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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neuorganisation der Financial Intelligence Unit und Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Geldwäsche

Schaffung und Besetzung von Planstellen nach der Verlagerung der Behörde vom BKA zum Zoll, Fallbearbeitungen, Gründe für unbearbeitete Fälle und Rückstau, eilbedürftige Fälle, Verfolgung des strafrechtlichen Verlaufs der weitergegebenen Verdachtsmeldungen, Sicherheitstest der Übermittlungssoftware GoAML, Konsequenzen und Risiken, Umsetzung von Auskunfts- und Datenabrufsrechten, Filterung werthaltiger Fälle, Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, Bedenken betr. möglicher Vorratsdatenspeicherung, Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizeibehörden von Bund und Ländern seit Zuständigkeitswechsel, Bewertung der Neustrukturierung, Umsetzung des Geldwäschegesetzes, Verbesserung grenzüberschreitender Zusammenarbeit<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/195902.05.2018

Neuorganisation der Financial Intelligence Unit und Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Geldwäsche

der Abgeordneten Lisa Paus, Irene Mihalic, Canan Bayram, Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Financial Intelligence Unit (FIU), welche im Rahmen der Neufassung des Geldwäschegesetzes und u. a. der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie als Zentralstelle für Verdachtsmeldungen innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) neuorganisiert wurde, hat mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen.

Mit der Übertragung der Verantwortlichkeit vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll ergaben sich nicht nur technische, sondern auch personelle Herausforderungen. Als Konsequenz liefen bei der FIU zeitweise bis zu ca. 30 000 unbearbeitete Verdachtsmeldungen auf (www.handelsblatt. com/my/finanzen/banken-versicherungen/finanzkriminalitaet-deutsche- behoerdensind-mit-30-000-geldwaesche-faellen-im-rueckstand/21135900.html).

Neben der kurzfristigen Bearbeitung der Altfälle, steht auch die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und den Verpflichteten zur Diskussion. Dabei geht es vor allem um den Prozess der effektiven Filterung der Verdachtsmeldungen, die technische Ausgestaltung der IT-Schnittstellen, die Unterstützung der Verpflichteten, sowie die personelle Ausstattung der verantwortlichen Abteilungen.

Neben der zentralen Frage, ob mit der neugeschaffenen FIU das drängende Vollzugsdefizit im Bereich von Geldwäschedelikten gemindert werden kann, gewinnt zunehmend auch die Frage der Gewährleistung des gesetzmäßigen Umgangs der massenhaft anfallenden, zum Teil hochsensitiven Informationen und Daten von verdächtigten Personen an Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele der 165 Planstellen, die im Zuge der Verlagerung der Behörde aus dem BKA zum Zoll eingeplant wurden, sind zum jetzigen Zeitpunkt in der FIU bereits besetzt (bitte nach beruflicher Qualifikation bzw. früheren Tätigkeitsbereichen Banken, Immobilienmaklern, Kreditinstituten, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dem Bundeszentralamt für Steuern, der Landesfinanzverwaltung, den Polizeibehörden, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, der freien Wirtschaft sowie Zollverwaltung aufschlüsseln)?

2

Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Vorgänger-Organisation der BKA-FIU übernommen worden?

3

Wie viele Beschäftigte von der FIU haben sich seit Beginn der Verlagerung zum Zoll erfolgreich wegbeworben (bitte unterscheiden nach Besoldungsordnung und Besoldungsgruppe)?

4

Erwägt die Bundesregierung, aufgrund des strukturellen Anstiegs der Verdachtsmeldungen (vgl. FIU Jahresbericht 2016) dauerhaft weitere Planstellen im Bereich der FIU zu schaffen, und wenn ja, in welcher Größenordnung (bitte unter Angabe der vorgesehenen Besoldungsordnung und Besoldungsgruppe auflisten), und welche konkreten Anpassungen bei den Ausbildungskapazitäten sind diesbezüglich geplant?

5

Wie häufig hat die FIU von der erweiterten Kompetenz der sog. Suspendierung auffälliger Transaktionen (nach § 40 des Geldwäschegesetztes) seit Juni 2017 Gebrauch gemacht?

6

Wie viele tatsächlich werthaltige Fälle hat die FIU an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung daraufhin eingeleitet, und in wie vielen Fällen erging infolge einer Weiterleitung eine Verurteilung?

7

Wie viele unterschiedliche Dateien werden seitens der FIU mittlerweile geführt, und wie viele Personen werden je Datei gegenwärtig geführt?

8

Gibt es aktuell zum Stichtag der Bearbeitung dieser Anfrage bei der FIU unbearbeitete Fälle, und wenn ja, wie viele Fälle sind es, wie lange sind die Fälle im Einzelnen seit Meldung des jeweiligen Falls unbearbeitet, und inwiefern ist dies eine Folge des Zuständigkeitswechsels oder anderweitiger Gründe (bitte im Einzelnen aufschlüsseln)?

9

Wie lange dauert eine Fallbearbeitung einer Verdachtsmeldung bei der FIU im Durchschnitt (bitte ggf. nach priorisierten und nicht-priorisierten Fällen unterscheiden)?

10

Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass aktuell zumindest teilweise nicht gewährleistet sein soll, dass eilbedürftige Fälle (wie zum Beispiel im Fall von Terrorismusfinanzierung oder Organisierter Kriminalität) von der FIU im erforderlichen Maße zeitnah bearbeitet werden können (SPIEGEL ONLINE, 20. März 2018 www.spiegel.de/panorama/justiz/lka- thueringenpolizei-empoert-sich-ueber-geldwaesche-einheit-des-zolls-a-1198987.html)?

11

Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde bisher und zukünftig nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass anhängige Fälle durch die FIU zukünftig schnellstmöglich und vorrangig bearbeitet werden?

12

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung möglicherweise andere triftige Gründe, die einer effektiven und zeitnahen Erledigung der Aufgaben der FIU entgegenstehen und den Rückstau bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen erklären können, und wenn ja, um welche handelt es sich?

13

Verfolgt die FIU selbst den strafrechtlichen Verlauf der weitergegebenen Verdachtsmeldungen oder erfolgt einer Informationsweitergabe nur von der FIU an die zuständige Strafverfolgungsbehörde, und inwiefern erfolgen rechtlich wie tatsächlich auch Meldungen über den aktuellen Stand der Verfahren an die FIU zurück?

14

Wann wurde der Penetrationstest (Pen-Test) und weitere sicherheitsrelevante Prüfungen im Zusammenhang mit der Einführung der Software GoAML zur elektronischen Übermittlung von Verdachtsmeldungen mit welchem Ergebnis durchgeführt, und müssen auf Grundlage dieser Tests ggf. weitere Veränderungen an der Software durchgeführt werden, und wann werden diese abgeschlossen sein?

15

Welche Konsequenzen und Risiken (u. a. datenschutzrechtlich, sicherheitstechnisch) sind nach Einschätzung der Bundesregierung ggf. mit dem Gebrauch einer nicht durch alle Sicherheitsprüfungen finalisierten GoAML- Software verbunden?

16

Auf welche in- und ausländischen (auch EU-) Datenbanken hat die FIU im Rahmen der erweiterten Auskunfts- und Datenabrufrechte gegenüber Strafverfolgungs-, Finanz- und Verwaltungsbehörden für Analyse- und Abgleichvorgänge Zugriff, wie ist der technischen Stand der Umsetzung etwaiger Zugriffsmöglichkeiten im Einzelnen, und inwiefern gibt es hierzu nach Einschätzung der Bundesregierung weiteren rechtlichen Anpassungsbedarf?

17

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Filterung werthaltiger Fälle durch die FIU trotz begrenzter Zugänge zu strafbehördlichen Informationen, insbesondere bei ermittlungstaktischen Gründen, sichergestellt, und gibt es Bestrebungen, die Zugriffsrechte in diesem Zusammenhang in begrenztem Maße auszuweiten?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass den Strafverfolgungsbehörden durch die Vorfilterung der FIU wichtige Verdachtsmeldungen nicht weitergeleitet werden bzw. zur Vorbeugung solcher Fehler seitens der Strafverfolgungsbehörden eine eigene Prüfung notwendig wird und Fälle doppelt bearbeitet werden müssen?

19

Welche Löschungsvorgaben bestehen nach den gegenwärtigen gesetzlichen Vorgaben für die unterschiedlichen Dateien, und wer zeichnet zollintern für die Sicherstellung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit wie vielen Personen verantwortlich?

20

Wann erfolgten zuletzt (auch im Rahmen der BKA-FIU) Prüfungen der Datenverarbeitungspraxis durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, und bleibt diese vollumfänglich für die Prüfung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen auch im Rahmen der nun beim Zoll angesiedelten FIU zuständig?

21

Wie bewertet die Bundesregierung Bedenken, wonach Änderungen im Rahmen der Novellierung der 4. Geldwäscherichtlinie insbesondere im Zusammenhang mit der unklaren Abgrenzung der zu erfassenden Personenkreise und vereinbarten Speicherzeiten auf eine mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr zu vereinbarende Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Informationen und Finanztransaktionsdaten hinauslaufen?

22

Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizeibehörden des Bundes und der Länder seit dem Zuständigkeitswechsel der FIU?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die aus Sicherheitskreisen vorgetragene Kritik am Wechsel der FIU vom BKA zum Zoll (SPIEGEL ONLINE, 20. März 2018 www.spiegel.de/panorama/justiz/lka-thueringen-polizei-empoert- sich-ueber-geldwaesche-einheit-des-zolls-a-1198987.html)?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Neustrukturierung bzw. den Wechsel der Zuständigkeit der FIU vom BKA zum Zoll, und welche Erwägungen haben seitens der Bundesregierung ggf. in den letzten zwölf Monaten zu einer Neubewertung geführt?

25

Mit welchen Instrumenten und mit welcher personellen Ausstattung stellt die FIU die zentrale Koordination für eine einheitliche und effektive Umsetzung des Geldwäschegesetzes in allen Bundesländern sicher?

26

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der FIU innerhalb und außerhalb der EU zu ermöglichen?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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