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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bilanz des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm

Vollzugsstand des Fluglärmschutzgesetzes sowie des erkannten Änderungsbedarfs an der Fluglärmgesetzgebung: erstmalige Festsetzung und Ausweisung von Lärmschutzbereichen an zivilen und militärischen Flughäfen, Umsetzung der 2. und 3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes, prognostizierte und tatsächliche Gesamtkosten, Schutz durch passive Schallschutzmaßnahmen, Abschluss der Evaluierung und Ressortabstimmung des Berichts, Einfluss der geprüften Änderungen auf die Schallschutzansprüche, Überwachung der Gesetzeseinhaltung betr. Siedlungsbeschränkungen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

23.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/112107.03.2018

Bilanz des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm

der Abgeordneten Jörg Cezanne, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Kerstin Kassner, Caren Lay, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2007 trat letztmals ein novelliertes Gesetz zum Schutz vor Fluglärm (Fluglärmschutzgesetz) in Kraft, da sich die ursprünglichen Bestimmungen aus dem Jahr 1971 als überholt erwiesen.

Mit der Neufassung des Gesetzes sollte „der Schutz der Menschen vor Fluglärm in der Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze deutlich verbessert und ein auf Dauer tragfähiger Ausgleich der Belange der Luftfahrt einerseits sowie der berechtigten Lärmschutzinteressen der betroffenen Flugplatzanwohner andererseits erreicht werden“ (Bundestagsdrucksache 16/508).

Neben der vorsorgenden Konfliktvermeidung durch Vorgaben für eine vorausschauende Siedlungsplanung stand dabei die Anpassung der Ansprüche auf passiven Schallschutz für Wohngebäude in hochgradig fluglärmbelasteten Gebieten an den damaligen Stand der Lärmwirkungsforschung im Vordergrund (vgl. ebd.).

Da entgegen der gesetzlichen Bestimmung in § 2 Absatz 3 des Fluglärmschutzgesetzes, bis 2017 das Gesetz zu evaluieren, dem Deutschen Bundestag noch kein Bericht von der Bundesregierung vorgelegt wurde, soll der Stand des Vollzuges des Fluglärmschutzgesetzes sowie des bisher seitens der Bundesregierung erkannten Änderungsbedarfes an der Fluglärmgesetzgebung abgefragt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Für welche zivilen und militärischen Flughäfen musste aufgrund des im Jahr 2007 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm (Fluglärmschutzgesetz) erstmals ein Lärmschutzbereich festgesetzt werden bzw. neu festgesetzt werden?

2

Zu welchem Zeitpunkt mussten diese Lärmschutzbereiche gemäß Fluglärmschutzgesetz ausgewiesen sein?

3

Wann wurden diese Lärmschutzbereiche jeweils per Rechtsverordnung festgesetzt, und aus welchen Gründen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls zu Verzögerungen bei der Festsetzung der Lärmschutzbereiche (bitte für die einzelnen verspätet oder noch nicht festgesetzten Lärmschutzbereiche getrennt begründen)?

4

Wie ist jeweils der aktuelle Stand der Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in den in Frage 1 erfragten Lärmschutzbereichen hinsichtlich

a) der Anzahl der Anspruchsberechtigten in der Tagschutzzone 1 sowie der Nachtschutzzone,

b) Anzahl der Personen, die unmittelbar nach Festsetzung eines Lärmschutzbereiches Schallschutzansprüche geltend machen konnten,

c) der Anzahl der bisher gestellten sowie der erwarteten Anträge auf Erstattung der Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen,

d) der Anzahl der bewilligten, abgelehnten und zurückgezogenen Anträge,

e) der Höhe der bereits insgesamt gezahlten Erstattungsbeträge sowie der aktuell geschätzten Gesamtaufwendungen?

5

Von welchen Gesamtkosten wurde im Jahr 2007 für die Umsetzung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ausgegangen, und auf welche Höhe belaufen sich diese Kosten voraussichtlich effektiv (bitte für die einzelnen in Frage 1 erfragten Lärmschutzbereiche getrennt aufführen)?

6

Welche Gründe liegen nach Kenntnis der Bundesregierung dafür vor, dass die im Jahr 2007 prognostizierten Kosten und die nach aktuellem Stand voraussichtlich anfallenden Kosten gegebenenfalls differieren?

7

Für welche Lärmschutzbereiche gilt nach Kenntnis der Bundesregierung, dass auf Basis der Regelung in § 9 Absatz 1 des Fluglärmschutzgesetzes, wonach ein Schallschutzanspruch erst mit Beginn des sechsten Jahres nach Festsetzung des Lärmschutzbereiches entsteht, das Recht auf passiven Schallschutz noch nicht einklagbar ist, und wie viele Menschen sind davon in welchen Lärmschutzbereichen jeweils betroffen?

8

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Durchführung des Fluglärmschutzgesetzes bisher in den einzelnen Lärmschutzbereichen (Frage 1) durch passive Schallschutzmaßnahmen vor Fluglärm geschützt (falls keine konkreten Daten vorliegen, bitte auf Basis des bisherigen Antragsbewilligungsstandes abschätzen)?

9

Von welchen Gesamtkosten wurde im Jahr 2007 für die Umsetzung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm ausgegangen, und wie ist jeweils der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Verordnung in den in Frage 1 erfragten Lärmschutzbereichen hinsichtlich

a) der Anzahl der Anspruchsberechtigten,

b) der Anzahl der bisher gestellten sowie der erwarteten Anträge auf Zahlung einer Außenwohnentschädigung,

c) der Anzahl der bewilligten, abgelehnten und zurückgezogenen Anträge,

d) der Höhe der bereits insgesamt geleisteten Entschädigungszahlungen sowie der aktuell geschätzten Gesamtaufwendungen?

10

Wann wird die Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes abgeschlossen, welche gesetzlich bereits für das Jahr 2017 vorgeschrieben war (bitte voraussichtlichen Termin für einen Kabinettsbeschluss möglichst genau angeben)?

11

Befindet sich ein Evaluationsbericht des Fluglärmschutzgesetzes bereits in der Ressortabstimmung?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, warum nicht, und wann soll selbige beginnen?

12

Welche Änderungen an der Lärmschutzgesetzgebung (inklusive Luftverkehrsgesetz und untergesetzliches Regelwerk) hat die Bundesregierung im Zuge dieser Evaluierung mit jeweils welchem Ergebnis geprüft?

13

Welchen Einfluss hätten diese geprüften Änderungen auf die auf Basis des aktuellen Fluglärmschutzgesetzes bestehenden Schallschutzansprüche (auch unter Berücksichtigung von Betroffenen bisher nicht erhobener Ansprüche), und welchen Einfluss hätte dabei, falls bisher ungeprüft,

a) die Absenkung der Grenzwerte gemä�� § 2 des Fluglärmschutzgesetzes,

b) Änderungen bei der Berechnung der Fluglärmbelastung bzw. untergesetzlich vorgeschriebener Bauschalldämmmaße?

14

Wie überwacht die Bundesregierung bzw. überwachen zuständige Stellen die Einhaltung der im Fluglärmschutzgesetz enthaltenen Bestimmungen bezüglich der Siedlungsbeschränkungen, und welche Untersuchungen wurden diesbezüglich von ihr selbst und nach ihrer Kenntnis von Dritten angestellt?

15

Welche Bilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der gesetzlich normierten Siedlungsbeschränkungen sowie der diesbezüglichen Ausnahmeregelungen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungstand des Fluglärmschutzgesetzes insgesamt?

17

Können die betroffenen Flughafengesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung als Kostenträger der Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen diese Aufwendungen als Betriebsausgaben bilanzieren und damit ihre Steuerschuld senken (bitte begründen)?

Wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich die Steuerersparnis prozentual in Bezug zu den Aufwendungen?

18

Mit welchen Akteuren hat sich die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 wann bezüglich der Evaluierung des Fluglärmschutzes getroffen, und welche Stellungnahmen, Positionspapiere etc. sind jeweils wann bei der Bundesregierung eingegangen (bitte unter Angabe des jeweiligen Einreichers aufführen)?

Berlin, den 5. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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