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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Polens Einstieg in die Atomkraft

Einstieg in die kommerzielle Atomenergienutzung, Finanzierung des Baus von Atomanlagen, Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle, Gespräche zw. Bundesregierung und polnischer Regierung darüber bzw. über Ausbau Erneuerbarer Energien, Regelung von Atomhaftung und Deckungsvorsorge, polnisches Programm zur Entwicklung von Reaktoren der IV. Generation, deutsche Beteiligung (über Euratom oder durch Wissenstransfer), Strategische Umweltprüfung, ALLEGRO-Reaktorprojekt und &quot;GEMINIPlus&quot;-Project<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

25.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/156509.04.2018

Polens Einstieg in die Atomkraft

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 12. Dezember 2017 kündigte der neue polnische Ministerpräsident Mateusz Morawiecki in seiner Grundsatzrede an, für die Zukunft der Energiegewinnung seines Landes neben den erneuerbaren Energien auch die Atomkraft nutzen zu wollen (Quelle: www.wiwo.de/politik/ausland/polen-neuer-ministerpraesidentwill-an-kohle-energie-festhalten/20703696.html). Damit knüpft er an die Bestrebungen seiner Vorgängerregierungen an, die seit Jahren ein Atomkraftwerk an einem der drei Standorte Choczewo, Lubiatowo-Kopalino und Żarnowiec, alle drei in der Nähe von Danzig, bauen wollen. Die Finanzierung ist bisher unklar, der Baubeginn wird immer weiter verschoben. Laut dem polnischen Energieminister Krzysztof Tchorzewski soll noch in der ersten Hälfte dieses Jahres darüber entschieden werden, ob das Atomkraftwerk gebaut wird oder nicht (Quelle: www.reuters.com/article/us-poland-nuclear/poland-to-decide-later-this-year-onbuilding-nuclear-plant-idUSKBN1FI1Q8).

Darüber hinaus hat das „Committee for Analysis and Preparation of Conditions for Deployment of High-Temperature Nuclear Reactors“ (HTR-Committee) im Auftrag des polnischen Energieministeriums einen den Fragestellern vorliegenden Bericht vorgelegt, der den Einsatz von gasgekühlten Hochtemperatur-Reaktoren (HTGR) der IV. Generation in Polen empfiehlt. Dieser Bericht ist wiederum Teil der nationalen „Strategy for development“ vom 14. Februar 2017. Im Zuge einer strategischen Partnerschaft zwischen Japan und Polen sowie unter Einbeziehung lokaler Partner soll als erster Schritt bis zum Jahr 2025 ein Versuchsreaktor gebaut werden (Quelle: https://asia.nikkei.com/Politics-Economy/Policy-Politics/Japan-to-export-safer-nuclear-reactor-to-Poland).

Bis zum Jahr 2031 könnte laut HTR-Committee der erste kommerzielle Hochtemperatur-Reaktor in Polen fertig gestellt sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen möglichen Einstieg Polens in die kommerzielle Atomenergienutzung?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der Bau von Atomanlagen in Polen finanziert werden soll?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die polnische Regierung die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle organisieren und finanzieren will?

4

Welche Gespräche hat die Bundesregierung in den letzten 12 Monaten mit der polnischen Regierung zum Einstieg in die kommerzielle Atomenergienutzung geführt (bitte unter Angabe von Datum des jeweiligen Gesprächstermins, Teilnehmenden und konkretem Inhalt aufschlüsseln)?

5

Hat die Bundesregierung mit der polnischen Regierung Gespräche über einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien, anstelle eines Einstiegs in die Atomkraft, gesprochen?

Wenn nein, warum nicht, und plant sie, dies noch zu thematisieren?

6

Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl die Atomhaftung als auch die Deckungsvorsorge nach einem Einstieg in die Atomenergienutzung in Polen geregelt werden?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das polnische Programm zur Entwicklung von Reaktoren der IV. Generation?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Finanzierung des polnischen Programms zur Entwicklung von Reaktoren der IV. Generation?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine deutsche Beteiligung (direkt oder indirekt z. B. über Euratom, finanziell oder durch Wissenstransfer) an dem polnischen Programm zur Entwicklung von Reaktoren der IV. Generation (bitte detailliert aufschlüsseln)?

10

Falls eine deutsche Beteiligung (direkt oder indirekt z. B. über Euratom) am polnischen Programm zur Entwicklung von Reaktoren der IV. Generation vorhanden ist, wie begründet die Bundesregierung diese vor allem im Hinblick auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es auf S. 141 heißt: „Wir wollen keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke.“?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein Einstieg Polens in ein Generation-IV-Programm SUP (Strategische Umweltprüfung) -pflichtig ist?

Wenn ja, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass eine SUP nun noch erfolgt, bzw. wird die Bundesregierung Beschwerde einreichen gegen Polen wegen des Verstoßes gegen die SUP-Richtlinie?

Wenn nein, bitte begründen.

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des ALLEGRO-Reaktorprojekts (http://project-vinco.eu/allegro/)?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das „GEMINIPlus“-Project, das durch Horizon 2020 finanziert wird (https://cordis.europa.eu/project/rcn/211038_de.html)?

Berlin, den 5. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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