Lage von Pensionskassen
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Markus Kurth, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor Kurzem hat der Exekutivdirektor für Versicherungs- und Pensionsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Frank Grund vor einer noch größeren Schieflage bei den Pensionskassen gewarnt (www.zeit.de/news/2018-05/03/bafin-pensionskassen-aechzen-immer-staerker-unter-zinstief-180503-99-153381). Die BaFin hatte bereits bis Ende 2017 27 Anträge auf Senkung des Rentenfaktors für künftige Beiträge genehmigt, wobei manche Kassen laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1216 den Faktor sogar mehrfach gesenkt haben.
Anscheinend stehen nun zwei Pensionskassen kurz davor, auch den Faktor für bereits gezahlte Beiträge zu kürzen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pensionskassenzehntausende-muessen-um-betriebsrenten-zittern-1.3966376).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen77
Wie viele Personen haben aktuell einen Anspruch auf eine Betriebsrente?
Welche Verbreitungsquote in Bezug auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ergibt sich daraus?
Wie viele Beiträge wurden geleistet?
Welche versprochenen Leistungen resultieren daraus?
Welche Zahlen ergeben sich für die in Frage 1 bis 1c erfragten Daten jeweils für die unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge?
Wie viele Personen zahlen aktuell noch in eine Betriebsrente ein, und welche Verbreitungsquote in Bezug auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ergibt sich daraus (bitte nach den einzelnen Durchführungswegen aufschlüsseln)?
Anhand welcher konkreten Daten macht die BaFin fest, dass sie intensivere Gespräche mit einem Drittel der Pensionskassen führen muss (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pensionskassen-zehntausende-muessen-umbetriebsrenten-zittern-1.3966376, u. a. Kapitalausstattung: Eigenkapital/Eigenmittel etc.)?
Wie haben sich die entsprechenden Daten über die letzten zehn Jahre entwickelt?
Wie viele Kassen haben Gewinne abgeführt?
Welche Gewinne wurden in den letzten zehn Jahren aus diesen Kassen abgeführt (bitte jährlich ausweisen)?
Wie viele Kassen sind es konkret?
Um welche konkreten Kassen handelt es sich?
Wie viele Personen haben bei den entsprechenden Kassen eine Betriebsrente abgeschlossen?
Wie groß ist die Summe der geleisteten Beiträge bei diesen Kassen? Welche versprochenen Leistungen resultieren daraus?
Wie viele Personen könnten von der Kürzung zugesagter Leistungen betroffen sein?
Anhand welcher konkreten Daten macht die BaFin fest, dass bei Pensionskassen, die 10 Prozent der 165 Milliarden Kapitalanlagen verwalten, die Lage sehr ernst sei (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pensionskassenzehntausende-muessen-um-betriebsrenten-zittern-1.3966376, bspw. Kapitalausstattung: Eigenkapital/Eigenmittel etc.; bitte neben den Durchschnittsdaten auch jeweils den schlechtesten Fall darstellen)?
Wie haben sich die entsprechenden Daten über die letzten zehn Jahre entwickelt?
Wie viele Kassen haben Gewinne abgeführt?
Welche Gewinne wurden in den letzten zehn Jahren aus diesen Kassen abgeführt (bitte jährlich ausweisen)?
Wie viele Kassen sind es konkret?
Um welche konkreten Kassen handelt es sich?
Wie viele Personen haben bei den entsprechenden Kassen eine Betriebsrente abgeschlossen?
Wie groß ist die Summe der geleisteten Beiträge bei diesen Kassen? Welche versprochenen Leistungen resultieren daraus?
Wie viele Personen wären von der Kürzung zugesagter Leistungen im Bereich der Betriebsrenten betroffen?
Welche Höhe von Kürzungen erwartet die BaFin in den nächsten Jahren bei einer Fortschreibung des Zinsniveaus auf jetzigem Niveau?
Wie viele Pensionskassen müssten zusätzliche bzw. erstmalige Kürzungen vornehmen (bitte nach Kürzungsart des Rentenfaktors differenzieren)?
Wie viele Anträge liegen der BaFin vor oder wurden bereits entschieden, die eine Kürzung des Rentenfaktors nicht nur auf zukünftige Beiträge vorsehen?
In welchem Umfang soll dabei gekürzt werden?
Wie wurden diese Anträge beschieden?
Welche Gewinne wurden in den letzten zehn Jahren aus diesen Kassen abgeführt (bitte jährlich ausweisen)?
Hat die BaFin bei diesen Pensionskassen oder bei Pensionskassen, die nun möglicherweise nicht mehr in der Lage sein werden, Leistungen zu erbringen, vor der (anstehenden) Kürzung Bestandsübertragungen und Verschmelzungen genehmigt?
Wenn ja, weshalb, und in wie vielen Fällen?
Hat sich die BaFin in diesen Fällen Hochrechnungen über mindestens zehn Jahre geben lassen?
Falls nein, warum nicht?
Welche konkreten Bedingungen hat bzw. wird die BaFin im Rahmen von Kürzungen des Rentenfaktors für künftige Beiträge eingefordert bzw. einfordern (bspw. Kürzung von Ansprüchen aus Nachrangdarlehen etc.)?
Unter welchen Voraussetzungen stimmt die BaFin einem solchen Antrag zu?
Wann lehnt sie ihn ab?
Trifft die BaFin Maßnahmen, um eine faire Lastenverteilung zwischen Unternehmen und Versicherten sicherzustellen?
Wenn ja, welche?
Wurde bzw. wird bei diesen Anträgen nur eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen?
Sieht die BaFin damit ihr Verbraucherschutzmandat als erfüllt an?
Welche weiteren Anträge auf Kürzung des Rentenfaktors für künftige Beiträge wurden im Vergleich zum Stand aus der Kleinen Anfrage genehmigt oder vorgelegt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/1216)?
Hat die BaFin jemals einen solchen Antrag abgelehnt?
Wenn ja, wie viele?
Welche Bedingungen hat die BaFin bisher im Rahmen von Kürzungen des Rentenfaktors für künftige Beiträge eingefordert (bitte anhand von konkreten Daten darlegen)?
Unter welchen Voraussetzungen stimmt die BaFin einem solchen Antrag zu?
Wann lehnt sie ihn ab?
Wie viele der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/1216 genannten Pensionskassen sowie ggf. in der Zwischenzeit hinzugekommenen Kassen, die Kürzungen auf künftige Beiträge vorgenommen haben, wäre gemäß eingereichter Hochrechnungen spätestens in zehn Jahren nicht mehr solvent gewesen?
In wie vielen Fällen wäre nicht einmal mehr Eigenkaptal vorhanden gewesen (solvent im Sinne der Insolvenzordnung)?
Welche Gewinne wurden in den letzten zehn Jahren aus diesen Kassen abgeführt (bitte jährlich ausweisen)?
Trifft die BaFin Maßnahmen, um eine faire Lastenverteilung zwischen Unternehmen und Versicherten sicherzustellen?
Wenn ja, welche?
Wie viele Personen waren von den Kürzungen bisher betroffen?
Hat die BaFin bei diesen Pensionskassen oder bei Pensionskassen, die nun möglicherweise nicht mehr in der Lage sein werden, Leistungen zu erbringen, vor der (anstehenden) Kürzung Bestandsübertragungen und Verschmelzungen genehmigt?
Wenn ja, weshalb, und in wie vielen Fällen?
Hat sich die BaFin in diesen Fällen Hochrechnungen über mindestens zehn Jahre geben lassen?
Falls nein, warum nicht?
Bei wie vielen Pensionskassen hat die BaFin, wie von Dr. Frank Grund geschildert, auf eine höhere Kapitalausstattung gedrängt (www.volksfreund.de/nachrichten/wirtschaft/bafin-sieht-zinstief-als-gefahr-fuer-betriebsrenten_aid-22347315)?
Wie (mit welchen Mitteln) und in welcher absoluten Höhe wurde durch das Agieren der BaFin die Kapitalausstattung verbessert?
Wie änderte sich die Kapitalausstattung durchschnittlich (bitte auch angeben, von welchem Niveau auf welches)?
In wie vielen Fällen blieb das Drängen der BaFin erfolglos?
In wie vielen Fällen zumindest teilweise, da sich die Kapitalausstattung nicht in der gewünschten Höhe verbesserte?
Aus welchen Gründen wurde dem Drängen der BaFin nicht entsprochen (bitte anhand von konkreten Daten darlegen)?
Wie viele Fälle gibt es, bei denen die BaFin bisher vergeblich eine höhere Kapitalausstattung einforderte und es bereits eine Senkung des Rentenfaktors für zukünftige Beiträge gab (bitte nach Jahren der Kürzung aufschlüsseln)?
Um welche Pensionskassen handelte es sich dabei?
Welche Gewinne wurden in den letzten zehn Jahren aus diesen Kassen abgeführt (bitte jährlich ausweisen)?
Wie viele Fälle gibt es, bei denen die BaFin keine Erhöhung der Kapitalausstattung einforderte und es bereits eine Senkung des Rentenfaktors für zukünftige Beiträge gab (bitte nach Jahren der Kürzung aufschlüsseln)?
Wie hoch liegt der aktuelle Kalkulationszins bei Pensionskassen für neu abgeschlossene Verträge im Durchschnitt?
Wie hoch war dieser in den letzten 20 Jahren jeweils?
Wie hat sich der Durchschnitt des Kalkulationszinses, über alle Bestände der Pensionskassen hinweg, in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Wie viele Pensionskassen, die bereits den Rentenfaktor gekürzt haben, fallen bezüglich des Kalkulationszinses in die jeweilige Zinsspanne von 0 bis 0,5 Prozent, von 0,5 bis 1 Prozent, von 1 bis 1,5 Prozent, von 1,5 bis 2 Prozent sowie von über 2 Prozent?
Wann hat die BaFin erstmals Probleme bei den Pensionskassen erkannt?
Wann hat sie diese thematisiert?
Welche Schritte hat sie wann eingeleitet, um die Probleme zu lindern?
Wann hat die Bundesregierung erstmals Probleme bei den Pensionskassen erkannt?
Wann hat sie diese thematisiert?
Welche Schritte hat sie wann eingeleitet, um die Probleme zu lindern?
Welche konkreten Auswirkungen auf die Rückstellungen hatte die Änderung von § 253 Absatz 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seit 2015 jährlich?
Wie würde sich die Situation bei einzelnen Pensionskassen, bei denen die Lage sehr ernst ist, darstellen, wenn es diese Änderung nicht gegeben hätte (bitte anhand konkreter Daten darstellen)?
Welche Daten wurden der BaFin in den letzten zehn Jahren zu gewährten Nachrangdarlehen und zu begebenen Genussrechten vorgelegt (schließlich helfen sie den Unternehmen, Kapitalanforderungen zu erfüllen und insofern ist davon auszugehen, dass hier Daten vorliegen)?
Zu wie vielen Nachrangdarlehen und Genussrechten liegen Daten vor?
Wurden bei Zusendung dieser Daten die Zinssätze (teilweise) verschwiegen (bitte Anteil auch relativ angeben)?
Hat sich die BaFin dann gegebenenfalls nach den entsprechenden Zinssätzen erkundigt?
Bei wie vielen Nachrangdarlehen fehlen die entsprechenden Zinssätze immer noch (bitte Anteil auch relativ angeben)?
Gibt es für die BaFin keinen Zinssatz, der so hoch wäre, dass er das Versicherungskollektiv schädigt?
Wenn nicht und falls nicht zu allen Nachrangdarlehen bzw. Genussrechten Daten zu den Zinssätzen vorliegen, warum interessiert sie sich nicht dafür?
In welcher Spanne bewegten sich die vorgelegten Zinssätze?
Ist nach Ansicht der BaFin die Aussage richtig, dass es keinerlei Zusammenhang zwischen den Überschusstöpfen, die zwischen Unternehmen und den Versicherten aufgeteilt werden, und Nachrangdarlehen gibt (Antwort bitte ausführen)?
Aus welchem Topf werden Nachrangdarlehen bedient?
Welcher durchschnittliche Zinssatz und welches Gesamtvolumen ergeben sich aus den Daten insgesamt und in den letzten zehn Jahren jeweils?
Welcher durchschnittliche Zinssatz und welches Gesamtvolumen ergeben sich aus den Daten bei den Kassen, die bereits Kürzungen auf zukünftige Beiträge vorgenommen haben (bitte für die letzten zehn Jahre jährlich ausweisen und angeben, inwieweit die Daten vollständig sind)?
Welche dieser Pensionskassen hatte grundsätzlich gleichzeitig Nachrangdarlehen aufgenommen?
Welcher durchschnittliche Zinssatz und welches Gesamtvolumen ergeben sich aus den Daten bei den Kassen, die Kürzungen auf bereits geleistete Beiträge vorgenommen haben oder vornehmen wollen (bitte für die letzten zehn Jahre jährlich ausweisen und angeben, inwieweit die Daten vollständig sind)?
Welche dieser Pensionskassen hatte grundsätzlich gleichzeitig Nachrangdarlehen aufgenommen?
Wie groß ist der Anteil bei gewährten Nachrangdarlehen und zu begebenden Genussrechten von verbundenen Unternehmen, der sich aus den vorgelegten Daten ergibt (bitte für die Pensionskassen, die bereits Kürzungen vorgenommen haben oder vornehmen wollen, gesondert auch je Kürzungsart darstellen)?
Falls es keine Daten dazu gibt, wie groß und relevant schätzt die BaFin diesen Teil jeweils ein?
Sind bei den gewährten Nachrangdarlehen und begebenen Genussrechten von verbundenen Unternehmen in den jeweils erfragten Fallgruppen höhere Zinssätze beobachtbar (bitte Antwort anhand von konkreten Daten belegen)?
Werden Nachrangdarlehen und Genussrechte auch dann nicht gekürzt, wenn nicht nur der zukünftige Rentenfaktor gekürzt wird?
Weshalb ist dann aus Sicht der Bundesregierung noch von Nachrangdarlehen die Rede?
Wofür sind Eigenmittel nach Auffassung der Bundesregierung vorzuhalten, wenn sie laut der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 52d bis 52f auf Bundestagsdrucksache 19/1216 nicht dazu geeignet sind, eine Kürzung des Verrentungsfaktors zu dämpfen?
Was ist nach dem Verständnis der Bundesregierung die Pufferfunktion von Eigenmitteln, wenn diese nicht zur Dämpfung geeignet sind?
Plant die Bundesregierung, auch ein Sicherungssystem für regulierte Pensionskassen einzuführen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Weshalb wurden Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) genehmigt, die eine Kürzung der Rentenfaktoren vorsehen?
Inwiefern widersprechen diese AVB nach Auffassung der Bundesregierung nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß § 138 des Versicherungsaufsichtsgesetzes?
Ist die teils getroffene Entscheidung, dass Kürzungen ausschließlich Versicherte betreffen, die noch Beiträge entrichten und nicht weitere Kundengruppen, Gegenstand von Gesprächen der BaFin mit Pensionskassen?
Wenn ja, wie verhält sich die BaFin zu der Frage?