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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Queere Wohnungslosigkeit

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

06.08.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

18.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/731324.07.2026

Queere Wohnungslosigkeit

der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Nyke Slawik, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider, Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (im Folgenden unter dem Begriff „queer“ zusammengefasst) sind überproportional betroffen von Wohnungslosigkeit. So hat europaweit zum Beispiel fast jede fünfte queere Person einmal in ihrem Leben Wohnungslosigkeit erlebt (www.ilga-europe.org/report/intersections-the-lgbti-ii-survey-homelessness-analysis/). Die Ursachen für dieses erhöhte Risiko sind vielschichtig: familiäre Ablehnung und Coming-out-bedingte Obdachlosigkeit, Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, Gewalterfahrungen sowie der Minoritätenstress mit erhöhten psychischen Erkrankungsraten. Für viele junge queere Menschen erscheint deshalb die Straße subjektiv sicherer als das Elternhaus.

Auch im Hilfesystem selbst erleben queere Personen Barrieren. Beispielsweise stellt das überwiegend binär strukturierte Unterbringungssystem, wie zum Beispiel getrennte Schlafsäle nach Männern und Frauen, nicht-binäre, inter* und trans* Personen vor Schutzprobleme. In einer Studie unter Fachkräften der Wohnungslosenhilfe in München gaben beispielsweise nur 16,4 Prozent der Mitarbeitenden an, dass ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen in ihrer Einrichtung problemlos möglich sei (https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:ebd14095-aa51-476b-9418-b408bce463ae/RZ_Broschuere_Wohnungslosigkeit_web.pdf). Für Berlin schätzt die erste landesweite Grundlagenstudie zu queerer Wohnungslosigkeit, dass zwar rund 15 Prozent aller wohnungs- und obdachlosen Personen in der Hauptstadt dem queeren Spektrum angehören, ihr Anteil in den Wohnungsnotfallhilfe jedoch lediglich bei 5 bis 6 Prozent liegt (www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/lsbti/artikel.1508470.php). Durch das Meiden des Hilfesystems entstehen gefährliche Risiken für queere Wohnungslose und ihr Bedarf bleibt verdeckt.

Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet eigentlich die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss von 2017 klargestellt, dass diese Schutzgarantie auch inter* und trans* Personen umfasst. Staatliches Handeln, das die spezifische Lage dieser Gruppen bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit systematisch ausblendet, steht daher in einem Spannungsverhältnis zu diesem Verfassungsauftrag.

Auf Bundesebene fehlt eine systematische politische Reaktion auf diese Situation. Im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/wohnen/NAP.pdf?__blob=publicationFile&v=6) wird queere Wohnungslosigkeit nicht thematisiert. Auch das Jahresarbeitsprogramm 2026 mit seinen 50 Maßnahmen enthält keinen einzigen Bezug zu Wohnungslosigkeit von queeren Menschen. Gleichzeitig erklärte das Bundesfamilienministerium den Aktionsplan „Queer Leben“ im Januar 2026 für planmäßig abgeschlossen, obwohl von 134 geplanten Vorhaben nur 83 umgesetzt oder angestoßen wurden und ein Nachfolgeprogramm nicht geplant ist. Auf eine Kleine Anfrage zum Thema Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen (Bundestagsdrucksache 21/4223) antwortete die Bundesregierung im März 2026 lediglich vage und ausweichend. Sowohl die empirische Datenlage als auch die Ressourcen für queersensible Beratungsangebote sind bundesweit unzureichend.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht hier eine erhebliche Informationslücke. Das Ziel der Bundesregierung, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, muss alle von Wohnungslosigkeit betroffene Personengruppen einschließen. Dazu gehört ein diskriminierungsfreier und menschenwürdiger Zugang zum bestehenden Hilfesystem.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Aus welchen Gründen enthält der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sowie das Jahresarbeitsprogramm 2026 keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit und plant die Bundesregierung, diese Personengruppen in künftigen Arbeitsprogrammen gesondert zu berücksichtigen?

2

Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit erarbeiteten und umgesetzten Maßnahmen des Jahresarbeitsprogramms 2026 die spezifischen Bedarfe queerer wohnungsloser Menschen berücksichtigen, und plant die Bundesregierung, entsprechende Erkenntnisse künftig systematisch zu erheben?

3

Plant die Bundesregierung, den Schutz- und Unterstützungsbedarf queerer wohnungsloser Menschen künftig im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit zu adressieren, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

4

Mit welchen Akteuren hat die Bundesregierung im Rahmen der von ihr als Maßnahme genannten „Sensibilisierung in Gesprächen“ zum diskriminierungsfreien Zugang queerer wohnungsloser Menschen zu Hilfsangeboten bislang Gespräche geführt, und welche Inhalte oder Ergebnisse gab es bei diesen Gesprächen?

5

Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse und Wirksamkeit der von ihr genannten „Sensibilisierung in Gesprächen" zum diskriminierungsfreien Zugang queerer wohnungsloser Menschen zu Hilfsangeboten zu evaluieren, und welche konkreten Maßnahmen sollen aus diesen Gesprächen folgen?

6

Plant die Bundesregierung, nach dem Vorbild der im Dezember 2024 veröffentlichten Studie zu queerer Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Land Berlin eine vergleichbare Erhebung auf Bundesebene in Auftrag zu geben?

7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um queere Menschen, queere Sexarbeiter*innen, queere Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, Regenbogenfamilien sowie queere Frauen, jeweils minder- als auch volljährig, präventiv vor Wohnungslosigkeit zu schützen?

8

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass nicht-binäre, inter* und trans* Personen in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe eine dem Schutzauftrag des Grundgesetzes entsprechende Unterbringung erhalten?

9

Plant die Bundesregierung, bundesweite Standards oder Empfehlungen für Einrichtungsträger der Wohnungsnotfallhilfe zu entwickeln, um die Unterbringung nicht-binäre, inter* und trans* Personen in Einrichtungen zu verbessern?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass queere wohnungslose Menschen, die ihnen nach den Paragrafen 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zustehenden Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in der Praxis tatsächlich in Anspruch nehmen können?

11

Inwiefern bezieht die Bundesregierung Housing-First-Ansätze sowie den Ausbau von Eingliederungshilfeangeboten wie Trägerwohnungen und Wohnheime in ihre Strategie zur Überwindung queerer Wohnungslosigkeit ein, und hat sie vergleichbare Programme anderer EU-Mitgliedstaaten zur eigenständigen und selbstbestimmten Wohnraumversorgung von LSBTIQ-Personen geprüft?

12

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den aus der Istanbul-Konvention erwachsenden Schutzpflichten gegenüber nichtbinären, inter* und trans* Personen in der Wohnungsnotfallhilfe nachzukommen?

13

Über welche konkreten Instrumente nimmt die Bundesregierung eine koordinierende oder fördernde Rolle beim Thema queerer Wohnungslosigkeit wahr?

14

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe nach bundesweit geschlechtssensiblen und queerspezifischen Angeboten in der Wohnungsnotfallhilfe nachzukommen?

15

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Grundlage der Studie „Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland" zu entwickeln, um die Unterbringungssituation queerer Menschen in der Wohnungsnotfallhilfe zu verbessern, und wie plant sie auf dieser Grundlage den Anteil bedarfsgerechter Angebote für diese Personengruppen zu erhöhen?

16

Inwiefern wird das Forschungsprojekt „Kommunale Strategien zur Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie deren Kostenvergleiche und integrierte Herangehensweisen" die spezifischen Versorgungslücken für queere wohnungslose Menschen in der Wohnungsnotfallhilfe berücksichtigen?

17

Plant die Bundesregierung, Modellprojekte zur queersensiblen Wohnungslosenhilfe wie die Wohnraumberatung „Queer*Home“ des Sonntags Club e. V. in Berlin, die im Rahmen des bundesweiten Arbeitskreis QUEER WOHNEN mit Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet vernetz ist, finanziell zu fördern, um eine überregionale Vernetzung und die Verbreitung vergleichbarer Angebote zu ermöglichen?

18

Plant die Bundesregierung angesichts des vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland gemeldeten erneuten Höchststands queerfeindlicher Hasskriminalität, die Entscheidung zu überprüfen, den Aktionsplan „Queer Leben“ ohne ein Nachfolgeprogramm abzuschließen?

Berlin, den 6. Juli 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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