BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Diskussion über die Umbenennung der Lent-Kaserne in Rotenburg im Kontext des neuen Tradionserlasses der Bundeswehr

Diesbzgl. Entwicklung des Meinungsbildungsprozesses in der Bundeswehr, Diskussion zur Namensgebung am Standort, Quellen zur Meinungsbildung, Übereinstimmung des Namens mit Vorgaben des neuen Traditionserlasses, Meinungsbildung im BMVg (Nachfragen zu BT-Drs 18/12353), Auswirkungen des Traditionserlasses auf Umgang der Bundeswehr mit Wehrmacht, etwaige Umbenennungen von Bundeswehreinrichtungen, Rolle der Waffen-SS im Traditionserlass<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

16.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/178320.04.2018

Diskussion über die Umbenennung der Lent-Kaserne in Rotenburg im Kontext des neuen Traditionserlasses der Bundeswehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ende März 2018 hat die Bundesministerin der Verteidigung einen neuen Traditionserlass für die Bundeswehr in Kraft gesetzt. Dieser betont an mehreren Stellen, Tradition müsse auf dem Wertefundament des Grundgesetzes basieren. Dies gelte auch für die Benennung von Kasernen.

Ob der neue Traditionserlass Auswirkungen auf die Namensgebung der Lent-Kaserne in Rotenburg hat, ist derzeit unklar. Die „Kreiszeitung“ vom 30. März 2018 berichtet, auf eine Umbenennung der Kaserne werde verzichtet. Am 11. April 2018 wiederum berichtete die gleiche Zeitung, die Bundesministerin der Verteidigung habe dem Abgeordneten des Deutschen Bundestages Lars Klingbeil mitgeteilt, es sei auf Grundlage des neuen Traditionserlasses zu prüfen, ob an dem Kasernenamen in Rotenburg festgehalten werden kann.

Oberst Helmut Lent war einer der am höchsten dekorierten Piloten der Luftwaffe der Wehrmacht. Das Festhalten an seinem Namen würde aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Vorgaben des Traditionserlasses konterkarieren. Denn dieser führt mit Blick auf Wehrmachtsangehörige aus, sie könnten nur dann „in das Traditionsgut der Bundeswehr“ aufgenommen werden, wenn sie Leistungen erbracht haben, „die vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart“ wirken, etwa die Beteiligung am militärischen Widerstand gegen das NS-Regime oder Verdienste um den Aufbau der Bundeswehr. Der Erlass betont ausdrücklich: „Bestehende Benennungen müssen diesem Traditionserlass entsprechen“.

Die Beibehaltung des Namens Lent-Kaserne ist aus Sicht der Fragstellerinnen und Fragesteller vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt. Helmut Lent hatte sich nicht am militärischen Widerstand gegen das Nazi-Regime beteiligt, wie aus Gutachten des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) bzw. des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) hervorgeht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 18/12353). Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist auch sonst keine Leistung Helmut Lents bekannt, die vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart wirkt.

Den Fragestellerinnen und Fragestellern liegt eine Ausarbeitung von Michael Quelle (Stade) vor, die ihrer Kenntnis nach auch dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vorliegt, aus der vielmehr hervorgeht, wie sehr Helmut Lent den NS-Vernichtungskrieg unterstützt hat („Helmut Lent – Mythen und Fakten“). So habe Helmut Lent in einem Brief an seine Kommandeure vom Juni 1944 dazu aufgerufen, Soldaten, die „keine Erfolge bringen“, seien „zuerst zu ermahnen, dann aber unter Umständen zu bestrafen. Feiglinge müssen erbarmungslos ausgerottet werden.“ Weiter hatte Helmut Lent ausgeführt, dass durch den Einsatz neuer Waffen „das Vertrauen nicht nur des deutschen Menschen in der Heimat, sondern auch des deutschen Soldaten an der Front zur Führung und vor allem auch zum Endsieg unerhört gewachsen ist“.

Im August 1944 führte Helmut Lent ebenfalls gegenüber den Kommandeuren aus, eine Besatzung, die angesichts zerstörter Städte „nicht weiß, was sie zu tun hat, ist feige und muß ausgerottet werden.“ „Für uns bleibt als logischer Schluß nur die eine Antwort, daß wir in leidenschaftlicher und fanatischer Weise bis zum letzten Blutstropfen kämpfen.“ Der Brief endete mit der Aufforderung: „Denken wir auch immer daran, dass sich eine Kapitulation oder ein unwürdiger Friede mit der deutschen Ehre nicht vereinbaren läßt“ (vgl. die Ausführungen in der Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 18/12353).

Solche Durchhalteparolen sollten aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht als „vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart“ hinein gelten. Die Beibehaltung des Namens erscheint ihnen daher als Zeichen, dass die Bundeswehr der Wehrmacht näher steht als es der Traditionserlass erscheinen lassen möchte.

Zur Frage, inwiefern die Todesanzeige Helmut Lents vom November 1944 und eine darauf folgende Ermittlung der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) gegen Helmut Lents Witwe eine Distanz zur NS-Führung erkennen lässt (diese Frage wird im ZMSBw-Gutachten von 2016 angesprochen), ist darauf hinzuweisen, dass das Fehlen einer Floskel „gefallen für Führer, Volk und Vaterland“ auch damit erklärt werden kann, dass Helmut Lent eben nicht bei einem Kampfeinsatz, sondern bei einem Flugunfall ums Leben kam. Ein echter Nachweis dafür, dass die Gestapo Ermittlungen aufgenommen hatte, ist den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht bekannt. Michael Quelle verweist darauf, dass Helmut Lents Witwe in ihrem sog. Erinnerungsbuch nichts darüber erwähnt hat. Als Fundstelle gebe es lediglich eine entsprechende Behauptung in der Zeitung „Nachrichten für die Truppe“ vom 2. Januar 1945 – dabei handelt es sich allerdings um eine Zeitung des US-Militärs, die im Rahmen der psychologischen Kriegsführung verwendet wurde. Michael Quelle stützt sich auf Akten im Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg und das „Lent-Erinnerungsbuch“.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es für angebracht, angesichts des langen Zeitraums, den die Diskussion um die Namensgebung schon andauert, nun zügig eine Entscheidung zu treffen. Da die Belegung des Standortes sich am Namen Helmut Lent offenkundig nicht stört (im vergangenen Jahr wurde dort vielmehr entschieden, am Namen festzuhalten, vgl. Weser-Kurier, 15. Mai 2017), wäre hier ggf. eine Entscheidung durch das BMVg selbst herbeizuführen.

In Hinblick auf den Traditionserlass halten es die Fragestellerinnen und Fragesteller für problematisch, dass darin nicht festgestellt wird, dass die Wehrmacht einen verbrecherischen Raub- und Vernichtungskrieg geführt hat. Es wird lediglich ausgeführt, sie sei in die Verbrechen des „nationalsozialistischen Unrechtsregimes“ „schuldhaft verstrickt“ gewesen und habe diesem als „Instrument“ gedient. Dies wird nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller dem Stand der historischen Forschung nicht gerecht, weil die Verbrechen der Wehrmacht, die diese aus eigenem Antrieb begangen hat, ausgeblendet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich der Meinungsbildungsprozess in der Bundeswehr zur Frage der Umbenennung der Lent-Kaserne im Jahr 2017 und bis heute entwickelt? Welche Instanzen oder Gremien haben dabei welche Positionen vertreten? Wie hat sich der neue Traditionserlass auf die Diskussion ausgewirkt?

2. Wie ist der derzeitige Diskussions- und Entscheidungsstand bzgl. der Beibehaltung bzw. Umbenennung der Lent-Kaserne? Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Frage der Umbenennung der Kaserne oder der Beibehaltung des derzeitigen Namens ein (bitte begründen)?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung, das BMVg, der Generalinspekteur oder andere zuständige Stellen, am Standort eine erneute Diskussion zur möglichen Umbenennung anzustoßen, und wenn ja, wie soll der Diskussionsprozess von Seiten des BMVg unterstützt werden, und bis wann erwartet das BMVg eine Entscheidung?

4. Fanden außer dem Vortrag von Generalstaatsanwalt Jürgen Dehn im April 2017 (Manuskript liegt den Fragestellerinnen und Fragestellern vor), der ausführte, Helmut Lent sei „objektiv ein guter Soldat im Dienst einer schlechten Sache“ gewesen, „es scheint“ (sic) aber „eindeutig“ (sic) zu sein, dass Helmut Lent eine Distanz zum Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht habe (weil er sich für seinen Bruder und dessen Ehefrau eingesetzt hatte), auch Vorträge von Personen statt, die sich für eine Umbenennung ausgesprochen haben, und falls ja, welche waren dies, falls nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

5. Welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung beim Meinungsbildungsprozess in der Rotenburger Kaserne das „Erinnerungsbuch“ der Witwe Helmut Lents und die Ausarbeitung „Helmut Lent – Mythen und Fakten“ von Michael Quelle? Wurden diese Werke überhaupt berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?

6. Trifft die Information der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass im BMVg die Ausarbeitung „Helmut Lent – Mythen und Fakten“ von Michael Quelle vorliegt, und wenn ja, welche Rolle spielte diese für den Meinungsbildungsprozess im BMVg? Welche Rolle spielte dabei außerdem das „Erinnerungsbuch“ der Witwe Helmut Lents? Inwiefern flossen die Informationen aus diesen Werken in die Meinungsbildung im BMVg ein?

7. Welche Bedeutung hat die Aussage im zitierten ZMSBw-Gutachten von 2016, Helmut Lent sei „kein ‚Nazi‘ im eigentlichen Sinn“ gewesen, könne aber nicht dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus zugerechnet werden, für die Frage seiner Traditionswürdigkeit aus Sicht der Bundesregierung, und wie versteht die Bundesregierung den Begriff „Nazi im eigentlichen Sinn“?

8. Inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung die Namensgebung der Lent-Kaserne den Vorgaben des neuen Traditionserlasses gerecht, „vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart“ zu wirken?

a) Welche konkreten Leistungen Helmut Lents sind nach Auffassung der Bundesregierung vorbildlich (bitte begründen)?

b) Welche Leistungen Helmut Lents sind nach Auffassung der Bundesregierung sinnstiftend für Angehörige der Bundeswehr (bitte begründen)?

c) Falls die Bundesregierung Helmut Lents Leistungen weder für vorbildlich noch sinnstiftend im Sinne des Traditionserlasses hält, welche Kenntnis hat sie darüber, inwiefern jene, die am Standort Rotenburg die Beibehaltung des Namens entschieden haben, Helmut Lents Leistungen für vorbildlich bzw. sinnstiftend halten?

9. Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, ob es seine frühere Einschätzung, Helmut Lent habe dem Nationalsozialismus nahegestanden, als falsch einschätzt, abgeschlossen (auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/12353 wird verwiesen), und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? Welcher Quellen, Expertisen und Expertenmeinungen im Einzelnen bediente sich das BMVg zur Meinungsbildung in dieser Angelegenheit (bitte benennen)?

10. Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, welche Rolle in der Diskussion um den Namen dem Umstand eingeräumt werden sollte, dass Helmut Lent systemkonform agierte und von ihm keinerlei widerständische Haltung gegenüber dem Nazi-Regime überliefert ist, abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/12353), und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? Inwiefern ist dieser Punkt in der Debatte am Standort Rotenburg aus Sicht der Bundesregierung ausreichend gewürdigt worden? Welcher Quellen, Expertisen und Expertenmeinungen im Einzelnen bediente sich das BMVg zur Meinungsbildung in dieser Angelegenheit (bitte benennen)?

11. Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, welche Rolle dem Umstand eingeräumt werden sollte, dass in Helmut Lents Haushalt eine ukrainische Zwangsarbeiterin versklavt war, abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/12353), und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? Inwiefern ist dieser Punkt in der Debatte am Standort Rotenburg aus Sicht der Bundesregierung ausreichend gewürdigt worden? Welcher Quellen, Expertisen und Expertenmeinungen im Einzelnen bediente sich das BMVg zur Meinungsbildung in dieser Angelegenheit (bitte benennen)?

12. Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, welche Gründe im Allgemeinen dafür sprechen, Kasernen nach solchen Wehrmachtsoffizieren zu benennen, die nicht im Widerstand waren, sondern sich systemkonform verhielten, abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/12353), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Inwiefern sieht sie ihre Meinung im konkreten Hinblick auf die Lent-Kaserne bestätigt?

13. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchhalteparolen Helmut Lents (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) geeignet, in Helmut Lents Tätigkeit als Wehrmachtsoffizier Sinn und Vorbild für die Bundeswehr zu sehen?

14. Welche – auch aus dritter Quelle stammenden – Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Frage, ob die Gestapo nach Helmut Lents Tod wegen der Formulierung seiner Todesanzeige tatsächlich Ermittlungen gegen seine Witwe bzw. gegen die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ aufgenommen hatte (vgl. Gutachten des ZMS von 2016; bitte ggf. Quellen nennen)?

15. Hat sich das BMVg in die Diskussion am Standort eingebracht, und wenn ja, mit welchen Beiträgen (bitte möglichst ausführlich darstellen)?

16. Was ist für den Fall vorgesehen, dass der (vom BVMg zu verantwortende) Traditionserlass der Bundeswehr und die auf Entscheidung vor Ort setzende Vorschrift „Benennung von Liegenschaften“ (vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13284) miteinander kollidieren und sich ein Standort mehrheitlich gegen die Vorgaben des Traditionserlasses entscheidet?

a) Ist es für die Bundesregierung denkbar, bei einer Konstellation, in der die Entscheidung eines Standorts in deutlichem Widerspruch zum Traditionserlass steht, eine gegenteilige Entscheidung durchzusetzen?

b) Kam es in der Vergangenheit vor, dass eine Entscheidung zu einer Umbenennung ohne die Zustimmung oder gegen die Entscheidung der Belegschaft am Standort getroffen wurde, und wenn ja, in welchen Fällen?

17. Sieht die Bundesregierung im Fall der Lent-Kaserne einen Widerspruch zwischen den Vorgaben des heute gültigen Traditionserlasses, demzufolge Wehrmachtsangehörige vorbildlich oder sinnstiftend gewirkt haben müssen, und der Entscheidung der Belegschaft vom Sommer vorigen Jahres (vgl. Weser-Kurier vom 15. Mai 2017) zur Beibehaltung des Namens Lent, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen, welchen Kriterien des Traditionserlasses der Name Lent entspricht)?

18. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung vom Traditionserlass auf den Umgang der Bundeswehr mit der Wehrmacht? Welche konkreten Auswirkungen erwartet sie in Hinblick auf bestehende Kasernenbenennungen nach Wehrmachtsoffizieren?

19. In welchen Kasernen wurde im letzten Jahr ein Diskussionsprozess zur Frage einer Umbenennung angestoßen, und mit welchem Ergebnis endete die Diskussion (bitte eine Aktualisierung bzw. Ergänzung der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/13284 vornehmen)? In welchen Kasernen ist ggf. angesichts der Verabschiedung des neuen Traditionserlasses aus Sicht der Bundesregierung eine erneute Diskussion angezeigt, und was will die Bundesregierung in dieser Hinsicht unternehmen?

20. Wie genau sind die Formulierungen in Punkt 3.4.1 des Erlasses zur Traditionswürdigkeit der Wehrmacht zu verstehen? Soll damit ausgedrückt werden, dass das Vorliegen „persönlicher Schuld“, also der Beteiligung an Verbrechen, eine Traditionswürdigkeit ausschließt? Oder soll ausgedrückt werden, dass die Beteiligung an Verbrechen dann einer Traditionswürdigkeit nicht entgegensteht, wenn der Wehrmachtsangehörige den Krieg überlebt hat und später am Aufbau der Bundeswehr beteiligt war, diese Aufbautätigkeit also gleichsam als Sühne für zuvor begangene Verbrechen gilt?

21. Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, die Formulierung in Punkt 3.4 des Erlasses, der zufolge die Bundeswehr keine Tradition zu Personen usw. pflege, die „nach heutigem Verständnis verbrecherisch, rassistisch oder menschenverachtend“ gehandelt haben, ziele nicht auf das Vorhandensein entsprechender juristischer Einschätzungen oder Gerichtsurteile ab, sondern spiegele eine politische Bewertung durch die Bundesregierung (andernfalls bitte darlegen)? Ist es aus Sicht der Bundesregierung menschenverachtend, wenn ein führender Offizier der Wehrmacht im Sommer 1944 noch markige Durchhalteparolen geäußert und beispielsweise die Erwartung äußerte, es müsse „bis zum letzten Blutstropfen“ gekämpft werden?

22. Warum äußert sich der Traditionserlass nicht zur Waffen-SS, der ja während des Zweiten Weltkrieges ebenfalls eine wichtige Rolle in der verbrecherischen Kriegführung zukam?

23. Wie gestaltete sich aus Sicht der Bundesregierung der Diskussionsprozess zum Traditionserlass hinsichtlich der Frage, wie die Rolle der Wehrmacht im Dritten Reich zu beschreiben sei? Warum wird nicht eindeutig festgestellt, dass die Wehrmacht Verbrechen auch in eigener Zuständigkeit und aus eigenem Antrieb heraus begangen hat, sondern lediglich festgestellt, sie sei in die Verbrechen des Regimes (semantisch also in die Verbrechen eines anderen Akteurs) „schuldhaft verstrickt“ gewesen und habe diesem anderen Akteur lediglich als „Instrument“ gedient?

24. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, die Matrosen Albin Köbis und Max Reichpietsch hätten sich nicht durch Maximen leiten lassen, die der Werteordnung des Grundgesetzes entsprechen (vgl. Antwort zu Frage 7d auf Bundestagsdrucksache 19/379), und wenn ja, inwiefern sieht sie ein Problem darin, dass diese kritischen Matrosen, die sich 1917 gewaltlos für ihre Kameraden einsetzten und deswegen hingerichtet wurden, nicht, ein gegenüber der Naziführung bis zuletzt willfähriger Wehrmachtsoffizier wie Helmut Lent aber sehr wohl als Namensgeber einer Bundeswehrkaserne in Frage kommt (bitte begründen)? Inwiefern hebt sich Helmut Lent mit seinen Durchhalteparolen aus Sicht der Bundesregierung positiv von Albin Köbis und Max Reichpietsch ab, die sich gegen die „Durchhaltepolitik“ der kaiserlichen Marine gewehrt hatten?

25. Welche ggf. weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Diskussion um die Lent-Kaserne?

Fragen25

1

Wie hat sich der Meinungsbildungsprozess in der Bundeswehr zur Frage der Umbenennung der Lent-Kaserne im Jahr 2017 und bis heute entwickelt? Welche Instanzen oder Gremien haben dabei welche Positionen vertreten? Wie hat sich der neue Traditionserlass auf die Diskussion ausgewirkt?

2

Wie ist der derzeitige Diskussions- und Entscheidungsstand bzgl. der Beibehaltung bzw. Umbenennung der Lent-Kaserne? Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Frage der Umbenennung der Kaserne oder der Beibehaltung des derzeitigen Namens ein (bitte begründen)?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, das BMVg, der Generalinspekteur oder andere zuständige Stellen, am Standort eine erneute Diskussion zur möglichen Umbenennung anzustoßen, und wenn ja, wie soll der Diskussionsprozess von Seiten des BMVg unterstützt werden, und bis wann erwartet das BMVg eine Entscheidung?

4

Fanden außer dem Vortrag von Generalstaatsanwalt Jürgen Dehn im April 2017 (Manuskript liegt den Fragestellerinnen und Fragestellern vor), der ausführte, Helmut Lent sei „objektiv ein guter Soldat im Dienst einer schlechten Sache“ gewesen, „es scheint“ (sic) aber „eindeutig“ (sic) zu sein, dass Helmut Lent eine Distanz zum Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht habe (weil er sich für seinen Bruder und dessen Ehefrau eingesetzt hatte), auch Vorträge von Personen statt, die sich für eine Umbenennung ausgesprochen haben, und falls ja, welche waren dies, falls nein, warum nicht, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

5

Welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung beim Meinungsbildungsprozess in der Rotenburger Kaserne das „Erinnerungsbuch“ der Witwe Helmut Lents und die Ausarbeitung „Helmut Lent – Mythen und Fakten“ von Michael Quelle? Wurden diese Werke überhaupt berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?

6

Trifft die Information der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass im BMVg die Ausarbeitung „Helmut Lent – Mythen und Fakten“ von Michael Quelle vorliegt, und wenn ja, welche Rolle spielte diese für den Meinungsbildungsprozess im BMVg? Welche Rolle spielte dabei außerdem das „Erinnerungsbuch“ der Witwe Helmut Lents? Inwiefern flossen die Informationen aus diesen Werken in die Meinungsbildung im BMVg ein?

7

Welche Bedeutung hat die Aussage im zitierten ZMSBw-Gutachten von 2016, Helmut Lent sei „kein ‚Nazi‘ im eigentlichen Sinn“ gewesen, könne aber nicht dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus zugerechnet werden, für die Frage seiner Traditionswürdigkeit aus Sicht der Bundesregierung, und wie versteht die Bundesregierung den Begriff „Nazi im eigentlichen Sinn“?

8

Inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung die Namensgebung der Lent-Kaserne den Vorgaben des neuen Traditionserlasses gerecht, „vorbildlich oder sinnstiftend in die Gegenwart“ zu wirken?

a) Welche konkreten Leistungen Helmut Lents sind nach Auffassung der Bundesregierung vorbildlich (bitte begründen)?

b) Welche Leistungen Helmut Lents sind nach Auffassung der Bundesregierung sinnstiftend für Angehörige der Bundeswehr (bitte begründen)?

c) Falls die Bundesregierung Helmut Lents Leistungen weder für vorbildlich noch sinnstiftend im Sinne des Traditionserlasses hält, welche Kenntnis hat sie darüber, inwiefern jene, die am Standort Rotenburg die Beibehaltung des Namens entschieden haben, Helmut Lents Leistungen für vorbildlich bzw. sinnstiftend halten?

9

Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, ob es seine frühere Einschätzung, Helmut Lent habe dem Nationalsozialismus nahegestanden, als falsch einschätzt, abgeschlossen (auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/12353 wird verwiesen), und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? Welcher Quellen, Expertisen und Expertenmeinungen im Einzelnen bediente sich das BMVg zur Meinungsbildung in dieser Angelegenheit (bitte benennen)?

10

Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, welche Rolle in der Diskussion um den Namen dem Umstand eingeräumt werden sollte, dass Helmut Lent systemkonform agierte und von ihm keinerlei widerständische Haltung gegenüber dem Nazi-Regime überliefert ist, abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/12353), und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? Inwiefern ist dieser Punkt in der Debatte am Standort Rotenburg aus Sicht der Bundesregierung ausreichend gewürdigt worden? Welcher Quellen, Expertisen und Expertenmeinungen im Einzelnen bediente sich das BMVg zur Meinungsbildung in dieser Angelegenheit (bitte benennen)?

11

Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, welche Rolle dem Umstand eingeräumt werden sollte, dass in Helmut Lents Haushalt eine ukrainische Zwangsarbeiterin versklavt war, abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/12353), und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? Inwiefern ist dieser Punkt in der Debatte am Standort Rotenburg aus Sicht der Bundesregierung ausreichend gewürdigt worden? Welcher Quellen, Expertisen und Expertenmeinungen im Einzelnen bediente sich das BMVg zur Meinungsbildung in dieser Angelegenheit (bitte benennen)?

12

Hat das BMVg mittlerweile seine Meinungsbildung zur Frage, welche Gründe im Allgemeinen dafür sprechen, Kasernen nach solchen Wehrmachtsoffizieren zu benennen, die nicht im Widerstand waren, sondern sich systemkonform verhielten, abgeschlossen (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/12353), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Inwiefern sieht sie ihre Meinung im konkreten Hinblick auf die Lent-Kaserne bestätigt?

13

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchhalteparolen Helmut Lents (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) geeignet, in Helmut Lents Tätigkeit als Wehrmachtsoffizier Sinn und Vorbild für die Bundeswehr zu sehen?

14

Welche – auch aus dritter Quelle stammenden – Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Frage, ob die Gestapo nach Helmut Lents Tod wegen der Formulierung seiner Todesanzeige tatsächlich Ermittlungen gegen seine Witwe bzw. gegen die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ aufgenommen hatte (vgl. Gutachten des ZMS von 2016; bitte ggf. Quellen nennen)?

15

Hat sich das BMVg in die Diskussion am Standort eingebracht, und wenn ja, mit welchen Beiträgen (bitte möglichst ausführlich darstellen)?

16

Was ist für den Fall vorgesehen, dass der (vom BVMg zu verantwortende) Traditionserlass der Bundeswehr und die auf Entscheidung vor Ort setzende Vorschrift „Benennung von Liegenschaften“ (vgl. die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13284) miteinander kollidieren und sich ein Standort mehrheitlich gegen die Vorgaben des Traditionserlasses entscheidet?

a) Ist es für die Bundesregierung denkbar, bei einer Konstellation, in der die Entscheidung eines Standorts in deutlichem Widerspruch zum Traditionserlass steht, eine gegenteilige Entscheidung durchzusetzen?

b) Kam es in der Vergangenheit vor, dass eine Entscheidung zu einer Umbenennung ohne die Zustimmung oder gegen die Entscheidung der Belegschaft am Standort getroffen wurde, und wenn ja, in welchen Fällen?

17

Sieht die Bundesregierung im Fall der Lent-Kaserne einen Widerspruch zwischen den Vorgaben des heute gültigen Traditionserlasses, demzufolge Wehrmachtsangehörige vorbildlich oder sinnstiftend gewirkt haben müssen, und der Entscheidung der Belegschaft vom Sommer vorigen Jahres (vgl. Weser-Kurier vom 15. Mai 2017) zur Beibehaltung des Namens Lent, und wenn nein, warum nicht (bitte ausführen, welchen Kriterien des Traditionserlasses der Name Lent entspricht)?

18

Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung vom Traditionserlass auf den Umgang der Bundeswehr mit der Wehrmacht? Welche konkreten Auswirkungen erwartet sie in Hinblick auf bestehende Kasernenbenennungen nach Wehrmachtsoffizieren?

19

In welchen Kasernen wurde im letzten Jahr ein Diskussionsprozess zur Frage einer Umbenennung angestoßen, und mit welchem Ergebnis endete die Diskussion (bitte eine Aktualisierung bzw. Ergänzung der Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 18/13284 vornehmen)? In welchen Kasernen ist ggf. angesichts der Verabschiedung des neuen Traditionserlasses aus Sicht der Bundesregierung eine erneute Diskussion angezeigt, und was will die Bundesregierung in dieser Hinsicht unternehmen?

20

Wie genau sind die Formulierungen in Punkt 3.4.1 des Erlasses zur Traditionswürdigkeit der Wehrmacht zu verstehen? Soll damit ausgedrückt werden, dass das Vorliegen „persönlicher Schuld“, also der Beteiligung an Verbrechen, eine Traditionswürdigkeit ausschließt? Oder soll ausgedrückt werden, dass die Beteiligung an Verbrechen dann einer Traditionswürdigkeit nicht entgegensteht, wenn der Wehrmachtsangehörige den Krieg überlebt hat und später am Aufbau der Bundeswehr beteiligt war, diese Aufbautätigkeit also gleichsam als Sühne für zuvor begangene Verbrechen gilt?

21

Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, die Formulierung in Punkt 3.4 des Erlasses, der zufolge die Bundeswehr keine Tradition zu Personen usw. pflege, die „nach heutigem Verständnis verbrecherisch, rassistisch oder menschenverachtend“ gehandelt haben, ziele nicht auf das Vorhandensein entsprechender juristischer Einschätzungen oder Gerichtsurteile ab, sondern spiegele eine politische Bewertung durch die Bundesregierung (andernfalls bitte darlegen)? Ist es aus Sicht der Bundesregierung menschenverachtend, wenn ein führender Offizier der Wehrmacht im Sommer 1944 noch markige Durchhalteparolen geäußert und beispielsweise die Erwartung äußerte, es müsse „bis zum letzten Blutstropfen“ gekämpft werden?

22

Warum äußert sich der Traditionserlass nicht zur Waffen-SS, der ja während des Zweiten Weltkrieges ebenfalls eine wichtige Rolle in der verbrecherischen Kriegführung zukam?

23

Wie gestaltete sich aus Sicht der Bundesregierung der Diskussionsprozess zum Traditionserlass hinsichtlich der Frage, wie die Rolle der Wehrmacht im Dritten Reich zu beschreiben sei? Warum wird nicht eindeutig festgestellt, dass die Wehrmacht Verbrechen auch in eigener Zuständigkeit und aus eigenem Antrieb heraus begangen hat, sondern lediglich festgestellt, sie sei in die Verbrechen des Regimes (semantisch also in die Verbrechen eines anderen Akteurs) „schuldhaft verstrickt“ gewesen und habe diesem anderen Akteur lediglich als „Instrument“ gedient?

24

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, die Matrosen Albin Köbis und Max Reichpietsch hätten sich nicht durch Maximen leiten lassen, die der Werteordnung des Grundgesetzes entsprechen (vgl. Antwort zu Frage 7d auf Bundestagsdrucksache 19/379), und wenn ja, inwiefern sieht sie ein Problem darin, dass diese kritischen Matrosen, die sich 1917 gewaltlos für ihre Kameraden einsetzten und deswegen hingerichtet wurden, nicht, ein gegenüber der Naziführung bis zuletzt willfähriger Wehrmachtsoffizier wie Helmut Lent aber sehr wohl als Namensgeber einer Bundeswehrkaserne in Frage kommt (bitte begründen)? Inwiefern hebt sich Helmut Lent mit seinen Durchhalteparolen aus Sicht der Bundesregierung positiv von Albin Köbis und Max Reichpietsch ab, die sich gegen die „Durchhaltepolitik“ der kaiserlichen Marine gewehrt hatten?

25

Welche ggf. weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Diskussion um die Lent-Kaserne?

Berlin, den 16. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen