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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesellschaftliche Verantwortung der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG

Nutzung der Stimmenmehrheit von Bundesregierung und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat für bessere Arbeitsbedingungen; vertraulicher Kriterienkatalog für die Entfristung von Arbeitsverhältnissen betr. Befristungszeit, Krankheits- und Unfallhäufigkeit sowie Einhaltung vorgegebener Tourzeiten, alternative Regelungen zur Berücksichtigung der Gesamtsituation der Beschäftigten, zukünftiger Verzicht auf jahrelange Kettenbefristungen, Arbeit auf Abruf und Auftragsvergabe an osteuropäische Subunternehmen, einheitliche Bezahlung aller Beschäftigten nach Haustarifvertrag der Deutschen Post<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/221017.05.2018

Gesellschaftliche Verantwortung der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katharina Dröge, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Deutsche Post AG ist in den vergangenen Jahren mehrfach in die Schlagzeilen geraten. Dabei ging es um Kettenbefristungen, Abrufkräfte, die Gründung der 49 Regionalgesellschaften der DHL Delivery GmbH und um die Missachtung des gesetzlichen Mindestlohns bei osteuropäischen Subunternehmen. Zuletzt hatte die Konzernspitze die Niederlassungsleitungen angewiesen, bei der Entfristung von Arbeitsverträgen einen vertraulichen Kriterienkatalog zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine Festanstellung ist demnach beispielsweise eine zweijährige sachgrundlose Befristung und eine maximale Zahl an Krankheitstagen (vgl. Bild am Sonntag, 6. Mai 2018).

Diese Geschäftspraxis der Deutschen Post AG hat für mediale Aufmerksamkeit gesorgt, woraufhin der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz in der Sendung „Anne Will“ Konsequenzen ankündigte. Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb daraufhin am 7. Mai 2018: „Scholz aber will die Praxis nicht länger hinnehmen und dazu den Einfluss des Bundes als größter Aktionär der Post nutzen. ‚Diejenigen, die für uns im Aufsichtsrat sitzen, haben sich vorgenommen, darauf zu reagieren‘, kündigte er am Sonntagabend im Fernsehen an. Er nehme die Praxis der Post nicht hin; sie sei ‚nicht in Ordnung‘.“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Bundesregierung in den vergangenen Jahren mehrfach aufgefordert, sich im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG für gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen einzusetzen. Bisher hat die Bundesregierung dies jedoch stets abgelehnt. „Die Verantwortlichkeit für die Beschäftigten unterhalb der Vorstandsebene liegt danach ausschließlich beim Unternehmen und unterfällt nicht dem staatlichen Verantwortungsbereich der Bundesregierung“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Bundestagsdrucksache 18/4642).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG die Stimmenmehrheit haben, und wird sie diese nutzen, um bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu erreichen? Wenn nein, warum nicht?

2

Wie bewertet die Bundesregierung ganz grundsätzlich, dass bei der Deutschen Post AG solch ein vertraulicher Kriterienkatalog bei der Entfristung von Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden soll?

3

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Deutsche Post AG Beschäftigte nur dann unbefristet übernimmt, wenn sie

a) zwei Jahre sachgrundlos befristet waren,

b) in dieser Zeit nicht häufiger als sechsmal krank waren bzw. maximal 20 Krankheitstage hatten,

c) höchstens zwei Unfälle mit Zustellfahrzeugen verschuldet haben und

d) die vorgegebenen Tourzeiten in drei Monaten um höchstens 30 Stunden überschritten haben,

und werden die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG dafür sorgen, dass diese vier Kriterien zukünftig bei der Entfristung von Arbeitsverträgen nicht mehr angewandt werden? Wenn nein, warum nicht?

4

Was wären aus Sicht der Bundesregierung geeignete Alternativen für Kriterien, die sicherstellen, dass die Gesamtsituation von Beschäftigten angemessen berücksichtigt wird?

5

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Deutsche Post AG die sachgrundlose Befristung entgegen der Intention des Gesetzes als verlängerte Probezeit nutzt, und werden sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass stattdessen eine Probezeit von bis zu sechs Monaten zur Regel wird? Wenn nein, warum nicht?

6

Werden sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass die Geschäftspraxis von jahrelangen Kettenbefristungen bei der Deutschen Post AG beendet wird? Wenn nein, warum nicht?

7

Werden sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass die Deutsche Post AG zukünftig auf Arbeit auf Abruf verzichtet, da diese Beschäftigungsform den Abrufkräften kein geregeltes Einkommen sowie kaum Planungssicherheit ermöglicht? Wenn nein, warum nicht?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Beschäftigten in den DHL Delivery GmbHs nach Speditions- und Logistiktarif bezahlt werden, während die übrigen Beschäftigten nach dem Haustarifvertrag der Deutschen Post AG bezahlt werden und somit für die gleiche Arbeit einen höheren Lohn erhalten, und werden sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten wieder einheitlich nach dem Haustarifvertrag der Deutschen Post AG entlohnt werden? Wenn nein, warum nicht?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Deutsche Post AG Aufträge an osteuropäische Subunternehmen vergibt (vgl. Süddeutsche Zeitung, 11. November 2017), obwohl bekannt ist, dass diese Subunternehmen häufig nicht den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, und werden sich die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat dafür einsetzen, dass die Deutsche Post AG diese Geschäftspraxis beendet? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 14. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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