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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsetzung und Arbeitsweise der Kohlekommission

Bisherige Aktivitäten zur Kommission &quot;Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung&quot;, Ansprechpartner bei Bund, Ländern und Braunkohleregionen, Aufgaben der Stabsstelle im BMWi, Vergabe und Veröffentlichung von Gutachten, Besetzung der Kommission, Tagungen, Ziel des Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohle, Stilllegung und Verhinderung von Neubau, Erweiterung, Nachrüstung oder Ausnahmegenehmigungen bei Kohlekraftwerken, weitere Schritte zur CO2-Minimierung im Kraftwerksbereich, Schadstoffgrenzen für Großfeuerungsanlagen, Ewigkeitslasten der Braunkohle, Verausgabung der Investitionsmittel u.a.<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/129115.03.2018

Einsetzung und Arbeitsweise der Kohlekommission

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Claudia Müller, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Klimaschutzplan 2050 hat die damalige Bundesregierung im Jahr 2016 die Einsetzung einer Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ festgehalten. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde dieses Ziel zur Einsetzung einer solchen Kommission mit dem Titel „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bekräftigt. Unter Einbeziehung von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen soll auf Basis des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sowie des Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm erarbeitet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Tritt die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ aus dem Koalitionsvertrag an die Stelle der im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 festgeschriebenen Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“, und falls ja, worauf ist die Titeländerung zurückzuführen, und falls nein, welche Veränderungen gehen mit der Titeländerung einher?

2

Welche Schritte bzw. Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher im Hinblick auf die Kommission unternommen (bitte einzeln nach Treffen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Inhalt aufschlüsseln)?

3

Welche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Bund, Ländern und Braunkohleregionen wurden für das Thema Strukturwandel ernannt und auf welcher Grundlage erfolgte die Auswahl (siehe Antwort auf die Mündliche Frage 74 des Abgeordneten Oliver Krischer, Plenarprotokoll 19/16)?

4

Welche Aufgaben hat die „Stabsstelle Strukturwandel“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bislang übernommen, welche Aufgaben sollen zukünftig von ihr übernommen werden, und in welcher Stärke ist sie personell ausgestattet?

5

Welche Ergebnisse hat die spätestens im Sommer 2017 mit den Bundesressorts ins Leben gerufene Projektgruppe bislang erzielt, die „für die Kommission eine Bestandsaufnahme laufender Aktivitäten und Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung“ (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/13255) erstellen sollte, und wo finden sich diese wieder, und welche Schlussfolgerungen und Folgeschritte hat die Bundesregierung daraus gezogen?

6

Wann und an wen und in welchem Kostenumfang wurden die vier Gutachten „Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen“, „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“, „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“ und „Erneuerbare-Energien-Vorhaben in den Tagebauregionen“ vergeben (siehe Antwort auf die Mündliche Frage 74 des Abgeordneten Oliver Krischer, Plenarprotokoll 19/16)?

7

Wann ist mit einem Ergebnis der vier Studien zu rechnen, und in welchem Rahmen sollen sie veröffentlicht werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kommission noch in 2018 ihre Ergebnisse vorlegen soll?

8

Worauf sind die Verzögerungen bei den Studienergebnissen zurückzuführen, die ursprünglich für Ende 2017 vorgesehen waren (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 18/13255)?

9

Wer (bitte einzeln nach Institution und Teilnehmerin und Teilnehemer aufschlüsseln) wird in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ an Akteuren sitzen, und falls diese Auswahl noch nicht abschließend getroffen wurde, wann ist damit zu rechnen, und wie will die Bundesregierung die Öffentlichkeit informieren?

10

Nach welchen Kriterien und welchem Schlüssel plant die Bundesregierung, die Kohlekommission zu besetzen?

11

Wie häufig und in welchem Zyklus wird die Kohlekommission nach Vorstellung der Bundesregierung tagen?

12

Wird die Kohlekommission ein konkretes Ausstiegsdatum aus der klimaschädlichen Kohle erarbeiten, und falls nein, warum nicht? Wenn ja, wird die Bundesregierung dieses Ziel dann übernehmen?

13

Plant die Bundesregierung eine ordnungsrechtliche Regelung, um den Bau neuer Kohlekraftwerke oder deren Erweiterungen zu verhindern oder zumindest ein Moratorium ab sofort und solange bis die Kommission ihre Arbeit beendet hat?

14

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich die Ergebnisse der Kohlekommission über 2018 hinaus verzögern, und wenn ja, wie lange (bitte begründen)?

15

Welche weiteren ggf. kurzfristigen Schritte wird die Bundesregierung in diesem Jahr neben den Beratungen in der Kohlekommission unternehmen, um die CO2-Emissionen im Kraftwerksbereich zu minimieren?

16

Mit welcher Vorlaufzeit und ab welchem Kraftwerksalter können nach Ansicht der Bundesregierung Kohlekraftwerke entschädigungsfrei stillgelegt werden?

17

Wie sieht die Bundesregierung das Zusammenspiel zwischen den neuen LCP-BREF-Schadstoffgrenzen für Kraftwerke und der Kohlekommission? Welche Kraftwerke sind von neuen LCP-BREF-Schadstoffgrenzen betroffen, und welchen Beitrag könnte eine Stilllegung dieser Kraftwerke zur Erreichung des 2020-Ziels leisten?

18

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Kraftwerke, nicht nachgerüstet werden und auch keine Ausnahmegenehmigung erhalten, sondern spätestens mit dem Inkrafttreten der Schadstoffgrenzen zum 17. August 2021 stillgelegt werden?

19

Mit welchen Gutachten werden die Ewigkeitslasten der Braunkohle getrennt nach den einzelnen Braunkohlerevieren ermittelt, und von wem konkret werden die Gutachten vergeben?

20

Wer trägt die Ewigkeitslasten der Braunkohle?

21

Welche Planungen existieren bereits heute zur Verausgabung der im Koalitionsvertrag für den Posten „Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik“ für den Zeitraum 2018 bis 2021 1,5 Mrd. Euro an Investitionen eingestellten Mittel? Welche Regionen sollen wie viel dieser Summe erhalten?

22

Wird die Kommission den Auftrag bekommen, neben dem Ausstiegspfad aus der Braunkohlenutzung ebenso die Strategie zum Ausstieg aus der Steinkohlenutzung zu diskutieren?

Berlin, den 13. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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