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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktivitäten zur Herstellung ganzjähriger Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Hotel- und Gastgewerbe

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/212115.05.2018

Aktivitäten zur Herstellung ganzjähriger Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Hotel- und Gastgewerbe

der Abgeordneten Kerstin Kassner, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Susanne Ferschl, Dr. Achim Kessler, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Hotel, Beherbergung und Gastronomie unterliegt in einigen Regionen starken saisonalen Schwankungen. So etwa an der Ostsee, wo es zwischen November und März starke Rückgänge der Nachfrage gibt.

Viele Unternehmen reagieren darauf mit einer Anpassung der Beschäftigung in Form von Saisonarbeitsverträgen über acht bis neun Monate. Aufgrund dessen werden „bundesweit […] in den Monaten November bis März zusätzlich ca. 90 000 Beschäftigte im Gastgewerbe Jahr für Jahr arbeitslos“ (https://guter-gastgeber-guter-arbeitgeber.de/gute-praxis/ganzjaehrige-beschaeftigung). Damit verbundene diverse Probleme, v. a. für die regelmäßig arbeitslos werdenden Beschäftigten, machen eine unbefristete Beschäftigung wünschenswert (ebd.).

Das Saison-Kurzarbeitergeld käme als Lösung in Frage. Es steht jedoch aufgrund von Beschränkungen in der Anwendung für das Hotel- und Gaststättengewerbe nicht zur Verfügung (WMP Consult – Wilke Maack GmbH: Ganzjährige Beschäftigung im Gastgewerbe, ohne Orts- und Jahresangabe, S. 13).

Verschiedene Akteure, so die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA), der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern (MV) (DEHOGA MV), die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie das Wirtschafts- und Arbeitsministerium MV haben deshalb ein Fördermodell für die „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“ entwickelt. Diesem zufolge erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Zeit der Saisonzwischenzeit (zwischen November bis März) einen Zuschuss von 40 Prozent zu den Brutto-Personalkosten, wenn sie einen Beschäftigten ganzjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigen – längstens für vier Monate pro Kalenderjahr. Für jeden Beschäftigten kann maximal fünfmal eine Förderung beantragt werden – also für eine Gesamtlaufzeit von in der Summe fünf Jahren. In dieser Förderzeit sollen die Unternehmen Neugeschäfte generieren, die sich nach der Förderzeit selbst tragen und eine unbefristete Beschäftigung ohne Förderung sichern.

Die gleichen Akteure führten in Mecklenburg-Vorpommern ein Pilotprojekt mit knapp 30 Beschäftigten in 17 beteiligten Betrieben durch. Dieses Pilotprojekt war jedoch auf die Zeit von November 2016 bis März 2017 beschränkt und wurde inzwischen wissenschaftlich evaluiert (vgl. Treu & Martins: Evaluierung des Pilotprojektes „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin, ohne Jahresangabe).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche genauen Daten über die Zahl der Saisonarbeitskräfte – also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit regelmäßig wiederkehrender Arbeitslosmeldung innerhalb eines Jahres aufgrund saisonaler Beschäftigung – liegen der Bundesregierung vor (bitte auch eine Zuordnung nach Branchen vornehmen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Welche Daten über die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei Saisonarbeitskräften liegen der Bundesregierung vor (bitte auch eine Zuordnung nach Branchen vornehmen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Evaluierungsergebnisse des in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführten Pilotprojektes „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse insbesondere aus Sicht von höheren Sozialversicherungsbeiträgen und Kostenentlastungen durch wegfallendes Arbeitslosengeld (bitte Berechnungen darlegen, welche durchschnittlichen Kosten pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer eingespart bzw. welche durchschnittlich höheren Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des Modellprojektes gezahlt wurden)?

5

Erwägt die Bundesregierung ein aus dem Projekt abgeleitetes bundesweites Förderprogramm „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“? Wenn ja, wann und wie soll die Umsetzung erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

6

Erwägt die Bundesregierung, sich finanziell an Förderprogrammen „Ganzjährige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften im Gastgewerbe“ zu beteiligen, wenn solche auf Landesebene aufgestellt werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

7

Welche über die Ergebnisse des Pilotprojektes hinausgehenden Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um erzwungene Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe aufgrund von saisonalen Schwankungen und Saisonzeiten abzubauen?

8

Plant die Bundesregierung, die Bedingungen für die Gewährung von Saison-Kurzarbeitergeld so umzugestalten, dass dieses auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Hotel- und Gaststättengewerbes gewährt werden kann (bitte begründen)?

Berlin, den 7. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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