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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Dinge des EU-Pakets "Saubere Energie für alle Europäer"

Insgesamt 4 Richtlinien und 4 Verordnungen zur Vervollständigung der Umsetzung der Energieunion und des Klima- und Energierahmens für 2030 (&quot;Winterpaket&quot;): teils widersprüchliche Positionen der Bundesregierung betr. Subventionierung CO2-intensiver Stromerzeugungsanlagen, Gebotszone und Beseitigung von Netzengpässen, Kapazitätsmärkte, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Förderung erneuerbarer Energien und Quote im Verkehrsbereich, Strommarkt, Verschärfung des Effizienzziels, weiteres Verfahren, Zeitplan u.a.<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/129215.03.2018

Stand der Dinge des EU-Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“

der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Ingrid Nestle, Lisa Badum, Oliver Krischer, Dr. Franziska Brantner, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Claudia Müller, Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 30. November 2016 hat die EU-Kommission das Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“, auch „Winterpaket“ genannt, vorgestellt. Dieses Paket besteht aus insgesamt vier Richtlinien und vier Verordnungen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie, Gebäude-Richtlinie, Strommarkt-Richtlinie, Verordnung zur Governance der Energieunion, Strommarkt-Verordnung, Verordnung zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), Verordnung zur Krisenvorsorge im Stromsektor) und soll die Umsetzung der Energieunion und des Klima- und Energierahmens der EU für 2030 vervollständigen.

Bei der Novelle der Energieeffizienz-Richtlinie, der Weiterentwicklung der Gebäude-Richtlinie und bei der Verordnung zur Krisenvorsorge im Stromsektor konnte der Rat am 26. Juni 2017 und am 4. Dezember 2017 Verhandlungsergebnisse erreichen. Beim EU-Energieministerrat am 18. Dezember 2017 konnten bei der Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, der Strommarkt-Verordnung und der Governance-Verordnung Verständigungen erzielt werden. Im Januar 2018 hat das Europäische Parlament die Energieeffizienz-Richtlinie, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die Governance-Verordnung in erster Lesung beraten. Darauf aufbauend werden die Beratungen darüber nun im Trilogverfahren fortgesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie passt es für die Bundesregierung zusammen, dass sie einerseits die „Subventionierung von CO2-intensiven Stromerzeugungsanlagen problematisch findet, weil sie nicht mit den Klimazielen vereinbar ist“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/775), aber sie sich andererseits bei der Regelung zu den Emissionsstandards auf die Seite von Polen gestellt und damit für eine großzügigere Subventionierung von klimaschädlichen Kohlekraftwerken gestimmt hat?

2

Wie sah der „Gesamtkompromiss“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/775) im Einzelnen aus, der dazu führte, dass Deutschland bei der Regelung zu den Kapazitätsmärkten Position für Polen bezogen hat?

3

Welche Zugeständnisse ist die Bundesregierung eingegangen, um sich bei der Beibehaltung einer einheitlichen Gebotszone durchzusetzen?

4

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die vorhandenen Netzengpässe innerhalb der Gebotszone zu beseitigen?

5

Wie soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine „Übergangslösung mit einem Phase-Out“ aussehen bei der „Teilnahme von Bestandsanlagen an Kapazitätsmärkten“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordneten Annalena Baerbock auf Bundestagsdrucksache 19/775)?

6

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Subventionierung fossiler Kraftwerke über Kapazitätsmärkte durch verstärkte Integration des europäischen Strommarktes und bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern zu vermeiden?

7

Warum hat sich die Bundesregierung nicht für die Beibehaltung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien, insbesondere für Kleinanlagen und Bürgerenergieprojekte, eingesetzt?

8

Geht die Bundesregierung davon aus, dass in allen EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für eine komplett marktbasierte Betrachtung der erneuerbaren Energien gegeben sind, um dort erfolgreich die Energiewende einzuleiten (bitte begründen)?

9

Wie plant die Bundesregierung in den Verhandlungen über das Winterpaket und insbesondere über die Strommarkt-Verordnung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannte Chance durch „die Einbettung der Energiewende in den europäischen Zusammenhang … die Kosten zu senken und Synergien zu nutzen“ konkret umzusetzen?

10

Welche Position nimmt die Bundesregierung im weiteren Verfahren im Rat in Bezug auf die ACER-Verordnung ein?

11

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Situation in Deutschland aus dem Kompromiss, wonach die EU-Mitgliedstaaten jedes Jahr den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältesektor um nur einen Prozentpunkt erhöhen sollen, wodurch wir bis 2050 bei rund 50 Prozent lägen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Dekarbonisierung des Wärmesektors bis zur Mitte des Jahrhunderts anstrebt?

12

Unterstützt die Bundesregierung im Trilogverfahren das Ziel des Europaparlaments, das Effizienzziel ambitionierter auszugestalten (verbindliches Ziel von 35 Prozent und Artikel 7 verschärfen), wenn nein, warum nicht?

13

Für welche Quote erneuerbare Energien im Verkehrsbereich spricht sich die Bundesregierung im Rahmen des Winterpakets aus (bitte begründen)?

14

Wie genau soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Formel für die Anrechenbarkeit von erneuerbarem Netzstrom bei der Herstellung von Power-to-X-Kraftstoffen (doppelte Anrechnung) und E-Mobilität (fünffache Anrechnung) aussehen?

15

Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung zwischen 2030 und 2050 die restlichen 86 Prozent erneuerbare Energien im Verkehr erreicht werden?

16

Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung in Bezug auf Verabschiedung und Umsetzung des Winterpakets aus?

Berlin, den 13. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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