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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern

Kontrollkompetenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 2014 bis 2017, Anzahl kontrollierter Betriebe bzw. Arbeitgeber nach Bundesländern und Branchen, eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, Schwerpunktprüfungen, Zahl besetzter Stellen, Personalplanung bis 2022<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/162612.04.2018

Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hängt nach Ansicht der Fragestellenden in erheblichem Maße davon ab, dass dessen Einhaltung in ausreichendem Umfang kontrolliert wird. Diese Aufgabe übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Dort sollen bis 2022 1 600 zusätzliche Planstellen besetzt werden. Die FKS hat laut Bundesregierung von Januar bis November 2017 knapp 50 000 Arbeitgeber-Prüfungen durchgeführt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen 22 bis 25 der Abgeordneten Susanne Ferschl auf Bundestagsdrucksache 19/317). Bezogen auf die Gesamtzahl der Betriebe, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen und damit unter die Kontrollkompetenz der FKS fallen, wurden lediglich 2,3 Prozent der Betriebe geprüft. Eine regelmäßige Prüfung aller Betriebe vorausgesetzt, würde daraus folgen, dass jeder Betrieb nur alle 40 Jahre geprüft wird.

Aus Sicht der Fragestellenden ist die Zahl der in Aussicht gestellten zusätzlichen Planstellen für die FKS in Anbetracht der Aufgaben und der Zahl der zu prüfenden Betriebe unzureichend. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll die Situation in den einzelnen Bundesländern betrachtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern Kontrollkompetenzen (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2014, 2015 und 2016 ausweisen)?

2

Wie viele Betriebe bzw. Arbeitgeber wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 von der FKS in den einzelnen Bundesländern kontrolliert (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2014, 2015 und 2016 ausweisen)?

3

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern jeweils eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2015 und 2016 ausweisen)?

4

Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2017 eingeleitet worden (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 ausweisen)?

5

Wie viele Prüfungen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Pflegebranche, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie in den sogenannten sonstigen Branchen durchgeführt (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2015 und 2016 ausweisen; bitte jeweils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompetenzen hat)?

6

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. eines Branchenmindestlohns nach dem Arbeitnehmerentsendegesetzes hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet (bitte zum Vergleich die Zahlen für 2015 und 2016 ausweisen)?

7

Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2017 in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet worden (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 ausweisen)?

8

Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern jeweils die zehn Branchen mit den zahlenmäßig meisten Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns wurden in Folge dieser Prüfungen jeweils eingeleitet (bitte jeweils die Zahl der Prüfungen in den Branchen nennen; zum Vergleich die Zahl der Prüfungen und Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns in diesen Branchen für die Jahre 2015 und 2016 darstellen; bitte jeweils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompetenzen hat)?

9

In welchen Branchen fanden in den einzelnen Bundesländern Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt, für wie viele Betriebe in diesen Branchen hat die FKS Prüfkompetenzen, wie viele Prüfungen wurden durchgeführt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für diese Branchen für die Jahre 2015 und 2016 ausweisen)?

10

Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 bis 2017 entwickelt (bitte für jedes Bundesland die dazugehörigen Hauptzollämter einzeln ausweisen)?

11

Wie viele Planstellen plant die Generalzolldirektion für die einzelnen Bundesländer und die jeweils zugehörigen Hauptzollämter für die Jahre 2018 bis 2022?

12

Hält die Bundesregierung die geplanten 1 600 zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für ausreichend, um eine Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu gewährleisten (bitte begründen)?

Berlin, den 9. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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