Bedeutung ausländischer Direktinvestitionen für den Wirtschaftsstandort Deutschland
der Abgeordneten Michael Theurer, Reinhard Houben, Sandra Weeser, Thomas L. Kemmerich, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Christoph Meyer, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Knapp eine halbe Billion Euro investieren ausländische Investoren in Deutschland, so das Statistische Bundesamt. Sie schaffen Arbeitsplätze und sichern den Zukunftsstandort Deutschland. Gleichzeitig betragen die deutschen Direktinvestitionen im Ausland mehr als 1 Billion Euro. Das Außenwirtschaftsgesetz ist geprägt vom Charakter der Kapitalverkehrsfreiheit. Mit der Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung im Juli 2017 wurden die Herausforderungen von ausländischen Investitionen in kritische Infrastruktur berücksichtigt. In Zeiten des steigenden Protektionismus weltweit sind Eigentumsrechte, Angemessenheit und Signalwirkung Kriterien, die für die Bewertung von Investitionskontrolle eine Rolle spielen sollten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des europäisch-chinesischen Investitionsabkommens? Wann finden die nächsten Verhandlungen dazu statt? Welche Rolle spielt das Thema Investitionskontrolle bei diesen Verhandlungen?
Wie hat sich die Relation ausländischer Direktinvestitionen aus Drittstaaten in Deutschland zu deutschen Direktinvestitionen in Drittstaaten in den vergangen zehn Jahren entwickelt?
Hält die Bundesregierung weiter an der gemeinsamen Initiative der Wirtschaftsminister Deutschlands, Frankreichs und Italiens gegenüber der EU-Kommission vom Februar 2017 nach mehr Reziprozität bei Direktinvestitionen fest?
Wie stellt die Bundesregierung die Reziprozität bei Direktinvestitionen vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen sicher? Welche Initiativen der Bundesregierung wird es dazu bilateral und europäisch geben?
Wie würde eine weitere Verschärfung der Bedingungen für Direktinvestitionen aus Drittstaaten die Glaubwürdigkeit und Verhandlungsposition Deutschlands und der Europäischen Union bei künftigen Handels- und Investitionsschutzverhandlungen beeinflussen?
Teilt die Bundesregierung die Position der EU-Kommission von September 2017, dass Einschränkungen von Investitionen nur zulässig sind zur Abwehr von Gefahren für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung?
Ist der deutsche Rechtsrahmen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend für die Abwehr von Gefahren für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung? Welchen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung gegebenenfalls?
Wie viele Investitionsprüfverfahren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis zur und seit der Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung im Juli 2017 durchgeführt? Wie haben sich die Bearbeitungszeiten seit der Verschärfung entwickelt?
Ist es durch die Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung zu Untersagungen gekommen, die es ohne die Verschärfung mangels einer Prüfmöglichkeit nicht gegeben hätte? In wie vielen Fällen werden mit den Unternehmen Vereinbarungen getroffen (öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen), um eine Untersagung zu vermeiden?
Teilt die Bundesregierung die Position der EU zur Reform des europäischen Anti-Dumping-Rechts im Zuge der Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern? Inwiefern kann der Vorschlag die bilateralen Investitionsbeziehungen zwischen China und der EU bzw. der Bundesrepublik beeinflussen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Antrag des Bayrischen Ministerpräsidenten (Bundesratsdrucksache 78/18), eine weitere Verschärfung der erst vor acht Monaten verschärften Außenwirtschaftsverordnung zu fordern, auch vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1103?
Inwiefern unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung Direktinvestitionen privater Akteure von denen staatlicher Akteure, etwa Staatsfonds oder staatlicher Unternehmen bei der Bewertung von Direktinvestitionen?
Rechtfertigen Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Direktinvestitionen eine restriktivere Behandlung von staatlichen Direktinvestitionen aus Drittstaaten?
Inwiefern werden deutsche Direktinvestitionen, speziell in der Volksrepublik China, nach Kenntnis der Bundesregierung behindert?
Was hat die Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren unternommen, um die Regierung der Volksrepublik China zu einer weiteren Öffnung des heimischen Marktes für deutsche Direktinvestitionen zu bewegen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode ergreifen, um mehr Direktinvestitionen in Deutschland zu erreichen?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen chinesische Investitionen Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen und gesichert haben?
Inwieweit befürchtet die Bundesregierung Auswirkungen auf deutsche Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten von Amerika durch den geplanten „Foreign Investment Risk Review Modernization Act“ (FIRRMA)?
Steht die Bundesregierung im Kontakt mit den federführenden Mitgliedern des US-Kongresses und des Weißen Hauses, um zu erreichen, dass Deutschland von den Regelungen des FIRRMA ausgenommen wird?
Welche Versuche der Europäischen Kommission sind der Bundesregierung bekannt, um Ausnahmen für die EU von den Regelungen des FIRRMA zu erreichen?