Förderung der ländlichen Entwicklung durch die neue Bundesregierung
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kerstin Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist durch eine komplexe Förderarchitektur und eine intensive Mehrebenenverflechtung unterschiedlichster Programme und politischer Hierarchien gekennzeichnet. Städtebauförderung, Wohnraumförderung, Breitbandförderung, EU-Mittel, Mittel der GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) etc. – eine Vielzahl von Förderprogrammen beeinflusst die Entwicklung ländlicher Gemeinden und übt eine Wirkung auf die Lebensumstände im ländlichen Raum aus.
Eine wichtige Rolle nehmen in diesem vielfältigen Förderspektrum die Programme GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) sowie BULE (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) ein, die explizit der ländlichen Entwicklung dienen.
Um einerseits das Förderverfahren zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen und andererseits eine vielseitige und den unterschiedlichen Potentialen ländlicher Gemeinden angemessene Förderung zu verwirklichen, bedarf die GAK nach Ansicht der Fragesteller einer grundlegenden Reform. Diese wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der vergangenen Bundesregierung immer wieder angekündigt.
Während die Bundesmittel der GAK in der Regel durch EU- und Landesmittel kofinanziert werden, was einen umfassenden Regelungs-, Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand sowohl für die beteiligten politischen Ebenen als auch für die Fördernehmerinnen und -nehmer bedeutet, besteht nach Auffassung der Fragesteller bei der Modellförderung innerhalb des BULE keine nachhaltige und verlässliche Wirkung für die Entwicklung ländlicher Strukturen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Ist für 2018 im Bundeshaushalt eine Reduktion der GAK-Bundesmittel zu erwarten?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die Reduktion der GAK-Mittel im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2018 gegenüber dem Vorjahr?
Wie viel Prozent der GAK-Bundesmittel, die nach GAK-Rahmenplan den Ländern zur Verfügung standen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer in den Jahren 2014 bis 2017 nicht abgerufen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Aus welchen Teilförderprogrammen der GAK wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils weniger Bundesmittel durch die Bundesländer abgerufen, als im GAK-Rahmenplan vorgesehen?
Wie begründen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer die Differenz zwischen den im GAK-Rahmenplan vorgesehenen Mitteln und den tatsächlich abgerufenen GAK-Mitteln in den Jahren 2015, 2016 und 2017?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer das Jährlichkeitsprinzip als Grund für die Differenz (entsprechend den Fragen 4 und 5) angeführt, und plant die Bundesregierung eine Gesetzes- oder Verfahrensänderung, die das Jährlichkeitsprinzip aufhebt?
Wann wurden die GAK-Mittel in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils durch die Bundesregierung den Ländern bewilligt, und wann wurden die GAK-Gelder an die Länder ausgezahlt?
Wann mussten die Bundesländer in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils die GAK-Mittel bei der Bundesregierung abrechnen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass die GAK-Mittel nicht früher an die Bundesländer ausgezahlt werden können, und wie begründet sie es, dass die GAK-Mittel nicht später abgerechnet werden können?
Wann wurden die GRW-Mittel in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils durch die Bundesregierung den Ländern bewilligt, und wann wurden die GRW-Gelder an die Länder ausgezahlt?
Wann mussten die Bundesländer in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils die GRW-Mittel bei der Bundesregierung abrechnen?
Wie begründet die Bundesregierung die zeitliche Differenz bei der Bewilligung bzw. Auszahlung und bei der Abrechnung von GRW- und GAK-Mitteln im jeweiligen Haushaltsjahr (entsprechend den Fragen 7, 8, 10 und 11)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung durch das derzeitige GAK-Gesetz ausgeschlossen, dass alle im ELER vorgesehenen Förderoptionen durch GAK-Mittel konfinanziert werden und welche konkreten ELER-Förderoptionen können auch nach der GAK-Reform 2016 derzeitig nicht durch das Förderspektrum der GAK abgebildet werden (entsprechend der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8510)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung über den Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) hinaus Maßnahmen innerhalb der GAK, die nicht durch Mittel des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) kofinanziert werden, also ELER-unabhängig sind, und um welche Mittel handelt es sich?
Plant die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen innerhalb der GAK, die nicht durch den ELER kofinanziert sind?
Ist die GAK nach Auffassung der Bundesregierung ausschließlich ein Instrument der Kofinanzierung von ELER und Landesmitteln oder hat die Bundesregierung unabhängig von der ELER-Richtlinie einen eigenen Gestaltungsrahmen?
Woraus begründet sich nach Auffassung der Bundesregierung die Verantwortung der EU für die Förderung der ländlichen Entwicklung?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die vollständige Verlegung der Förderkompetenz für die ländliche Entwicklung auf die nationale Ebene?
Inwieweit würde sich der Verwaltungsaufwand nach Auffassung der Bundesregierung bei einer Aufnahme von Fördermaßnahmen in die GAK, die nicht durch den ELER kofinanziert werden, im Gegensatz zu jenen Fördermaßnahmen, die ELER-kofinanziert sind, reduzieren?
Um welchen Text müsste nach Auffassung der Bundesregierung die Formulierung der Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz erweitert werden, um alle im ELER gegebenen Förderoptionen durch die Gemeinschaftsaufgabe kofinanzieren zu können (entsprechend der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8510)?
Plant die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung, die eine umfassende Reform des GAK-Gesetzes ermöglicht?
Wenn ja, wann sieht die Bundesregierung diese vor?
Plant die Bundesregierung eine Reform des GAK-Gesetzes?
Wenn ja, wann sieht die Bundesregierung diese vor?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 eine Förderung nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a bis c umgesetzt, und wie haben diese nach Kenntnis der Bundesregierung Gebiete definiert, in denen besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind?
Verhindert ein GAK-Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 84) die Übertragbarkeit der GAK-Mittel auf andere Förderbereiche innerhalb der GAK?
Ist eine Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-Umland-Partnerschaften, die laut Koalitionsvertrag für die Weiterentwicklung der Städtebauförderung vorgesehen ist, auch innerhalb der GAK geplant?
Sind verbindliche interkommunale Absprachen und Konzepte als Fördervoraussetzung für die Förderung der ländlichen Entwicklung innerhalb der GAK, wie sie der Raumordnungsbericht 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13700, S. 69) vorsieht, durch die Bundesregierung geplant?
Wenn ja, wie sollen diese in den Förderregularien implementiert werden?
Durch welche Förderprogramme des Bundes werden im ländlichen Raum kommunale Investitionen in bauliche Anlagen oder technische Infrastrukturen gefördert, und durch welche Bundesministerien werden diese jeweils verantwortet (bitte die Programme namentlich aufführen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Komplexität der Förderung der ländlichen Entwicklung im Sinne der fördergeldnehmenden Kommunen, Vereine, Initiativen und Privatunternehmen reduziert werden muss, und welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung dafür vor?
Plant die Bundesregierung eine Bündelung der Ressortzuständigkeiten bei der Förderung der ländlichen Entwicklung?
Wenn ja, wie soll diese aussehen?
Welches Bundesministerium innerhalb der Bundesregierung wird für den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ im PLANAK (Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz) in der 19. Legislaturperiode federführend verantwortlich sein?
Welches Bundesministerium leitet zukünftig den interministeriellen Arbeitsstab „Ländliche Entwicklung“, und wird dieser weiterhin existieren?
Welche Bundesministerien werden diesem Arbeitsstab angehören?
Welches Bundesministerium leitet zukünftig die interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche Entwicklung“, und wird diese weiterhin existieren?
Welche Bundesministerien werden dieser Arbeitsgruppe angehören?
Welche Abteilungen innerhalb des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden explizit für die Entwicklung der ländlichen Räume zuständig sein, und wie werden sich ihre Zuständigkeiten von jenen anderer Bundesministerien abgrenzen?
Inwiefern entsprachen die Mittel des BULE nach Haushaltsplan in den Jahren 2016 und 2017 jeweils der Nachfrage durch die Förderberechtigten?
Überstieg in den Jahren 2016 und 2017 jeweils das Antragsvolumen der Förderanträge das zur Verfügung stehende Fördervolumen innerhalb des BULE?
Wenn ja, um wie viel überstieg in den Jahren 2016 und 2017 jeweils das Antragsvolumen der Förderanträge das zur Verfügung stehende Fördervolumen innerhalb des BULE?
Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der BULE-Mittel?
Wenn nein, warum nicht?
Welche BULE-Programmteile sind 2018 oder 2019 für die Aufnahme in die Regelförderung vorgesehen?
Welche Erkenntnisse gewinnt die Bundesregierung jeweils aus den folgenden Teilprogrammen des BULE, und was spricht nach Auffassung der Bundesregierung jeweils gegen eine Aufnahme in die Regelförderung:
Mehrfunktionshäuser und Regionalität,
Soziale Dorfentwicklung,
500 LandIninitiativen,
Land.Digital,
LandKULTUR,
Land(auf)Schwung,
Unser Dorf hat Zukunft?
Wann ist 2018 die Ausschreibung der folgenden BULE-Teilprogramme geplant, und wie hoch wird das jeweilige finanzielle Volumen für diese Teilprogramme sein:
LandMobil,
LandForschung,
LandGesundheit,
LandStartUp,
LandEhrenamt?