Bewertung des reformierten Düngerechts und Stand zu EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurde das deutsche Düngerecht grundsätzlich überarbeitet. Dies war nicht zuletzt eine Reaktion auf das durch die EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Diese verfolgt das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch Nitrat zu vermeiden.
Seit 2008 schwankt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 17,5 und 19 Prozent. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitratgehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 (www.umweltbundesamt.de/indikator-nitrat-im-grundwasser#textpart-3).
Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgt durch die Einsetzung von Aktionsprogrammen, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland erfolgt durch die Düngeverordnung.
Die Auswirkungen der Neuregelungen der Düngerechts werden voraussichtlich erst in Jahren sichtbar. Angesichts der Einschätzung von Experten aus der Wissenschaft („Wie gut ist das neue Düngerecht?“, top agrar 02/2018, S. 36 ff.) besitzen insbesondere die Düngeverordnung und die Stoffstrombilanzverordnung zum Teil extreme Defizite. Darüber hinaus wird das neue Düngerecht als ein „bürokratisches Monster“ bezeichnet, das mit zusätzlichen Belastungen von landwirtschaftlichen Betrieben verbunden ist.
Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) ist die Düngeverordnung allein nicht ausreichend, um die Ziele der EU-Wasserrahmen- (WRRL, 2000/60/EG) und EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL, 2006/118/EG) zu erreichen (www.umweltbundesamt.de/indikator-nitrat-im-grundwasser#textpart-3).
Mit der Wasserrahmenrichtlinie soll der gute ökologische Zustand unserer Gewässer erreicht werden, allerdings waren im Jahr 2015 immer noch 93 Prozent der Gewässer in keinem guten Zustand. Einer der häufigsten Ursachen für die Nichterreichung sind die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft stammenden Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel (www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/fliessgewaesser/oekologischer-zustandder-fliessgewaesser#textpart-1). Die EU-GWRL legt Kriterien sowohl für den guten chemischen Zustand fest und verlangt Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser. Dabei werden insbesondere die europäischen Qualitätsnormen u. a. für Nitrat und Pestizide beurteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Nährstoff-(N)-Überschuss (kg/ha) auf den landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland in den letzten 25 Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche N-Überschuss (kg/ha) auf den landwirtschaftlichen Flächen in den roten Gebieten, das heißt in den Belastungsregionen, in den letzten 25 Jahren in Deutschland entwickelt?
Wie ist der Stand des Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland bezüglich der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie? Wann wird mit einem Urteil gerechnet?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit der neuen Düngeregelung Strafzahlungen aufgrund der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie für Deutschland entstehen?
Sind die im Rahmen der Neuordnung des Düngerechts zulässigen N-Überschüsse nach Ansicht der Bundesregierung zu hoch, um weitere Belastungen der Umwelt, insbesondere von Fließgewässern und des Grundwasserkörpers, vollständig und in jedem Fall auszuschließen?
Wird das neue Düngerecht aus Sicht der Bundesregierung zu einer tatsächlichen Verbesserung des Zustandes des Grundwassers, insbesondere in den Intensivtierhaltungsgebieten, in denen eine erhebliche Grundwasserbelastung aus Nährstoffeinträgen besteht, beitragen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Nitratwerte insbesondere in den jetzt schon hoch belasteten Gebieten evtl. sogar weiter ansteigen?
In welchem Zeitraum erwartet die Bundesregierung diese Verbesserung des Zustandes des Grundwasserkörpers insbesondere in den roten Gebieten?
Wann wird die Bundesregierung eine Wirkungsevaluierung der neuen Düngeregelung durchführen und vorlegen?
Ist es richtig, dass nach der neuen Stoffstrombilanzverordnung Nährstoffüberschüsse von bis zu 175 kg/ha zulässig sind und nach einer Berechnung entsprechend der Optionsregelung nach Anlage 4 im Extremfall bis zu mehr als 200 kg/ha führen können?
Ist eine solche Nährstoffüberschussmenge nach Ansicht der Bundesregierung mit einer Gefährdung von Fließgewässern und des Grundwasserkörpers verbunden, und kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden?
Welche Nährstoffüberschussmenge (kg N/ha) ist nach Ansicht der Bundesregierung nachhaltig vertretbar und nicht mit einer Grundwasser- und Fließgewässerbelastung verbunden?
Kollidiert eine Nährstoffüberschussmenge von 175 kg/ha bzw. mehr als 200 kg/ha nach Ansicht der Bundesregierung mit den Zielen der Nitrat- und der Wasserrahmenrichtlinie, wie es von wissenschaftlichen Experten vertreten wird (Aussage Prof. Dr. Friedhelm Taube in „Wie gut ist das neue Düngerecht?“, top agrar 02/2018, S. 36)?
Stellt die neue Düngeregelung aus Sicht der Bundesregierung Anreize für eine Reduzierung der Düngeintensität an Landwirte bereit, sodass die Landwirte für ein umweltgerechtes Handeln belohnt werden?
Haben Betriebe in Futterbauregionen, die nach der alten Regelung die zulässigen 60 kg N/ha überschritten hätten und hätten sanktioniert werden müssen, mit der neuen Regelung aus Sicht der Bundesregierung einen größeren Anrechnungsspielraum bekommen (Aussage Prof. Dr. Friedhelm Taube in „Wie gut ist das neue Düngerecht?“, top agrar 02/2018, S. 37)?
Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern für eine vehemente Kontrolle und Erhöhung der Kontrolldichte ein, um die tatsächliche Belastung des Wassers zu erfassen?
Wird sich der Bund zukünftig finanziell an der Verbesserung der Kontrolle des Zustandes der Gewässergüte, z. B. für eine personelle Grundausstattung einer Düngebehörde, beteiligen und so eine einheitliche Umsetzung der Düngeverordnung in den Ländern, unabhängig von deren Finanzkraft, sicherstellen?
Hält die Bundesregierung eine engermaschige Erfassung des Belastungszustandes des Grundwassers insbesondere in den Belastungsgebieten durch einen Ausbau des Belastungsmessnetzes für sinnvoll?
Wäre die Einführung einer reinen Brutto-Hoftorbilanz, d. h. eines einfachen Nährstoffsaldos des Gesamtbetriebs gegenüber einer detaillierten Einzelflächenbilanz, nach Ansicht der Bundesregierung eine Möglichkeit, die landwirtschaftlichen Betriebe von aufwendigen Einzelberechnungen zu entlasten und so bürokratischen Aufwand zu reduzieren?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass eine Wahlmöglichkeit für eine schlanke Brutto-Hoftorbilanz die Akzeptanz für eine Nährstoffbilanzierung erhöhen würde, und wird sich die Bundesregierung für eine Wahlmöglichkeit einer solchen Brutto-Hoftorbilanz einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung über die Neugestaltung des Düngerechts, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Grundwasserrichtlinie zu erfüllen?
Werden aus Sicht der Bundesregierung die Ziele der genannten Richtlinien erfüllt?