
am Industriestandort Deutschland zu erhalten und zu stärken. Dazu zählen die
Verbesserung der Standortbedingungen, wie zum Beispiel Bürokratieabbau und
eine Stärkung des Binnenmarkts, ebenso wie eine konsequente Förderung von
Zukunftsbranchen, unter anderen die Automobilindustrie. Bei EU-Vorhaben
bzw. EU-Vorschlägen bringt sich die Bundesregierung aktiv im Sinne des
deutschen Industriestandorts und der Stärkung der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit insgesamt ein.
34. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem von der EU-
Kommission vorgesehenen Chips Act 2.0, und wie bewertet sie diesen Ansatz
für die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie, insbesondere mit
Blick auf bestehende oder mögliche Abhängigkeiten von chinesischen
Chipherstellern (
https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/proposal-
chips-act-20)?
Im Grundsatz ist der am 3. Juni 2026 vorgelegte Vorschlag der EU-
Kommission für einen European Chips Act 2.0 („ECA 2.0“) als Beitrag zur Stärkung
der technologischen Souveränität, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Europas
im Halbleiterbereich zu begrüßen. Der Entwurf ist weitgehend konsistent mit
der im Oktober 2025 veröffentlichten „Mikroelektronik-Strategie der
Bundesregierung“. Inhaltlich verschiebt sich der Fokus von einer angebotsseitigen,
resilienzgetriebenen Förderung der Halbleiterproduktion unter dem European
Chips Act 1.0 (Verordnung (EU) 2023/1781) hin zu einer umfassenderen
Strategie für technologische Souveränität und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im
Bereich Mikroelektronik. Dabei werden die Bedarfe an fortschrittlichen
Halbleitern, die z. B. auch in der Automobilindustrie nachgefragt sind, besonders in
den Fokus genommen.
35. Inwieweit hat sich die von der Bundesregierung eingerichtete
China‑Kommission bereits mit der wachsenden industriellen und
technologischen Präsenz chinesischer Automobilhersteller in Deutschland und
Europa beschäftigt oder plant, dies zu tun, und welche Akzente oder
Empfehlungen zur Gestaltung von Investitionen, Kooperationen,
FDI‑Regelungen und der De‑Risking‑Strategie gegenüber China wurden
oder werden dabei gesetzt?
Die Frage wird so verstanden, dass hier Bezug auf die „Kommission zur
Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen
Deutschland und China“ genommen wird. Die Einsetzung der Kommission beschloss
der Deutsche Bundestag am 13. November 2025 auf Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 21/2719. Die Kommission
konstituierte sich am 19. März 2026. Sie steht unter der Leitung der Ko-
Vorsitzenden Dr. Cora Jungbluth und Dr. Mikko Huotari und wird dem Deutschen
Bundestag jährlich ihre Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen;
dem Ausschuß für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages wird sie
u. a. jährlich zum Stand ihrer Arbeit berichten. Die Kommission kann u. a. auf
die Expertise der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
zurückgreifen, die Bundesregierung ist selbst jedoch nicht in der Kommission vertreten.
Entsprechend ist die Bundesregierung nicht der richtige Adressat für Fragen
nach dem Arbeitsprogramm und der diesbezüglichen Schwerpunktsetzungen
der Kommission.
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