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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2018 - Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/236129.05.2018

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2018 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU) an allen Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm im Jahr 2017 mit 32,4 Prozent gegenüber 7,7 Prozent im Jahr 2016 deutlich zu (vgl. hierzu und soweit nicht anders angegeben auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/921).

Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2017 vor allem an Italien gerichtet (35,3 Prozent), danach folgten Frankreich (6,9 Prozent) und Ungarn (5,1 Prozent). Betroffen sind vor allem Schutzsuchende mit hohen Anerkennungschancen aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan. Nach jahrelanger Aussetzung gab es 2017 auch 2 312 Übernahmeersuchen an Griechenland, jedoch noch keine Überstellung. Auch nach Ungarn werden seit Mai 2017, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht eingeleitet hatte, keine Asylsuchenden mehr überstellt. Zwar gibt es weiterhin Übernahmeersuchen Deutschlands, Ungarn verweigert jedoch individuelle Zusagen, Rücküberstellte nach Maßgabe des EU-Asylrechts zu behandeln.

Den insgesamt 64 267 Dublin-Ersuchen im Jahr 2017 standen 7 102 tatsächliche Überstellungen gegenüber, das sind 11 Prozent. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (46 873) betrug die so genannte Überstellungsquote 15,1 Prozent (gegenüber 13,6 Prozent im Vorjahr). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände: Jeweils knapp 68 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Ungarn bzw. nach Griechenland waren 2017 erfolgreich, in Bezug auf Bulgarien lag die Quote bei 49,3 Prozent, hinsichtlich Italiens bei 22,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu Frage 14). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurücknehmen.

Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Zuletzt waren etwa 311 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF hierfür zuständig. Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden. Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: 7 102 Überstellungen aus Deutschland standen im Jahr 2017 8 754 Überstellungen nach Deutschland gegenüber, dafür wurden über 64 000 aufwändige Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit geführt. Das Dublin-System sieht unter anderem die schnelle Zusammenführung enger Familienangehöriger innerhalb der EU vor, wenn diese als Asylsuchende auf bereits in der EU lebende Angehörige verweisen. Diesbezüglich gab es im Jahr 2017 Berichte über eine verzögerte Überstellung Familienangehöriger von Griechenland nach Deutschland trotz entsprechender Aufnahme-Zusagen des BAMF. Angaben der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen belegen diesen „Rückstau“ – Mitte Februar 2018 warteten nach griechischen Angaben noch etwa 3 100 Familienangehörige auf ihre Überstellung nach Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im ersten Quartal 2018 bzw. im bisherigen Jahr 2018 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzieren)?

2

Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

3

Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidungen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

4

Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), und wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des BAMF, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?

6

Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

7

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen in Dublin-Verfahren für das bisherige Jahr 2018 (bitte nach Zielstaaten differenziert angeben)?

8

In wie vielen Fällen wurde in den genannten Zeiträumen bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

a) Wie ist die derzeitige Praxis bei Ersuchen und Überstellungen nach Griechenland?

b) Wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden bislang für wie viele Personen ausgesprochen?

c) Aus welchen Gründen gab es jedenfalls im Jahr 2017 noch keine Überstellungen nach Griechenland, und wie wird in der Rechtsprechung die Frage der Zulässigkeit von Überstellungen nach Griechenland bislang beurteilt (bitte so konkret wie möglich ausführen)?

9

Wie erfährt die BAMF-Liaisonbeamtin, dass es zu Problemen bei der Umsetzung der individuellen Zusicherungen im Rahmen von Überstellungen kommt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/273, Antwort zu Frage 7), in welchem Umfang und mit welchen Methoden ermittelt sie einzelfallbezogen, wie die Unterbringungs- und die Asylverfahrensbedingungen bei den aus Deutschland überstellten Personen sind, und was haben solche Ermittlungen bislang gegebenenfalls erbracht – sofern es inzwischen zu Überstellungen nach Griechenland gekommen ist (bitte darlegen)?

10

Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es bislang im Jahr 2018, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben, wie viele Ablehnungen gab es, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland fanden bislang im Jahr 2018 statt (bitte jeweils nach Monaten auflisten)?

11

Wie erklärt die Bundesregierung, dass es im ersten Quartal 2018 nur noch 591 Überstellungen von Familienangehörigen von Griechenland nach Deutschland im Rahmen des Dublin-Systems gegeben hat (vgl. Plenarprotokoll 19/28, Seite 2616 (D), Antwort zu Frage 63), gegenüber 1 271 im vorherigen Quartal (vgl. Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 12), obwohl die Bundesregierung erklärt hatte, dass Überstellungen aus Griechenland „mittelfristig wieder in der vorgesehenen sechsmonatigen Frist“ nach der Dublin-Verordnung stattfinden sollen (www.presseportal.de/pm/ 58964/3757453) – was offenbar nicht der Fall ist, wenn von 1 540 Personen mit einer zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. März 2018 ausgestellten Zustimmung zur Übernahme nur 99 Personen bis Ende März 2018 überstellt wurden, während 492 Überstellungen des ersten Quartals 2018 auf Zustimmungen aus dem ersten Halbjahr 2017 basierten (vgl. Plenarprotokoll 19/28, Seite 2616 (D), Antwort zu Frage 63), sodass in diesen Fällen die Sechsmonatsfrist offenkundig bereits abgelaufen war (bitte ausführlich begründen)?

12

Was tun die deutschen und griechischen Behörden konkret dafür, das Ziel der Einhaltung von EU-Recht (insbesondere der Sechsmonatsfrist) bei Überstellungen nach Deutschland möglichst schnell zu erreichen – und wie ist damit die zurückgehende Zahl von Überstellungen vereinbar, obwohl im Februar 2018 noch rund 3 100 Angehörige, für die sich Deutschland bereits zuständig erklärt hat, auf ihre Überstellung nach Deutschland warteten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 12, bitte darlegen); und warum wird es diesen Angehörigen immer noch nicht ermöglicht, „auf eigene Faust“ kontrolliert nach Deutschland einzureisen, wie es nach der Dublin-Verordnung möglich wäre (bitte darlegen)?

13

Wie viele Übernahmeersuchen von Griechenland an Deutschland gab es im Jahr 2017 bzw. im bisherigen Jahr 2018, und wie viele dieser Ersuchen wurden mit welcher Begründung abgelehnt (bitte nach Jahren, Monaten, Gründen und wichtigsten Herkunftsstaaten differenziert auflisten)?

14

Wie viele Familienangehörige, für die das BAMF bereits die Zustimmung zur Übernahme erklärt hat, warten aktuell in Griechenland noch auf ihre Überstellung (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern und danach, in welchem Quartal die Zustimmung erfolgte, differenzieren)?

15

Wie erklären die Bundesregierung bzw. fachkundige Bundesbedienstete des BAMF die hohe Zahl von Ablehnungen griechischer Übernahmeersuchen im Jahr 2018 (vgl. Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. Mai 2018 auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf Bundestagsdrucksache 19/2217: 582 Ablehnungen bei 870 Ersuchen, überwiegend in Fällen der Familienzusammenführung), und welches waren die konkreten Ablehnungsgründe – jenseits der Zuordnung zur jeweiligen Rechtsgrundlage nach der Dublin-Verordnung (bitte konkret ausführen), und inwieweit wurden beispielsweise Anforderungen an Nachweise zur Familienzusammengehörigkeit (zum Aufenthalt der Angehörigen in Deutschland, zum Zusammenführungswunsch usw.) in der Praxis geändert bzw. erhöht, und wenn ja, warum, wann, auf welcher Rechtsgrundlage, und auf wessen Veranlassung geschah dies (bitte ausführen)?

16

Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Diakonie Deutschland in einer Beratungsbroschüre (www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/02_2018_ Familienzusammenfu__hrungen.pdf) geäußerte Einschätzung (a. a. O., Seite 10), dass es nach der Dublin-Verordnung bzw. Dublin-Durchführungsverordnung unzulässig ist, von Asylsuchenden, die eine Familienzusammenführung begehren, eine Übersetzung oder Beglaubigung von Dokumenten, etwa Familienregisterauszügen, zu verlangen (bitte begründen), und inwieweit findet dies in der Praxis statt (bitte darlegen)?

17

Inwieweit teilt die Bundesregierung die von der Diakonie Deutschland in einer Beratungsbroschüre (www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/02_2018_ Familienzusammenfu__hrungen.pdf) geäußerte Einschätzung (a. a. O., Seite 10), dass es nach der Dublin-Verordnung bzw. Dublin-Durchführungsverordnung unzulässig ist, seitens des ersuchten Mitgliedstaats die Echtheit vorgelegter Dokumente anzuzweifeln, weil dies Sache des ersuchenden Staates sei und nach Artikel 15 Absatz 2 der Durchführungsverordnung ins DubliNet eingepflegte Dokumente als „gegeben“ angesehen werden müssen (bitte darlegen)?

18

Inwieweit werden Ablehnungen eines Übernahmeersuchens durch das BAMF ausführlich und nachvollziehbar begründet, und in welchem Umfang gibt es neuerliche Prüfungsersuchen durch Griechenland (Wiedervorlagen) nach einer Ablehnung durch das BAMF (bitte erläutern und differenzierte Angaben für 2017 und 2018 machen)?

19

Steht die hohe Ablehnungsquote bei Ersuchen aus Griechenland im Jahr 2018 in einem Zusammenhang zu dem von der Bundesregierung monierten Umstand, dass Griechenland 95,5 Prozent der deutschen Ersuchen ablehne und dabei „die Begründungen überwiegend nicht stichhaltig“ seien (Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 9; bitte ausführen)?

20

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn?

a) Hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 14)?

b) Liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor, und wenn nicht, wie bewerten dies die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission (zu dieser Frage gab es auf Bundestagsdrucksache 19/921 zu Frage 14 keine Antwort)?

c) Warum stellt das BAMF weiterhin Rückübernahmeersuchen an Ungarn, obwohl die Bundesregierung „deutliche Zweifel“ daran hat, ob die verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Einschätzung von Staatsminister Michael Roth vom 11. April 2017, vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/12622)?

21

Warum hat die Bundesregierung den von Amnesty International erhobenen Vorwurf systematischer Misshandlungen von Schutzsuchenden an den ungarischen Grenzen nicht auf die Tagesordnung von EU-Gremien gesetzt, obwohl dies in einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. September 2016 (TOP 17a) in Aussicht gestellt worden war (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 und Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 16; erneute Nachfrage, weil diese Frage aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht nachvollziehbar beantwortet wurde)?

22

Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublinverfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es?

23

Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen zur Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen enthält der Abschlussbericht dieser AG, und welche Empfehlungen davon sollen in Zuständigkeit des Bundes umgesetzt werden (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen)?

Berlin, den 23. Mai 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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