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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen

Pläne für den Einsatz von Drohnen und Unmanned Aerial Systems (UAS), Erprobung und Einsatz durch Sicherheitsbehörden, Entwicklung der Systeme, Kosten, Kooperationen mit Unternehmen und Institutionen, Fachtagung des BMI zu Verwendungsmöglichkeiten, Erfahrungen und Pläne Großbritanniens

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/63603. 02. 2010

Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das IT-Nachrichtenportal „heise online“ meldete am 25. Januar 2010 unter Bezugnahme auf einen entsprechenden Bericht des „Guardian“ vom 23. Januar 2010, dass Großbritannien die auf dem Boden in vielen Städten bereits stark präsente Videoüberwachung zusätzlich noch aus der Luft betreiben will. Der Militärkonzern BAE Systems Inc. habe dafür gemeinsam mit Sicherheits- und Regierungsbehörden eine nationale Strategie zum Routine-Einsatz von Drohnen entwickelt. Die unbemannten Flugobjekte, die beispielsweise in Afghanistan eingesetzt werden, sollen demnach pünktlich zur Olympiade 2012 ihre Patrouillenflüge starten. Tests mit dem Prototyp einer entsprechenden Drohne mit Hochleistungskameras und verschiedenen Überwachungssensoren seien noch für dieses Jahr geplant.

Der Einsatz der abgewandelten Militärdrohnen soll laut „Guardian“ neben einer Überwachung der britischen Küstenregionen vor allem eine Reihe polizeilicher Kontrollaktivitäten wie verdeckte Überwachung von Verkehrs- und Umweltsündern oder Demonstranten möglich machen.

Anfang 2008 prüfte eine Bund-Länder-Projektgruppe (BLPG) im Auftrag des Arbeitskreises II „Innere Sicherheit“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) den Einsatz von so genannten Unmanned Aerial Vehicle (UAV) „unter einsatztaktischen, rechtlichen und polizeitechnischen Aspekten“ (Bundestagsdrucksache 16/8114).

Am 3. Juni 2008 führte das Bundesministerium des Innern (Referat B6) eine Fachtagung zum Thema „Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge für die Wahrnehmung öffentlicher Sicherheitsaufgaben“ durch. Diskutiert werden sollten die Verwendungsmöglichkeiten von Unmanned Aerial Systems (UAS).

In der Antwort auf eine „Erbetene Sachinformation für Frau MdB Piltz“ (FDP) vom 1. Oktober 2008 erklärte das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz von Drohnen grundsätzlich für sinnvoll, für ihren Einsatz außerhalb des gesperrten Luftraums würden allerdings noch gesetzliche Regelungen fehlen. Die Bundespolizei würde bis dahin Drohnen nur durch Spezialkräfte zur Erprobung verwenden. Eine Konzeption, in der als Voraussetzung der „materielle, finanzielle und ggf. personelle Bedarf zu begründen ist“ existierte damals nach dieser Sachinformation noch nicht.

Nach Darstellung von „heise online“ setzen darüber hinaus auch einzelne Länderpolizeien hierzulande bereits heute kleine Drohnen in Form von sogenannten Quadrocoptern ein.

In Sachsen versorgen zum Beispiel bei Fußball-„Risikospielen Drohnen […] Staatsanwaltschaft und Polizeieinsatzleitung mit Luftbildern, ein bundesweit bislang einmaliges Projekt“ (Handelsblatt, 1. September 2009).

Matthias Monroy schrieb dazu, dass „als erste deutsche Bundesländer […] Sachsen und später Niedersachsen einen 65 000 Euro teuren Quadrocopter der Firma Microdrones zu Testzwecken [besorgten]. Während Sachsen damit Fußballspiele oder Geiselnahmen überwachen will, spekuliert die niedersächsische Polizei auf eine bessere Kontrolle der jährlichen Castor-Proteste.“ (Telepolis vom 13. Januar 2010).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne von BAE System Inc. und britischen Sicherheits- und Regierungsbehörden?

2

Wurde und wird die Bundesregierung über die britischen Entwicklungen und Erfahrungen informiert?

Wenn ja, in welchem formellen und/oder informellen Rahmen geschieht das?

3

Gibt es auch innerhalb der Bundesregierung entsprechende Pläne für einen Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung öffentlichen Raumes in der Bundesrepublik Deutschland?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

4

Setzen Sicherheitsorgane in der Bundesrepublik Deutschland, wie von „heise online“ behauptet, Drohnen über Erprobungen hinaus ein (bitte detailliert nach Bundesland, Sicherheitsbehörde, Modell, Ausrüstung, Art des Einsatzes, Umfang, Kosten und Zeitraum aufschlüsseln)?

5

Wie viele und welche Art Erprobungen wurden von deutschen Sicherheitsbehörden durchgeführt?

6

Welche Spezialkräfte der Bundespolizei haben seit wann und mit welchen Ergebnissen den Einsatz von Drohnen geübt?

7

Wie hoch sind bisher die Gesamtkosten für Entwicklung, Erprobung und Einsatz der UAS/Drohnen (einschließlich Personal)?

8

Welche Institute, Unternehmen und Hochschulen sind mit welchen Projekten an der Entwicklung dieser Instrumente beteiligt (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

9

Wann und wo wurden die Projekte von der Bundespolizei ausgeschrieben?

10

Gibt es in diesem Bereich unternehmerische Kooperationen (einschließlich Mutter-Tochterunternehmen) auf europäischer und internationaler Ebene?

Wenn ja, welche?

11

Welche Firmen, Institute oder Hochschulen waren an der eingangs genannten Tagung des BMI beteiligt, und welche davon waren bis dahin in die Entwicklung und Erprobung der Technik involviert?

12

Wann lag der Bundesregierung der Bericht des Unterausschusses des Arbeitskreises II der IMK mit welchen Ergebnissen vor, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

13

Waren an der Tagung Vertreter der britischen Regierung, der genannten Firma und der Polizei anwesend?

14

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Kollisionen von Drohnen mit dem zivilen Flugverkehr?

15

Sind der Bundesregierung Pläne oder Erfahrungen bekannt, Drohnen im Rahmen von FRONTEX und EUROSUR einzusetzen?

Berlin, den 2. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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