Stand der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundeskanzleramt
der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach jahrelangen Forderungen der Opposition hatte die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters im November 2016 ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Die Auswahl der Projektanträge erfolgte auf der Grundlage des Votums einer siebenköpfigen Expertenkommission aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die Kulturstaatsministerin berufen hatte. Für das Forschungsprogramm werden für den Zeitraum von 2017 bis 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (vgl. Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 14. August 2017). Aufgrund der ressortübergreifenden Relevanz des Bundeskanzleramtes nehmen gleich zwei Projekte seit Ende 2017 dessen Erforschung in den Blick: Das Institut für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ) bearbeitet gemeinsam mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) die Geschichte des Bundeskanzleramtes in der Nachkriegszeit. Im Zentrum des Projekts steht dabei die politische Praxis des Bundeskanzleramtes und damit die Art und Weise, welchen Umgang die zentrale Schaltstelle des Regierungshandelns seit seiner Gründung bis in die Ära Helmut Schmidt mit der NS-Vergangenheit hatte. Ein anderes Forschungsprojekt an der Universität Siegen mit dem Titel „Ingenieure der Verlautbarung. Kommunikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ soll in den kommenden Jahren die Praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Nachkriegszeit analysieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden von der Kulturstaatsministerin in die siebenköpfige Expertenkommission berufen?
Welche Bewerbungen und Projektanträge gingen in dem Ausschreibungsverfahren ein und wurden von der Expertenkommission geprüft?
Welche bisher weniger bekannten Akteure mit innovativen Ansätzen haben sich im Ausschreibungsverfahren bewerben können?
Mit welchen Mitteln werden die beiden Forschungsprojekte von IfZ/ZZF und Universität Siegen jeweils konkret gefördert (bitte nach Jahr, Forschungsprojekt, ggf. Teilprojekten und Kosten auflisten)?
Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“ (bitte entsprechend nach Projekt, Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit, Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?
Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören der Forschungsgruppe aus IfZ und ZZF in jeweils welcher Funktion an?
Anhand welcher Themenfelder soll von IfZ und ZZF untersucht werden, wie historische Verantwortung, Erinnerung und Erfahrung auf die Arbeit des Bundeskanzleramtes und die von ihm ausgehenden Netzwerke einwirkten?
Um welche vier auf enge Kooperation angelegte Teilprojekte, die mit einem praxeologischen Ansatz erforschen, welche Rolle das Bundeskanzleramt hinsichtlich personeller Kontinuitäten und Brüche zwischen nationalsozialistischer Diktatur und bundesdeutscher Demokratie spielte (vgl. hierzu: https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/aufarbeitung-der-nachkriegsgeschichte-des-bundeskanzleramts), handelt es sich?
Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören der Forschungsgruppe an der Universität Siegen in jeweils welcher Funktion an?
Ist das Forschungsprojekt „Kontaktzone Bonn: Praktiken öffentlicher Kommunikation und Verlautbarung in der frühen bundesrepublikanischen Mediendemokratie (1949 – 1969)“ an der Universität Siegen ebenfalls Teil des geförderten Forschungsprogramms der Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber, wie das Bundeskanzleramt im Untersuchungszeitraum auf die Kritik an personellen Kontinuitäten reagierte, und welche Bedeutung den Themen Verfolgung, Widerstand und Exil in der Arbeit des Bundeskanzleramtes zukam?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie die Regulierungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundeskanzleramtes auf die Mehrheitsparteien und ihre Bundestagsfraktionen sowie auf Institutionen im vorpolitischen Feld, die in die Gesellschaft hineinwirkten und der Regierungszentrale gleichzeitig als Informationsquelle dienten, erforscht werden sollen?
Wann ist mit ersten Zwischenergebnissen der jeweiligen Forschungsprojekte zu rechnen, und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?
Wurde im Bundeskanzleramt bereits eine nähere Prüfung des dortigen Aktenbestandes vorgenommen, und wenn ja, in welchem Umfang sind darunter für das Projekt relevante Unterlagen vorhanden, und stehen diese alle uneingeschränkt den Forscherinnen und Forschern zur Verfügung? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Wurde seitens der Bundesregierung geklärt, inwieweit sich relevante Unterlagen auch in den Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister und Staatssekretäre befinden, und ob diese im Rahmen des Forschungsvorhabens den Forscherinnen und Forschern zur Verfügung stehen?
Wurde seitens der Bundesregierung geprüft, ob in der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, im Archiv für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin (ACDP), dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und in der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Hamburg, relevante Akten lagern und ob diese dem Forschungsprojekt zur Verfügung stehen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird dies geschehen?