Fragen zum Sozialdatenschutz und zu möglichen fingierten Stellenanzeigen im Stellenportal „Jobbörse“ der Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Petra Sitte, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Jobcenter gerieten in den vergangenen Jahren immer wieder mit Meldungen über mangelnden Datenschutz und mangelnde Datensicherheit in die Schlagzeilen. Im Jahr 2011 hatte der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar die BA scharf für bestehende Datenschutz- und Datensicherheitsmängel bei der Online-Jobbörse gerügt. Unternehmen, so die Kritik, würden bei der Veröffentlichung von Stellenanzeigen im Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit vorab nicht geprüft werden. Damit könne quasi jede Person ohne Legitimationsnachweis online Stellenangebote aufgeben und im weiteren Verfahren sensible Daten von Bewerberinnen und Bewerbern erlangen (siehe www.sueddeutsche.de/ karriere/datenmissbrauch-bei-der-jobsuche-bewerber-und-betrueger-1.126185). Bereits im Jahr 2009 hatten derartige Missbrauchsfälle tatsächlich stattgefunden. Damals hatte eine Firma aus Berlin in der Online-Jobbörse der BA über 2 500 fingierte beziehungsweise gefälschte Stellenangebote geschaltet, mit dem Ziel, in den Besitz persönlicher Daten von Bewerberinnen und Bewerbern zu gelangen (siehe www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/datenschutz-missbrauch- der-jobboerse-der-arbeitsagentur-1881659.html). Trotz Kenntnis der Missbrauchsfälle und der bestehenden Sicherheitsmängel und trotz offener Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragen lehnte es die Bundesagentur für Arbeit 2011 ab, das Verfahren zur Registrierung zu verschärfen.
Medienberichten zufolge nimmt die Zahl an gefälschten Jobangeboten im Internet zu (so z. B. www.handelsblatt.com/unternehmen/beruf-und-buero/ buerospecial/falsche-stellenanzeigen-betrueger-haben-es-auf-jobsuchende-abgesehen/ 19507090.html). Das Landeskriminalamt Hessen spricht dabei von einer Betrugsmasche mit dem Ziel, an persönliche Daten von Bewerberinnen und Bewerbern zu kommen, diese um Geld zu prellen oder gar an Straftaten zu beteiligen. Auch bestehe die Gefahr des Identitätsdiebstahls (vgl. www.heise.de/newsticker/ meldung/Neue-Betrugsmasche-Gefaelschte-Job-Angebote-im-Internet-36503 96.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist der Bundesregierung das allgemeine Problem gefälschter beziehungsweise fingierter Stellenanzeigen bei Online-Stellenbörsen bekannt?
Wie viele Fälle von Datendiebstahl bei der BA und bei den Jobcentern sind der Bundesregierung bekannt, bei denen unbefugt von Dritten auf Daten von Erwerbslosen, Arbeitsuchenden oder Arbeitslosengeld (ALG)-Beziehenden zugegriffen wurde beziehungsweise Daten an unbefugte Dritte weitergegeben wurden (bitte für beide Institutionen separat ausweisen)?
Mit welchen strafrechtlich relevanten Absichten wurden beziehungsweise werden nach Einschätzung oder Kenntnis der Bundesregierung fingierte oder gefälschte Stellenanzeigen bei Online-Stellenbörsen geschaltet?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über gefälschte oder fingierte Stellenanzeigen, die im Webportal „Jobbörse“ der BA veröffentlicht wurden oder werden?
Welche Maßnahmen hat die BA nach Kenntnis der Bundesregierung nach den bisher bekannten Betrugsfällen ergriffen, um gefälschte oder fingierte Stellenanzeigen bei der „Jobbörse“ der BA zu verhindern?
Sind der Bundesregierung Schätzungen oder Zahlen bekannt, wie häufig und in welchem Umfang in den vergangenen zehn Jahren gefälschte oder fingierte Stellenangebote im Webportal „Jobbörse“ der BA veröffentlicht wurden?
Handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung um ein einmaliges oder um ein wiederkehrendes Problem?
Welche Schritte sieht das Registrierungsverfahren für die Online- Stellenbörse der BA nach Kenntnis der Bundesregierung für Stellenanzeigende vor?
Welche Pflichtangaben müssen Personen oder Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung machen, um sich erfolgreich beim Stellenportal der BA registrieren zu können?
Wie oft, inwieweit, nach welchen Kriterien und durch wen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen und Personen, die Stellenangebote in der „Jobbörse“ der BA aufgeben oder aufgeben dürfen, geprüft?
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen, deren Profile in der „Jobbörse“ als unseriös identifiziert werden?
In welcher Weise wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen oder Personen, die gefälschte oder fingierte Stellenanzeigen im Webportal „Jobbörse“ der BA veröffentlichen, sanktioniert oder belangt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Unternehmen oder Personen, die gefälschte oder fingierte Stellenanzeigen im Webportal „Jobbörse“ der BA veröffentlichten, ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlich belangt wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele potenzielle Arbeitgeber von der Nutzung der „Jobbörse“ seit 2008 ausgeschlossen wurden und warum (bitte soweit möglich nach Jahr und Grund differenzieren)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich derzeit im Webportal „Jobbörse“ der BA gefälschte oder fingierte Stellenanzeigen befinden?
Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wie stellt die Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit sicher, dass keine gefälschten oder fingierten Stellenanzeigen im Webportal der „Jobbörse“ der BA veröffentlicht werden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gefälschte oder fingierte Stellenanzeigen bei der „Jobbörse“ der BA zukünftig zu verhindern?
Welche personenbezogenen Daten von Erwerbslosen, Arbeitsuchenden oder ALG-Beziehenden werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Vermittlungsprozesses durch die BA an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben?
Welche personenbezogenen Daten von Erwerbslosen, Arbeitsuchenden oder ALG-Beziehenden werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kontrolle von Bewerbungsaktivitäten auf Vermittlungsvorschläge durch die BA an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben?
Werden die betroffenen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung über die Weitergabe ihrer Daten informiert?
Haben die betroffenen Personen vorab der Weitergabe ihrer Daten zugestimmt?
Auf Basis welcher datenschutzrechtlichen Grundlagen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Weitergabe personenbezogener Daten von Erwerbslosen und Arbeitsuchenden durch die BA an potenzielle Arbeitgeber im Rahmen des Vermittlungsprozesses?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Stellenangebote des Onlineportals „Jobbörse“ durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA und der Jobcenter aktiv an Erwerbslose, Arbeitsuchende oder ALG-Beziehende vermittelt?
Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung bei oder vor der Vermittlung eine Prüfung der Stellenausschreibenden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass gefälschte Stellenangebote der „Jobbörse“ durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA und der Jobcenter auch aktiv an Erwerbslose, Arbeitsuchende oder ALG-Beziehende vermittelt wurden beziehungsweise werden?
Welche Rechte stehen den Erwerbslosen, Arbeitsuchenden oder ALG- Beziehenden jeweils zu, gefälschte oder fingierte Stellenangebote abzulehnen, ohne von Sanktionen betroffen zu sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Sachlage, und welche Schlüsse zieht sie daraus?