Zugang zur Ausbildungsförderung in Pflegeberufen
der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Sven Lehmann, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Alten- und Krankenpflege besteht ein hoher Fachkräftemangel (siehe z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Unbesetzte Stellen in der Alten- und Krankenpflege“ auf Bundestagsdrucksache 19/1803). Zu seiner Behebung braucht es ein umfassendes Maßnahmenbündel. Ein Element ist die Förderung und Unterstützung der Fachkräfteausbildung.
Um die Ausbildung in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege erfolgreich abzuschließen, brauchen einige Auszubildende individuelle Unterstützung und tragfähige Brücken in die Ausbildung. Dies geschieht bereits heute in einzelnen Einrichtungen wie z. B. dem Klinikum Stuttgart (siehe Antwort auf den Antrag der Gemeinderatsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN http://lust-auf-stadt.de/index.php?article_id=1754). Angebote des Bildungszentrum im Klinikum Stuttgart als Brücke in die Ausbildung und während der Ausbildung sind z. B.:
- Deutschkurse für Auszubildende mit erhöhtem Sprachförderbedarf sowie Fachsprache Pflege und Medizin
- intensive Lernberatung und Lernbegleitungen für Schülerinnen und Schüler in der Theorie
- zusätzliche Praxisbegleitungen für Schülerinnen und Schüler auf Stationen und in Funktionsbereichen in den Kliniken
- Probeklausuren, Probeexamen etc., um Prüfungssituationen zu trainieren
- diverse Praktika, z. B. Berufsorientierung an Realschulen (BORS) und Gymnasien (BOGY), Sozialpraktika, Freiwilliges Soziales Jahr, Schnupperpraktika in der Pflege.
Anders als für Berufe, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind, fehlen für die schulischen Berufsausbildungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege entsprechende Refinanzierungsmöglichkeiten dieser speziellen Angebote durch die Agentur für Arbeit. Für im BBiG geregelte Berufe können Maßnahmen der sogenannten Assistierten Ausbildung (§ 130 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III) laut derzeit geltendem Recht noch bis zum 30. September 2018 beginnen.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ soll u. a. die Regelung des § 130 SGB III um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden.
Der Bundesrat hält in seinem Beschluss vom 27. April 2018 (86/18(B)) fest, dass er die Regelung des § 130 SGB III als wirkungsvolles und betriebsnahes Unterstützungsinstrument für die Verbesserung des Ausbildungserfolges einschätzt. Er benennt einige Verbesserungspotentiale, um einerseits die Akzeptanz bei den Unternehmen zu erhöhen, und um andererseits vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken bzw. den Maßnahmenerfolg zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, diese Regelung für alle Berufsausbildungen, insbesondere auch für schulische Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich, zu öffnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über
- a) durchschnittliche Vertragslösungsquoten in der Kranken-, Gesundheits-, und Altenpflegeausbildung (bitte nach Bundesländern, und schulischer Vorbildung der Maßnahmenteilnehmerinnen und Maßnahmenteilnehmer aufschlüsseln)
- b) den Anteil der vor bzw. während der laufenden Ausbildung aufgelösten Ausbildungsverträge
- c) die Gründe für diese Vertragslösungen?
2. Welche dem § 130 SGB III ähnlichen ausbildungsunterstützenden Maßnahmen erhöhen nach Kenntnis der Bundesregierung den Ausbildungserfolg im Bereich der Alten- und Krankenpflege, und wo und in welchem Umfang sind diese bereits heute förderfähig?
3. Wie viele der in den vergangenen Jahren begonnenen Ausbildungen im Pflegebereich wurden durch ausbildungsunterstützende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit gefördert (bitte für die Ausbildungsjahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 und nach Art und Umfang der Förderung aufschlüsseln und die Gesamtzahl aller im genannten Zeitraum begonnen Ausbildungen angeben)?
4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Informationen der Antworten zu den Fragen 1 bis 3?
5. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von im BBiG geregelten Berufen und den bundesweit geregelten schulischen Ausbildungsberufen im Bereich Pflege in Bezug auf die Förderung nach § 130 SGB III?
6. Welche Kosten würden nach Schätzung der Bundesregierung auf die Arbeitslosenversicherung zukommen, wenn die in Frage 5 benannte Ungleichbehandlung behoben würde?
7. Plant die Bundesregierung, diese in Frage 5 benannte Ungleichbehandlung im Rahmen der aktuellen geplanten Verlängerung der Regelung des § 130 SGB III oder zu einem späteren Zeitpunkt vollständig abzubauen? Falls nein, warum nicht, und welche alternativen Regelungen plant sie stattdessen?
Fragen7
Welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über
a) durchschnittliche Vertragslösungsquoten in der Kranken-, Gesundheits-, und Altenpflegeausbildung (bitte nach Bundesländern, und schulischer Vorbildung der Maßnahmenteilnehmerinnen und Maßnahmenteilnehmer aufschlüsseln)
b) den Anteil der vor bzw. während der laufenden Ausbildung aufgelösten Ausbildungsverträge
c) die Gründe für diese Vertragslösungen?
Welche dem § 130 SGB III ähnlichen ausbildungsunterstützenden Maßnahmen erhöhen nach Kenntnis der Bundesregierung den Ausbildungserfolg im Bereich der Alten- und Krankenpflege, und wo und in welchem Umfang sind diese bereits heute förderfähig?
Wie viele der in den vergangenen Jahren begonnenen Ausbildungen im Pflegebereich wurden durch ausbildungsunterstützende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit gefördert (bitte für die Ausbildungsjahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 und nach Art und Umfang der Förderung aufschlüsseln und die Gesamtzahl aller im genannten Zeitraum begonnen Ausbildungen angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Informationen der Antworten zu den Fragen 1 bis 3?
Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von im BBiG geregelten Berufen und den bundesweit geregelten schulischen Ausbildungsberufen im Bereich Pflege in Bezug auf die Förderung nach § 130 SGB III?
Welche Kosten würden nach Schätzung der Bundesregierung auf die Arbeitslosenversicherung zukommen, wenn die in Frage 5 benannte Ungleichbehandlung behoben würde?
Plant die Bundesregierung, diese in Frage 5 benannte Ungleichbehandlung im Rahmen der aktuellen geplanten Verlängerung der Regelung des § 130 SGB III oder zu einem späteren Zeitpunkt vollständig abzubauen? Falls nein, warum nicht, und welche alternativen Regelungen plant sie stattdessen?