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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strukturwandel in der Lausitz - Unterstützung durch die Bundesregierung

Kohleausstieg und Unterstützung des Strukturwandels im Koalitionsvertrag: geförderte Projekte, angekündigter Regionalfonds, Förderrichtlinie, Ideenwettbewerb und Projektvorschläge (s. a. BT-Drs 18/10479 und 18/12012), Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen, Kohlekommission für Begleitmaßnahmen des Kohleausstiegs, erstes Treffen der vier zuständigen Minister, Aufgaben und Themenfelder, Bürgerdiskussion der Ergebnisse, Veröffentlichung vergebener Gutachten, Abgrenzung der Kohlereviere, Mittelverteilung, Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Speichertechnologien, Rolle der Bergbau-Verwaltungsgesellschaft LMBV, Folgeabkommen zur Absicherung der Ewigkeitsaufgaben, stoffliche Nutzung von Braunkohle<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

12.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/205608.05.2018

Strukturwandel in der Lausitz – Unterstützung durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Strukturwandel durch den Kohleausstieg stellt die Lausitz vor Herausforderungen. CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ausstieg aus der Kohle verpflichtet und die Absicht einer umfangreichen Unterstützung des damit verbundenen Strukturwandels in den betroffenen Regionen festgeschrieben. Die Bürgerinnen und Bürger in der Lausitz erwarten von der Bundesregierung nunmehr konkrete Antworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

In welcher Höhe hat die Bundesregierung Projekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den Jahren 2016, 2017 und 2018 gefördert?

2

Welche Projekte sind im Rahmen des Programmes „WIR! – Wandel durch Innovationen in der Region“ aus der Lausitz zur Förderung eingereicht worden, und welche Bearbeitungsstände haben diese erreicht?

3

Hat die Bundesregierung die angekündigten Regionalfonds (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/10479 und 18/12334) eingerichtet, um in den derzeitigen Braunkohleregionen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen?

4

Wie sind die Regionalfonds finanziell ausgestattet, und wer entscheidet über die Vergabe von Mitteln aus dem Regionalfonds?

5

Welchen Umsetzungsstand hat die Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ erreicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12334)?

6

In welcher Form wurde der angekündigte Ideenwettbewerb gestartet, wie viel Beteiligung gab es bislang, und was für Ergebnisse wurden bereits erzielt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12334)?

7

Wie viele Projektvorschläge zu diesem Ideenwettbewerb aus der Lausitz wurden eingereicht (bitte mit Antragsteller, Titel, Inhalt und Finanzvolumen auflisten)?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für zivilgesellschaftliche Organisationen, sich neben den Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und den Sozialpartnern am Zukunftsprozess in der Lausitz zu beteiligen?

9

Wird die Region Lausitz in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vertreten sein (vgl. Koalitionsvertrag S. 142)?

a) Falls ja, in welcher Form bzw. durch wen oder welche Institution(en)?

b) Falls nein, warum nicht?

10

Mit welchen konkreten Arbeitsaufträgen, Zielstellungen und Zeitplänen wird die Kommission die wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen des Kohleausstieges unterfüttern (vgl. Koalitionsvertrag S. 142)?

11

Wann wird das erste Treffen der vier zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister zur Kohlekommission und zu welchen konkreten Themen, Frage- und Zielstellungen stattfinden?

12

Welche konkreten Aufgaben und Themenfelder der Kohlekommission sollen jeweils vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bearbeitet werden?

13

In welcher Form sollen Zwischen- und Endergebnisse der Kommission mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Lausitz kommuniziert und diskutiert werden?

14

Wann und in welchem Rahmen sollen die vier Gutachten („Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen“, „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“, „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“), die im Rahmen der bisherigen Kommissionarbeit vergeben und abgenommen worden sind, veröffentlicht werden?

15

Ist für die Zeit der Arbeit der Kommission ein Moratorium für Umsiedlungen und Enteignungen im Rahmen von neuen Tagebauen bzw. Tagebauerweiterungen vorgesehen, wenn nein, warum nicht?

16

Wie genau sieht die erarbeitete Abgrenzung der einzelnen Kohlereviere aus, die bislang im Rahmen der Kommissionarbeit stattgefunden hat, und nach welchen Kriterien fand die Abgrenzung statt?

17

Welcher Anteil von den im Koalitionsvertrag eingeplanten 1,5 Mrd. Euro sind für welche Bereiche für die Strukturwandelregion Lausitz vorgesehen (vgl. Koalitionsvertrag S. 67)?

18

Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag beschriebene Vorhaben der Einrichtung eines Fraunhofer-Instituts für Speichertechnologien in der Lausitz einzurichten (vgl. Koalitionsvertrag S. 73)?

19

Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Speichertechnologien werden in der Lausitz durch die Bundesregierung gefördert bzw. befinden sich in Planung (bitte Projekte einzelnen mit jeweiligem Fördervolumen und Laufzeit darstellen)?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) als tragende Struktur zur Umsetzung des Strukturwandels einzusetzen (siehe Lausitzer Rundschau vom 8. März 2018 „Neuer Akzent – LMBV und Strukturwandel“)?

21

Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der LMBV im Strukturwandelprozess in der Lausitz, und welche finanziellen Folgen ergeben sich daraus?

22

Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der LMBV im Kontext der Kohlekommission?

23

Wird es zur Absicherung der sich aus der Braunkohlesanierung ergebenden Ewigkeitsaufgaben nach Auslaufen des 6. Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und LMBV ein Folgeabkommen geben (bitte begründen)?

24

Prüft die Bundesregierung Alternativen zu einem Folgeabkommen, falls ja, wie will sich der Bund daran finanziell und organisatorisch beteiligen?

25

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Treibhausgasbilanz einer stofflichen Nutzung der Braunkohle im Vergleich zur Treibhausgasbilanz bei Herstellung derselben Produkte aus Erdöl bzw. Erdgas vor?

26

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Kosten der stofflichen Nutzung der Braunkohle im Vergleich zu den Herstellungskosten derselben Produkte aus Erdöl bzw. Erdgas vor?

27

Für welche Produkte in welchen erwarteten Mengen rechnet die Bundesregierung in Anbetracht von Frage 19 und 20 mit dem Einsatz von Braunkohle als Rohstoff?

28

Welche Position bezieht die Bundesregierung zu einem Weiterbetrieb bzw. zur langfristigen Offenhaltung von Braunkohletagebauen für eine eventuelle stoffliche Verwertung der Braunkohle jenseits der Betriebspläne zur Brennstoffversorgung von Kraftwerken?

29

Welchen Sachstand haben die beim Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Eisenbahn-Elektrifizierungsprojekte Dresden-Görlitz und Cottbus-Görlitz hinsichtlich ihrer Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erreicht?

30

Inwiefern teilt die Bundesregierung den Vorschlag, die B 178 zwischen der A 4 und der A 15 weiterzuführen (vgl. Sächsische Zeitung vom 18. November 2017 „Unterstützung für B-178-Verlängerung")?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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