Regulierung des Milchmarkts
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die drei Milchpreiskrisen allein in den vergangenen zehn Jahren mit vielen Betriebsaufgaben haben nach Ansicht der Fragesteller erhebliche Defizite am Milchmarkt gezeigt. Weder das damalige Milchquoten-System noch seine vollständige Abschaffung haben aus Sicht der Fragesteller eine nachfrageorientierte Mengenregulierung vermocht, sondern strukturelle Defizite als Problem sogar so verstärkt, dass sich in zyklischen Abständen Preiskrisen entwickeln. Deren Wirkung wird durch zeitgleich einsetzende Kostensteigerungen z. B. durch explodierende Bodenkauf- und Bodenpachtpreise noch verstärkt. Während die Risiken der Produktion, einschließlich der Kostenrisiken, einseitig bei den Erzeugerbetrieben liegen, nutzen Molkerei- und Handelskonzerne aus Sicht der Fragesteller ihre Marktübermacht zur Maximierung ihrer Gewinne auf Kosten von Mensch und Natur. Milchviehhaltende Betriebe müssen nach Ansicht der Fragesteller bisher einseitig die Folgen dieser EU-weiten Deregulierung und des Preiswettbewerbs auf dem Weltagrarmarkt tragen.
In Deutschland hat sich seit 2000 die Zahl der Milchviehbetriebe halbiert (2000: 139 000 und 2016: 71 300, vgl. www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/1_EU-Marktregelungen/_Texte/Fragen_und_Antworten_Milch_2016.html). Während von November 2015 bis November 2017 die Zahl der Milchviehhaltungen von 73 255 auf 65 782 zurückgegangen ist, hat sich der Tierbestand laut Statistischem Bundesamt im selben Zeitraum nur geringfügig von rund 4,3 Millionen auf rund 4,2 Millionen Milchkühe reduziert. Die Bundesregierung hat wiederholt im Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung (zuletzt am 28. Februar 2018) bestätigt, dass es im Zuge der Marktbereinigung zu einer Konzentration der Milchviehbestände in weniger Betrieben gekommen sei und dies insgesamt als Strategie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gelobt.
Auf die bisher letzte Preiskrise 2015/2016 mit Erzeugerpreisen von unter 20 Cent pro Liter Milch hat die Bundesregierung mit einer Reihe kurzfristiger Hilfsmaßnahmen reagiert: Neben der Liquiditätshilfe durch die gemeinsam von EU und Bund finanzierten Hilfspakete wurden die staatliche Intervention angehoben, die Gewinnglättung von zwei auf drei Jahre ausgeweitet (Agrarmarktstrukturgesetz) und der Bundeszuschuss für die landwirtschaftliche Unfallversicherung erhöht. Außerdem wurden erste Schritte zur „Modernisierung der Lieferbeziehungen“ sowie zur Förderung der Selbstorganisation der Branche eingeleitet.
Im Jahr 2018 entwickeln sich noch vor dem saisonalen Anstieg der Milchliefermenge die aktuellen Milchauszahlungspreise tendenziell rückläufig und die milchverarbeitende Industrie hat bereits weiter fallende Auszahlungspreise angekündigt (vgl. www.elite-magazin.de/news/Milchmarkt-kommt-2018-wieder-unter-Druck-8972128.html). Die öffentlichen Lagerbestände sind aktuell so hoch, dass die Option staatlicher Interventionen kaum noch zur Verfügung steht, die das Problem ohnehin nur bedingt zeitlich verschieben können (vgl. „Schmal ruft Hogan zum Abbau der Magermilchpulverbestände auf, AgraEurope vom 13. April 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Liegen der Bundesregierung Analysen zur Wirkung der kurzfristigen Maßnahmen im Rahmen der bisher letzten Milchpreiskrise – alle gesetzlichen Änderungen sowie die gewährten Finanzmittel – vor? Wenn ja, wer hat diese Evaluierungen jeweils vorgenommen, wie wurden sie finanziert, zu welchem Ergebnis kommen sie, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Wenn nein, warum nicht, und zu wann wird sie hierzu einen Bericht vorlegen?
Wie viele Milchviehbetriebe haben in Deutschland welche Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung hinsichtlich der Betriebsstruktur der Antragstellerinnen und Antragsteller?
Welche Maßnahmen würden in erneuten Preiskrisen erwogen, neu aufzulegen bzw. fortzuführen, und mit welcher Begründung? Welche würden warum verworfen?
Wie evaluiert die Bundesregierung die Ergebnisse der mehrfachen Treffen (Milchstrukturgespräche, Milchgipfel) unter Leitung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, und welche konkreten Schlussfolgerungen haben sich aus diesen Branchengesprächen ergeben?
Welche Sicherungsmechanismen in der Lieferkette sollten aus Sicht der Bundesregierung eingeführt werden?
Welche konkreten Vorstellungen verbindet die Bundesregierung mit der „Modernisierung der Lieferbeziehungen“, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag zur Einführung von Festoder Mindestpreismodellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem den Fragestellern bekannt gewordenen Vorschlag des Deutschen Milchkontors (DMK) für eine Sektorstrategie, und welche Effekte erwartet die Bundesregierung?
Welche europäischen Lösungsvorschläge zur kurz- und langfristigen Mengenregulierung finden die Unterstützung der Bundesregierung (bitte begründen)?
Warum hält die Bundesregierung ihre Unterstützung für eine nachfrageorientierte Mengenregulierung auf dem Weinmarkt einerseits und eine Ablehnung einer entsprechenden Mengenregulierung auf dem Milchmarkt andererseits für einen konsistenten Politikansatz?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen für ein europaweit ablieferbares Milchkontingent bzw. welche Aspekte finden die Unterstützung der Bundesregierung (www.agrarheute.com/markt/milch/milch-hilft-amiko-gegen-preiskrisen-540487)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit der in Frankreich politisch initiierten Branchenvereinbarung über einen Milchauszahlungspreis von 34 Cent pro kg vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die Festlegung von Mindestpreisen für Milch, bzw. unter welchen Bedingungen wäre das eine Handlungsoption?
Welche Überlegungen gibt es aus Sicht der Bundesregierung zu zukünftigen Regelungen der Andienungspflicht, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung angesichts staatlicher Preisbindungen bei Büchern, Taxitarifen oder Medikamenten gegen eine Mindestpreisregelung für Grundnahrungsmittel (bitte ausführlich begründen)?
Welche konkreten Kontrollen des Verkaufsverbots unter Einstandspreis bei Lebensmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren mit welchem Ergebnis durchgeführt, und welche Konsequenzen folgen daraus?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Stärkung von Erzeugerorganisationen, und welche kartellrechtlichen Änderungen wären hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung notwendig (bitte gesetzliche Grundlage und zu ändernde Artikel bzw. Paragraphen benennen)?
Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem Sachstandspapier Milch-Lieferbedingungen des Bundeskartellamts vom 13. März 2017 (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Sachstand_Milch.html;jsessionid=1B160EA72032142FAFD6A3DFA073A16B.1_cid362?nn=3591568) gezogen, und welche konkreten Umsetzungspläne liegen vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiko- und Gewinnverteilung bei der Milchproduktion entlang der Wertschöpfungskette (Erzeugerinnen und Erzeuger, Molkereibetriebe, weiterverarbeitendes Gewerbe, Lebensmitteleinzelhandel), und welche konkreten Ziele sind mit welchen Maßnahmen zur Verbesserung der Position der Erzeugerinnen und Erzeuger geplant?
Wie will die Bundesregierung das Instrument der Intervention angesichts aktueller hoher Bestände von mehr als 370 000 Tonnen Magermilchpulver einsetzen, und wie wird mit den vorhandenen Interventionsbeständen umgegangen (siehe http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=181090)?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der seit Dezember 2017 verstärkte Verkauf von zuvor im Rahmen der Intervention aufgekauftem Magermilchpulver zu fallenden Marktpreisen geführt hat, der u. a. auch zur Insolvenz der Berliner Milcheinfuhr-Gesellschaft BMG beigetragen hat (siehe www.maz-online.de/Brandenburg/BMG-Pleite-Milch-Bauern-in-Brandenburg-haben-keinen-Abhehmer)?
Welche Instrumente gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung, um die Milchanlieferungen, die durch die Insolvenz der Berliner Milcheinfuhr-Gesellschaft BMG keinen Abnehmer finden (www.agrarheute.com/wochenblatt/maerkte/milch/bmg-insolvenz-geht-543738), zu vermitteln, und wie können Milchproduzentinnen und Milchproduzenten sich absichern für ähnliche Fälle?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Risiko massiver Marktstörungen im Fall von Insolvenzen zumindest regional entstandener Monopole infolge massiver Konzentrationsprozesse auf der Verarbeitungs- und der Handelsstufe?
Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur weiteren Markterschließung vor, wie sie von Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens gefordert wurde (www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/milchkrise-gute-chancen-fuer-staatliche-eingriffe-542058), und wie begründet sie ihre Annahme, dass damit die einheimischen Erzeugerbetriebe stabilisiert werden könnten?
Sind bereits Exportdelegationen mit der deutschen Milchwirtschaft geplant? Wenn ja, welche Unternehmen werden in welche Länder reisen, und aus welchen Mitteln werden solche Initiativen finanziert?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Eindämmung von Billigangeboten von Lebensmitteln und von Billigpreis-Kampagnen des Lebensmitteleinzelhandels wie beispielsweise zuletzt von ALDI im Februar 2018 (siehe www.wuv.de/marketing/ooh_kampagne_aldi_laesst_emojis_sprechen)?