Förderlücke bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Johannes Vogel (Olpe), Linda Teuteberg, Katja Suding, Nicola Beer, Mario Brandenburg, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Britta Katharina Dassler, Daniel Föst, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Katharina Kloke, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Olive Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bei Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, kann es bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums zu Förderlücken kommen: Nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet greift der Leistungsausschluss nach § 22 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt ab diesem Zeitpunkt – trotz eventueller Bedürftigkeit – weder über das Asylbewerberleistungsgesetz noch über das Sozialgesetzbuch.
Dies kann dazu führen, dass sich Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, durch Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums schlechter stellen, da sie keinerlei Leistungen mehr erhalten.
Es stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während eines Studiums oder einer Berufsausbildung, die nicht oder nur in geringem Maße vergütet wird, ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.
Die beschriebene Problematik kann dazu führen, dass die Ausbildung oder das Studium abgebrochen oder gar nicht erst begonnen wird. Das schadet nicht nur einer erfolgreichen Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt, sondern widerspricht auch der notwendigen Fachkräftesicherung angesichts des demografischen Wandels.
Zudem führt die beschriebene Förderlücke sowohl bei betroffenen Personen, die ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen möchten, als auch bei Betrieben zu Rechtsunsicherheit.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Förderlücke bekannt, und wie bewertet sie diese (bitte erläutern)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung an der Gesamtzahl der Auszubildenden bzw. Studenten zwischen 2010 und 2018 in Deutschland (bitte nach Jahren, Aufenthaltstitel, schulischer bzw. betrieblicher Ausbildung und Studium aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, haben in den Jahren 2010 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung eine schulische Ausbildung begonnen?
a) Wie viele haben diese in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts begonnen, und wie viele danach?
b) Wie viele haben diese abgebrochen (bitte nach Jahren, Herkunftsland, Alter (unter oder über 25 Jahre), Dauer des Aufenthalts (unter oder über 15 Monate), Bundesland und Aufenthaltstitel aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, haben in den Jahren 2010 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung eine betriebliche Ausbildung begonnen?
a) Wie viele haben diese in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts begonnen, und wie viele danach?
b) Wie viele haben diese abgebrochen (bitte nach Jahren, Herkunftsland, Alter (unter oder über 25 Jahre), Dauer des Aufenthalts (unter oder über 15 Monate), Bundesland und Aufenthaltstitel aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, haben in den Jahren 2010 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung ein Studium begonnen?
a) Wie viele haben dieses in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts begonnen, und wie viele danach?
b) Wie viele haben dieses abgebrochen (bitte nach Jahren, Herkunftsland, Alter (unter oder über 25 Jahre), Dauer des Aufenthalts (unter oder über 15 Monate), Bundesland und Aufenthaltstitel aufschlüsseln)?
Wie viele Personen mit negativem Asylbescheid haben in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausbildungsduldung erhalten, und wie viele davon haben anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erhalten?
Gibt es eine bundesweite Regelung, nach der die Bundesländer und Kommunen die Unterstützung von Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung handhaben, die sich in Ausbildung oder Studium befinden und die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können?
Wie handhaben die Bundesländer und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung von Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die sich in Ausbildung oder Studium befinden und die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, und auf welcher rechtlichen Grundlage tun sie dies (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, bei welchen Herkunftsstaaten eine Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Asylsuchende möglich ist und bei welchen nicht?
a) Welche Rolle spielen dabei die so genannten TOP-5-Staaten (Syrien, Eritrea, Somalia, Irak, Iran)?
b) Wie werden Anträge von Personen aus anderen Staaten behandelt, und was sieht die Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit hierzu vor?
c) Verfährt die Bundesagentur für Arbeit hier in allen ihrer Regionaldirektionsbezirke bzw. Agenturbezirke gleich?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, um bedürftigen Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung zu ermöglichen, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und um welche Pläne handelt es sich?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Ausbildung von Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, in Unternehmen für wichtig, um die Voraussetzungen für eine spätere Integration zu schaffen?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Fachkräftesicherung das in der beruflichen und akademischen Ausbildung von Personen, die sich mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung in Deutschland aufhalten, liegende Potential?
Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Umstand, dass durch Rechtsunsicherheiten, insbesondere bei der Sicherung des Lebensunterhaltes während einer Ausbildung, viele Ausbildungsverhältnisse derzeit nicht zustande kommen könnten?