Verkauf von Bundesliegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Sven-Christian Kindler, Lisa Badum, Matthias Gastel, Britta Haßelmann, Claudia Müller, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode wurde festgestellt, dass nicht mehr benötigte Konversionsliegenschaften im öffentlichen Eigentum einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnbauland leisten können. Zusätzlich wurde das Versprechen gegeben, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Kommunen auch weiterhin dabei unterstützen wird und mit Rücksicht auf die vielen am Gemeinwohl orientierten Vorhaben der Kommunen, wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und einer lebendigen Stadt, eine verbilligte Abgabe von Grundstücken realisiert.
Auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist das Versprechen enthalten, dass die BImA den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Liegenschaften zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann. Auch soll die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage „Bezahlbar Wohnen und Bauen in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/2316 geht allerdings hervor, dass die BImA auf der Grundlage der „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“ (VerbR) seit 2015 lediglich zwölf Liegenschaften verbilligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an Kommunen und andere Berechtigte entsprechend der VerbR abgegeben hat. Im gleichen Zeitraum erfolgten 165 Verkaufsfälle im Rahmen des Erstzugriffs und 544 Verkaufsfälle im Rahmen des Direktverkaufs an Gebietskörperschaften auf der Basis einer gutachterlichen Wertermittlung ohne Bieterverfahren. Dem stehen allerdings 2 026 Verkaufsfälle gegenüber, die zum Höchstpreisgebot verkauft wurden.
Die Anträge „Moratorium beim Verkauf von Wohnimmobilien in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ (Bundestagsdrucksache 18/1965) und „Für eine nachhaltige und zukunftsweisende Liegenschaftspolitik des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 18/3044), die auf eine deutliche Änderung der Verkaufspolitik der BImA zielen, wurden leider von der Großen Koalition abgelehnt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Wohneinheiten wurden im Rahmen der in Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/2316 aufgeführten Verkäufe im Bieterverfahren seit 2015 veräußert (bitte nach Bundesland, Namen der Gemeinde, Postleitzahl und Anzahl der Wohneinheiten auflisten)?
Wie viele Wohneinheiten wurden im Rahmen der in Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/2316 aufgeführten Verkäufe als Erstzugriffsoption seit 2015 veräußert (bitte nach Bundesland, Namen der Gemeinde, Postleitzahl und Anzahl der Wohneinheiten auflisten)?
Wie viele Wohneinheiten wurden im Rahmen der in Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/2316 aufgeführten Verkäufe als sonstiger Direktverkauf seit 2015 veräußert (bitte nach Bundesland, Namen der Gemeinde, Postleitzahl und Anzahl der Wohneinheiten auflisten)?
Wie viele Wohnliegenschaften sollen in den beiden kommenden Jahren von der BImA verkauft werden, und wo befinden sich diese (bitte mit Angabe zu Bundesland, Ort, Bezeichnung der Liegenschaft und Anzahl der Wohneinheiten beantworten)?
Wie viele Wohnliegenschaften sollen in den darauffolgenden Jahren nach derzeitiger Planung von der BImA verkauft werden, und wo befinden sich diese (bitte mit Angabe zu Bundesland, Ort, Bezeichnung der Liegenschaft und Anzahl der Wohneinheiten beantworten)?
Wie viele Grundstücke sollen insgesamt in den beiden kommenden Jahren von der BImA verkauft werden (bitte mit Angabe zu Bundesland, Ort und Bezeichnung der Liegenschaft und ggf. Anzahl der Wohneinheiten beantworten)?
Über wie viele Grundstücke laufen derzeit Verkaufsverhandlungen von Kommunen mit der BImA, und wo befinden sich diese (bitte mit Angabe zu Bundesland, Ort, Bezeichnung der Liegenschaft und ggf. Anzahl der Wohneinheiten beantworten)?
Bei wie vielen Grundstücken haben Kommunen bereits Interesse für die verbilligte Abgabe für sozialen Wohnungsbau geäußert (bitte mit Angabe zu Bundesland, Ort, Bezeichnung der Liegenschaft und ggf. Anzahl der Wohneinheiten beantworten)?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass die BImA den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann?
Welche Hemmnisse hat die Bundesregierung in der Praxis identifiziert, welche ein Nachjustieren bei der VerbR erforderlich machen?
Inwieweit ist hierfür eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geplant?
Wie sieht der Zeitplan für eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aus?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung, und wie sieht hierfür gegebenenfalls der Zeitplan aus?
Inwieweit plant die Bundesregierung für die Ausweitung der bestehenden Erstzugriffoption für Kommunen für alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes einen Entwurf zur Änderung des Haushaltsgesetzes des Bundes? Inwieweit besteht hierfür ein Zeitplan, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung bei einer gesetzlichen Regelung an dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundesrates auf Antrag des Landes Berlin (Drucksache 557/17) orientieren?