[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
8. Juni 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2746
19. Wahlperiode 12.06.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/1957 –
Flexibilität und Zeitsouveränität bei der Arbeitszeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Arbeitszeit ist wieder zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen und
politischer Auseinandersetzungen geworden. Die Arbeitgeberseite fordert eine
weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Gewerkschaften vertreten hingegen die
Auffassung, dass die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen bei der
Arbeitszeit flexibel genug sind und kein Änderungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund stellen sich etliche Fragen. Wie flexibel arbeiten die
Beschäftigten heute? Bedeutet Flexibilität auch Gestaltungsspielraum für die
Beschäftigten? Und welche Auswirkungen haben immer flexiblere
Arbeitszeiten auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf das private und
gesellschaftliche Leben?
Die Antworten auf die Kleine Anfrage sollen zur Versachlichung der
Arbeitszeitdebatte beitragen und den politischen Handlungsbedarf aufzeigen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundsätzlich enthalten sowohl Datensätze des Statistischen Bundesamtes als
auch des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Informationen zu
Bereichen aus dem Themenkomplex Flexibilität und Zeitsouveränität bei der
Arbeitszeit. Da der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes für die gestellten
Fragen die breiteste Auskunftsbasis bietet, wird im Folgenden aus
Konsistenzgründen grundsätzlich auf den Mikrozensus abgestellt. In Fällen, für die keine
Daten aus dem Mikrozensus vorliegen, werden die Daten des IAB verwendet.
Zeitsouveränität aus der Perspektive der Beschäftigten
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der
Beschäftigten, die gerne ihre Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren wollen, und
wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die sich beweglichere
Arbeitszeiten bezüglich Lage und Ort ihrer Arbeitszeit (beispielsweise Homeoffice)
wünschen (bitte nach Geschlecht differenzieren)?
Der Mikrozensus bzw. die darin integrierte Arbeitskräfteerhebung des
Statistischen Bundesamtes erfasst im Rahmen der Berichterstattung zum ungenutzten
Arbeitskräftepotenzial Unter- und Überbeschäftigung. Unterbeschäftigte sind
Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und für
diese auch zur Verfügung stehen. Überbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den
Wunsch haben, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren und dafür ein verringertes
Einkommen hinzunehmen. Unter- und Überbeschäftigtenquoten geben die
jeweiligen Anteile der Unter- und Überbeschäftigten an den Erwerbstätigen wieder. Die
Tabelle zu Frage 1 im Anhang enthält die Ergebnisse auf Basis der
Arbeitskräfteerhebung 2016.
Daten zu „beweglichen Arbeitszeiten“ liegen weder dem Statistischen Bundesamt
noch dem IAB vor.
2. Wie viel Prozent der Beschäftigten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Gestaltungsspielraum bei ihrer Arbeitszeit, und wie viel Prozent der
Beschäftigten arbeiten aktuell
a) in Vertrauensarbeitszeit;
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/506 wird verwiesen.
b) mit Arbeitszeitkonten;
c) in Gleitzeit, und können daher Einfluss nehmen, wann sie ihre Arbeit
beginnen und beenden;
Da im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamtes Fragen
zu Arbeitszeitkonten und Gleitzeit als Ad-hoc-Module gestellt werden, wurden
die zuletzt verfügbaren Angaben zu Arbeitszeitkonten bzw. Gleitzeit 2010
erhoben. Die folgende Darstellung verwendet daher Daten des IAB-Betriebspanels,
einer jährlich stattfindenden Befragung von rund 16 000 Betrieben aller
Wirtschaftszweige und Betriebsgrößenklassen. Die Angaben sind repräsentativ für die
rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten.
Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel zu den Beschäftigten mit flexiblen
Arbeitszeiten im Rahmen von Regelungen zu Arbeitszeitkonten wurden in einer
Zeitreihe bis einschließlich 2016 in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/506
dargestellt. In Tabelle 1 finden sich ergänzend die Angaben für das Jahr 2017, wobei
die Anzahl der Beschäftigten (in 1 000) und der prozentuale Anteil ausgewiesen
werden. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht der betroffenen Personen ist
nicht möglich.
Tab. 1: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit
Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Branchen 2017
Branchen
Anzahl in
1.000
Anteil in
Prozent
Land-/Forstwirtschaft 189 43
Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 405 74
Nahrung/Genuss 447 51
Verbrauchsgüter 330 61
Produktionsgüter 977 70
Inv./Gebrauchsgüter 3.270 77
Baugewerbe 1.098 47
Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 1.073 44
Einzelhandel 1.551 50
Verkehr und Lagerei 1.047 51
Information und Kommunikation 513 46
Gastgewerbe 649 38
Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen
641 58
Wirtschaftl., wiss. und freiberufl.
Dienstleistungen
3.174 53
Erziehung und Unterricht 704 46
Gesundheits- und Sozialwesen 2.798 53
Sonstige Dienstleistungen 371 38
Interessenvertretungen 280 47
Öffentliche Verwaltung 1.917 76
Insgesamt 21.433 55
Quelle: IAB-Betriebspanel
Die Frage 2c kann nicht gesondert beantwortet werden, da Gleitzeit im IAB-
Betriebspanel als eine Form von Arbeitszeitkonto betrachtet und nicht separat
abgefragt wird.
d) immer oder gelegentlich im Homeoffice und
Der Mikrozensus enthält Angaben darüber, ob abhängig Beschäftigte in
Deutschland hauptsächlich, d. h. mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit, oder manchmal
von zu Hause aus arbeiten.
Aus der ersten Tabelle zu Frage 2d im Anhang ist ersichtlich, dass im Jahr 2016
1,6 Prozent von 35,6 Millionen abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende) in
Deutschland angaben, hauptsächlich von zu Hause aus zu arbeiten. 6,4 Prozent
gaben an, manchmal von zu Hause aus zu arbeiten. Vor 10 Jahren lagen diese
Anteile etwas höher (hauptsächlich: 1,9; manchmal: 6,7 Prozent).
Die weiteren Tabellen zu Frage 2d. im Anhang enthalten Daten zu Homeoffice-
Tätigkeiten gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008).
Die Ergebnisse nach wirtschaftsfachlicher Gliederung werden für die Jahre 2010,
2012, 2014, 2016 bereitgestellt, da die Ergebnisse wegen der Umstellung der
Wirtschaftsklassifikation auf WZ 2008 nicht mit den vorigen Ergebnissen
vergleichbar sind.
e) wie viel Prozent der Beschäftigten arbeiten mobil, ohne an einen festen
Arbeitsplatz gebunden zu sein
(bitte jeweils nach Geschlecht, nach Branchen und jeweils mit einer kurzen
Beschreibung, wie sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt
haben, differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
3. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, den Beschäftigten mehr
Zeitsouveränität bezüglich Umfang, Lage bzw. Verteilung und Ort der
Arbeitszeit zu ermöglichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
Umfang, Lage bzw. Verteilung der Arbeitszeit sowie der Arbeitsort der
Beschäftigten ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Individualarbeitsvertrag,
gegebenenfalls unter Berücksichtigung einschlägiger Tarifverträge. Den
Rahmen, innerhalb dessen die Arbeitszeitgestaltung erfolgen kann, gibt das
Arbeitszeitgesetz vor. Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für
flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Das Arbeitszeitgesetz eröffnet dabei einen
sehr flexiblen Spielraum (siehe dazu Antwort zu Frage 15).
In der 18. Legislaturperiode ist im Dialogprozess Arbeiten 4.0, den das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführt hat, das Thema zeit- und
ortsflexibles Arbeiten sehr intensiv diskutiert worden. Dabei hat sich gezeigt, dass
ein großes Interesse der Beschäftigten an mehr Zeitsouveränität bezüglich
Umfang, Lage und Verteilung der konkreten täglichen Arbeitszeit besteht. Moderne
Informations- und Kommunikationstechniken ermöglichen in der globalisierten
Gesellschaft viele Handlungsspielräume. Diese möchten Beschäftigte
insbesondere zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Beruf und
Privatleben umfangreicher nutzen können.
Die Koalitionsparteien haben sich unter anderem vor diesem Hintergrund darauf
verständigt, über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz
Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, um eine Öffnung für mehr
selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität
in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. (siehe Antwort zu Frage 8).
Arbeitszeitflexibilität aus betrieblicher Perspektive
4. Wie viel Prozent der Betriebe bzw. Branchen nutzen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell die Flexibilisierungsmöglichkeiten im
Arbeitszeitgesetz per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch behördliche
Genehmigungen, um die tägliche Arbeitszeit zu erhöhen bzw. die Ruhezeiten zu
reduzieren?
5. In wie vielen Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
regulär 12-Stunden-Schichten (bitte nach Branchen differenzieren)?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
6. Wie viel Prozent der Beschäftigten arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell
a) nachts, samstags, sonn- und feiertags;
Die drei Tabellen zu Frage 6a im Anhang enthalten Mikrozensus-Angaben zu
Personen, die nachts, am Wochenende (samstags oder sonn- und/oder feiertags)
sowie sonn- und/oder feiertags arbeiten. Die Tabellen sind nach
wirtschaftsfachlicher Gliederung im Zwei-Jahresrhythmus ab dem Jahr 2010 aufgeschlüsselt.
Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftsklassifikation im Jahr 2009 sind zeitlich
frühere Ergebnisse nur eingeschränkt mit späteren Ergebnissen vergleichbar.
Die erste Tabelle zeigt, dass der Anteil der abhängig Beschäftigten, deren
Arbeitszeit komplett oder teilweise zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr liegt
(Nachtarbeit), seit dem Jahr 2010 sehr stabil ist. Im Jahr 2016 arbeiteten 8,9 Prozent der
abhängig Beschäftigten mit Angaben zur Nachtarbeit, ständig oder regelmäßig
nachts.
Die zweite Tabelle zeigt, dass im Jahr 2016 insgesamt 24,5 Prozent der abhängig
Beschäftigten mit Angaben zur Wochenendarbeit ständig oder regelmäßig am
Wochenende arbeiteten. Auch dieser Anteil ist seit dem Jahr 2010 stabil.
Die dritte Tabelle zeigt, dass im Jahr 2016 insgesamt 13,9 Prozent der abhängig
Beschäftigten mit Angaben zu Sonn-/Feiertagsarbeit ständig oder regelmäßig
sonn- und/oder feiertags arbeiteten. Dieser Anteil hat sich gegenüber dem Anteil
von 12,7 Prozent im Jahr 2010 um 1,2 Prozentpunkte erhöht.
b) im Schichtdienst oder in der Nachtschicht;
Die verschiedenen Arten von Schichtarbeit wie z. B. Nachtschicht werden im
Mikrozensus nur in mehrjährigen Abständen im Rahmen einer Zusatzerhebung
erfragt. Die Ergebnisse für das zuletzt erhobene Berichtsjahr 2017 liegen noch
nicht vor. Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftsklassifikation im Jahr 2009
sind zeitlich frühere Ergebnisse nur eingeschränkt mit späteren Ergebnissen
vergleichbar, sodass die folgende Antwort auf Ergebnisse ab dem Jahr 2010 abstellt.
Im Mikrozensus gilt eine Person als schichtarbeitend, wenn sie ihre Arbeit zu
wechselnden Zeiten ausübt (Wechselschicht). Wie der Tabelle zu Frage 6b zu
entnehmen ist, ist der Anteil der ständig oder regelmäßig Schichtarbeitenden an
allen abhängig Beschäftigten mit Angaben zur Schichtarbeit zwischen 2010 und
2016 um 0,2 Prozentpunkte auf 15,6 Prozent gestiegen.
c) im Bereitschaftsdienst;
d) mit Rufbereitschaft und
e) in der Beschäftigungsform Arbeit auf Abruf
(bitte jeweils nach Geschlecht, nach Branchen und jeweils mit einer kurzen
Beschreibung, wie sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt
haben, differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
7. Welche Effekte wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Digitalisierung
der Arbeitswelt auf den Umfang der Nachtarbeit, der Arbeit an
Wochenenden und Bereitschaftsdienste voraussichtlich haben?
Der Bundesregierung sind keine Studien zur Auswirkung der Digitalisierung der
Arbeitswelt auf den Umfang der Nachtarbeit, der Arbeit an Wochenenden und
Bereitschaftsdienste bekannt.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Unternehmen weitere
Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit benötigen?
Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür, und welche
Flexibilisierungsmöglichkeiten sind nötig?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Arbeitszeitgesetz flexibel ist (siehe
dazu Antwort zu Frage 15) und viele Gestaltungspielräume für Unternehmen
ermöglicht.
In einer globalisierten und digitalisierten Dienstleistungsgesellschaft müssen sich
Unternehmen immer stärker den hohen Anforderungen hinsichtlich Produkt- und
Servicequalität, Schnelligkeit und Kundenorientierung stellen. Möglich wird ein
solch ausgedehnter Service oft nur durch flexible Arbeitszeiten, die es erlauben,
die Betriebszeiten auszudehnen.
Gleichzeitig zeigt zum Beispiel der Arbeitszeitreport Deutschland 20161 der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass Beschäftigte mit
überlangen Arbeitszeiten (ab 48 Stunden Wochenarbeitszeit) signifikant häufig
über körperliche Beschwerden wie Rücken- und Kreuzschmerzen, Erschöpfung
oder Schlafstörungen berichten und auch die Work-Life-Balance bei
Beschäftigten mit längeren Arbeitszeiten tendenziell schlechter ausfällt.
Eine innovative Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen kann im Einzelfall einen
weiteren Rahmen benötigen. Auch deshalb haben sich die Koalitionsparteien
darauf verständigt, über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz
Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, um eine Öffnung für
mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche
Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. (siehe Antwort zu
Frage 3)
1 BAuA Arbeitszeitreport 2016. Arbeitszeitreport Deutschland 2016 (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Entgrenzung von Arbeit: Gesundheit und Work-Life-Balance
9. Welche Aspekte bei der Arbeitszeit führen nach Kenntnis der
Bundesregierung ganz grundsätzlich zu Stress bzw. psychischen Belastungen, und
welche Aspekte belasten das private und gesellschaftliche Leben?
Allgemein können lange Arbeitszeiten, Tätigkeiten zu atypischen Zeiten sowie
gegebenenfalls die konkrete Verteilung der Arbeitszeit über den Tag oder die
Woche zu Risiken für das psychische Wohlbefinden und die Vereinbarkeit von
Beruf und Privatleben führen. Darüber hinaus zeigen arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse Gesundheitsrisiken bei mangelndem Einfluss auf die
Arbeitszeitgestaltung (mangelnde Arbeitszeitautonomie).
Zwei aktuelle Reviews der BAuA zu psychischer Gesundheit fassen die
Studienlage zusammen.
Psychische Gesundheit und atypische Arbeitszeiten:
www.baua.de/DE/
Angebote/Publikationen/Berichte/F2353-3a.pdf?__blob=publicationFile
Psychische Gesundheit und Work-Life Balance:
www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2353-3f.pdf?__blob=
publicationFile&v=4
Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse werden ausführlicher in der Antwort
zu Frage 13 dargelegt.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der psychisch
erkrankten Menschen entwickelt,
Anhand der Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) konnte in den letzten 20
Jahren keine signifikante Zu- oder Abnahme psychischer Störungen in der
Bevölkerung beobachtet werden. So zeigt ein Querschnittsvergleich des
Bundesgesundheitssurvey plus Zusatzmodul Psychische Gesundheit (BGS98, Erhebung 1997-
1999) und der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland plus
Zusatzmodul „Mental Health“ (DEGS1-MH, Erhebung 2009-2012) vergleichbare
Prävalenzen für das Vorliegen einer psychischen Störung in den letzten zwölf
Monaten. Demnach erfüllt seit Ende der 90er Jahre unverändert ungefähr jeder Dritte
die diagnostischen Kriterien für eine psychische Störung innerhalb des letzten
Jahres.
a) wie häufig führten psychische Erkrankungen zu Frühverrentungen;
Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor, sodass im Folgenden Zahlen auf
Basis der Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und Berechnungen
der BAuA für die Jahre 2007 bis 2016 dargestellt werden.
Im Jahr 2016 ereigneten sich insgesamt 173 996 Rentenzugänge wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit. Seit dem Jahr 2007 ist die Zahl der Rentenzugänge
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um 8,7 Prozent gestiegen.
Von den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gingen im Jahr 2016
insgesamt 74 468 Fälle (42,8 Prozent) auf Psychische und Verhaltensstörungen
zurück. Gegenüber dem Jahr 2007, für das 33,7 Prozent aller Rentenzugänge wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von psychischen und
Verhaltensstörungen erfolgten, betrug der Anstieg im Vergleich zum Jahr 2016 53 888 bzw.
38,2 Prozent.
Insgesamt sind über den gesamten Betrachtungszeitraum 2007 bis 2016 in jedem
Jahr jeweils mehr Frauen als Männer von Rentenzugängen wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit aufgrund von Psychischen und Verhaltensstörungen betroffen.
Für die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt stellt
sich das Bild hingegen anders dar: In den Jahren 2007 bis 2014 waren
überwiegend Männer betroffen, in den Jahren 2015 und 2016 waren es überwiegend
Frauen (vgl. Tabelle 2).
Tab. 2: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – nach Psychischen und Verhaltensstörungen und
insgesamt
Jahr
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Psychische und Verhaltensstörung Gesamt
Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
absolut % absolut % absolut % absolut absolut absolut
2007 25.256 28,7 28.632 39,7 53.888 33,7 87.925 72.080 160.005
2008 26.287 30,4 31.124 41,6 57.411 35,6 86.449 74.816 161.265
2009 29.006 32,1 35.463 43,9 64.469 37,7 90.427 80.702 171.129
2010 31.698 33,4 39.248 45,6 70.946 39,3 94.763 85.989 180.752
2011 32.642 35,2 40.631 47,4 73.273 41,0 92.852 85.645 178.497
2012 32.516 35,9 41.944 48,5 74.460 42,1 90.544 86.517 177.061
2013 32.268 36,5 42.477 49,0 74.745 42,7 88.519 86.616 175.135
2014 31.301 36,8 41.671 49,5 72.972 43,1 85.137 84.144 169.281
2015 31.557 36,7 42.677 49,1 74.234 42,9 86.011 86.910 172.921
2016 31.426 36,5 43.042 49,0 74.468 42,8 86.126 87.870 173.996
Quelle: DRV; eigene Berechnungen der BAuA (aus Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016, 2015, 2014,
2013, 2012, 2011, 2010) Rundungsfehler.
b) wie viele psychisch erkrankte Menschen sind vom allgemeinen
Arbeitsmarkt in eine Werkstatt für behinderte Menschen gewechselt und
Menschen mit Behinderungen, die aus dem Arbeitsleben auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt ausscheiden, haben nur in den Fällen einen Zugang in eine
Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, wenn das Vorliegen des
Tatbestandes einer vollen Erwerbsminderung durch den zuständigen
Rentenversicherungsträger festgestellt worden ist. Ist dies der Fall, kommt eine weitere
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer täglichen Arbeitszeit
von wenigstens drei Stunden nicht in Betracht, und es besteht ein Anspruch auf
eine Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Hier handelt es sich
in den weit überwiegenden Fällen um Menschen mit Behinderungen, bei denen
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 11 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt
sind, für die die gesetzliche Rentenversicherung der zuständige
Rehabilitationsträger ist.
Die nachstehende Tabelle (Tabelle 3) weist die Zahl der Menschen mit
Behinderungen aus, die in den Jahren 2008 bis 2016 Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben im Eingangsverfahren (Neueintritte) in Werkstätten für behinderte
Menschen in der Zuständigkeit der Rentenversicherung erhalten haben. Ein Teil
davon sind Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen.
Tab. 3: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren
(Neueintritte) in Werkstätten für behinderte Menschen in der Zuständigkeit der Rentenversicherung
Jahr Gesamtzahl der
Menschen mit
Behinderungen im
Eingangsverfahren
Davon Menschen
mit psychischer
Erkrankung und
Verhaltensstörungen
Davon
Männer
Davon
Frauen
2008 5.067 2.888 1.745 1.143
2009 5.163 2.934 1.684 1.250
2010 5.002 2.958 1.780 1.178
2011 4.768 2.787 1.707 1.080
2012 5.170 2.976 1.739 1.137
2013 4.672 2.606 1.554 1.052
2014 4.919 2.787 1.716 1.071
2015 4.635 2.595 1.575 1.020
2016 4.352 2.275 1.388 887
2017 Daten liegen noch
nicht vor
Quelle: Statistik Deutsche Rentenversicherung.
c) wie erklärt sich die Bundesregierung diese Entwicklung
(bitte nach Geschlecht und für die letzten zehn Jahre differenzieren)?
Die rückläufige Tendenz bei der Aufnahme von Menschen mit psychischen
Erkrankungen in Werkstätten für behinderte Menschen erklärt sich aus der ebenfalls
rückläufigen Tendenz der Werkstattaufnahmen insgesamt.
11. Wie viel Prozent der Beschäftigten
a) arbeiten nach Kenntnis der Bunderegierung zu Hause außerhalb der
regulären Arbeitszeit;
Die Frage nach außerhalb der regulären Arbeitszeit zu Hause arbeitenden
Beschäftigten lässt sich auf Grundlage des Linked Personnel Panel (LPP) des IAB
beantworten (siehe Tabelle 4).
Das LPP ist eine kombinierte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung. Es ist zu
beachten, dass das LPP repräsentative Aussagen nur für die Gruppe der
Beschäftigten aus Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten erlaubt.
Alle Aussagen beziehen sich auf die Erhebungswelle 2017 und auf Beschäftigte
in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten.
Insgesamt arbeiten 9,6 Prozent der Beschäftigten ausschließlich außerhalb der
Arbeitszeit von zu Hause. Weitere 4,9 Prozent der Beschäftigten arbeiten sowohl
während der Arbeitszeit als auch außerhalb von zu Hause. 78,4 Prozent der
Beschäftigten arbeiten gar nicht von zu Hause. Männer arbeiten häufiger
ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit im Homeoffice als Frauen (11,1 zu 6,6 Prozent).
Der Anteil der Beschäftigten, die ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit im
Homeoffice arbeiten, liegt im Verarbeitenden Gewerbe bei 11,8 Prozent, im
Bereich Information, Kommunikation und im Bereich andere Dienstleistungen bei
6,9 Prozent (siehe Tabelle 4).
Tab. 4: Anteil der Beschäftigten, die 2017 Homeoffice ausschließlich und teilweise außerhalb der Arbeitszeit
machen, nach Geschlecht und Branche, in Prozent
ausschließlich außer-halb der Arbeitszeit
Sowohl während
der Arbeitszeit als
auch außerhalb
Gesamt
9,6 4,9
Geschlecht
Frauen 6,6 3,8
Männer 11,1 5,4
Branche
Verarbeitendes Gewerbe 11,8 5,2
Metall, Elektro, Fahrzeugbau 7,4 1,6
Handel, Verkehr, Nachrichten 8,5 3,8
Unternehmensnahe & Finanzdienstleistungen 11,6 5,4
Information, Kommunikation & andere
Dienstleistungen 6,9 14,2
Quelle: Linked Personnel Panel kombinierte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung, Erhebungswelle 2016/17; hochgerechnete
Anteilswerte.
b) führen Telefonate, lesen und bearbeiten dienstliche E-Mails außerhalb der
regulären Arbeitszeit;
Auf die Ausführungen zur Repräsentativität des LPP in der Antwort zu Frage 11a
wird verwiesen.
Das LPP 2017 enthält Angaben dazu, wie häufig Beschäftigte aus Betrieben der
Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten in der Freizeit dienstlich
angerufen werden oder E-Mails beantworten (siehe Tabelle 5). Das pro-aktive
Arbeiten ist nicht erfasst.
Der Anteil der nie während ihrer Freizeit angerufenen oder E-Mails
beantwortenden Beschäftigten beträgt im Durchschnitt 42 Prozent. Dem gegenüber stehen
drei Prozent der Beschäftigten, die täglich E-Mails beantworten oder dienstlich
angerufen werden. Bei denen, die überhaupt in ihrer Freizeit kontaktiert werden,
kommt das bei 44,1 Prozent nicht häufiger als einige Male im Jahr vor.
Frauen werden mit 53,5 Prozent häufiger nie in der Freizeit beruflich kontaktiert
als Männer (36,2 Prozent). Werden Frauen in ihrer Freizeit dienstlich kontaktiert,
so findet das auch weniger häufig statt als bei Männern.
Zwischen den Branchen bestehen hinsichtlich der Freizeitunterbrechung
Unterschiede von 16 Prozentpunkten zwischen dem Bereich Metall, Elektro und
Fahrzeugbau, wo 47,2 Prozent der Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit nie
dienstlich angerufen werden oder Mails beantworten, und dem Bereich Information,
Kommunikation und andere Dienstleistungen, wo 31,4 Prozent nie kontaktiert
werden. Wenn sie kontaktiert werden, werden besonders häufig, d. h. mindestens
einige Male pro Woche, Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe (28,1 Prozent),
in der Informationsbranche (27,2 Prozent) und im Handel und Verkehr (26,1
Prozent) kontaktiert (siehe Tabelle 5).
Tab. 5: Anteil der Beschäftigten die 2017 in ihrer Freizeit dienstlich angerufen worden oder Mails beantwortet
haben, nach Geschlecht und Branche, in Prozent
Jeden
Tag
Einige Male
pro Woche
Einige Male
im Monat
Einige Male
im Jahr Nie
Gesamt 3,0 11,0 18,4 25,6 42,0
Geschlecht
Frauen 1,7 7,2 13,3 24,4 53,5
Männer 3,7 13,0 21,0 26,2 36,2
Branche
Verarbeitendes Gewerbe 4,7 13,1 19,4 25,9 37,0
Metall, Elektro, Fahrzeugbau 1,3 7,3 17,1 27,2 47,2
Handel, Verkehr, Nachrichten 5,0 10,0 20,5 21,7 42,8
Unternehmensnahe &
Finanzdienstleistungen 1,7 11,8 17,1 24,5 44,9
Information, Kommunikation
& andere Dienstleistungen 2,1 16,5 18,0 32,0 31,4
Quelle: Linked Personnel Panel kombinierte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung, Erhebungswelle 2016/17; hochgerechnete
Anteilswerte.
c) arbeiten mehr Stunden als vereinbart, und wie viele davon unentgeltlich;
Die Frage nach bezahlten bzw. unbezahlten Überstunden wurde erst ab dem Jahr
2010 in das Frageprogramm des Mikrozensus aufgenommen. Die Ergebnisse für
das erste Berichtsjahr 2010 sind allerdings aufgrund von Änderungen im
Schlüsselverzeichnis nicht belastbar, sodass im Folgenden Daten ab dem Jahr 2012
berichtet werden. Als Teil der europäischen Arbeitskräfteerhebung ist die
Beantwortung dieser Frage freiwillig. Dadurch ist von einer Untererfassung der
Überstunden auszugehen.
Die Tabelle zu Frage 11c im Anhang zeigt, dass im Jahr 2016 insgesamt 5,9
Prozent der abhängig Beschäftigten Überstunden leisteten. Dieser Anteil ist
gegenüber dem Anteil im Jahr 2012 (6,7 Prozent) um 0,8 Prozentpunkte gesunken. Der
Anteil der unbezahlten Überstunden an allen geleisteten Überstunden lag 2016
bei 3,4 Prozent. Auch hier ist ein leichter Rückgang um 0,4 Prozentpunkte
gegenüber 2012 festzustellen.
d) sind außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit erreichbar
(bitte nach Geschlecht und Branchen differenzieren)?
Auf die Antwort zu Frage 11b wird verwiesen.
12. Welche Chancen bzw. potentielle Risiken entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Möglichkeit, Homeoffice zu machen, und sieht die
Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Homeoffice bzw. alternierende Telearbeit (im Folgenden nur Homeoffice
genannt) wirkt sich grundsätzlich positiv auf das Autonomieempfinden von
Beschäftigten aus und verringert das Risiko von Work-Family-Konflikten. Dies
zeigt eine im Jahr 2017 veröffentlichte Expertise der BAuA (Beermann et al.
2017)2. Durch das erhöhte Autonomieempfinden kann Homeoffice sowohl die
Arbeits- und Lebenszufriedenheit als auch die Leistung von Beschäftigten
erhöhen und ihren Rollenstress und ihre Fluktuationsneigung verringern.
Beschäftigte, die zu Hause arbeiten wollen, aber aufgrund mangelnder Angebote durch
den Arbeitgeber nicht können, sind mit ihrer Arbeit häufig unzufriedener als die
Personen, die grundsätzlich zu Hause arbeiten können, und als jene, die gar keine
Heimarbeit wünschen (Brenke 2016)3. Allerdings können die sozialen
Beziehungen am Arbeitsplatz durch intensive Nutzung von Homeoffice negativ
beeinträchtigt werden, was bei geringer Intensität jedoch nicht der Fall ist.
Eine Sonderauswertung der BAuA auf Basis der Daten der BAuA-
Arbeitszeitbefragung 2015 (vgl. BAuA-Arbeitszeitreport 2016) zeigt, dass die tatsächlichen
Arbeitszeiten Beschäftigter bei vereinbartem Homeoffice signifikant länger sind
als bei Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarung (siehe Abb. 1).
Abb. 1: Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten mit und ohne vereinbartes Homeoffice
(n = 17 829), Berechnungen der BAuA aufbauend auf den Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung
2015.
Insgesamt beurteilen 73 Prozent der Beschäftigten mit vereinbartem Homeoffice
ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, ohne vereinbartes Homeoffice
sind dies nur 61 Prozent.
Darüber hinaus zeigen weitere Studien, dass extensives Homeoffice mit dem
Auftreten von arbeitsbedingter Erschöpfung im Zusammenhang steht (Golden
2012)4.
2 Beermann, B., Amlinger-Chatterjee, M., Brenscheidt, F., Gerstenberg, S., Niehaus, M. & Wöhrmann, A. M. (2017). Orts- und
zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin.
3Brenke, K. (2016). Home Office: Möglichkeiten werden bei weitem nicht ausgeschöpft. DIW
Wochenbericht Nr. 5, 95–105. Datenbasis: Sozioökonomisches Panel (SOEP) aus dem Jahr 2014, Berechnungen des DIW Berlin.
4 Golden, T. D. (2012). Altering the effects of work and family conflict on exhaustion:
Telework during traditional and nontraditional work hours. Journal of business and psychology, 27, 255–269.
4%
12%
9%
44%
21%
10%
6%
18% 17%
44%
12%
3%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
10-19 h 20-34 h 35-39 h 40-47 h 48-59 h ≥ 60 h
Tatsächliche Wochenarbeitszeit
Homeoffice vereinbart Kein Homeoffice vereinbart
Bei der Interpretation dieser deskriptiven Befunde sind verschiedene Aspekte zu
beachten. Erstens arbeiten eher Vollzeit- als Teilzeitbeschäftigte von zu Hause
aus, was voraussichtlich einen Teil der längeren Arbeitszeiten bei Personen mit
Homeoffice-Tätigkeit erklären kann.
Zweitens arbeiten gemäß der auf dem SOEP basierenden Studie von Brenke
(2016) besser ausgebildete und höher entlohnte Beschäftigte häufiger von zu
Hause aus. Diese Beschäftigten sind vorwiegend in Dienstleistungsbetrieben tätig
(vgl. Brenke 2016). Beschäftigte mit körperlich belastender Arbeit in Industrie,
Handwerk oder Landwirtschaft haben seltener die Option, von zu Hause aus zu
arbeiten (vgl. Brenke 2016).
Drittens sind bei Beschäftigten mit vereinbartem Homeoffice seltener
Arbeitszeitlagen wie Schicht- oder Nachtarbeit zu verzeichnen. Die BAuA-
Arbeitszeitbefragung zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten im
Homeoffice (94 Prozent) zwischen 7 und 19 Uhr arbeitet. Bei den Personen, die nicht
von zu Hause aus arbeiten können, beträgt der Anteil, der zwischen 7 und 19 Uhr
arbeitet, 79 Prozent.
Viertens haben Beschäftigte im Homeoffice mehr Möglichkeiten der flexiblen
Arbeitszeitgestaltung.
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 wurde darüber hinaus allgemein nach
der Zufriedenheit mit der Work-Life Balance gefragt. Hierbei zeigen sich keine
nennenswerten Unterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne
Möglichkeiten des Homeoffice: 76 Prozent der Beschäftigten mit vereinbartem Homeoffice
sind (sehr) zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance. Dieser Anteil ist fast identisch
bei Beschäftigten ohne vereinbarte Homeoffice-Möglichkeit (77 Prozent).
Allerdings gibt es auch Hinweise darauf, dass extensive Tätigkeit im Homeoffice mit
dem Auftreten von Work-Family-Konflikten zusammenhängt (Golden 2012).
Work-Family-Konflikte treten zudem häufiger auf, wenn extensive Homeoffice-
Arbeit zu atypischen Arbeitszeiten verrichtet wird. Durch Arbeit abends und am
Wochenende kann das nötige Abschalten von der Arbeit verhindert werden, was
eine erhöhte arbeitsbedingte Erschöpfung zur Folge hat. Gerade am späten
Nachmittag bzw. Abend wird dann „sozial wertvolle“ Zeit blockiert, die z. B. für
Familie, Privatleben, Freizeitgestaltung und Ehrenamt fehlt. Zusammenfassend
scheint es auf das Maß an Homeoffice anzukommen. Regelmäßige Heimarbeit
erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und steht in einem
positiven Zusammenhang mit dem psychischen Wohlbefinden. Nimmt das
Homeoffice jedoch ein Übermaß ein, sind auch umgekehrte Zusammenhänge
beobachtbar.
13. Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Aspekte bei
der Arbeitszeit auf die Gesundheit der Beschäftigten bzw. auf das private
und gesellschaftliche Leben aus:
Der BAuA Arbeitszeitreport für Deutschland 2016 (
www.baua.de/DE/Angebote/
Publikationen/Berichte/F2398.html) zeigt auf Basis von Befragungsdaten
differenzierte Ergebnisse zum Zusammenhang von unterschiedlichen arbeitszeitlichen
Aspekten mit der Gesundheit und dem Vereinbarkeitsempfinden von
Beschäftigten. Die Ergebnisse sind im Folgenden zusammengefasst dargestellt:
a) ständige Erreichbarkeit;
In der BAuA-Arbeitszeitbefragung wurden zwei Fragen zu ständiger
Erreichbarkeit (Beschäftigte müssen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit5 für
Arbeitsbelange zur Verfügung stehen – vgl. Definition von Pangert et al., 2016, S. 8–
10)6 gestellt: 1. Wird eine ständige Erreichbarkeit im Arbeitsumfeld erwartet, und
2. wie oft werden die Befragten tatsächlich außerhalb der regulären Arbeitszeit
kontaktiert (durch Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Führungskräfte bzw. Kundinnen und Kunden). Zwischen ständiger
Erreichbarkeit und Gesundheit lässt sich insgesamt ein bedeutsamer Zusammenhang
feststellen. Ihren Gesundheitszustand schätzt nur jede zweite Person, die häufig aus
arbeitsbezogenen Gründen im Privatleben kontaktiert wird, als gut bis sehr gut
ein (54 Prozent). Bei den Personen, die eher selten bis nie kontaktiert werden,
sind es 64 Prozent. Auch wenn die Erreichbarkeit vom Arbeitgeber nur erwartet
wird, ist der Anteil der Personen mit (sehr) gutem Gesundheitszustand niedriger
(56 Prozent) als bei denen, von denen nicht oder nur teilweise Erreichbarkeit
erwartet wird (64 Prozent). Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den
gesundheitlichen Beschwerden (siehe Abb. 2). Personen, die häufig im Privatleben
kontaktiert werden, berichten beispielsweise öfter von Rückenschmerzen (62 Prozent
vs. 49 Prozent) oder Schlafstörungen (47 Prozent vs. 32 Prozent) als die
manchmal, selten oder nie Kontaktierten. Und auch bei der erwarteten Erreichbarkeit ist
der Anteil derer mit gesundheitlichen Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen:
57 Prozent vs. 49 Prozent) höher, wenn Erreichbarkeit erwartet wird, im
Vergleich zu Personen, von denen Erreichbarkeit nicht oder nur teilweise erwartet
wird.
Bei den Befragten, die angeben, dass Erreichbarkeit im Privatleben erwartet wird,
sind zudem deutlich weniger Personen zufrieden damit, wie gut ihr Arbeits- und
Privatleben zusammenpassen (66 Prozent), im Vergleich zu den Beschäftigten,
bei denen keine oder nur teilweise Erreichbarkeit erwartet wird (80 Prozent).
Entsprechend sind auch Personen, die häufig im Privatleben kontaktiert werden,
deutlich weniger zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance (62 Prozent) im
Vergleich zu den Befragten, die manchmal, selten oder nie kontaktiert werden
(79 Prozent).
Pangert et al. (2016) berichten in der BAuA-Expertise, dass ständige
Erreichbarkeit in den meisten Studien negative Auswirkungen auf Gesundheit und Work-
Life-Balance hat. Bereits die Erwartung an Beschäftigte, außerhalb der
Arbeitszeit für Arbeitsbelange erreichbar zu sein, steht in Zusammenhang mit
Beeinträchtigungen des Privatlebens.
5 Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste werden hierbei als reguläre Arbeitszeit betrachtet.
6 Pangert, B., Pauls, N. & Schüpbach, H. (2016). Die Auswirkungen arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit auf Life-Domain-Balance
und Gesundheit (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Abb. 2: Gesundheitliche Beschwerden bei ständiger Erreichbarkeit (abhängig Beschäftigte; 18 035 ≤ n ≤ 18 074),
Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 80.
b) Arbeiten in der Freizeit;
Das Arbeitszeitrecht unterscheidet zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit. Freizeit ist
immer Ruhezeit, denn sie ist keine Arbeitszeit. Unter „Arbeiten in der Freizeit“
kann deshalb nur die Unterbrechung und Verkürzung von Ruhezeiten gemeint
sein, die ein erfolgreiches Abschalten von der Arbeit erschweren und sich negativ
auf Gesundheit und Vereinbarkeit auswirken können. Hierzu ausführlich die
Antwort zu Frage 13f.
c) häufige Mehrarbeit;
Untersucht man die gesundheitliche Situation von Beschäftigten nach dem
Umfang der von ihnen geleisteten Überstunden, zeigen sich ähnliche Muster wie bei
langen täglichen Arbeitszeiten: So sinkt der Anteil der Vollzeitbeschäftigten, die
ihren Gesundheitszustand als (sehr) gut einschätzen, mit zunehmender Anzahl an
Überstunden von 64 Prozent auf 58 Prozent. Ein ähnliches Muster zeigt sich bei
der Arbeitszufriedenheit: Vollzeitbeschäftigte, die sehr viele Überstunden leisten
(88 Prozent zufrieden), sind unzufriedener mit ihrer Arbeit als
Vollzeitbeschäftigte, die wenige oder keine Überstunden (92 Prozent zufrieden) leisten.
62
47
66
34
53
49
32
51
23
38
57
42
60
29
48
49
31
51
23
37
0 20 40 60 80
Rücken-, Kreuzschmerzen
Schlafstörungen
Müdigkeit, Erschöpfung
Niedergeschlagenheit
körperliche Erschöpfung
häufig kontaktiert manchmal, selten, nie kontaktiert erwartet teils teils/nicht erwartet
Von Beschäftigten, die Überstunden leisten, werden körperliche und psychische
Beschwerden durchgängig häufiger berichtet (vgl. Abb. 3).
Abb. 3 Überstunden und gesundheitliche Beschwerden von abhängig Vollzeitbeschäftigten (13 294 ≤ n ≤ 13 307), Quelle: BAuA-
Arbeitszeitreport 2016, S. 38.
Der BAuA Arbeitszeitreport zeigt darüber hinaus, dass die Work-Life-Balance
von Beschäftigten, die Überstunden machen, deutlich schlechter ausfällt (vgl.
Abb. 4). Beschäftigte, die weniger Überstunden machen, weisen eine bessere
Work-Life-Balance auf (vgl. BAuA-Arbeitszeitreport 2016).
36
21
49
29
48
40
26
55
33
50
43
26
58
37
53
49
30
60
42
54
0% 20% 40% 60% 80%
körperliche Erschöpfung
Niedergeschlagenheit
Müdigkeit, Erschöpfung
Schlafstörungen
Rücken-, Kreuzschmerzen
mehr als 10h mehr als 5h bis 10h mehr als 2h bis 5h keine bis 2h
Überstunden
Abb. 4: Überstunden von abhängig Vollzeitbeschäftigten und Zufriedenheit mit der Work-Life-
Balance (n = 13 308), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 39.
d) Arbeit auf Abruf;
Beschäftigte mit sich häufig ändernden Arbeitszeiten weisen einen schlechteren
Gesundheitszustand auf und sind insgesamt unzufriedener mit ihrer Arbeit (z. B.
Bohle et al., 2004).7 Die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 bestätigen
diese Erkenntnis. So schätzen nur 55 Prozent derjenigen, die häufige
betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit erleben, ihren Gesundheitszustand als (sehr)
gut ein, während dies auf 64 Prozent der übrigen Beschäftigten zutrifft. Auch die
Arbeitszufriedenheit fällt bei Beschäftigten, deren Arbeitszeit häufigen
betriebsbedingten Änderungen unterliegt, schlechter aus (85 Prozent vs. 92 Prozent (sehr)
zufrieden). Auch Beschäftigte, die auf Abruf arbeiten, sind mit ihrer Arbeit etwas
unzufriedener als die übrigen Beschäftigten (89 Prozent vs. 91 Prozent (sehr)
zufrieden).
Häufige betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit sowie Arbeit auf Abruf
hängen auch mit einem erhöhten Risiko für verschiedene gesundheitliche
Beschwerden zusammen. So treten bei Beschäftigten, die auf Abruf arbeiten
beziehungsweise mit häufigen Arbeitszeitänderungen konfrontiert sind, signifikant
häufiger Rücken- und Kreuzschmerzen, Müdigkeit/Erschöpfung, körperliche
Erschöpfung, Schlafstörungen sowie Niedergeschlagenheit auf (siehe Abb. 5).
7 Bohle, P., Quinlan, M., Kennedy, D. & Williamson, A. (2004). Working hours, work-life conflict and health in precarious and
„permanent“ employment. Revista de Saúde Pública, 38, 19–25.
83
80
68
57
81
71
62
56
0% 20% 40% 60% 80% 100%
keine bis 2h
mehr als 2h bis 5h
mehr als 5h bis 10h
mehr als 10h
Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance
Abb. 5: Gesundheitliche Beschwerden bei abhängig Beschäftigten mit und ohne Arbeit auf Abruf
(17 969 ≤ n ≤ 17 983), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 70.
Die hier betrachteten arbeitszeitlichen Flexibilitätsanforderungen in Gestalt
häufiger betriebsbedingter Änderungen der Arbeitszeit sowie der Arbeit auf Abruf
belasten die Work-Life-Balance. So sind zum Beispiel nur 54 Prozent der
Vollzeitbeschäftigten und 66 Prozent der Teilzeitbeschäftigten, die häufige
betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit erleben, mit ihrer Work-Life-Balance
zufrieden, während es 78 Prozent beziehungsweise 88 Prozent der jeweiligen
Vergleichsgruppe sind.
e) längere tägliche Arbeitszeit;
Als längere Arbeitszeit bzw. lange Arbeitszeit wird mehrheitlich eine
wöchentlichen Arbeitszeit über 40 Wochenstunden mit denen unter 40 Wochenstunden
verglichen bzw. eine tägliche Arbeitszeit von über acht Stunden pro Tag mit unter
acht Stunden pro Tag. Eine Vielzahl an Studien belegt eine enge Verbindung
zwischen langen Arbeitszeiten und erhöhten gesundheitlichen Beschwerden,
verstärktem Stresserleben und Burnout-Symptomen, erhöhter Erschöpfung sowie
verstärkter affektiver Symptomatik (vor allem depressiven Zuständen) (vgl.
Amlinger-Chatterjee, 2016).8 Auch steigt mit der Länge der täglichen Arbeitszeit
das Unfallrisiko (vgl. Antwort zu Frage 14).
f) verkürzte Ruhezeiten;
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass eine dauerhafte Kürzung der
Ruhezeiten mit Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit sowie mit
einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen (vgl. Beermann et al., 2017).
8 Amlinger-Chatterjee, M. (2016). Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt: Atypische Arbeitszeiten (baua: Bericht). Dortmund/
Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
50
31
60
39
60
39
24
52
33
50
0% 20% 40% 60% 80%
körperliche Erschöpfung
Niedergeschlagenheit
Müdigkeit, Erschöpfung
Schlafstörungen
Rücken-, Kreuzschmerzen
keine Arbeit auf Abruf Arbeit auf Abruf
Zu beachten ist, dass eine Kürzung der Ruhezeit deutliche Auswirkungen auf
Schlaf und Schlafdauer haben kann. Die mangelnde Erholung und erhöhte
Erschöpfung wirken sich auch auf die Arbeit am nächsten Arbeitstag aus (z. B.
Nachreiner et al., 2010).9 Dazu gehört v. a. eine mangelnde Erholung, die u. a.
auf ein angehäuftes Schlafdefizit zurückgehen kann. Schlafmangel und geringe
Schlafqualität sind wiederum mit verstärkten körperlichen und psychischen
Beschwerden verbunden (Nachreiner et al., 2010; Paridon, 2015).10 Die von
Nachreiner et al. (2010) zusammengestellten Studien zeigen, dass sowohl Erholung als
auch Ermüdung einer Exponentialkurve folgen. Das bedeutet, dass sich in
Abhängigkeit von der aktuellen Ermüdung, vom Zeitpunkt der Erholungs- bzw.
Ruhezeitunterbrechung und der Dauer der Unterbrechung die Ruhezeit exponentiell,
d. h. überproportional, verlängern muss.
Weder zur Frage einer allgemeinen Verkürzung der arbeitsrechtlichen Ruhezeiten
noch zur Frage einer „noch akzeptablen Mindestruhezeit“ liegen aktuell
gesicherte wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.
g) Arbeiten an Sonn- und Feiertagen;
Beschäftigte, die auch am Wochenende (Samstag und oder Sonntag) arbeiten,
klagen deutlich häufiger über gesundheitliche Beschwerden als Beschäftigte, die
am Wochenende frei haben (siehe Abb. 6). Besonders deutlich zeigt sich dieser
Unterschied bei körperlicher Erschöpfung sowie Müdigkeit/Erschöpfung. Arbeit
am Wochenende hängt auch mit einem deutlich höheren Risiko von
Schlafstörungen sowie Rückenschmerzen zusammen. Gesundheitliche Beschwerden treten
am häufigsten bei denjenigen auf, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Diese Befunde können zum Teil auf Branchenunterschiede zurückzuführen sein.
Beschäftigte in Bereichen, in denen Arbeit an Sonn- und Feiertagen weit
verbreitet ist (z. B. in der Pflege), sind etwas stärker betroffen als diejenigen, die nur
samstags arbeiten (z. B. Handel). Vergleichbare Ergebnisse zeigen sich auch in
anderen Studien (BAuA, 2014).11
Reviews zur Wochenendarbeit zeigen, dass Wochenendarbeitszeit mit einer
beeinträchtigten psychischen Gesundheit zusammenhängt (Amlinger-Chatterjee,
2016; s. a. BAuA, 2017).12
9 Nachreiner, F., Wirtz, A, Dittmar, O., Schomann, C. & Bockelmann, M. (2010). Study on health and safety aspects of working time.
Annex 1 to the Study to support an Impact Assessment on further action at European level regarding Directive 2003/88/EC and the
evolution of working time organisation. Directive 2003/88/EC.
10 Paridon, H. (2015). Arbeitszeit und Gesundheit: Befunde zu Dauer, Lage und Variabilität. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, 69, 3–11
11 BAuA (2014). BIBB/BAuA-2012 – Factsheet 07 – Arbeiten, wenn Andere frei haben – Wochenendarbeit bei abhängig Beschäftigten.
Online verfügbar unter
www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-07.html.
12 BAuA (2017). Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt Wissenschaftliche Standortbestimmung (baua: Bericht). Dortmund/
Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Abb. 6: Arbeit am Wochenende von abhängig Beschäftigten und gesundheitliche Beschwerden (16 714 ≤ n ≤ 16 729), Quelle: BAuA-
Arbeitszeitreport 2016, S. 45.
Arbeit am Wochenende belastet außerdem die Work-Life-Balance von
Beschäftigten (siehe Abb. 7). So ist ein doppelt so großer Anteil von
Vollzeitbeschäftigten, die am Wochenende arbeiten, unzufrieden mit der Passung zwischen Arbeit
und Privatleben im Vergleich zu Beschäftigten ohne Wochenendarbeit (35
Prozent vs. 18 Prozent). Für teilzeitbeschäftigte Frauen zeigt sich ein ähnlich starker
Effekt (20 Prozent vs. 9 Prozent). Lediglich für die Work-Life-Balance von
teilzeitbeschäftigten Männern spielt es offenbar keine Rolle, ob auch am
Wochenende gearbeitet wird (siehe Abb. 7).
34
22
50
29
46
43
25
55
34
56
48
27
59
42
55
0 20 40 60
körperliche Erschöpfung
Niedergeschlagenheit
Müdigkeit, Erschöpfung
Schlafstörungen
Rücken-, Kreuzschmerzen
Wochenendarbeit auch sonntags Wochenendarbeit nur samstags keine Wochenendarbeit
Abb. 7: Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance von abhängig Beschäftigten, nach Wochenendarbeit (n = 16 576), Quelle: BAuA-
Arbeitszeitreport 2016, S. 46.
h) Nachtarbeit;
i) Arbeiten im Schichtdienst,
und sieht die Bundesregierung diesbezüglich gesetzlichen Handlungsbedarf?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Beschäftigte, die in Schichtarbeit arbeiten (54 Prozent ohne Nacht, 59 Prozent mit
Nacht) oder versetzte Arbeitszeiten haben (57 Prozent), schätzen ihren
Gesundheitszustand seltener gut ein als Beschäftigte mit typischen Arbeitszeiten
zwischen 7 und 19 Uhr (64 Prozent); zudem sind sie insgesamt weniger zufrieden
mit ihrer Arbeit (vgl. Arbeitszeitreport, BAuA-Arbeitszeitreport 2016).
Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter berichten auch häufiger über gesundheitliche
Beschwerden als Beschäftigte, deren Arbeitszeiten zwischen 7 und 19 Uhr liegen
(siehe Abb. 8).
62
58
79
74
73
67
81
86
83
81
91
83
0 20 40 60 80 100
Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance
keine Wochenendarbeit Wochenendarbeit nur samstags Wochenendarbeit auch sonntags
Teilzeit
Vollzeit
Abb. 8: Gesundheitliche Beschwerden von abhängig Beschäftigten, nach Lage der Arbeitszeit (17
899 ≤ n ≤ 17 917), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 50.
Auch die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben wird durch untypische
Arbeitszeiten stark erschwert. Die schlechteste Work-Life-Balance berichten dabei
vollzeitbeschäftigte Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter (vgl. Abb. 9). Die
Work-Life-Balance von Frauen in Wechselschicht ohne Nachtanteile wird etwas
besser bewertet, von Männern sogar deutlich besser. Die Work-Life-Balance von
Frauen mit versetzten Arbeitszeiten fällt relativ gut aus, während sie von Männern
mit versetzten Arbeitszeiten deutlich schlechter gegenüber Männern mit
regulären Arbeitszeiten bewertet wird.
60
50
63
30
50
62
43
58
31
52
55
36
54
26
47
49
31
52
23
37
0 20 40 60 80
Rücken-, Kreuzschmerzen
Schlafstörungen
Müdigkeit, Erschöpfung
Niedergeschlagenheit
körperliche Erschöpfung
Arbeitszeit zwischen 7 und 19 Uhr
versetzte Arbeitszeiten
Wechselschicht ohne Nachtarbeit
Wechselschicht mit Nachtarbeit oder Dauernachtschicht
Abb. 9: Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance nach Lage der Arbeitszeit (abhängig Beschäftigte; n = 17 745),
Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 51.
14. Ab welcher täglichen Arbeitszeit erhöhen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Fehleranfälligkeit und das Unfallrisiko, und ab welcher täglichen
Arbeitszeit können Erschöpfungserscheinungen sowie Schlafstörungen
entstehen?
Verschiedene Studien beschreiben einen Zusammenhang der Dauer der täglichen
(und wöchentlichen) Arbeitszeit mit der Höhe des Risikos für Fehlhandlungen
und arbeitsbedingten Unfällen (Beermann et al., 2017; Nachreiner et al., 2010;
Tucker & Folkard, 2012).13 Hierfür verantwortlich sind u. a. die Abnahme
kognitiver Leistungsfähigkeit, geringere Aufmerksamkeit und zunehmende
Müdigkeit, insbesondere bei hoher Arbeitsbelastung (vgl. Beermann et al., 2017).
Verschiedene Literaturüberblicke zeigen, dass das Unfallrisiko jenseits der achten
Arbeitsstunde exponentiell ansteigt (vgl. Nachreiner et al., 2010, Fischer et al.,
2017). Fischer et al. (2017) weisen darüber hinaus darauf hin, dass insbesondere
die Kumulation von Risiken (also beispielsweise (über-)lange Arbeitszeiten zu
atypischen Zeiten, wie in Nachtarbeit) zu einem erhöhten Unfallrisiko beiträgt.
Ferner nimmt das Unfallrisiko deutlich zu, wenn Ruhepausen oder Ruhezeiten
aufgeschoben oder selten in Anspruch genommen werden. Weitere Studien
zeigen, dass insbesondere bei Fernpendlern, also bei Personen mit langen
arbeitsgebundenen Zeiten, von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen ist (vgl. Beermann
et al., 2017).
13 Tucker P. & Folkard, S. (2012). Working time, health and safety: A research synthesis paper. Geneva, Switzerland: International
Labour Organization.
55
52
71
69
62
72
70
77
68
84
79
74
84
89
0 20 40 60 80 100
Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance
Vollzeit
*
*
Teilzeit
Arbeitszeit zwischen 7 und 19 Uhr versetzte Arbeitszeit
Wechselschicht ohne Nachtarbeit Wechselschicht mit Nachtarbeit oder Dauernachtarbeit
15. Hält die Bundesregierung die wöchentliche bzw. die tägliche
Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten für notwendig, angemessen und ausreichend
flexibel?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, und in welcher Form besteht Handlungsbedarf?
Die im Arbeitszeitgesetz festgelegte tägliche Höchstarbeitszeit sowie die
ununterbrochene Ruhezeit dienen der Sicherheit und Gesundheit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das Arbeitszeitgesetz geht vom Acht-Stunden-Tag und einer Sechs-Tage-Woche
aus. Hieraus ergibt sich indirekt eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden
pro Woche. Der Arbeitgeber kann die werktägliche Arbeitszeit ohne besondere
Voraussetzungen auf zehn Stunden verlängern, wobei innerhalb von einem
halben Jahr ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden pro Werktag erreicht
werden muss. Maximal sind somit 60 Stunden (6 x 10 Std.) in einer Woche
zulässig.
Arbeitszeiten über zehn Stunden sind in Grenzen erlaubt: unmittelbar auf
gesetzlicher Grundlage in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen (z. B.
Verzögerungen durch Unwetter, Verkehrsunfälle) sowie auf tarifvertraglicher Grundlage (bei
Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst oder in bestimmten Branchen
(Landwirtschaft, Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen sowie im
öffentlichen Dienst). Außerdem können die Aufsichtsbehörden der Länder eine längere
tägliche Arbeitszeit (über zehn Stunden) bewilligen
für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher
Freischichten,
für Bau- und Montagestellen,
für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. In
einem Tarifvertrag kann zugelassen werden, die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden
(auf neun Stunden) zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert. Von dieser
Möglichkeit wird bisher nur in wenigen Tarifverträgen (z. B. Kraftfahrer)
Gebrauch gemacht.
Nach den vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bergen
überlange tägliche Arbeitszeiten, vor allem, wenn sie über einen längeren Zeitraum
hinweg ausgeübt werden, erhebliche Risiken für die Gesundheit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. Antwort zu Frage 14). Im Arbeitszeitgesetz
sind grundsätzlich eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine
werktägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden zulässig. In der Arbeitszeitrichtlinie
wird die tägliche Arbeitszeit durch die elf-stündige tägliche Ruhezeit begrenzt,
d. h. zulässig sind 13 Stunden minus Pausen. Die Wiederherstellung sowohl
physischer als auch psychischer Leistungsvoraussetzungen ist die Kernaufgabe von
Pausen-, Erholungs- und Ruhezeiten. Daher gilt, dass für alle Tätigkeiten und bei
allen Arten von Arbeitsbedingungen und für alle Beschäftigtengruppen eine
angemessene Zeit zur Erholung sichergestellt werden muss.
Die Koalitionsparteien haben sich nun darauf verständigt, über eine
Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene
Unternehmen zu schaffen (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 8), um eine Öffnung
für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche
Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben.
Statistisches Bundesamt
F205-Arbeitsmarkt
Antwort auf die Kleine Anfrage 19/1957 "Flexibilität und Zeitsouveränität bei der Arbeitszeit"
Datenquelle der Auswertungen ist der Mikrozensus bzw. die darin integrierte Arbeitskräfteerhebung.
Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist durch folgende methodische Änderungen eingeschränkt:
Ab 2011 erfolgt die Hochrechnung anhand der Bevölkerungsforschreibung auf Basis des Zensus 2011 (davor Volkszählung 1987).
Ab 2016 wurde die Stichprobe auf eine aktualisierte Auswahlgrundlage auf Basis des Zensus 2011 umgestellt.
Frage 1 Es handelt sich um Ergbnisse aus der Arbeitskräfteerhebung im Rahmen der Berichterstattung zum ungenutzten
Arbeitskräftepotenzial.
Definitionen von Unterbeschäftigung und Überbeschäftigung:
Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und für diese auch zur Verfügung
stehen (siehe Unterbeschäftigungsquote).
Überbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch haben, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren und dafür ein verringertes
Einkommen hinnehmen (siehe Überbeschäftigungsquote).
Ergebnisse zu "beweglichen Arbeitszeiten" werden nicht erhoben.
Frage 2 Zur Arbeitszeitflexibilisierung liegen derzeit keine aktuellen Daten vor. Die Zusatzbefragung im Rahmen der
Arbeitskräfteerhebung findet erst 2019 statt.
a) Keine Daten verfügbar. Dieses Merkmal wird generell nicht erfragt.
b) Siehe Arbeitskräfteerhebung 2019.
c) Siehe Arbeitskräfteerhebung 2019.
d) Die Tabellenblätter enthalten Daten zum Merkmal "Arbeit zu Hause" aus den Ergebnissen des Mikrozensus.
Die Ergebnisse nach wirtschaftsfachlicher Gliederung werden für die Jahre 2010, 2012, 2014, 2016 bereitgestellt,
da die Ergebnisse wegen Umstellung der Wirtschaftsklassifkation mit vorigen Ergebnissen nicht vergleichbar sind.
e) Keine Daten verfügbar. Dieses Merkmal wird generell nicht erfragt.
Frage 4 Der Mikrozensus ist eine Personenbefragung, keine Betriebsbefragung, deswegen sind hierzu keine Daten verfügbar.
Frage 5 Der Mikrozensus ist eine Personenbefragung, keine Betriebsbefragung, deswegen sind hierzu keine Daten verfügbar.
Frage 6 a) und b): Ergebnisse des Mikrozensus zur Wochenendarbeit/Sonn-/Feiertagsarbeit /Nacht- und Schichtarbeit nach
wirtschaftsfachlicher Gliederung im 2-Jahresrhythmus ab 2010
(Umstellung der Wirtschaftsklassifikation im Jahr 2009, davorliegende Ergebnisse nur eingeschränkt vergleichbar).
Die verschiedenen Arten von Schichtarbeit wie z.B. Nachtschicht werden nur in mehrjährigen Abständen im Rahmen einer
Zusatzerhebung erfragt, zuletzt für das Berichtsjahr 2017.
Ergebnisse des Berichtsjahres 2017 liegen voraussichtlich im Juli 2018 vor.
c), d) und e): Diese Merkmale werden im Mikrozensus nicht erfragt.
Frage 11 c) Ergebnisse des Mikrozensus zu bezahlten bzw. unbezahlten Überstunden
Die Frage nach bezahlten bzw. unbezahlten Überstunden wurden erst ab 2010 in das Frageprogramm aufgenommen.
Die Ergebnisse für das erste Berichtsjahr 2010 sind aufgrund von Änderungen im Schlüsselverzeichnis nicht belastbar.
Als Teil der europäischen Arbeitskräfteerhebung ist die Beantwortung dieser Frage freiwillig.
Dadurch ist von einer Untererfassung der Überstunden auszugehen.
1 1
1 1
1 1
Antwort zu Frage 1
Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial
Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung 2016
15 bis 74-Jährige Deutschland
insgesamt Männer Frauen
in 1000
Erwerbstätige 41.107 21.956 19.151
Unterbeschäftigte 2.623 1.274 1.349
Überbeschäftigte 1.160 628 532
in %
Unterbeschäftigtenquote 1) 6,4 5,8 7,0
Überbeschäftigtenquote 2) 2,8 2,9 2,8
1) Anteil der Unterbeschäftigten an den Erwerbstätigen.
2) Anteil der Überschäftigten an den Erwerbstätigen.
Antwort zu Frage 2d
Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu Hause
Ergebnisse des Mikrozensus
1000
Jahr Geschl. Abhängig
Beschäftigte
Darunter mit Arbeit zu Hause
hauptsächlich 1) Anteil in % manchmal Anteil in %
2006 m 16 697 247 1,5 1 249 7,5
w 14 673 341 2,3 866 5,9
i 31 371 588 1,9 2 116 6,7
2007 m 16 984 199 1,2 1 334 7,9
w 14 922 306 2,1 942 6,3
i 31 906 505 1,6 2 275 7,1
2008 m 17 310 306 1,8 1 449 8,4
w 15 281 392 2,6 1 018 6,7
i 32 591 698 2,1 2 468 7,6
2009 m 17 074 202 1,2 1 345 7,9
w 15 484 321 2,1 1 002 6,5
i 32 558 523 1,6 2 348 7,2
2010 m 17 178 186 1,1 1 372 8,0
w 15 679 307 2,0 1 028 6,6
i 32 856 493 1,5 2 400 7,3
2011 m
w
i
17 022
15 802
32 824
226
327
553
1,3
2,1
1,7
1 179
886
2 065
6,9
5,6
6,3
2012 m
w
i
17 215
15 951
33 166
216
329
545
1,3
2,1
1,6
1 172
861
2 032
6,8
5,4
6,1
2013 m
w
i
17 411
16 268
33 678
229
305
535
1,3
1,9
1,6
1 157
870
2 027
6,6
5,3
6,0
2014 m
w
i
17 618
16 447
34 065
232
307
539
1,3
1,9
1,6
1 170
890
2 060
6,6
5,4
6,0
2015 m
w
i
17 792
16 684
34 476
237
326
563
1,3
2,0
1,6
1 261
936
2 197
7,1
5,6
6,4
2016 m
w
i
18 439
17 119
35 558
252
319
572
1,4
1,9
1,6
1 302
969
2 271
7,1
5,7
6,4
1) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet.
Antwort zu Frage 2d
Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu
Hause
Ergebnisse des Mikrozensus 2010
1000
Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig
Beschäftigte
Dar. Mit Arbeit zu Hause
hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in %
M ä n n l i c h
insgesamt 17178 186 1,1 1372 8,0
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 183 9 4,9 8 4,4
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 198 28 0,5 276 5,3
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 406 / / 25 6,2
Baugewerbe 1 653 / / 37 2,2
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 321 18 0,8 126 5,4
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 1 868 21 1,1 186 10,0
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 501 7 1,4 79 15,8
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 467 19 1,3 154 10,5
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 519 9 0,6 77 5,1
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 2 062 67 3,2 404 19,6
W e i b l i c h
insgesamt 15.679 307 2,0 1.028 6,6
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 90 8 8,9 / /
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 1 953 32 1,6 75 3,8
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 119 / / / /
Baugewerbe 286 26 9,1 16 5,6
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 158 32 1,0 63 2,0
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 796 20 2,5 61 7,7
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 616 9 1,5 31 5,0
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 726 40 2,3 105 6,1
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 277 10 0,8 57 4,5
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 5 657 129 2,3 612 10,8
I n s g e s a m t
Insgesamt 32.856 493 1,5 2.400 7,3
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 273 17 6,2 12 4,4
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 151 60 0,8 351 4,9
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 526 / / 29 5,5
Baugewerbe 1 940 31 1,6 54 2,8
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 5 478 50 0,9 189 3,5
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 664 42 1,6 246 9,2
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 117 17 1,5 110 9,8
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 193 59 1,8 259 8,1
Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 797 19 0,7 134 4,8
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 7 719 196 2,5 1 016 13,2
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus.
2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet.
Antwort zu Frage 2d
Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu
Hause
Ergebnisse des Mikrozensus 2012
1000
Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig
Beschäftigte
Dar. Mit Arbeit zu Hause
hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in %
M ä n n l i c h
Insgesamt 17 215 216 1,3 1 172 6,8
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 177 10 5,6 7 4,0
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 187 34 0,7 243 4,7
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 428 / / 24 5,6
Baugewerbe 1 686 6 0,4 36 2,1
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 354 23 1,0 111 4,7
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 1 941 26 1,3 167 8,6
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 480 9 1,9 60 12,5
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 510 23 1,5 130 8,6
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 423 9 0,6 61 4,3
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 2 029 75 3,7 334 16,5
W e i b l i c h
Insgesamt 15 951 329 2,1 861 5,4
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 89 8 9,0 / /
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 1 969 34 1,7 58 2,9
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 126 / / 5 4,0
Baugewerbe 290 25 8,6 13 4,5
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 177 36 1,1 48 1,5
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 797 20 2,5 54 6,8
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 617 10 1,6 24 3,9
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 757 44 2,5 84 4,8
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 279 10 0,8 45 3,5
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 5 852 140 2,4 527 9,0
I n s g e s a m t
Insgesamt 33 166 545 1,6 2 032 6,1
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 266 18 6,8 9 3,4
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 156 68 1,0 301 4,2
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 554 / / 29 5,2
Baugewerbe 1 976 31 1,6 48 2,4
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 5 531 59 1,1 159 2,9
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 737 46 1,7 221 8,1
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 097 18 1,6 83 7,6
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 267 67 2,1 214 6,6
Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 702 19 0,7 106 3,9
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 7 881 215 2,7 861 10,9
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus.
2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet.
Antwort zu Frage 2d
Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu
Hause
Ergebnisse des Mikrozensus 2014
1000
Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig
Beschäftigte
Dar. Mit Arbeit zu Hause
hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in %
M ä n n l i c h
Insgesamt 17 618 232 1,3 1 170 6,6
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 166 11 6,6 5 3,0
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 251 37 0,7 249 4,7
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 404 / / 22 5,4
Baugewerbe 1 767 8 0,5 35 2,0
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 653 26 1,0 118 4,4
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 1 918 30 1,6 164 8,6
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 481 8 1,7 57 11,9
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 483 27 1,8 137 9,2
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 403 9 0,6 61 4,3
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 2 092 74 3,5 322 15,4
W e i b l i c h
Insgesamt 16 447 307 1,9 890 5,4
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 89 11 12,4 / /
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 2 004 30 1,5 72 3,6
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 118 / / / /
Baugewerbe 320 22 6,9 14 4,4
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 335 31 0,9 60 1,8
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 803 20 2,5 51 6,4
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 599 8 1,3 26 4,3
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 794 41 2,3 88 4,9
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 339 12 0,9 55 4,1
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 6 046 132 2,2 517 8,6
I n s g e s a m t
Insgesamt 34 065 539 1,6 2 060 6,0
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 255 23 9,0 7 2,7
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 255 67 0,9 321 4,4
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 522 / / 26 5,0
Baugewerbe 2 087 29 1,4 49 2,3
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 5 989 57 1,0 178 3,0
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 721 50 1,8 216 7,9
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 080 16 1,5 83 7,7
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 277 68 2,1 226 6,9
Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 742 21 0,8 116 4,2
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 8 137 205 2,5 839 10,3
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus.
2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet.
Antwort zu Frage 2d
Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu
Hause
Ergebnisse des Mikrozensus 2016
1000
Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig
Beschäftigte
Dar. Mit Arbeit zu Hause
hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in %
M ä n n l i c h
insgesamt 18 439 252 1,4 1 302 7,1
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 177 7 4,0 / /
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 350 41 0,8 274 5,1
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 399 / / 21 5,3
Baugewerbe 1 807 7 0,4 37 2,0
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 845 30 1,1 134 4,7
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 069 36 1,7 196 9,5
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 502 11 2,2 72 14,3
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 657 33 2,0 176 10,6
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 422 11 0,8 68 4,8
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 2 212 73 3,3 320 14,5
W e i b l i c h
insgesamt 17 119 319 1,9 969 5,7
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 93 8 8,6 / /
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 2 013 29 1,4 87 4,3
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 120 / / 8 6,7
Baugewerbe 325 19 5,8 12 3,7
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 447 32 0,9 68 2,0
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 838 22 2,6 66 7,9
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 601 8 1,3 33 5,5
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 922 49 2,5 109 5,7
Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 404 15 1,1 61 4,3
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 6 355 137 2,2 522 8,2
I n s g e s a m t
Insgesamt 35 558 572 1,6 2 271 6,4
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 270 15 5,6 6 2,2
Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 363 69 0,9 361 4,9
Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 519 / / 29 5,6
Baugewerbe 2 133 26 1,2 49 2,3
Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 6 292 62 1,0 202 3,2
Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 907 58 2,0 262 9,0
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 102 19 1,7 105 9,5
Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 579 82 2,3 285 8,0
Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 826 26 0,9 129 4,6
Öffentliche und private Dienstleistungen
(ohne öffentliche Verwaltung) 8 567 210 2,5 842 9,8
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus.
2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet.
1 1 1
1 1 1
Antwort zu Frage 6a
Abhängig Beschäftigte, darunter mit Nachtarbeit1), nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen2)
Ergebnisse des Mikrozensus
Jahr Abhängig Beschäftigte
Insgesamt davon
Männer Frauen
Insge- darunter mit Angaben zur Insge- darunter mit Angaben zur Insge- darunter mit Angaben zur
samt Nachtarbeit samt Nachtarbeit samt Nachtarbeit
zusam- darunter arbeiten zusam- darunter arbeiten zusam- darunter arbeiten
men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig
nachts nachts nachts
1.000 % 1.000 % 1.000 %
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
Insgesamt
34 459 34 432 3 100 9,0 18 070 18 055
34 679 34 654 3 184 9,2 18 053 18 038
35 573 35 549 3 211 9,0 18 459 18 448
37 040 37 021 3 282 8,9 19 276 19 266
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
294 293 17 5,9 197 197
283 283 17 5,9 190 190
273 273 16 6,0 180 180
285 285 17 5,9 189 189
Produzierendes Gewerbe
10 167 10 159 1 162 11,4 7 696 7 690
10 182 10 176 1 222 12,0 7 699 7 694
10 358 10 352 1 228 11,9 7 811 7 807
10 493 10 488 1 215 11,6 7 938 7 935
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation
8 597 8 590 757 8,8 4 440 4 437
8 687 8 679 755 8,7 4 537 4 532
9 115 9 108 810 8,9 4 817 4 813
9 606 9 600 819 8,5 5 167 5 164
Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung
15 401 15 390 1 164 7,6 5 736 5 732
15 527 15 515 1 190 7,7 5 627 5 622
15 827 15 817 1 157 7,3 5 652 5 649
16 656 16 647 1 231 7,4 5 982 5 978
2 100 11,6 16 389 16 377 1 000 6,1
2 165 12,0 16 626 16 616 1 019 6,1
2 173 11,8 17 114 17 101 1 038 6,1
2 224 11,5 17 764 17 754 1 058 6,0
10 5,2 97 96 7 7,4
11 5,6 93 93 6 6,5
11 6,4 93 93 / /
12 6,2 96 96 5 5,4
1 006 13,1 2 470 2 469 155 6,3
1 066 13,8 2 483 2 482 156 6,3
1 064 13,6 2 547 2 545 164 6,5
1 046 13,2 2 555 2 553 169 6,6
544 12,2 4 157 4 154 213 5,1
545 12,0 4 150 4 147 210 5,1
590 12,3 4 298 4 294 220 5,1
608 11,8 4 439 4 436 211 4,8
539 9,4 9 665 9 658 625 6,5
544 9,7 9 900 9 893 647 6,5
508 9,0 10 175 10 168 649 6,4
558 9,3 10 674 10 669 673 6,3
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
- = nichts vorhanden
1) Nachtarbeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit oder ein Teil davon zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr liegt.
2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der
Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.
Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen.
1 1 1
1 1 1
Antwort zu Frage 6a
Abhängig Beschäftigte, darunter mit Wochenendarbeit1), nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen2)
Ergebnisse des Mikrozensus
Jahr Abhängig Beschäftigte
Insgesamt davon
Männer Frauen
Insge- darunter mit Angaben zur Insge- darunter mit Angaben zur Insge- darunter mit Angaben zur
samt Wochenendarbeit samt Wochenendarbeit samt Wochenendarbeit
zusam- darunter arbeiten zusam- darunter arbeiten zusam- darunter arbeiten
men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig
am Wochenende am Wochenende am Wochenende
1.000 % 1.000 % 1.000 %
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
Insgesamt
34 459 34 439 8 289 24,1 18 070 18 059
34 679 34 660 8 634 24,9 18 053 18 042
35 573 35 556 8 774 24,7 18 459 18 452
37 040 37 026 9 078 24,5 19 276 19 269
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
294 294 107 36,6 197 197
283 283 106 37,2 190 190
273 273 110 40,3 180 180
285 285 108 37,8 189 189
Produzierendes Gewerbe
10 167 10 161 1 469 14,5 7 696 7 692
10 182 10 178 1 614 15,9 7 699 7 696
10 358 10 353 1 617 15,6 7 811 7 808
10 493 10 490 1 599 15,2 7 938 7 936
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation
8 597 8 592 3 418 39,8 4 440 4 437
8 687 8 681 3 483 40,1 4 537 4 533
9 115 9 111 3 589 39,4 4 817 4 815
9 606 9 603 3 743 39,0 5 167 5 165
Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung
15 401 15 392 3 295 21,4 5 736 5 732
15 527 15 518 3 431 22,1 5 627 5 623
15 827 15 819 3 458 21,9 5 652 5 650
16 656 16 649 3 628 21,8 5 982 5 979
3 903 21,6 16 389 16 379 4 387 26,8
4 118 22,8 16 626 16 619 4 516 27,2
4 144 22,5 17 114 17 104 4 630 27,1
4 321 22,4 17 764 17 757 4 757 26,8
69 35,2 97 97 38 39,4
68 35,8 93 93 37 40,1
71 39,4 93 93 39 42,0
71 37,4 96 96 37 38,8
1 091 14,2 2 470 2 469 378 15,3
1 222 15,9 2 483 2 483 393 15,8
1 192 15,3 2 547 2 545 426 16,7
1 181 14,9 2 555 2 554 417 16,3
1 545 34,8 4 157 4 155 1 873 45,1
1 604 35,4 4 150 4 148 1 879 45,3
1 658 34,4 4 298 4 296 1 931 44,9
1 764 34,1 4 439 4 437 1 979 44,6
1 197 20,9 9 665 9 659 2 098 21,7
1 224 21,8 9 900 9 895 2 207 22,3
1 224 21,7 10 175 10 169 2 234 22,0
1 305 21,8 10 674 10 671 2 323 21,8
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
- = nichts vorhanden
1) Person arbeitet samstags oder sonn- und/oder feiertags
2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der
Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.
Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen.
1 1 1
1 1 1
Antwort zu Frage 6a
Abhängig Beschäftigte, darunter mit Sonn- und/oder Feiertagsarbeit, nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen1)
Ergebnisse des Mikrozensus
Jahr Abhängig Beschäftigte
Insgesamt davon
Männer Frauen
Insge- darunter mit Angaben zu Sonn/- Insge- darunter mit Angaben zu Sonn/- Insge- darunter mit Angaben zu Sonn/-
samt Feiertagsarbeit samt Feiertagsarbeit samt Feiertagsarbeit
zusam- darunter arbeiten zusam- darunter arbeiten zusam- darunter arbeiten
men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig
1.000 % 1.000 % 1.000 %
2010
2012
2014
2016
Insgesamt
34 459
34 679
35 573
37 040
34 434
34 660
35 555
37 026
4 388
4 775
4 870
5 144
12,7
13,8
13,7
13,9
18 070
18 053
18 459
19 276
18 057
18 041
18 451
19 269
2 162
2 357
2 396
2 538
12,0
13,1
13,0
13,2
16 389
16 626
17 114
17 764
16 377
16 619
17 104
17 757
2 226
2 418
2 474
2 607
13,6
14,5
14,5
14,7
2010
2012
2014
2016
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
294 294 73 24,9
283 283 72 25,5
273 273 78 28,7
285 285 76 26,6
197
190
180
189
197
190
180
189
47
47
51
50
24,0
24,7
28,6
26,5
97
93
93
96
96
93
93
96
26
25
27
26
26,6
27,2
28,9
26,6
2010
2012
2014
2016
Produzierendes Gewerbe
10 167 10 160 695
10 182 10 178 812
10 358 10 353 820
10 493 10 489 839
6,8
8,0
7,9
8,0
7 696
7 699
7 811
7 938
7 691
7 695
7 808
7 936
580
671
664
674
7,5
8,7
8,5
8,5
2 470
2 483
2 547
2 555
2 469
2 482
2 545
2 554
116
142
156
165
4,7
5,7
6,1
6,5
2010
2012
2014
2016
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation
8 597 8 591 1 161 13,5 4 440 4 437
8 687 8 681 1 264 14,6 4 537 4 533
9 115 9 110 1 309 14,4 4 817 4 814
9 606 9 602 1 393 14,5 5 167 5 165
641
703
742
794
14,4
15,5
15,4
15,4
4 157
4 150
4 298
4 439
4 154
4 148
4 296
4 437
520
561
567
599
12,5
13,5
13,2
13,5
2010
2012
2014
2016
Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung
15 401 15 390 2 459 16,0
15 527 15 518 2 626 16,9
15 827 15 819 2 663 16,8
16 656 16 649 2 837 17,0
5 736
5 627
5 652
5 982
5 732
5 623
5 650
5 979
894
937
938
1 020
15,6
16,7
16,6
17,1
9 665
9 900
10 175
10 674
9 658
9 895
10 169
10 670
1 565
1 690
1 724
1 818
16,2
17,1
17,0
17,0
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
- = nichts vorhanden
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der
Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.
Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen.
1 1 1
1 1 1
Antwort zu Frage 6b
Abhängig Beschäftigte, darunter mit Schichtarbeit1), nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen2)
Ergebnisse des Mikrozenus
Jahr Abhängig Beschäftigte
Insgesamt davon
Männer Frauen
Insge- darunter mit Angaben zur Insge- darunter mit Angaben zur Insge- darunter mit Angaben zur
samt Schichtarbeit samt Schichtarbeit samt Schichtarbeit
zusam- darunter leisten zusam- darunter leisten zusam- darunter leisten
men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig men ständig/regelmäßig
Schichtarbeit Schichtarbeit Schichtarbeit
1.000 % 1.000 % 1.000 %
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
2010
2012
2014
2016
Insgesamt
34 459 34 430 5 314 15,4 18 070 18 054
34 679 34 642 5 447 15,7 18 053 18 032
35 573 35 529 5 458 15,3 18 459 18 439
37 040 36 992 5 790 15,6 19 276 19 252
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
294 294 22 7,5 197 197
283 283 21 7,3 190 190
273 273 18 6,5 180 179
285 285 19 6,5 189 189
Produzierendes Gewerbe
10 167 10 160 1 850 18,2 7 696 7 691
10 182 10 174 1 917 18,8 7 699 7 692
10 358 10 347 1 934 18,7 7 811 7 803
10 493 10 482 1 947 18,6 7 938 7 930
Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation
8 597 8 590 1 414 16,5 4 440 4 437
8 687 8 674 1 441 16,6 4 537 4 530
9 115 9 103 1 504 16,5 4 817 4 811
9 606 9 591 1 658 17,3 5 167 5 160
Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung
15 401 15 387 2 028 13,2 5 736 5 729
15 527 15 511 2 068 13,3 5 627 5 620
15 827 15 806 2 002 12,7 5 652 5 646
16 656 16 634 2 167 13,0 5 982 5 973
3 029 16,8 16 389 16 375 2 285 13,9
3 107 17,2 16 626 16 609 2 340 14,1
3 092 16,8 17 114 17 089 2 365 13,8
3 294 17,1 17 764 17 740 2 496 14,1
13 6,7 97 97 9 9,0
12 6,2 93 93 9 9,5
11 5,9 93 93 7 7,7
10 5,2 96 96 9 9,1
1 538 20,0 2 470 2 468 313 12,7
1 588 20,6 2 483 2 482 329 13,3
1 586 20,3 2 547 2 544 348 13,7
1 603 20,2 2 555 2 552 345 13,5
742 16,7 4 157 4 153 672 16,2
762 16,8 4 150 4 144 678 16,4
819 17,0 4 298 4 292 684 15,9
916 17,7 4 439 4 431 742 16,7
737 12,8 9 665 9 658 1 292 13,4
745 13,2 9 900 9 891 1 323 13,4
676 12,0 10 175 10 160 1 326 13,0
766 12,8 10 674 10 661 1 401 13,1
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
- = nichts vorhanden
1) Eine Person leistet Schichtarbeit, wenn sie ihre Arbeit zu wechselnden Zeiten ausübt (Wechselschicht).
2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der
Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.
Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen.
An
tw
or
t z
u
Fr
ag
e
11
c
Ab
hä
ng
ig
B
es
ch
äf
tig
te
m
it
An
ga
be
z
u
Üb
er
st
un
de
n
na
ch
G
es
ch
le
ch
t u
nd
W
irt
sc
ha
fts
be
re
ic
he
n
1)
Er
ge
bn
is
se
d
es
M
ik
ro
ze
ns
us
10
00
10
00
%
10
00
%
10
00
10
00
%
10
00
%
10
00
10
00
%
10
00
%
In
sg
es
am
t
20
12
32
83
7
21
97
6
,7
12
36
3
,8
17
05
2
14
55
8
,5
80
7
4
,7
15
78
5
74
2
4
,7
42
9
2
,7
20
14
33
43
4
20
69
6
,2
11
64
3
,5
17
31
5
13
57
7
,8
76
0
4
,4
16
11
9
71
2
4
,4
40
4
2
,5
20
16
33
91
8
20
05
5
,9
11
43
3
,4
17
60
4
12
97
7
,4
73
8
4
,2
16
31
3
70
8
4
,3
40
4
2
,5
La
nd
-u
nd
F
or
st
w
irt
sc
ha
ft,
F
is
ch
er
ei
20
12
27
1
20
7
,6
10
3
,7
18
2
17
9
,1
8
4
,5
89
/
/
/
/
20
14
25
9
17
6
,6
9
3
,5
17
0
13
7
,6
7
4
,1
89
/
/
/
/
20
16
26
7
16
6
,1
8
2
,8
17
6
11
6
,1
5
2
,9
91
6
6
,0
/
/
Pr
od
uz
ie
re
nd
es
G
ew
er
be
20
12
96
69
71
7
7
,4
34
0
3
,5
73
06
60
8
8
,3
27
8
3
,8
23
62
11
0
4
,6
62
2
,6
20
14
97
58
66
9
6
,9
31
8
3
,3
73
61
56
4
7
,7
26
2
3
,6
23
97
10
6
4
,4
56
2
,3
20
16
96
32
61
3
6
,4
30
3
3
,1
72
76
51
0
7
,0
24
7
3
,4
23
56
10
3
4
,4
56
2
,4
H
an
de
l,
G
as
tg
ew
er
be
, V
er
ke
hr
, I
nf
or
m
at
io
n
un
d
Ko
m
m
un
ik
at
io
n
20
12
81
98
62
1
7
,6
34
8
4
,2
42
62
41
3
9
,7
24
6
5
,8
39
36
20
8
5
,3
10
2
2
,6
20
14
85
36
59
2
6
,9
32
6
3
,8
45
01
38
8
8
,6
22
6
5
,0
40
36
20
4
5
,1
10
0
2
,5
20
16
87
37
57
6
6
,6
31
9
3
,6
46
83
38
2
8
,2
22
5
4
,8
40
54
19
4
4
,8
94
2
,3
D
ie
ns
tle
is
tu
ng
en
, ö
ffe
nt
lic
he
V
er
w
al
tu
ng
20
12
14
69
9
83
8
5
,7
53
8
3
,7
53
02
41
8
7
,9
27
4
5
,2
93
98
42
0
4
,5
26
4
2
,8
20
14
14
88
2
79
0
5
,3
51
1
3
,4
52
84
39
3
7
,4
26
5
5
,0
95
98
39
8
4
,1
24
6
2
,6
20
16
15
28
2
79
9
5
,2
51
4
3
,4
54
70
39
4
7
,2
26
2
4
,8
98
12
40
5
4
,1
25
2
2
,6
H
in
w
ei
s:
D
ie
F
ra
ge
z
u
be
za
hl
te
n
/ u
nb
ez
ah
lte
n
Ü
be
rs
tu
nd
en
im
M
ik
ro
ze
ns
us
is
t n
ic
ht
v
er
pf
lic
ht
en
d.
D
ie
A
ng
ab
en
/
An
te
ile
b
ez
ie
he
n
si
ch
je
w
ei
ls
a
uf
P
er
so
ne
n,
d
ie
d
ie
se
F
ra
ge
b
ea
nt
w
or
te
t h
ab
en
.
/=
k
ei
ne
A
ng
ab
e,
d
a
Za
hl
en
w
er
t n
ic
ht
s
ic
he
r g
en
ug
1)
K
la
ss
ifi
ka
tio
n
de
r W
irt
sc
ha
fts
zw
ei
ge
, A
us
ga
be
2
00
8
(W
Z
20
08
).
D
ie
e
in
ze
ln
en
W
er
te
w
er
de
n
oh
ne
R
üc
ks
ic
ht
a
uf
d
ie
E
nd
su
m
m
e
au
fbz
w
. a
bg
er
un
de
t.
D
es
ha
lb
k
ön
ne
n
si
ch
b
ei
d
er
Su
m
m
ie
ru
ng
v
on
E
in
ze
la
ng
ab
en
g
er
in
gf
üg
ig
e
Ab
w
ei
ch
un
ge
n
in
d
er
E
nd
su
m
m
e
er
ge
be
n.
D
ie
A
nt
ei
ls
w
er
te
b
er
uh
en
a
uf
u
ng
er
un
de
te
n
Er
ge
bn
is
se
n.
Q
ue
lle
: S
ta
tis
tis
ch
es
B
un
de
sa
m
t:
M
ik
ro
ze
ns
us
, W
ie
sb
ad
en
2
01
8.
Ü
be
rs
tu
nd
en
Ja
hr
Ab
hä
ng
ig
B
es
ch
äf
tig
te
In
sg
es
am
t
M
än
ne
r
Fr
au
en
da
ru
nt
er
m
it
An
ga
be
z
u
da
ru
nt
er
m
it
An
ga
be
z
u
da
ru
nt
er
m
it
An
ga
be
z
u
da
r.
un
be
za
hl
te
Ü
be
rs
tu
nd
en
In
sg
es
am
t
In
sg
es
am
t
In
sg
es
am
t
Ü
be
rs
tu
nd
en
da
r.
un
be
za
hl
te
Ü
be
rs
tu
nd
en
Ü
be
rs
tu
nd
en
da
r.
un
be
za
hl
te
Ü
be
rs
tu
nd
en
-
- -
-
-
- -
-
-
- -
-
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]