Rolle und Unabhängigkeit von Treuhändern im Rahmen von Beitragserhöhungen bei Versicherungen
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Markus Kurth, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Insbesondere bei privaten Krankenversicherungen (PKV) wurden in letzter Zeit die Prämien deutlich erhöht. Diese Erhöhungen sind dann möglich, wenn sich die Rechnungsgrundlage verändert hat (§ 203 des Versicherungsvertragsgesetzes). Treuhänderinnen und Treuhänder überprüfen die Rechtmäßigkeit dieser Anpassungen und sollen die Veränderung nur bei Vorliegen einer entsprechenden Grundlage genehmigen. In den vergangenen Monaten wurden jedoch mehrmals Beitragserhöhungen bei Versicherungen für unwirksam erklärt (noch nicht rechtskräftig), da die Treuhänder als nicht unabhängig angesehen wurden (http://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/erst-axa-jetzt-die-dkv-gerichterklart-beitragserhohungen-in-der-pkv-fur-unwirksam/). Dies hing auch damit zusammen, dass Treuhänder zum Teil bis zu 150 000 Euro pro Jahr von einem Versicherungsunternehmen erhielten (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/private-krankenversicherung-pkv-beitragserhoehungen-sind-laut-gericht-unwirksam/20927644.html). Eine entsprechende finale Entscheidung durch den Bundesgerichtshof könnte einzelne Unternehmen hart treffen. Für die Versicherten könnte es zu Rückzahlungen kommen. Für die Überprüfung der Qualifikation der Treuhänder für die jeweilige Prämienänderung bei privaten Krankenversicherungen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verantwortlich (§ 157 des Versicherungsaufsichtsgesetzes).
Auch bei der Lebensversicherung spielen Treuhänderinnen und Treuhänder eine Rolle, da sie auch hier Prämienanpassungen genehmigen können, ebenso wie Anpassungen der Rentenfaktoren. Die BaFin wird über die Anpassung informiert, greift aber nicht ein und schaut nur bei Einzelfällen, auch bezüglich der Treuhänder, genauer hin (www.wiwo.de/my/finanzen/vorsorge/fondspolicenund-riester-renten-unfaire-rentenkuerzungen-der-versicherer-vor-gericht/20859330.html). Auch in anderen Versicherungssparten kommen Treuhänder zum Einsatz, insbesondere bei vertraglichen Anpassungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele Erstprüfungen von Treuhändern hat die BaFin in den letzten zehn Jahren pro Jahr durchgeführt (bitte je Versicherungssparte ausweisen)? Wie viele Folgeprüfungen von Treuhändern hat die BaFin in den letzten zehn Jahren pro Jahr durchgeführt (bitte je Versicherungssparte ausweisen)?
Wie viele aktive Treuhänder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (bitte je Versicherungssparte ausweisen)? Wie viele davon sind von der BaFin geprüft (bitte je Versicherungssparte ausweisen)?
In wie vielen Fällen hat die BaFin in den letzten zehn Jahren einer Bestellung widersprochen (bitte pro Jahr inkl. des Grundes und je Versicherungssparte absolut und prozentual aufführen)?
Wurde überhaupt schon einmal ein Treuhänder abgelehnt oder nachträglich dessen Abberufung verlangt?
In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren pro Jahr nach reiner Aktenlage entschieden (bitte anteilig und absolut sowie je Versicherungssparte ausweisen)?
In wie vielen Fällen hat die BaFin in den letzten zehn Jahren pro Jahr Unterlagen für die Prüfung nachgefordert (bitte anteilig und absolut sowie je Versicherungssparte ausweisen)?
In wie vielen Fällen wurden Treuhänder in den letzten zehn Jahren pro Jahr vorgeladen, und wie oft erfolgte eine explizite Prüfung der Person (bitte anteilig und absolut sowie je Versicherungssparte ausweisen)?
Wie erfolgt die Prüfung der Treuhänder genau (bitte diese sowie die folgenden Unterfragen soweit möglich gesondert je – relevanter – Versicherungssparte beantworten)?
a) Wie lange dauert diese?
b) Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Wie wird deren Inhalt geprüft?
c) Stellt die BaFin bei der Überprüfung von Treuhändern eigene Nachforschungen an, und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies in den letzten zehn Jahren jeweils erfolgt (absolut und relativ), wie sehen diese in der Regel aus, und was war das Ergebnis der Nachforschungen?
d) Wie wird die Unabhängigkeit geprüft?
e) Wie wird die Zuverlässigkeit überprüft?
f) Wie wird die fachliche Geeignetheit überprüft?
g) Welche Kriterien gibt es bei der Überprüfung (bspw. maximaler Anteil an den Einkünften)? Welche Ausschlusskriterien gibt es?
h) Wie oft wird die Überprüfung eines Treuhänders vorgenommen?
i) Findet nach der Bestellung eine regelmäßige laufende Prüfung statt?
j) Wie stellt die Aufsichtsbehörde sicher, dass der Treuhänder nicht nachträglich einen Abhängigkeitstatbestand erfüllt?
k) Wie oft sind nach der Bestellung später weitere Nachweise angefordert worden, und wenn ja, welche?
l) Bestanden bei Treuhändern über diese Tätigkeit hinausgehende Tätigkeiten? Wenn ja, welche, und in wie vielen Fällen?
m) Welche Einkünfte haben die Treuhänder für ihre Tätigkeit pro Jahr und für welche Leistung durchschnittlich erhalten?
n) Welche weiteren Einkünfte bezogen sie von den Versicherern durchschnittlich pro Jahr und für welche Leistungen?
o) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung das Maximum, das ein Treuhänder in einem Jahr von einem oder mehreren Versicherern, bei denen er bestellt war, erhalten hat?
p) Bei wie vielen Versicherern arbeiten Treuhändern durchschnittlich parallel?
q) Hat die BaFin Kenntnis über den Anteil der Einkünfte, die ein Treuhänder von einem Versicherungsunternehmen erhält, im Verhältnis zur Gesamthöhe seiner Einkünfte? Wenn ja, welche (bspw. Mediananteil und höchster Anteil)?
r) Bedeutet die Aussage der BaFin, „auch künftig keine Umsatzabhängigkeit entsprechend den Maßgaben von § 319 Absatz 3 Nummer 5 HGB [zu] unterstellen“ (BaFin Journal Juli 2017, S. 25), dass sie eine andere Umsatzschwelle für die Aberkennung der Unabhängigkeit ansetzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, wäre ein Treuhänder für die BaFin auch dann noch unabhängig, wenn er 100 Prozent seiner Einkünfte von einem Versicherungsunternehmen erhält?
In welcher Höhe könnten nach Kenntnis der Bundesregierung Rückforderungen auf die Versicherer zukommen (bitte soweit möglich je Versicherungssparte angeben und soweit nötig Schätzungen heranziehen)?
a) Welche Analysen wurden von der Aufsicht angestoßen, um drohende Prämienrückzahlungen bzgl. der Stabilität der Versicherer einzukalkulieren und entsprechend rechtzeitig ggf. Gegenmaßnahmen zu ergreifen?
b) Wann wurden diese Analysen angestoßen, und was waren die zentralen Ergebnisse?
c) Welche Schlussfolgerungen zog die Bundesregierung daraus?
d) Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Versicherer entsprechende Risikovorsorge getroffen (bitte anhand von Daten und soweit möglich je Versicherungssparte darlegen)?
e) Reicht die Vorsorge nach Auffassung der Bundesregierung aus (bitte soweit möglich gesondert für die einzelnen Sparten ausführen)?
f) Inwieweit plant die Bundesregierung hier ggf. weitergehende Vorschriften bzgl. der Risikovorsorge?
g) Welche Auswirkungen hätten Rückzahlungen auf die zukünftigen Prämien und Leistungen?
h) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, um die Fragen 9 bis 9g auch bzgl. unkorrekter Mitteilungen über Beitragserhöhungen ggf. zumindest teilweise beantworten zu können, wenn ja, welche?
i) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse dazu vor, um die Fragen 9 bis 9g auch bzgl. fehlerhafter vertraglicher Anpassungsregelungen über Beitragserhöhungen und Leistungsanpassungen beantworten zu können, wenn ja, welche?
j) Sieht die Bundesregierung durch die unter den vorhergehenden Frageaspekten erfragten Daten bzw. Risiken eine Gefahr für einzelne Versicherungsunternehmen? Wenn ja, für wie viele Unternehmen (bitte je Versicherungssparte ausweisen)?
In wie vielen Fällen hat sich die BaFin einzelne Beitragsanpassungen bzw. Änderungen der Rentenfaktoren genauer angeschaut (bitte Anzahl für die letzten zehn Jahre pro Jahr je Versicherungssparte aufführen sowie den Anteil an den gesamten Anpassungen ausweisen)?
In wie vielen Fällen hat sich die BaFin neben dem Treuhänder einzelne Beitragsanpassungen bzw. Änderungen der Rentenfaktoren genauer angeschaut (bitte Anzahl für die letzten zehn Jahre pro Jahr je Versicherungssparte aufführen sowie den Anteil an den gesamten Anpassungen mit Treuhändern ausweisen)?
In wie vielen Fällen hat sie Erhöhungen bzw. Anpassungen zumindest teilweise untersagt (bitte Anzahl für die letzten zehn Jahre pro Jahr je Versicherungssparte aufführen)? An wie vielen dieser Fälle waren von der BaFin geprüfte Treuhänder beteiligt?
Wie viele Beitragsanpassungen und Änderungen der Rentenfaktoren wurden der BaFin in den letzten zehn Jahren von den Versicherern jeweils gemeldet (soweit möglich, bitte je Versicherungssparte ausweisen)?
Wie hoch waren die Beitragsanpassungen bzw. Anpassungen der Rentenfaktoren prozentual pro Jahr durchschnittlich (bitte je Versicherungssparte ausweisen)?
Bei wie vielen dieser Anpassungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren anlassbezogen Treuhänder bestellt (soweit möglich, bitte je Versicherungssparte ausweisen)?
Welche Rolle spielt die BaFin grundsätzlich bei Leistungs- und Beitragsanpassungen (bitte für die verschiedenen Versicherungssparten darstellen)?
Wie viele Beschwerden gab es im Zusammenhang mit Prämienerhöhungen und Anpassungen der Rentenfaktoren bei der BaFin in den letzten zehn Jahren jeweils?
Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die Möglichkeit für Versicherte zu verbessern, als unrechtmäßig empfundene Prämienerhöhungen und Anpassungen der Rentenfaktoren überprüfen zu lassen?
Welche gesetzlichen Anpassungen und Klarstellungen will die Bundesregierung in den einzelnen Versicherungssparten bzgl. der Treuhänderinnen und Treuhänder vornehmen?
Welche Informationspflichten haben die Versicherungsunternehmen gegenüber den Versicherten im Fall nicht konformer Treuhänderinnen und Treuhänder?
Sieht die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Überprüfung der Unabhängigkeit bei einem Zivilgericht, wenn eine Bundesbehörde für die Prüfung der Unabhängigkeit zuständig ist (Antwort bitte begründen)?
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob nicht zumindest Leistungsanpassungen nach oben und unten laut der vertraglichen Klauseln möglich sein müssen?
Welchen Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im Versicherungsvertragsgesetz hinsichtlich der Möglichkeit für Versicherte, als unrechtmäßig empfundene Prämienerhöhungen überprüfen zu lassen (bitte ggf. je Versicherungssparte ausführen)?
Sieht die Bundesregierung beim System der Leistungs- bzw. Prämienanpassungen über Treuhänder, so wie es derzeit ausgestaltet ist, die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt?
Sieht die Bundesregierung beim System der Leistungs- und Prämienanpassungen über Treuhänder, so wie es derzeit ausgestaltet ist, die Gefahr von Interessenkonflikten? Wenn ja, welche, und wie wird diesen vorgebeugt?
Zu Anpassungen bei privaten Krankenversicherungen In wie vielen Fällen hat die BaFin in den letzten fünf Jahren Stellung zu einem Gerichtsurteil bezogen, bei dem das zivilgerichtliche Verfahren auch noch läuft?
Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung und den Inhalt des BaFin-Fachartikels „Treuhänder-Urteil zur Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung wegen fehlender wirtschaftlicher Unabhängigkeit“ (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2017/fa_bj_1707_Treuhaender.html)? Wenn nein, an welcher Stelle nicht?
Gab es bei privaten Krankenversicherungen nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, bei denen die Kosten deutlich zurückgingen, wodurch das auslösende Moment für eine Beitragsanpassung gegeben war, und der Beitrag bzw. die Prämie erhöht wurde (soweit möglich, bitte je Versicherungssparte ausweisen)? Wenn ja, wie oft, und in welcher Branche jeweils? Wie hat die Aufsicht ggf. darauf reagiert?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Prämienpolitik der PKV transparenter gestaltet werden, damit Versicherte Prämienerhöhungen besser nachvollziehen und nicht rechtmäßige Erhöhungen anfechten können?
Zu Anpassungen bei Lebensversicherungen In wie vielen Fällen von Prämienanpassungen, insbesondere aber von Anpassungen der Rentenfaktoren hat die BaFin den Treuhänder geprüft (bitte absolut und relativ zu allen Anpassungen angeben)? Was ist das auslösende Moment für eine Überprüfung?
In wie vielen Fällen waren bei Anpassungen bei Lebensversicherern nach Kenntnis der Bundesregierung die übrigen Ergebnisse als weiterer Bestandteil des Rohüberschusses neben dem Kapitalanlageergebnis und dem Risikoergebnis in den Vorjahren positiv (bitte als Anteil zu allen Fällen ausweisen)?
Wie sind nach Auffassung der Bundesregierung Allgemeine Versicherungsbedingungen, die Anpassungen des Rentenfaktors vorsehen, mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 138 VAG vereinbar?
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob Leistungsanpassungen, wie die Kürzung des Rentenfaktors, ohne Zustimmung des Kunden wirksam sein können?
Zu Anpassungen in anderen Versicherungssparten Welche Rolle spielt die BaFin bei Treuhändern in anderen Versicherungssparten außerhalb der privaten Krankenversicherung und Lebensversicherungen (bitte ggf. nach Leistungsanpassungen und Beitragsanpassungen differenzieren)?