DITIB als verlängerter Arm des Türkischen Präsidenten Erdoğan
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei lässt sich aus Sicht der Bundesregierung „eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staates feststellen, Einfluss auf die türkische Diaspora und Türkeistämmige Deutsche in Deutschland auszuüben. Diese Bemühungen gehen sowohl von türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland als auch von Organisationen wie der ‚Union Europäisch-Türkischer Demokraten‘ e. V. (UETD) oder der ‚Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion‘ e. V. (DITIB) aus. Die strukturelle und personelle Anbindung von DITIB an das Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) ist hinlänglich bekannt.“ (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1) Diese Behörde ist heute noch direkt dem Ministerpräsidentenamt unterstellt und hat einen höheren Jahresetat als jedes Ministerium. Alle 90 000 Moscheen in der Türkei, ihre Imame sowie andere Bedienstete sind Mitarbeiter des Diyanet (www.deutschlandfunk.de/ditib-ankaras-einfluss-auf-deutschen-moscheeverband. 724.de.html?dram:article_id=409350).
„Zudem übt die Türkei über ihre diplomatischen Einrichtungen in Deutschland die Dienstaufsicht über die aus der Türkei entsandten und vor allem in DITIB-Gemeinden tätigen Imame des Diyanet aus. [...] In der Gesamtschau der genannten staatlichen bzw. staats- und parteinahen Institutionen ergeben sich somit für die Türkei zahlreiche Kanäle der Einflussnahme in Deutschland. Die türkische Regierung nutzt hierbei alle Formen und Kanäle der klassischen und der Online-Medien.“ (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 1)
Nicht ausschließen konnte die Bundesregierung, dass nach dem Putschversuch Personal der DITIB, das „nicht auf Linie“ war, zurückberufen oder entlassen worden ist (Bundestagsdrucksache 18/11851, Antwort zu Frage 3). Dagegen sollen Imame der DITIB in deutschen Moscheen im Auftrag von Diyanet Informationen über angebliche Anhänger der Gülen-Bewegung zusammengetragen haben.
19 DITIB-Imame standen unter Verdacht, im Auftrag der türkischen Religionsbehörde Diyanet Anhänger der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen ausgespäht zu haben. Bei fünf Beschuldigten wurde von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen, bei sieben Beschuldigten wurden die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Gegen die anderen sieben kann wegen Verfahrenshindernissen nicht weiter ermittelt werden – sie haben Deutschland verlassen und halten sich an unbekannten Orten auf (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ditib-spionage-ermittlungen-eingetellt-15327274.html). In diesem Zusammenhang sprach der damalige Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Köln) davon, dass der Umgang der Bundesbehörden an „Strafvereitelung im Amt“ grenze, weil seiner Meinung nach die Bundesbehörden nicht mit der nötigen Energie die Affäre um spionierende Imame der DITIB aufklären würden (www.tagesspiegel.de/politik/spione-der-tuerkei-volker-beck-wirft-behoerdenuntaetigkeit-gegen-ditib-spione-vor/19660360.html).
Die türkische Militäroffensive „Operation Olivenzweig“ im Norden Syriens, die nach Einschätzung deutscher Experten womöglich das Völkerrecht verletzt (AFP vom 8. März 2018), wirkt sich auch in Deutschland aus. So haben DITIB-Imame in deutschen Moscheen zu Gebeten für einen türkischen Sieg im Norden Syriens aufgerufen. Der Aufruf zum Gebet für den Sieg der türkischen Truppen in Afrin sei von Diyanet in Ankara gekommen. Aufgerufen, ihn umzusetzen, seien aber die von der Türkei entsandten und für DITIB tätigen Imame (KNA vom 24. Januar 2018).
Eine DITIB-Moschee im baden-württembergischen Süßen (Landkreis Göppingen) soll Kinder für die Hilfe Gottes „beim Kampf gegen die Terrororganisation“ beten lassen haben, wobei es offensichtlich um die Militäroperation „Olivenzweig“ gegangen sei (DPA vom 15. Februar 2018).
Auch eine geplante Türkei-Rundreise von DITIB für junge Erwachsene in den nordrhein-westfälischen Osterferien stößt auf Kritik. So stehe als „Finale“ der Reise ein Besuch im Präsidentenpalast bei „unserem obersten Heerführer“ Recep Tayyip Erdoğan auf dem Programm (KNA vom 12. März 2018).
Die Bundesregierung fördert den Islamverband DITIB trotz seiner Nähe zur türkischen Regierung. Allerdings wurden die Mittel für 2018 gegenüber dem Vorjahr um 80 Prozent gekürzt. So beträgt die Gesamtförderung 297 500 Euro. Dies sei rund ein Fünftel der 2017 und weniger als ein Zehntel der 2016 gezahlten Projektmittel (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkischer-islamverband-bund-kuerztfoerdermittel-fuer-ditib-um-80-prozent/20415818.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Lassen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der DITIB-Mitgliederversammlung vom 24. Dezember 2017 als auch die Zusammensetzung des neuen Bundesvorstands erkennen, dass die von der Bundesregierung in Gesprächen mit der DITIB mit Nachdruck verliehene Erwartung, dass sich die DITIB organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17), umgesetzt wird?
Wie viele Mitglieder des im Dezember 2017 gewählten Bundesvorstands der DITIB sind nach Kenntnis der Bundesregierung türkische Staatsbedienstete oder Inhaberinnen bzw. Inhaber von türkischen Diplomaten- oder Dienstausweisen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass bei den Wahlen zum Bundesvorstand vor allem türkische Staatsbeamte gewählt haben, die extra eingeflogen wurden (www.zeit.de/2018/12/susanne-schroeterislamforscherin-muslimische-verbaende-unis)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Diyanet auch unter neuer Führung gegenüber der DITIB Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollbefugnisse wahrnimmt?
Wie viele Gespräche hat es seitens Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bzw. der Bundesministerien mit Vertreterinnen und Vertretern der DITIB im Jahr 2017 gegeben (bitte mit Datum, Anlass, Namen und Funktion der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. Bundesministerium sowie der DITIB auflisten)?
Wie viele Imame, die nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren, nach dem Imame aus der Türkei eines Diyanet-Referenzschreibens, das im Visumverfahren als ausreichendes Dokument für die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Erwerbstätigkeit in Deutschland anerkannt wird (Bundestagsdrucksache 18/11851, Antwort zu Frage 9), haben sich in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aufgehalten?
Wie vielen Imamen ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren ein Visum im Jahr 2017 für welche Aufenthaltsdauer erteilt worden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11851, Antwort zu Frage 9)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Imame, denen nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren ein Visum seit 2016 erteilt worden ist, nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums und Nichtvorliegens eines Diyanet-Referenzschreibens für die Verlängerung der Aufenthaltsdauer der Imame in Deutschland nicht in die Türkei ausgereist sind (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass für Diyanet die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee „die Grundsätze unserer erhabenen Religion“ missachtet, untergräbt und zerstört, da vor allem das gemeinsame Gebet von Männern und Frauen islamisches Recht verletzte, denn der Islam „verbietet Körperkontakt zwischen Männern und Frauen während des Gebets“ (www.tagesanzeiger.ch/ausland/standard/der-patriarchale-anspruch-der-imame/story/21120478)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die von Recep Tayyip Erdoğan kontrollierte Behörde Diyanet die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee als „Projekt des Religionsumbaus unter Federführung der Gülen-Bewegung“ bezichtigt, die vom türkischen Präsidenten für den Putschversuch vom Juli 2016 in der Türkei verantwortlich gemacht wird, die sich von der Moschee distanziert hat (www.tagesanzeiger.ch/ausland/standard/derpatriarchale-anspruch-der-imame/story/21120478)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob über Diyanet die DITIB Einfluss auf die Debatte über die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee ausübt, um dieser gegenüber eine ablehnende Haltung auf Seiten der Muslime in Deutschland zu befördern?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), wo sich die sieben DITIB-Imame aufhalten, gegen die wegen Verfahrenshindernissen nicht weiter ermittelt werden kann, da sie Deutschland verlassen haben und sich an unbekannten Orten aufhalten sollen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ditib-spionage-ermittlungen-eingetellt-15327274.html)?
Inwieweit wurden im Zusammenhang mit den in der Frage 12 genannten DITIB-Imamen Rechtshilfeersuchen (Zustellung gerichtlicher Mitteilungen, Befragung von Zeugen oder Beschaffung und Herausgabe von Beweismitteln) seitens Deutschlands an die Türkei gestellt?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) ab 2013 zeitweise bis zu 92 Imame von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entliehen hat (www.welt.de/print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis-Neukoelln.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Ende 2017 noch 65 Imame, die die IGMG von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entliehen hat, in Moscheen der IGMG tätig waren (www.welt.de/print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis-Neukoelln.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die IGMG in den Jahren 2018 und 2019 das Überlassungsprogramm auslaufen lässt, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass ein Grund dafür das Risiko einer zu starken Abhängigkeit von der Türkei ist (www.welt.de/print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis-Neukoelln.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Diyanet zwei Möglichkeiten der Überlassung von Imamen anbieten, wobei es einmal um die Möglichkeit gehen soll, Imame zwei Jahre lang ohne finanzielle Hilfe oder andrerseits diese fünf Jahre lang und dafür bezahlt überlassen zu bekommen (www.welt.de/print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis-Neukoelln.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele von der türkischen Religionsbehörde Diyanet entliehene Imame in Moscheen der Union Türkisch-Islamischer Kulturvereine (Atib) aktuell tätig sind (www.welt.de/print/die_welt/politik/article174230212/Erdogans-langer-Arm-reicht-bis-Neukoelln.html)?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Entsendung von Imamen hinaus über Einflüsse des türkischen Staates zum Beispiel durch türkische Stiftungen auf die islamischen Vereine bzw. Organisationen DITIB, IGMG und Atib in Deutschland wie durch die Lieferung von Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal und/oder finanzieller Unterstützung?
Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse des türkischen Staates bzw. von türkischen Stiftungen auf andere islamische Vereine bzw. Organisationen – außer DITIB, IGMG und Atib – in Deutschland wie durch die Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal und/oder finanzieller Unterstützung?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die staatliche türkische Religionsbehörde Diyanet Ende Januar 2018 die Imame in ihren Moscheen in Deutschland aufgerufen hat, die sogenannte Sieges-Sure aus dem Koran zu zitieren und damit für den Erfolg der „Operation Olivenzweig“ in Syrien zu beten – also für den Sieg der türkischen Truppen (www.spiegel.de/politik/deutschland/ditib-werbung-fuer-recep-tayyip-erdogan-in-deutschland-a-1198649.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob und wenn ja, in wie vielen DITIB-Moscheen Imame dem Aufruf der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet gefolgt sind und die sogenannte Sieges-Sure aus dem Koran zitiert und damit für den Erfolg der „Operation Olivenzweig“ in Syrien gebetet haben – also für den Sieg der türkischen Truppen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Facebook-Eintrag des DITIB-Vorsitzenden von Leverkusen, Abdullah Ates, in dem es anlässlich des 103. Jahrestages des Sieges der osmanischen Truppen über die von Großbritannien und Frankreich angeführte Entente (sogenannte Schlacht von Gallipoli) heißt: „Das, was die Fahne zur Fahne macht, ist das Blut darauf […] Der Boden, für den man erst stirbt, wird zum Vaterland“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/ditib-werbung-fuer-recep-tayyip-erdogan-in-deutschland-a-1198649.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass auf Internetseiten von zehn hessischen DITIB-Gemeinden Videos eingestellt waren, die die türkische Militäroffensive in Syrien verherrlichen (www.wiesbadener-kurier.de/politik/hessen/irrtum-kriegspropaganda-moscheeverband-ditib-distanziert-sich-von-videos_18596111.htm)?
Inwieweit lässt nach Kenntnis der Bundesregierung die Einladung des Bildungsattachés des Generalkonsulats der Türkei in Köln sowie des Generalkonsuls durch den DITIB-Landesverband Rheinland-Pfalz erkennen, dass die von der Bundesregierung in Gesprächen mit der DITIB mit Nachdruck verliehene Erwartung, dass sich die DITIB organisatorisch, personell und finanziell stärker von der Türkei löst (Bundestagsdrucksache 18/12470, Antwort zu Frage 17), umgesetzt wird?
Nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung, ob die im Rahmen der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 des Strafgesetzbuchs gegen von Diyanet nach Deutschland entsandte und bei der DITIB eingesetzte Imame kurzzeitig gestoppte Mittelauszahlung im Rahmen der laufenden Projektförderung und zwischenzeitlich vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wieder aufgenommenen Finanzierung der laufenden Projekte in Trägerschaft der DITIB, die bereits vor der Einleitung des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts bewilligt worden waren, die weiterhin stärkere Einbindung der DITIB in deutsche Strukturen befördert (Bundestagsdrucksache 18/12259, Antwort zu Frage 1)?
Welche Projekte der DITIB wurden im Jahr 2017 aus dem Bundeshaushalt gefördert (bitte nach Empfänger der Förderung, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Zusagen/Inaussichtstellungen und Höhe der ausgezahlten Fördersumme auflisten)?
Welche Projekte der DITIB werden im Jahr 2018 aus dem Bundeshaushalt gefördert (bitte nach Empfänger der Förderung, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Zusagen/Inaussichtstellungen und Höhe der bereits ausgezahlten Fördersumme auflisten)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass im Rahmen der vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan ergangene Aufforderung im vergangenen Jahr, nach Ostjerusalem zu pilgern, DITIB vermehrt entsprechende Reisen angeboten hat bzw. anbietet (www.general-anzeiger-bonn.de/news/kultur-und-medien/T%C3%BCrkische-Pilger-beteiligen-sich-am-Konflikt-um-den-Jerusalemer-Tempelberg-article3789155.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über sich häufende, meist auch medial inszenierte Besuche islamistischer türkischer Aktivisten, Prediger und hochrangiger AKP-Politiker auf dem bzw. um den Jerusalemer Tempelberg?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob Beamte der Religionsbehörde Diyanet ausländische Kämpfer terroristischer bzw. islamistisch-dschihadistischer Gruppierungen wie der Al-Nusra-Front in Gästehäusern von Diyanet beherbergt haben?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob Diyanet-Beamte, die ausländische Kämpfer terroristischer bzw. islamistisch-dschihadistischer Gruppierungen betreut haben, später als Religionsbeamte in DITIB-Moscheen eingesetzt wurden?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie der Stand der Prüfung der hierfür zuständigen Länder ist, ob DITIB unter den gegebenen Umständen die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes erfüllt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Cem Özdemir auf Bundestagsdrucksache 19/695)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass über den Beirat des an der Humboldt-Universität zu Berlin entstehenden Instituts für Islamische Theologie auch DITIB als der größte Islamverband in Deutschland Einfluss auf die Berufung von Professoren hat (www.zeit.de/2018/12/susanne-schroeterislamforscherin-muslimische-verbaende-unis)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass die konservativen islamischen Verbände versuchen, eine Akademisierung des Islams an den deutschen Universitäten auszubremsen und dabei so weit gehen, dass sie sagen, sie würden niemanden in ihrer Gemeinde als Imam einstellen, der von einer deutschen Hochschule kommt, selbst wenn er eine zusätzliche Praxis-Fortbildung hätte entsprechend einem Priesterseminar (www.zeit.de/2018/12/susanne-schroeter-islamforscherin-muslimische-verbaende-unis)?