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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und die Aufklärung der Epstein-Dokumente

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

13.04.2026

Antwortdauer

40 Tage

Aktualisiert

21.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/447604.03.2026

Erkenntnisse der Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und die Aufklärung der Epstein-Dokumente

der Abgeordneten Denise Loop, Ulle Schauws, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter, Nyke Slawik, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Konstantin von Notz, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Jährlich erleiden Tausende Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt und Ausbeutung. Auch Missbrauchsdarstellungen zirkulieren immer häufiger im Netz. (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2024/BLBSexualdelikte_2024_node.html). Sexualisierte Gewalt und Ausbeutung können überall vorkommen – im familiären Umfeld, in Schulen, außerschulischer Bildungs- und Jugendarbeit, in Kirchen, Sportvereinen, Kultureinrichtungen und online. Digitale Medien bergen erhebliche Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche, wie die Kontaktanbahnung durch Täterinnen und Täter (sog. Cybergrooming; www.dkhw.de/studie-online-interaktionsrisiken) oder das Livestreaming von sexualisierter Gewalt.

Die aktuellen umfangreichen Veröffentlichungen von Gerichtsakten und Dokumenten im Zusammenhang mit dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein weisen auf das Ausmaß eines internationalen Netzwerks hin, in dem sexueller Missbrauch zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen innerhalb patriarchaler Machtstrukturen organisiert vollzogen und Täterinnen und Täter durch mangelnde Kontrollmechanismen geschützt werden. Das Netzwerk rund um Epstein muss uns eine Lehre sein, Betroffenen besser zuzuhören, sie ernst zu nehmen und sexuellem Missbrauch präventiv entgegenzuwirken. In jedem einzelnen Fall handelt es sich dabei um schwerste Grundrechtsverletzungen.

Betroffen sind Kinder und Jugendliche aller Geschlechter, Altersgruppen und sozialer Hintergründe. Täterinnen und Täter sind mehrheitlich männlich und handeln strategisch, um auf abscheuliche Art und Weise Macht auszuüben und nicht entdeckt zu werden. Die Folgen solcher Taten können ein Leben lang anhalten. Sexueller Kindesmissbrauch geht häufig mit langfristigen psychischen, körperlichen sowie psychosozialen Folgen einher, darunter Depressionen, Suchterkrankungen und Suizidalität (Fergusson et al. 2000), anhaltende Körperbeschwerden oder Schmerzen ohne Befund sowie Beziehungs-, Angst-, Essoder sexuelle Störungen. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen (Erkens, C., Scharmanski, S. & Hessling, A. (2021). Prävalenzen sexualisierter Gewalt. Jugendsexualität 9. Welle. BZgA (Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit)-Faktenblatt. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)), LSBTIQ*-Jugendliche sowie jene, die in einem autoritären Umfeld aufwachsen (https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/gefaehrdungen-und-risiken).

Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu schützen, ist eine zentrale Aufgabe des Staates und der Gesellschaft.

Die unmittelbare Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tragen wir als Erwachsene, d. h. Eltern, Verwandte, Bekannte, Freundinnen und Freunde, Lehrerinnen und Lehrer, Vereinsmitglieder, Fachkräfte in Behörden, Anbieterinnen und Anbieter von Onlinediensten, Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, Politikerinnen und Politiker und viele mehr.

Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erfordert gemeinschaftliches Engagement von internationaler, europäischer, Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Die aktuellen Enthüllungen rund um Jeffrey Epstein führen uns erneut vor Augen, wie systematisch sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen organisiert werden kann und dass wir unsere Schutzmechanismen konsequent weiterentwickeln und wirksamer gestalten müssen, um Kinder und Jugendliche nachhaltig zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Aufarbeitung des Falls Epstein, und welche Schlüsse für das deutsche Regierungshandeln zieht die Bundesregierung aus diesem Fall?

2

Würde sich nach der Einschätzung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) der Schutz der Kinder und Jugendlichen durch eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz stärken?

3

Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine Investition in den Kinder- und Jugendplan (KJP) die Kinder- und Jugendhilfe als präventive Struktur weiter gestärkt werden?

4

In wie vielen Fällen wurden seit 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Deutschland eingeleitet (bitte nach Jahr, Bundesland und Herkunftsland, Alter und Geschlecht der Betroffenen aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben?

b) In wie vielen Fällen wurde ein Hauptverfahren eröffnet?

c) In wie vielen Fällen wurden Verfahren eingestellt?

d) Aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt?

e) In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung (bitte nach der Art der Delikte und nach Strafmaß aufschlüsseln)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen von im Ausland lebenden deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern?

6

Welche Maßnahmen ergreift das BMBFSFJ zur Stärkung des Kinder- und Jugendmedienschutzes im Rahmen der Umsetzung des bestehenden Digital Services Act?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau und das Einsetzen von digitalen Streetworkerinnen und Streetworkern, die Kinder- und Jugendarbeit im Netz anbieten?

8

Plant die Bundesregierung in Anknüpfung an die Aufklärungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg“ der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) weitere Maßnahmen zur gesellschaftlichen Sensibilisierung, und wenn ja, in welcher Form, und mit welcher finanziellen Ausgestaltung?

9

Welchen Vorteil sieht die Bundesregierung in einer strukturellen Erweiterung der Aufarbeitungskommission?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einführung von Landesbetroffenenräten, und wie bewertet die Bundesregierung deren Einsetzung? Wird das BMBFSFJ die im UBSKM-Gesetz verbindlich vorgesehenen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt und Ausbeutung an Schulen durch Modellprojekte fördern?

a) Liegen dem Bundesministerium Erkenntnisse zum aktuellen Umsetzungsstand vor?

b) Welche Empfehlungen stellt das Bundesministerium den Schulen als Grundlagen zur Verfügung?

11

Welche Präventionsprojekte zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden derzeit durch die Bundesregierung gefördert, und wie wird deren Wirksamkeit evaluiert?

12

In welchen Punkten soll das „Ergänzende Hilfesystem“ (EHS) neu aufgestellt werden, sodass das Ende des „Fonds sexueller Missbrauch“ (FSM) durch das EHS aufgefangen werden kann, und wie lautet der dafür vorgesehene Zeitplan?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Versorgungslage im Gesundheitssystem von Kindern und Jugendlichen nach sexualisierter Gewalterfahrung, insbesondere mit Blick auf das Angebot spezialisierter Einrichtungen und Fachstellen?

14

Welche strukturellen Defizite bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung in der psychosozialen, medizinischen und traumatherapeutischen Versorgung von Betroffenen, und welche konkreten Schritte beabsichtigt sie, um diese zu beheben?

15

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Fachkräfte im Gesundheitswesen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Schulen und anderen relevanten Bereichen gezielt in der Identifizierung von Betroffenen sexualisierter Gewalt zu schulen und zu sensibilisieren?

16

Mit Bezug auf das vom BMFSFJ geförderte Projekt der „Medizinischen Kinderschutzhotline“:

a) Wie werden die Angebote der Hotline unter den medizinischen Fachkräften bekannt gemacht?

b) Wie viele Fälle wurden bei der Hotline gemeldet, in denen sexueller Missbrauch vermutet wurde (bitte nach Jahr und Anteil an allen Anrufen aufschlüsseln)?

c) Welche Empfehlungen wurden den Anrufenden in Bezug auf Fälle von sexuellem Missbrauch gegeben?

d) Wie wird die Qualität des Projekts insbesondere in Bezug auf Fälle des sexuellen Missbrauchs sichergestellt?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Implementierung der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)-S3+-Leitlinie „Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung“ (Stand 2019/2022) in der Versorgungspraxis zu unterstützen?

18

Plant die Bundesregierung eine EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)-Abrechnungsziffer zu initiieren, damit Kliniken die vollständige medizinische Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt – inklusive STI (Sexually Transmitted Infections)-Testung, Prophylaxe und notwendiger Medikation – kostendeckend erbringen können, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. März 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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