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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Position der Bundesregierung zur Regulierung von Kryptowährungen

Bitcoins im Besitz deutscher staatlicher Anleger, Veräußerungspläne, umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Nutzung durch Finanzdienstleister, Risiken und Gefahren für die Finanzstabilität und durch Geldwäsche, Regulierungsmaßnahmen, Interessenvertretungen, Infrastruktur und Energieverbrauch, geplante wissenschaftliche Gutachten, Nutzung als digitales gesetzliches Zahlungsmittel<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/197503.05.2018

Die Position der Bundesregierung zur Regulierung von Kryptowährungen

der Abgeordneten Thomas Lutze, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Kryptowährung „Bitcoin“ hat in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit in der deutschen und internationalen Presse erfahren. Die Idee eines „dezentralen, weltweit zugänglichen Buchungssystems für Überweisungen“, das völlig unabhängig von der Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken und der Steuerung durch die Notenbank ist, fasziniert viele Finanzakteure (vgl. Hickel, Rudolf „Bitcoins: Pseudowährung als Spekulationsinstrument“ Bremen 2018). Zugleich eröffnet sie neuen Raum für Spekulationsgeschäfte, was die Entwicklung des Bitcoin-Wechselkurses eindrucksvoll vor Augen führt. Auch unter Anbietern der Fondsbranche hat das Rennen um den ersten börsennotierten Fonds (ETF) auf Bitcoin bereits begonnen. Gleichwohl zeichnet sich ab, dass der Weg dorthin länger ist, als anfänglich gedacht (Frankfurter Allgemeine Zeitung, „Die verflixte Sache mit dem Bitcoin-ETF, 12. Januar 2018).

Einige Börsen und Investmentfonds sind von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden in ihrem jeweiligen Heimatland inzwischen mit Auflagen belegt worden. Zentralbanken diskutieren angesichts des Kursfeuerwerks ebenfalls über eine Regulierung von Kryptowährungen. Die chinesische Regierung hat Kryptowährungsbörsengänge, sogenannte ICOs, bereits verboten und den Handel mit digitalen Währungen stark eingeschränkt. Großbritannien macht sich dafür stark, dass Regeln gegen Geldwäsche auch für Kryptowährungen gelten. Steuerbehörden wurden dahingehend ebenfalls aktiv. So hat etwa die US-Steuerbehörde IRS von der größten Kryptobörse des Landes, Coinbaise, Informationen über ihre Kunden verlangt (www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/ripple-dieziele-fuer-2018/20812524-2.html).

Einige Zentralbanken entwickeln andererseits längst ihre eigenen Kryptowährungen. Die Bank of England und die Schwedische Reichsbank arbeiten an Crypto-Repräsentationen des Britischen Pfund und der Schwedischen Krone (www.wiwo.de/finanzen/boerse/konkurrenz-fuer-den-bitcoin-staatliches-krypto-geldaus-schweden-china-venezuela/20867706-2.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Bitcoins befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz von staatlichen Anlegern der Bundesrepublik Deutschland? Plant die Bundesregierung eine zeitnahe Veräußerung dieser Bitcoins, wenn ja, wann und welche?

2

Inwieweit betrachtet die Bundesregierung aktuelle gesetzliche Regeln zur Versteuerung der Gewinne und Umsätze mit Bitcoins und anderen Kryptowährungen in Deutschland als ausreichend?

3

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung das Mining und die Verwendung von per Mining gewonnenen Kryptowährungseinheiten in Deutschland umsatz- und ertragsteuerlich behandelt?

4

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung der An- und Verkauf bzw. der Tausch von Kryptowährungseinheiten und digitalen Token in andere Kryptowährungseinheiten und digitale Token in Deutschland umsatz- und ertragsteuerlich behandelt?

5

Welche Risiken und Gefahren für die Finanzstabilität in Deutschland gehen nach Ansicht der Bundesregierung von Kryptowährungen aus?

6

Wie viele der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Finanzdienstleistungsinstitute handeln nach Kenntnis der Bundesregierung mit Bitcoins bzw. nutzen diese oder andere Kryptowährungen?

7

Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Zusammenhang mit Kryptowährungen (auf der Grundlage der gegenwärtigen geldwäscherechtlichen Regelungen und der Einordnung von Bitcoins als Finanzinstrument) bei der FIU (= Financial Intelligence Unit – deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsunternehmungen) eingegangen (bitte unter Angabe des Jahres beantworten)?

8

Wie viele Verfahren hat die BaFin nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstößen von Finanzinstituten gegen geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Meldepflichten in Zusammenhang von Kryptowährungen bislang eingeleitet (bitte unter Angabe des Jahres beantworten), und um welche Verstöße handelt es sich dabei?

9

Ist es zutreffend, dass die reine Nutzung von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen zum Beispiel beim Einkauf von Waren oder zum Bezahlen von Dienstleistungen nicht geldwäscherechtlich reguliert ist, und welche Gefahren gehen nach Ansicht der Bundesregierung von dieser Regelungslücke aus?

10

Sieht die Bundesregierung aktuell regulatorischen Handlungsbedarf in Bezug auf Kryptowährungen wie Bitcoins, und falls ja, welchen?

11

Welche Vorschläge und Maßnahmen der Bundesregierung zur bzw. angesichts der Regulierung der digitalen Währung wurden auf dem G-20-Gipfel der Finanzminister im März 2018 besprochen?

12

Welche existierenden Bundesverbände oder Interessenvertretungen für Bitcoin und andere Kryptowährungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aktiv?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die Infrastruktur beim Austausch des Bitcoins bzw. Bitcoin-Automaten ein?

14

Welche EU-Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung durch Kryptowährungen den höchsten Energieverbrauch? Welche Maßnahmen und technischen Lösungen setzen die EU-Länder und Deutschland ein, um den Stromverbrauch durch Bitcoin und andere Kryptowährungen zu verringern?

15

Plant die Bundesregierung, wissenschaftliche Gutachten in Auftrag zu geben, in denen die Regulierung der Kryptowährungen bzw. Risiken und Möglichkeiten, einschließlich der in diesem Zusammenhang genutzten Technologien, analysiert werden, um daraus Schlussfolgerungen für ihre politische Arbeit zu ziehen? Wenn ja, welche und wann, und wie lautet jeweils ihr Prüfauftrag?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzen und Risiken von öffentlichen Digital- oder Kryptowährungen, deren Einführung unter anderem von der schwedischen Zentralbank diskutiert wird?

17

Welche Anforderungen muss eine öffentliche Digital- oder Kryptowährung nach Ansicht der Bunderegierung erfüllen, um als digitales gesetzliches Zahlungsmittel fungieren zu können?

Berlin, den 19 April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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