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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Internationale Regulierung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger Drohnen

Ächtung bewaffneter Drohnen als Thema auf multilateraler Ebene, Entwicklung internationaler Standards bzgl. Ausfuhr und Nutzung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger Drohnen, Beteiligung der Öffentlichkeit am Themenfeld, UNIDIR-Projekt &quot;Increasing Transparency, Oversight and Accountability of Armed Unmanned Aerial Vehicles&quot;, Einsatz bewaffneter Drohnen zur Terrorismusbekämpfung, Bestand und Beschaffungsprogramme für bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge anderer Länder, führende Hersteller und Exporteure bzw. Käufer, Position bzgl. Verwendung bewaffneter Drohnen in Militäreinsätzen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.05.2018

Aktualisiert

27.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/140626.03.2018

Internationale Regulierung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger Drohnen

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Dr. Kristen Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2016 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen (siehe Bundestagsdrucksache 18/10379). Diese von zunächst 44 Staaten unterzeichnete gemeinsame Erklärung basierte auf der Sorge, dass ihr Missbrauch Konflikte und Instabilität befeuern und Terrorismus sowie organisierte Verbrechen begünstigen könne, weswegen die internationale Gemeinschaft angemessene Transparenzmaßnahmen ergreifen müsse um abzusichern, dass der Export und die anschließende Verwendung solcher Systeme verantwortungsvoll gestaltet wird. Das vorgegebene Ziel ist die Formulierung internationaler Standards, die mit Exportkontrollregimen und dem Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) synchronisiert werden sollen. Auf diese Weise bildeten sie laut der Bundesregierung „einen wichtigen Baustein“ zur Reglementierung der Ausfuhr und der Nutzung bewaffneter oder bewaffnungsfähiger Drohnen. Nach weiteren „vertraulichen Konsultationen auf Fachebene“ haben sich mit Albanien, Dänemark, dem Irak, Jordanien sowie Uruguay fünf weitere Staaten der gemeinsamen Erklärung angeschlossen (siehe Bundestagsdrucksache 19/1082, Antwort zu Frage 10).

Die Bundesrepublik Deutschland ist weiterhin an dem Projekt „Increasing Transparency, Oversight and Accountability of Armed Unmanned Aerial Vehicles“ des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UN-IDIR) beteiligt, welches Transparenz, Aufsicht und Verantwortlichkeit in Bezug auf bewaffnete Drohnen erhöhen soll (www.unidir.org/files/publications/pdfs/increasing-transparency-oversight-and-accountability-of-armed-unmanned-aerial-vehicles-en-692.pdf). Dieses Projekt hat das Ziel, einen multilateralen Dialog zu erleichtern, auf den Beratungen des UN-Menschenrechtsrats und der Tätigkeit des Sonderberichterstatters aufzubauen, die einen Bedarf und ein Interesse daran herausgestellt haben, auf Rüstungskontrolle bezogene Aspekte bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in Abrüstungsbehörden der Vereinten Nationen weiter zu verfolgen und das Projekt soll ferner Kenntnisse und Engagement hinsichtlich der Transparenz, der Aufsicht und der Verantwortlichkeit im Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen auf der multilateralen Ebene erhöhen. Eine Studie der Vereinten Nationen zu bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen aus dem Jahr 2015 (www.un.org/disarmament/publications/more/drones-study) und eine UNIDIR-Studie (UNIDIR = United Nations Institut for Disarmament Research) aus dem Jahr 2017 (www.unidir.org/files/publications/pdfs/increasingtransparency-oversight-and-accountability-of-armed-unmanned-aerial-vehicles-en-692.pdf) betonen die Bedeutsamkeit einer sinnvollen Beteiligung der Zivilbevölkerung an dem Themenfeld bewaffnete Drohnen.

Bewaffnete Drohnen sind Offensivwaffen und senken nach Auffassung der Fragesteller die politische Hemmschwelle bei der Entscheidung über Militäreinsätze. Ihr Einsatz führt aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. zur Entgrenzung des Krieges, zeitlich und räumlich. Auch deutsche Kampfdrohnen könnten völkerrechtswidrig eingesetzt werden. Angezeigt wäre ein Beschaffungsmoratorium europäischer Regierungen, das Normen setzt und einen Einstieg in die vorbeugende Rüstungskontrolle ermöglicht. Ziel muss eine UN-Konvention zur Ächtung dieser Waffen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welchen Formaten auf Ebene der Vereinten Nationen, des Europarates und der Europäischen Union hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mit Ächtung bewaffneter Drohnen (und nicht nur ihrer automatischen oder teilautomatisierten Fähigkeiten) befasst, und welche Haltung hat sie dort vertreten?

2

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Entwurf eines Gemeinsamen Standpunktes der Europäischen Union betreffend bewaffnete Drohnen bei, der im Juli 2017 dem Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments präsentiert wurde, und wie setzt sie diesen um (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/578032/EXPO_STU(2017)578032_EN.pdf)?

3

Durch welche Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung an dem Prozess der Entwicklung politisch verbindlicher Standards, die sich aus der gemeinsamen Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen ergeben (siehe die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/10379 und 19/1082)?

4

An welchen Sitzungen hat die Bundesregierung im Rahmen dieses Prozesses teilgenommen, und was wurde bei diesen Sitzungen jeweils diskutiert und erreicht?

5

Welche anderen Staaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Sitzungen vertreten?

Was ist der gegenwärtige Stand dieses Prozesses?

6

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine multilaterale Diskussion hinsichtlich der Verwendung und des Exports bewaffneter Drohnen in einer offenen und transparenten Weise stattfinden und eine Vielzahl an Ländern beteiligt sein wird?

7

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Prozess der gemeinsamen Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen in einen Mechanismus eingebettet sein wird, der völkerrechtliche Normen bezüglich der Verwendung bewaffneter Drohnen aufrechterhält und definiert, um dadurch zur Begrenzung der Ausübung von Gewalt, zur Vorbeugung des Missbrauchs außergerichtlicher Tötungen außerhalb eines bewaffneten Konflikt, zur Reduzierung ziviler Opfer und zur Kontrollierung der Zunahme bewaffneter oder angriffsfähiger unbewaffneter Luftfahrzeuge beizutragen?

8

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine sinnvolle Beteiligung der Zivilbevölkerung und unabhängiger Sachverständiger an dem Prozess zur Beschaffung, Ausfuhr oder Nutzung bewaffnete Drohnen sicherzustellen, wie es eine Studie der Vereinten Nationen zu bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen aus dem Jahr 2015 und eine UNIDIR-Studie aus dem Jahr 2017 betonen (www.un.org/disarmament/publications/more/drones-study und www.unidir.org/files/publications/pdfs/increasing-transparency-oversightand-accountability-of-armed-unmanned-aerial-vehicles-en-692.pdf)?

9

Aus welchen Erwägungen beteiligt sich die Bunderegierung an dem Projekt des UNIDIR, das Transparenz, Aufsicht und Verantwortlichkeit in Bezug auf bewaffnete Drohnen erhöhen soll?

a) In welcher Weise beteiligt sich die Bundesregierung an diesem Projekt?

b) Wie ist der aktuelle Stand dieses Projekts?

c) An welchen Treffen dieses Projekts hat die Bundesregierung teilgenommen, und was wurde dabei diskutiert und erreicht?

d) Welche Schritte wurden unternommen, um eine sinnvolle Beteiligung der Zivilgesellschaft und unabhängiger Experten an diesem Projekt zu gewährleisten?

10

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das UNIDIR-Projekt in einen Prozess eingebettet sein wird, der völkerrechtliche Normen bezüglich der Verwendung bewaffneter Drohnen aufrechterhält und definiert, um dadurch zur Begrenzung der Ausübung von Gewalt, zur Vorbeugung des Missbrauchs außergerichtlicher Tötungen außerhalb eines bewaffneten Konflikts, zur Reduzierung ziviler Opfer und zur Kontrollierung der Zunahme bewaffneter oder angriffsfähiger unbewaffneter Luftfahrzeuge beizutragen?

a) Inwiefern wird die Mitwirkung der Bundesregierung an dem UNIDIR-Projekt mit der Beteiligung der Bundesregierung an dem Prozess der gemeinsamen Erklärung zum Export und der anschließenden Verwendung von bewaffneten oder bewaffnungsfähigen Drohnen koordiniert?

b) Welcher dieser Prozesse – das UNIDIR-Projekt oder die gemeinsame Erklärung – hat für die Bundesregierung Priorität?

11

Welche Bedeutung sieht die Bundesregierung darin, dass die Europäische Union ihre Haltung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, der moralischen Fragen, der militärischen Strategie und der politischen Belange in Bezug auf die Ausweitung der Verwendung bewaffneter Drohnen in Operationen zur Terrorismusbekämpfung klarstellt (www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2017/578032/EXPO_STU(2017)578032_EN.pdf)?

12

Ist die Bundesregierung bereit, das Thema Anwendung tödlicher Gewalt durch bewaffnete Drohnen in Operationen zur Terrorismusbekämpfung und die sich aus der Vermehrung bewaffneter Drohnen ergebenden Konsequenzen im Europarat und zusammengehörigen Institutionen anzuregen (falls nein, bitte begründen)?

13

Auch wenn der Bundesregierung kein „verlässlicher“ Überblick zu Bestand und Beschaffungsprogrammen für bewaffnete Drohnen anderer Länder vorliegt (siehe Bundestagsdrucksache 19/1082, Antwort zu Frage 12), über welche wesentlichen Erfahrungswerte verfügt sie hierzu, aus denen sich wenigstens ein nicht verlässlicher Überblick ergibt?

14

Auch wenn die Bundesregierung über keine eigenen, „systematisch“ erhobenen Daten verfügt, die eine Aussage zu „führenden Herstellern, Exporteuren beziehungsweise Käufern“ bewaffneter Drohnen zuließen (siehe Bundestagsdrucksache 19/1082, Antwort zu Frage 13), zu welchen weiteren nichtsystematischen Informationen verfügt sie diesbezüglich, wozu in Bundestagsdrucksache 18/10379 ausschließlich die USA aufgeführt werden?

15

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass bewaffnete Drohnen die politische Hemmschwelle bei operativen und strategischen Entscheidungen in Militäreinsätzen senken?

Berlin, den 14. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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