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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften

Übergriffe privater Wachdienstmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften, Verbindungen eingesetzter Wachdienste zur rechtsextremen, salafistischen oder türkisch-nationalistischen Szene (rockerähnliche Vereinigung Osmanen Germania u.a.), Beobachtung durch den Verfassungsschutz, Thematisierung in der Innenministerkonferenz der Länder (IMK); Unterbringung Geflüchteter in Gemeinschaftsunterkünften, Sicherheitsproblematik, häufige Polizeieinsätze in Flüchtlingsunterkünften, Schlussfolgerungen hinsichtlich der Einrichtung sog. AnkER-Zentren<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/212315.05.2018

Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach einer Vielzahl bekannt gewordener Fälle, in denen Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften durch Mitarbeiter privater Wachdienste misshandelt wurden, geriet das Wachdienstgewerbe 2014 in den Fokus öffentlicher Kritik. Für besonderes Aufsehen sorgte ein Fall im siegerländischen Burbach. Journalisten wurde ein Video zugespielt, auf dem zu sehen war, wie ein Geflüchteter unter Androhung von Gewalt gezwungen wurde, sich auf eine Matratze mit Erbrochenem zu legen. Polizeibeamte sicherten daraufhin ein Foto auf dem Handy eines verdächtigen Wachmannes. Dieses zeigte einen gefesselten Asylsuchenden und grinsende Wachdienstmitarbeiter. Einer von ihnen hatte seinen Schuh in den Nacken des Asylsuchenden gestellt. Der zuständige Polizeipräsident fühlte sich dadurch an Bilder erinnert, „wie man sie sonst nur aus Guantánamo kennt“ (www.derwesten.de/politik/wachdienst-misshandelt-fluechtlinge-id9879718.html).

Gründe für gewaltsame Übergriffe werden häufig in fehlenden Qualifikationen des Wachpersonals, niedrigen Löhnen und einer mangelnden staatlichen Kontrolle der Bewachungsunternehmen und ihrer Einstellungspraktiken gesucht (www.welt.de/politik/deutschland/article153503929/Security-im-Asylheim-ist-oft-ein-Job-fuer-Gescheiterte.html, www.cilip.de/2016/11/11/boom-des-privatensicherheitsgewerbes-kaum-kontrolle-ueber-wachleute-in-fluechtlingsheimen/).

Die Bundesregierung reagierte 2016 mit einer Verschärfung des Überwachungsrechts. Die Reform beinhaltete eine Sachkundeprüfung für Bewachungsunternehmer, eine regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit, u. a. anhand polizeilicher Auskünfte, sowie die Einrichtung eines zentralen Bewachungsregisters. Die Änderungen traten am 1. Dezember 2016 in Kraft (www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2692.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2692.pdf%27%5D__1524654439933).

Flüchtlingsorganisationen sind hingegen der Meinung, dass es sich bei Übergriffen des Wachpersonals auf Geflüchtete um ein tiefergehendes Problem handelt, das mit der Unterbringung von Asylsuchenden in großen Sammelunterkünften selbst zusammenhängt. Die Unterbringung in isolierten Lagern verleihe dem Wachpersonal eine enorme Macht, die zu allen möglichen Formen der Ausbeutung führe, so der Bayrische Flüchtlingsrat (www.sueddeutsche.de/leben/fluechtlingsunterkuenftewenn-security-leute-angst-verbreiten-1.3499799). Gewaltsame Übergriffe und Machtmissbrauch durch Wachpersonal sind demnach Teil einer Normalität, die durch die Unterbringung in großen Sammellagern systematisch produziert wird (www.ari-berlin.org/doku/Presse/150700%20ZAG%2069.pdf). Dazu passt, dass sich das Problem seit der Überwachungsrechtreform keineswegs erübrigt hat. Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ von Mai 2017 gehören gewalttätige Wachleute in deutschen Flüchtlingsunterkünften weiterhin zum Alltag (www.sueddeutsche.de/leben/fluechtlingsunterkuenfte-wenn-security-leute-angstverbreiten-1.3499799). Die Ausübung von Gewalt umfasst u. a. das unerlaubte Eindringen in private Räume, erniedrigende Durchsuchungen beim Betreten der Unterkünfte, Schläge, Tritte, den Einsatz von Pfefferspray, sexuelle Übergriffe und die willkürliche Konfiszierung von Eigentum (ebd., siehe auch www.taz.de/!5460056/).

Dass die Missstände andauern, unterstreicht auch ein kürzlich bekannt gewordener Fall aus Bamberg. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittelt seit Oktober 2017 gegen drei Mitarbeiter eines Wachdienstes der Aufnahmeeinrichtung Oberbayern (AEO) wegen versuchten Totschlags, gegen einen weiteren wegen gefährlicher Körperverletzung (www.infranken.de/regional/bamberg/aufnahmeeinrichtung-inbamberg-ermittlungen-gegen-security-mitarbeiter;art212,3251499). Ihnen wird vorgeworfen, zwei senegalesische Asylsuchende brutal zusammengeschlagen zu haben. Bei einem weiteren Vorfall soll ein Wachmann einem Geflüchteten mit derart großer Wucht ins Gesicht geschlagen haben, dass ihm mehrere Zähne abbrachen (www.akweb.de/ak_s/ak637/39.htm). Aussagen mehrerer ehemaliger Mitarbeiter des Wachdienstes deuten darauf hin, dass Wachleute Bewohner des Lagers regelmäßig gezielt provozierten, um sie daraufhin zu schlagen und zu fesseln (ebd.). Es ist keine Seltenheit, dass solche Vorfälle durch Aussagen von Whistleblowern bekannt werden, da betroffene Geflüchtete sich häufig nicht trauen, sich über Fehlverhalten und Machtmissbrauch zu beschweren. Zum einen werden sie häufig von den verantwortlichen Wachleuten unter Druck gesetzt, keine Beschwerden nach außen zu tragen. Zum anderen wissen viele Flüchtlinge nicht, an wen sie sich wenden können und haben insbesondere in isolierten Lagern kaum Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, eine weitere Rolle spielen negative Erfahrungen mit der Polizei (www.cilip.de/2016/11/11/boom-des-privatensicherheitsgewerbes-kaum-kontrolle-ueber-wachleute-in-fluechtlingsheimen/). Daher ist insgesamt in Bezug auf Wachdienstgewalt in Flüchtlingsunterkünften von einem hohen Dunkelfeld auszugehen.

Die beschriebenen Fälle von Wachdienstgewalt erfüllen die Fragestellerinnen und Fragesteller mit großer Sorge. Insbesondere befürchten sie, dass das Problem sich noch zuspitzen könnte, wenn, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, bundesweit sog. Anker-Zentren eingeführt werden, für die die sog. Transitzentren in Bamberg und Manching als Modell dienen. Die räumliche Isolation und der mangelnde Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und solidarischen Unterstützern vertiefen aus Sicht der Fragesteller das Machtgefälle zwischen Geflüchteten und dem Wachpersonal und begünstigen daher Übergriffe und Machtmissbrauch.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Übergriffe durch Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und im bisherigen Jahr 2018 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Jahr, Ort, Art des Übergriffs und Phänomenbereich aufschlüsseln und jeweils auch das Herkunftsland, das Geschlecht und die Religionszugehörigkeit der von den Übergriffen betroffenen Flüchtlinge angeben)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zum Rechtsextremismus?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zur salafistischen bzw. dschihadistischen Szene?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten zur rockerähnlichen Vereinigung Osmanen Germania oder vergleichbaren Gruppierungen (www.welt.de/politik/deutschland/article174864925/Osmanen-bewachten-in-Suedbaden-acht-Fluechtlingsheime.html)?

5

Inwieweit werden Mitarbeiter von in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wachdiensten vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet, welchen Phänomenbereichen bzw. politischen Spektren werden diese Mitarbeiter jeweils zugeordnet, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus?

6

Inwieweit sind der Bundesregierung Übergriffe auf Geflüchtete in Flüchtlingsunterkünften durch Angehörige von Wachdiensten bekannt, die a) der rechtsextremen oder neonazistischen Szene, b) der salafistischen bzw. dschihadistischen Szene oder c) der türkisch-nationalistischen Szene (einschließlich des BC Osmanen Germania) zugeordnet werden, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über das Herkunftsland, das Geschlecht und die Religionszugehörigkeit der von den Übergriffen betroffenen Flüchtlinge?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass trotz der Gesetzesänderung im Überwachungsrecht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach Presseberichten weiterhin eine große Zahl von Übergriffen seitens der Mitarbeiter privater Wachdienste gegen Geflüchtete stattfinden?

Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um dem Problem zu begegnen?

8

Waren Übergriffe seitens privater Wachdienstmitarbeiter gegen Geflüchtete seit dem 17. Oktober 2014 (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/3564) noch einmal Thema in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), und wenn ja, wann und in welchem Kontext und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

9

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Einschätzung von 2014, dass die Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften kein grundsätzliches Sicherheitsproblem darstellt (siehe Bundestagsdrucksache 18/3564, Antwort zu Frage 3d), und falls ja, wie vereinbart sie diese Ansicht mit der nach Presseberichten weiterhin hohen Zahl an Fällen von Wachdienstgewalt gegenüber Geflüchteten (bitte ausführen)?

10

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass es in vielen Flüchtlingsunterkünften sehr häufig – manchmal mehrfach täglich – zu Polizeieinsätzen kommt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.sueddeutsche.de/leben/fluechtlingsunterkuenfte-wenn-security-leute-angst-verbreiten-1.3499799-2)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das Wachdienstgewerbe von Rechtsextremisten und Neonazis unterwandert wird beziehungsweise dieses Spektrum überdurchschnittlich stark innerhalb dieses Gewerbes vertreten ist (www.cilip.de/2016/11/11/boom-des-privatensicherheitsgewerbeskaum-kontrolle-ueber-wachleute-in-fluechtlingsheimen/), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Vorfällen mit Blick auf die Einrichtung sogenannter Anker-Zentren?

Welche Vorkehrungen will sie treffen, um Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen wirksam vor Gewalt seitens des Wachpersonals zu schützen?

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, unabhängige Beschwerdestellen einzurichten, bei denen sich Flüchtlinge unter Gewährleistung von Anonymität über das Wachpersonal beschweren können (www.cilip.de/2016/11/11/boom-des-privaten-sicherheitsgewerbes-kaumkontrolle-ueber-wachleute-in-fluechtlingsheimen/)?

Berlin, den 7. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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