Forschungssicherheit in Deutschland – möglicher Wissensabfluss im Fall CISPA sowie der grundsätzliche Umgang mit Wissenschaftsspionage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Jeanne Dillschneider, Sara Nanni, Dr. Konstantin von Notz, Agnieszka Brugger, Claudia Roth, Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 18. Juni 2026 wurden durch eine Berichterstattung des Handelsblatts schwerwiegende Vorwürfe zur Forschungssicherheit am CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit öffentlich bekannt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cyber-aufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html). Gegenstand der Berichterstattung waren mögliche sicherheitsrelevante Bezüge einzelner Forschungskooperationen, gemeinsamer Publikationen und Gastaufenthalte zu Einrichtungen in der Volksrepublik China. Als Teil der Helmholtz-Gemeinschaft wird das Zentrum zu 90 Prozent vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), und zu 10 Prozent vom Saarland finanziert. Somit kommt dem BMFTR als einem der Hauptgesellschafter eine besondere Verantwortung in der Aufsicht über das Forschungszentrum zu. Entsprechend existieren mehrere Kontroll- und Aufsichtsmechanismen. Auf die Schriftliche Frage 56 der Abgeordneten Jeanne Dillschneider, auf Bundestagsdrucksache 21/6731 verwies das BMFTR auf Aufsichtsrat, wissenschaftlichen Beirat, die jährliche Verwendungsnachweisprüfung sowie die Präventionsarbeit von Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA). Nach der medialen Berichterstattung beschlossen die Gesellschafter des CISPA am 22. Juni 2026, eine externe Sonderprüfung durchführen zu lassen. Zugleich wurde der wissenschaftliche Geschäftsführer und Gründungsdirektor des CISPA, Prof. Dr. Michael Backes, bis auf Weiteres widerruflich von seinen operativen Aufgaben freigestellt. Nach Darstellung des BMFTR soll die Sonderprüfung mögliche unzulässige Wissensabflüsse zugunsten der Volksrepublik China untersuchen und durch ein forensisches Team von KPMG durchgeführt werden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cispa-frueherer-wirecard-ermittler-soll-brisante-china-kooperationen-pruefen/100236693.html). Die Antwort des BMFTR auf die Mündliche Frage 49 der Abgeordneten Asar auf (Bundestagsdrucksache 21/6835 (Plenarprotokoll 21/88), legt nahe, dass Sicherheitsbehörden das Ministerium bereits 2023 über fortbestehende Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dem CISPA informiert haben. Daraufhin soll eine Forschungssicherheitsstrategie eingefordert worden sein, die das CISPA erstmals in der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2026 vorlegte. Diese ist laut BMFTR ab sofort umzusetzen und zur nächsten Aufsichtsratssitzung mit einer konkreten Meilensteinplanung zu unterlegen (siehe Plenarprotokoll 21/88). Gleichzeitig wurde dem Institut im Juni 2026 ein jährlicher Förderaufwuchs von rund 45 Mio. Euro in Aussicht gestellt, also bevor die offenen Fragen in Bezug auf den Schutz vor Wissenschaftsspionage, insbesondere gegenüber China, konkret angegangen wurden. Eine Recherche des Handelsblatts vom 16. Juli 2026 zeigt, dass es sich dabei um mehr als einen Einzelfall handelt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/deutsche-spitzenforscher-mit-heiklen-kontakten-nach-china/100239303.html). Die durch die mediale Berichterstattung im Raum stehenden Vorwürfe berühren aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderer Weise die Verantwortung des Bundes für den Schutz sicherheitsrelevanter Forschung, für den Umgang mit Risiken von Wissenschaftsspionage und unzulässigem Wissensabfluss sowie für eine wirksame Aufsicht über Einrichtungen, an denen der Bund institutionell beteiligt ist. Dies gilt insbesondere, weil das CISPA in Forschungsfeldern tätig ist, die für die technologische Souveränität, die innere und äußere Sicherheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von erheblicher Bedeutung sind, darunter Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und Datenschutz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Flossen seit dem Jahr 2019 direkte oder indirekte Finanzmittel aus der Volksrepublik China, insbesondere aus staatlichen Programmen wie dem „New Generation Artificial Intelligence Major Project of China“ oder dem „National Key Technology Research and Development Program“, an das CISPA oder angeschlossene Forschungsgruppen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nationale-sicherheit-wie-deutschland-chinas-cyber-aufruestung-mitfinanziert-01/100233018.html), und wenn ja, in welcher Gesamthöhe?
Welche vertraglichen Bedingungen, Berichtspflichten oder Rechte an geistigem Eigentum (IP‑Rechte) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an diese chinesischen Förderungen geknüpft?
Wie viele Forscherinnen und Forscher am CISPA wurden seit dem Jahr 2019 über das China Scholarship Council (CSC) finanziert, und welche Regelungen bestanden seitens des Instituts oder des Ministeriums, um potentielle Interessenskonflikte aus den CSC-Statuten wie der Verpflichtung zur Staatstreue zu steuern?
Welche Erkenntnisse waren ausschlaggebend für die Freistellung des wissenschaftlichen Geschäftsführers des CISPA, Prof. Dr. Michael Backes, und zum Pausieren der China-Kooperationen am 22. Juni 2026?
War dem BMFTR bei der öffentlichen Inaussichtstellung einer dauerhaften Erhöhung der Förderung um rund 45 Mio. Euro jährlich am 2. Juni 2026 bekannt, dass laut Presseberichten eine Einstufung der Sicherheitsbehörden vorlag, wonach das CISPA grundlegende Sicherheitsbedenken nicht habe ausräumen können (www.jmwiarda.de/blog/2026/06/29/das-bmftr-schickt-die-wirecard-ermittler-ans-cispa)?
Welches konkrete Auswahlverfahren führte nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass sich bestimmte Arbeitsgruppen, wie die „Forschungsgruppe Backes“, fast ausschließlich (18 von 19 Mitgliedern) oder vollständig aus Wissenschaftlern aus China rekrutierten?
Wurden sensitive Publikationen, die in Kooperation mit chinesischen Einrichtungen mit möglichem Sanktions- oder Exportkontrollbezug entstanden sind und sicherheitsrelevante Themen wie KI-Modellmanipulation, Backdoors oder Firmware-Schwachstellen behandeln, vorab einer dokumentierten exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Prüfung unterzogen, insbesondere nach AWG, AWV und EU‑Dual-Use-Verordnung?
Warum wurde KMPG für die forensische Untersuchung ausgewählt und wie wurde der Auftrag vergeben?
Welchen genauen inhaltlichen Prüfrahmen umfasst das Mandat des KPMG-Forensik-Teams (Bitte um präzise Angabe des Untersuchungsauftrag)? Erstreckt sich das Mandat explizit auch auf eine mögliche Verletzung der Aufsichtspflichten des BMFTR im CISPA-Aufsichtsrat?
Bis zu welchem Datum soll der Abschlussbericht der von KPMG durchgeführten Sonderprüfung vorgelegt werden, und in welcher Form sowie zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie weitere zuständige Ausschüsse des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse unterrichten?
Welche Gesamtkosten entstehen dem Bund durch die Beauftragung von KPMG als externem Prüfer im Fall des Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit?
Wie viele Stellen der für Herbst 2026 angekündigten Servicestelle der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit sind zum Stichtag 31. Juli 2026 tatsächlich besetzt?
Wie viele der bis zum 22. Juni 2026 im „1000 Köpfe Plus-Programm“ bewilligten 310 Anträge stammen von Forschenden mit vergangenen Aufenthalten an Einrichtungen in der Volksrepublik China?
Welche Instrumente neben dem ASPI Chinese Defence University Tracker werden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen, öffentlich finanzierten Forschungsorganisationen genutzt, um sicherheitsrelevante Sachverhalte zu identifizieren?
Welchen messbaren Sicherheitsnutzen verspricht sich die Bundesregierung von den durchgeführten Sensibilisierungsveranstaltungen für deutsche Wissenschaftsorganisationen, die chinesische Staatsbürger beschäftigen, vor dem Hintergrund, dass chinesische Staatsbürger gesetzlich zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Geheimdiensten der Volksrepublik China verpflichtet sein können?
Welche konkreten Schritte hat das BMFTR zwischen 2023 und der Vorlage der Forschungssicherheitsstrategie im Juni 2026 unternommen, um den Sicherheitsbedenken der Sicherheitsbehörden nachzugehen?
Gibt es über das CISPA hinaus eine systematische Überprüfung anderer wissenschaftlicher Einrichtungen mit vergleichbarem sicherheitsrelevantem Forschungsprofil auf ähnliche Risiken?
Bestehen oder bestanden am CISPA Forschungskooperationen, Drittmittelprojekte oder Auftragsforschung mit Bezug zur Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) oder vom Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR) und nachgelagerten Organisationseinheiten, und wurden diese im Lichte der jetzt bekannt gewordenen China-Kooperationen sicherheitsseitig neu bewertet?
Wie ist das Saarland als Mitgesellschafter mit 10 Prozent Förderanteil in die jetzt beschlossene Sonderprüfung und die Entwicklung der Forschungssicherheitsstrategie eingebunden?
Wurden Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst (BND) im konkreten Fall CISPA – über die allgemeine Präventionsarbeit hinaus – mit einer eigenen Bewertung der jetzt bekannt gewordenen Kooperationen befasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass im Rahmen ziviler Wissenschaftskooperationen erlangtes Wissen, etwa zu Drohnenschwärmen oder Hyperschalltechnik, an russische oder chinesische Streitkräfte weitergegeben werden könnte, und liegen ihr hierzu konkrete Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden vor?
Verstößt eine Teilnahme an der vom Moscow Aviation Institute (MAI) mitorganisierten internationalen Luft- und Raumfahrtkonferenz „Icasse 2026“ gegen EU-Sanktionen oder Exportkontrollrecht, und falls ja, was folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung?
Inwiefern waren der Bundesregierung die Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Konferenz „Icasse 2026“ in Hongkong sowie die dort behandelten Themen mit Dual-Use-Potenzial (u. a. Steuerung von Drohnenschwärmen) im Vorfeld bekannt, und wurde diese Teilnahme in irgendeiner Form geprüft oder begleitet?
Inwiefern sind Bundesmittel für Forschung mit Dual-Use-Potenzial an Auflagen zu Auslandskooperationen geknüpft und umfasst dies beispielsweise auch Teilnahmen an Konferenzen wie der „Icasse 2026“?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Beteiligung Chinas an der Ausbildung russischer Soldaten für die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit chinesischen Forschungseinrichtungen mit Bezug zum Militär?