Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe) und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Vergütung von Berufsbetreuern und Vormündern war in der 18. Wahlperiode Teil eines Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 18/10485 und Bundestagsdrucksache 18/12427). Der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten sah in der im Rahmen der Beratung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages abgeänderten Beschlussempfehlung und schließlich der bundestagsseitig beschlossenen Fassung Erhöhungen der Regelstundensätze von Berufsbetreuern und Berufsvormündern um 15 Prozent vor (Bundestagsdrucksache 18/12427, S. 1). Das Erfordernis der Erhöhung wurde damit begründet, dass die Vergütung seit Inkrafttreten des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) 2005 unverändert und eine erhöhte Vergütung mit Blick auf gestiegene Kosten und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen geboten sei (Bundestagsdrucksache 18/12427, S. 15 f.).
Der durch den Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf wurde sodann durch den Bundesrat auf Anraten seines Rechtsausschusses nicht beraten. Die dortige Begründung war, dass die Debatte um die Betreuervergütung an eine Bewertung der Qualität in der rechtlichen Betreuung gekoppelt werden müsse und man die Thematik auf der Basis der erwarteten Forschungsergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ betrachten wolle (Bundesratsdrucksache 460/1/17).
Die Handlungsempfehlungen 53 und 54 des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ lauten, dass einerseits eine Erhöhung der Stundenansätze geboten sei, denn sie deckten den tatsächlich geleisteten Zeitaufwand der Berufsbetreuer nur unzureichend ab. Tatsächlich im Mittelwert aufgewendete 4,1 Stunden pro Betreuungsfall pro Kalendermonat stünden im Mittelwert vergüteten 3,3 Stunden gegenüber. Andererseits komme darüber hinaus auch eine Erhöhung der Vergütung wegen eines Vergleichs der Entwicklung der Vergütung ähnlicher Berufsgruppen „in Betracht“ (vgl. Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Qualität in der rechtlichen Betreuung“, S. 35 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Plant die Bundesregierung, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ zu reagieren?
Wenn ja, möchte die Bundesregierung die bisherige Konzeption der Betreuer- und Vormündervergütung im Grundsatz beibehalten, oder soll eine grundlegende Überarbeitung des VBVG stattfinden?
Plant die Bundesregierung einen Vorstoß zur Erhöhung der pauschalen Stundenansätze des § 5 VBVG?
Wenn ja, sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine gleichmäßige Erhöhung aller Ansätze vorgenommen werden oder die Zeitansätze für einzelne Varianten stärker angehoben werden als für andere?
Plant die Bundesregierung einen Vorstoß, die Vergütung von Berufsbetreuern und Vormündern durch eine Anpassung der Stundensätze (§§ 3, 4 VBVG) zu erhöhen?
Wenn ja,
a) sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine gleichmäßige Erhöhung aller Stundensätze vorgenommen werden oder sollten die Stundensätze für einzelne Varianten stärker angehoben werden als für andere?
b) um welchen prozentualen Anteil sollte die Vergütung der Berufsbetreuer und Vormünder nach Ansicht der Bundesregierung im Schnitt erhöht werden?
Sieht die Bundesregierung darüber hinausgehenden Reformbedarf der Regelung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern?
Sollte die Bundesregierung Änderungen beabsichtigen, wie ist der Umsetzungsstand des Vorhabens bzw. der Vorhaben?