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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neubau eines US-Drohnenrelais in Sigonella und Abbau der baugleichen Anlage in Ramstein

Informationsaustausch mit US-Regierung zur Einbindung der Air Base Ramstein in US-Drohnenoperationen, völkerrechtswidrige Beihilfe; Modernisierung von Bodenstationen der NATO und des SATCOM Managementsystems, Zahlungen an das NATO-Projekt &quot;Alliance Ground Surveillance&quot; (AGS), Überführung von Drohnen an den Standort in Sigonella/Sizilien, US-Relaisstation in Sigonella, Fortführung des Betriebs der Relaisstaion in Ramstein<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.05.2018

Aktualisiert

02.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/207809.05.2018

Neubau eines US-Drohnenrelais in Sigonella und Abbau der baugleichen Anlage in Ramstein

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Ulla Jelpke, Stefan Liebich, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mehrere Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur Rolle Ramsteins und Stuttgarts als Basen u. a. des AFRICOM-Kommandos blieben ohne substanzielle Antwort, führten aber im April 2014 zum Versand eines „Fragenkataloges“ der Bundesregierung an die US-Botschaft bzw. die US-Regierung. Das Auswärtige Amt versprach die Beantwortung innerhalb weniger Wochen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 3 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/45, S. 4038 (C)). Auf mehrmalige Nachfragen der Fraktion DIE LINKE. erklärte die Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, das Auswärtige Amt habe die US-Botschaft zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“, zwischenzeitlich „fortgesetzt eindringlich“ und später „wiederholt nachdrücklich“ an die Beantwortung erinnert (vergleiche beispielhaft die Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 18 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/78, S. 7442 (D) sowie 37, Plenarprotokoll 18/178, S. 17564 (C)). Bis dahin wiederholte die Bundesregierung die Zusicherung der US-Regierung, wonach US-Drohnen von Ramstein aus „weder gestartet noch gesteuert würden“. Dies hatten jedoch weder die investigativen Journalisten noch die fragenden Abgeordneten angenommen oder behauptet.

Erst im Sommer 2016 erhielt das Auswärtige Amt dann Antwort und erklärte zu wissen, dass US-Standorte in Rheinland-Pfalz am tödlichen Drohnenkrieg von US-Militärs beteiligt sind (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/205, S. 20452 (C) vom 30. November 2016, Bundestagsdrucksache 18/11023). Demnach wurde dem politischen Direktor des Auswärtigen Amts mitgeteilt, dass die Steuerungssignale von US-Drohneneinsätzen über „Fernmeldepräsenzpunkte“ und „Fernmelderelaisschaltungen“ in Ramstein laufen würden. Außerdem sei „eine Vorrichtung zur Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ für Einsätze der US-Drohnen fertiggestellt worden. Medienberichten zufolge befindet sich in Ramstein auch ein „Distributed Ground System“ für die Auswertung von Sensordaten der Drohnen („US-Militärflughafen in Deutschland Ramstein ist Zentrum im US-Drohnenkrieg“; sueddeutsche.de vom 16. Juli 2014).

Weitere Informationen sollten folgen, wurden jedoch auch eineinhalb Jahre später nicht mitgeteilt (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16). Nach mehrmaliger Nachfrage der Fraktion DIE LINKE. heißt es, „einen neuen Kenntnisstand gibt es trotz eines engen Austauschs mit den US-Partnern zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein und zu dem Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen nicht“. Man werde dazu aber einen „Dialog fortsetzen“ (Bundestagsdrucksache 18/11023). Die US-Regierung habe jedoch nicht in Aussicht gestellt, wann hierzu neue Informationen übermittelt werden könnten (vgl. Plenarprotokoll 19/6).

Aus Sicht der Fragesteller ist die Bundesregierung durch die Duldung Ramsteins als Knoten des US-Drohnenkriegs an der Politik von völkerrechtswidrigen Tötungen ohne Gerichtsverfahren (den sogenannten targeted killings) beteiligt. Diese Auffassung wird nun durch einen Bericht von Amnesty International gestützt („Deadly Assistance: The role of European states in US Drone Strikes“, 19. April 2018). Das Auswärtige Amt erklärte dazu, es gelte „weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen“ (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16). Diese Haltung wird jedoch durch einschlägige Veröffentlichungen, darunter auch des Deutschen Bundestages, angezweifelt: „Unstreitig ist dagegen, dass Deutschland völkerrechtswidrige Militäroperationen (oder gar Kriegsverbrechen), die durch ausländische Staaten von deutschem Territorium aus durchgeführt werden, nicht dulden darf. Die völkerrechtswidrige ‚Exekution‘ eines Terrorverdächtigen durch Kampfdrohnen außerhalb eines bewaffneten Konflikts kann daher, wenn die Bundesregierung davon weiß und nicht dagegen protestiert, eine Beteiligung an einem völkerrechtlichen Delikt darstellen“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“).

Aus Sicht von Amnesty International schöpft die Bundesregierung ihren Handlungsspielraum gegen völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA nicht aus und müsse „dringend Safeguards entwickeln, mit denen sichergestellt wird, dass die Bundesregierung keine wissentliche Beihilfe zu Völkerrechtsbrüchen leistet“. Die Bundesregierung soll offenlegen, „welche Maßnahmen sie ergreift, um der Gefahr einer völkerrechtswidrigen Beihilfe zu begegnen“. Der politische Protest gegen völkerrechtswidrige Drohneneinsätze der USA müsse auch öffentlich stattfinden, um die Entstehung gefährlichen Völkergewohnheitsrechts zu verhindern. Amnesty International kritisiert nicht nur die Regierung Deutschlands, sondern auch Großbritanniens, der Niederlande und Italiens, die den USA bei umstrittenen Drohneneinsätzen Hilfe leisten. „Vertreter der US-Botschaft“ hätten auch dem Auswärtigen Amt bestätigt, US-Drohneneinsätze würden „von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelde-Relaisschaltungen, von denen einige auch über Ramstein laufen“. In Sigonella/Sizilien errichtet die US-Regierung eine weitere Relaisstation („SATCOM Relay Pads and Facility”, die Anlage soll im Jahr 2018 fertiggestellt sein (www.wired.com/images_blogs/ dangerroom/2012/06/06132012_uas1.pdf). In Sigonella befindet sich außerdem ein „Distributed Ground System“ (http://dronecenter.bard.edu/drone-geography). Es ist unklar, ob die Anlagen die Fähigkeiten für die gleichzeitige Steuerung von Drohnen bzw. Auswertung von Sensordaten verdoppeln würde. Den Architekten zufolge soll Sigonella als „Backup“ für die SATCOM-Anlage in Ramstein dienen (http://rlfarchitects.com/federal/unmanned-aircraft-system-uas-satellite- communications-relay-station). In dem Buch „The Obama Doctrine A Legacy of Continuity in US Foreign Policy“ heißt es ergänzend, Sigonella solle die Hälfte aller Übertragungen für US-Drohneneinsätze übernehmen. Schon jetzt werden über Sigonella US-Kampfdrohneneinsätze in Libyen gesteuert („Italy Quietly Agrees to Armed U.S. Drone Missions Over Libya Rome allows defensive flights from Sicily in military missions against Islamic State“, wsj.com vom 22. Februar 2016).

Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung auf, nicht mehr länger auf die versprochenen Nachlieferungen vom August 2016 zur Rolle Ramsteins für völkerrechtswidrige US-Drohneneinsätze zu warten, sondern für die Schließung der Anlage zu sorgen. Hierfür muss der Luftwaffenstützpunkt endlich inspiziert werden. Spätestens nach Fertigstellung der Anlagen in Sigonella muss die Bundesregierung die Nutzung von Ramstein für den US-Drohnenkrieg beenden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwiefern bleibt die Bundesregierung mit den „US-Partnern“ zur Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim Einsatz von Drohnen „in einem engen Austausch“, setzt einen „Dialog“ fort und bemüht sich um die gegenüber den Obleuten des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 28. September 2016 angekündigten weiteren „notwendigen Informationen“ (Bundestagsdrucksache 18/11023, Plenarprotokoll 19/6)?

2

Aus welchem Grund gibt es hierzu „trotz eines engen Austauschs mit den US-Partnern“ keinen neuen „Erkenntnisstand“?

3

Welche nach dem 26. August 2016 offen gebliebenen „notwendigen Informationen“ sollen in dem „engen Austausch“ bzw. „fortgesetzten Dialog“ überhaupt geklärt werden?

a) Sofern die Bundesregierung tatsächlich Interesse an der Aufklärung der am 26. August 2016 aufgeworfenen Sachverhalte hegt, was unternimmt sie eineinhalb Jahre später, um Details zur nunmehr fertiggestellten „Vorrichtung“ für Einsätze bewaffneter oder unbewaffneter US-Drohnen sowie zur „Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ zu erfahren?

b) Inwiefern ist es für die Bundesregierung überhaupt von Interesse, Details zu den für Drohneneinsätze benötigten „Fernmelderelaisschaltungen“, von denen „einige auch in Ramstein laufen“, zu erhalten?

c) Welche Bedeutung hat für die Bundesregierung die Frage, welche weiteren einzelnen Anlagen an US-Standorten in Deutschland (nicht nur in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg) „die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen“ unterstützen (Plenarprotokoll 18/205, Mündliche Frage 16)?

d) Da bislang keine weiteren Informationen vorliegen, wann hat die Bundesregierung zuletzt „fortgesetzt“, „eindringlich“, „mit Nachdruck“, „fortgesetzt eindringlich“ oder „wiederholt nachdrücklich“ an die Beantwortung erinnert (vergleiche beispielhaft die Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen 18 des Abgeordneten Andrej Hunko, Plenarprotokoll 18/78 sowie 37, Plenarprotokoll 18/178)?

4

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der von Amnesty International vorgetragenen Forderung, ihr politischer Protest gegen völkerrechtswidrige Drohneneinsätze der USA müsse „auch öffentlich stattfinden, um die Entstehung gefährlichen Völkergewohnheitsrechts zu verhindern“?

5

Welche Nachforschungen hat die Bundesregierung unternommen bzw. welche Maßnahmen ergreift sie, um in Erfahrung zu bringen, ob die Überlassung des Luftwaffenstützpunktes Ramstein eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt darstellt oder selbst ein völkerrechtliches Delikt darstellt, womit die völkerrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wäre (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand WD 2 – 3000 – 034/14 „Ausübung militärischer Gewalt durch ausländische Staaten von Militärbasen in Deutschland“)?

a) Inwiefern sieht die Bundesregierung ihren in der Causa Ramstein nach eigener Aussage fortgesetzten „engen Austausch“ und „Dialog“ auch als Erfüllung dieser Nachforschungspflichten oder einer Form des Tätigwerdens?

b) Welche eigene völkerrechtliche Prüfung hat die Bundesregierung hierzu vorgenommen, bzw. auf welche Ausarbeitungen verlässt sie sich hierzu?

c) Anhand welcher Einzelfälle hat sie hierzu rechtliche Bewertungen vorgenommen?

6

Welche Beobachtungsvorgänge hat der Generalbundesanwalt bislang hinsichtlich der Nutzung von Ramstein im US-Drohnenkrieg angelegt, wie wurden diese verfolgt, und wann wurden diese ggf. eingestellt („Wie deutsche Behörden den USA im Drohnenkrieg behilflich waren“, süddeutsche.de vom 7. November 2015)?

7

Inwiefern gibt es für die Bundesregierung weiterhin keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die USA „als Rechtsstaat eine breit institutionell verankerte Tradition auf[weisen], humanitäres Völkerrecht zu respektieren und dessen Einhaltung auch durchzusetzen (Bundestagsdrucksache 18/11023, Antwort zu Frage 11)?

8

Welche vorhandenen Bodenstationen der NATO und des SATCOM Management Systems sollen nach Kenntnis der Bundesregierung über das NATO-Projekt „Provide Satellite Communications Transmission Services“ modernisiert bzw. ersetzt werden (Bundestagsdrucksache 18/12905, Antwort zu Frage 15)?

a) Wer stellt hierzu „Übertragungskapazitäten über ein Raumsegment“ bereit?

b) Welche NATO-Nationen und welche kommerziellen Provider stellen zukünftig Leistungen für die NATO bereit bzw. wann soll das Vergabeverfahren erfolgen?

9

Welche Zahlungen hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des NATO-Programms Alliance Ground Surveillance (AGS) geleistet, und wofür wurden diese aufgewendet?

10

Wann werden die einzelnen, im Rahmen des AGS bestellten Drohnen des Typs GLOBAL HAWK nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeliefert und an den vorgesehenen Standort in Sigonella/Sizilien überführt, wann erfolgt die vertragliche Abnahme und die Einsatzprüfung (Bundestagsdrucksache 18/9940; bitte für alle einzelnen Drohnen darstellen)?

11

Was ist der Bundesregierung über den Baufortschritt einer „SATCOM Relay Pads and Facility” in Sigonella/Sizilien bekannt, und inwiefern steht die Anlage auch zum Betrieb der von der Bundesregierung maßgeblich finanzierten NATO-Drohnen GLOBAL HAWK zur Verfügung?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Relaisstation in Ramstein nach Fertigstellung der SATCOM-Anlage bzw. des „Distributed Ground Systems“ in Sigonella weiterbetrieben oder stillgelegt werden soll (http://rlfarchitects.com/federal/unmanned-aircraft-system-uas-satellite- communications-relay-station, http://dronecenter.bard.edu/drone-geography)?

13

Welches Personal hat die Bundesregierung an den US-Standorten Ramstein und Sigonella stationiert, und welches Personal soll zu der Anlage des NATO-AGS in Sigonella abgeordnet werden?

14

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern über die US-Relaisstation in Ramstein oder Anlagen in Sigonella US-Kampfdrohneneinsätze in Libyen durchgeführt werden („Italy Quietly Agrees to Armed U.S. Drone Missions Over Libya Rome allows defensive flights from Sicily in military missions against Islamic State“, wsj.com vom 22. Februar 2016)?

15

Welche Haltung besitzt die Bundesregierung zur Frage, ob die US-Relaisstation in Ramstein geschlossen werden könnte oder sollte, wenn eine baugleiche Anlage in Sigonella errichtet ist (siehe www.thenation.com/article/themost-important-us-air-force-base-youve-never-heard-of; bitte begründen)?

Berlin, den 3. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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