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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Europol-Abkommen zum Datenaustausch mit der Türkei zur Bekämpfung "terroristischer Bedrohungen"

Europol-Türkei-Abkommen, Defizite bei der Zusammenarbeit zw. türkischen und europäischen Behörden, Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten, türkischer Verbindungsbeamter bei Europol, Teilnahme der Türkei an CEPOL-Schulungen, Bilanz des Abkommens bei der Bekämpfung ausländischer Kämpfer in der EU, Verbindungen der türkischen Regierung zum islamistischen Terrorismus, weitere Formen der Zusammenarbeit zw. Türkei und EU zur Terrorismusbekämpfung, Bedrohung der EU durch die PKK<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/92821.02.2018

Europol-Abkommen zum Datenaustausch mit der Türkei zur Bekämpfung „terroristischer Bedrohungen“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union will Verhandlungen über ein Abkommen mit der Republik Türkei über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Polizeiagentur Europol und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen türkischen Behörden beginnen (Ratsdokument 5034/18).

Nach Inkrafttreten der neuen Europol-Verordnung werden derartige Abkommen nicht mehr durch Agentur, sondern durch die Europäische Kommission verhandelt. Ein solcher Vertrag ergänzt bilaterale Arbeits- und Verwaltungsvereinbarungen Europols mit externen Partnern, die aber noch keine Rechtsgrundlage für den Austausch personenbezogener Daten darstellen. Ein solches Abkommen über die strategische Zusammenarbeit hat Europol im Jahr 2004 mit der Türkei geschlossen. Hierüber können Erfahrungen bei der Strafverfolgung, Rechtsvorschriften, Handbücher, technische Literatur und Schulungen zur Strafverfolgung begründet werden. Im gemeinsamen EU-Türkei-Aktionsplan von November 2015 wurde die weitere Vertiefung der Zusammenarbeit durch den Einsatz eines türkischen Verbindungsbeamten bei Europol vereinbart. Dies habe „zu einigen positiven Entwicklungen und Kontakten geführt“ (Ratsdokument 5034/18).

Laut der „Europol-Strategie 2016 – 2020“ sollte der Mittelmeerregion Vorrang für eine vertiefte Partnerschaft eingeräumt werden (http://gleft.de/26s). Am 21. März 2016 unterzeichneten Europol und die Türkei ein Verbindungsabkommen für eine verstärkte Zusammenarbeit. Auch Europols „Außenstrategie 2017 – 2020“ betont die Notwendigkeit einer engeren Kooperation mit der MENA-Region (Naher Osten/Nordafrika). Dort wird außer der terroristischen Bedrohung auch die „Migrationsproblematik“ prioritär erwähnt. Im Ratsdokument 5034/18 wird als mit der Migration verbundene Herausforderung „Schleusung von Migranten und Menschenhandel“ genannt. Die Türkei habe außerdem „Interesse an einer Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden der EU bei der Terrorismusbekämpfung bekundet“, insbesondere gemeinsamen Schulungsmaßnahmen der CEPOL (Europäische Polizeiakademie). Das Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit beim Informationsaustausch wurde außerdem nach dem „Antiterrorismus-Dialog EU – Türkei“ im November 2017 erneuert (Ratsdokument 5034/18). In der Folge soll ein „hochrangiges Seminar über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und des illegalen Waffenhandels“ bei Europol abgehalten werden. Schließlich hätten die EU und die Türkei „ihre Entschlossenheit zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene bekräftigt“ (http://gleft.de/26t), darunter in den Netzwerken des „Globalen Forums Terrorismusbekämpfung“ (GCTF), der „Globalen Koalition zur Bekämpfung von ISIL/Da’esh“ und der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ der Financial Action Task Force (FATF).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Arbeitsabkommen, administrative Abkommen oder ähnliche Übereinkommen hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit der Türkei geschlossen?

2

Welche Defizite sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Zusammenarbeit zwischen der Polizeiagentur Europol und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen türkischen Behörden?

a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit eines Abkommens zwischen Europol und der Republik Türkei über den Austausch personenbezogener Daten?

b) Aus welchen Gründen kann ein mangelnder Datentausch türkischer und europäischer Behörden aus Sicht der Bundesregierung nicht über die indirekte Übermittlung via Interpol verbessert werden?

3

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und wo der Vorschlag für ein Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der Regierung der Türkei beraten wird?

4

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang Europol davon Gebrauch macht, über bereits bestehende Abkommen Erfahrungen bei der Strafverfolgung, Rechtsvorschriften und Literatur mit der Türkei auszutauschen oder Schulungen zur Strafverfolgung zu organisieren?

5

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Maßnahmen das 2016 von Europol und der Türkei geschlossene Verbindungsabkommen für eine verstärkte Zusammenarbeit umgesetzt wird?

a) Welche Aufgaben übernehmen die türkischen Verbindungsbeamten bei Europol?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, zu welchen „positiven Entwicklungen und Kontakten“ der Einsatz eines türkischen Verbindungsbeamten ab 2016 bei Europol geführt hat (Ratsdokument 5034/18)?

6

Was ist der Bundesregierung über das Interesse der Türkei „an einer Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden der EU bei der Terrorismusbekämpfung“ bekannt (Ratsdokument 5034/18, bitte die aus der Türkei gewünschten Zusammenarbeitsformen skizzieren)?

7

Welche weiteren Wege haben die Türkei und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 außer der Entsendung von Verbindungsabkommen gefunden, „um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und der justiziellen Zusammenarbeit, u. a. im Bereich der terrorismusbezogenen Abschiebungen sowie der Finanzierung von Terrorismus, zu intensivieren“ (Ratsdokument 5034/18)?

8

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die türkische Regierung bzw. die Familie des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan Verbindungen zum islamistischen Terrorismus (insbesondere Abspaltungen von Hai’at Tahrir asch-Scham, Da’esh und Al-Qaida) unterhält?

9

Auf welche Weise könnte ein Europol-Türkei-Abkommen zur Bekämpfung „terroristischer Bedrohungen und migrationsbezogener Herausforderungen“ aus Sicht der Bundesregierung auch die Mittelbeschaffung, Propaganda und Rekrutierungstätigkeiten sogenannter ausländischer Kämpfer in der EU erschweren, und welche Maßnahmen hält sie zur Umsetzung dieser Ziele für wünschenswert?

10

Mit welchen Maßnahmen will die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung den „Reisestrom“ sogenannter ausländischer Kämpfer eindämmen (Ratsdokument 5034/18), und welche „erhebliche[n] Anstrengungen“ haben türkische Behörden in dieser Hinsicht bereits unternommen (bitte die wichtigen Maßnahmen hierzu skizzieren)?

a) Inwiefern sollte die Türkei aus Sicht der Bundesregierung zukünftig regelmäßig Passagierdaten (PNR) oder API-Daten über Flugreisende erhalten?

b) Welche türkischen Behörden sollten aus Sicht der Bundesregierung vorab Informationen über verdächtige Reisende erhalten?

c) Welche türkische Stelle sollte diese Informationen entgegennehmen?

11

Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse des „Antiterrorismus-Dialogs EU – Türkei“ im November 2017 bekannt?

a) Wann soll ein „hochrangiges Seminar über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und des illegalen Waffenhandels“ bei Europol abgehalten werden (Ratsdokument 5034/18)?

b) Welche Arbeitsgruppen wurden „Antiterrorismus-Dialogs EU – Türkei“ eingerichtet?

c) Welche Treffen des „Antiterrorismus-Dialogs EU – Türkei“ bzw. hierzu gehörenden Arbeitsgruppen haben im Jahr 2017 stattgefunden, und welche sind für 2018 geplant?

d) Inwiefern ist auch die Bundesregierung an dem „Antiterrorismus-Dialog EU – Türkei“ beteiligt, und an welchen daraus resultierenden Maßnahmen nimmt sie teil?

e) An welchen Schulungsmaßnahmen der CEPOL hat die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 teilgenommen?

12

Auf welche Weise nimmt die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung am „EU Radicalisation Awareness Network“ teil?

13

In welchen besonderen Maßnahmen arbeiten die EU und die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Globalen Forums Terrorismusbekämpfung“ (GCTF) und in der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ der Financial Action Task Force (FATF) zusammen?

14

Auf welche spezifischen Instrumente von Europol könnte aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Türkei, wie sie auch von der FATF angeregt wurde, aufgebaut werden (Ratsdokument 5034/18)?

15

a) Welche „regelmäßige[n] Beiträge zu dem von Europol vorgelegten Tendenz- und Lagebericht über den Terrorismus in der EU (TE-SAT)“ leistet die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung (Ratsdokument 5034/18), und wer ist hieran außer dem türkischen Europol-Verbindungsbeamten beteiligt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie die Türkei sicherstellt, dass die für den TE-SAT angelieferten Informationen nicht durch Folter zustande gekommen sind?

16

Welche Gefahr geht aus Sicht der Bundesregierung von der PKK für Europa aus (bitte wie im Ratsdokument 5034/18 einordnen in gering, mittel, hoch und begründen)?

17

Auf welche Weise wird die „Entschlossenheit“ der Türkei und der EU umgesetzt, der „Bedrohung durch die PKK“ mit Maßnahmen entgegenzutreten, die über die bereits vorhandene Zusammenarbeit hinausgehen (Ratsdokument 5034/18)?

18

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung zuletzt unternommen, die Einstufung der PKK als terroristische Organisation bei der EU infrage zu stellen oder wenigstens wie die Parlamentarische Versammlung des Europarates die PKK-Mitglieder nicht mehr als „Terroristen“, sondern „Aktivisten“ (engl.: „militants“) zu bezeichnen (http://gleft.de/26w)?

Berlin, den 19. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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