Missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen
der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Föst, Katja Suding, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Jeglicher Missbrauch von Sozialleistungen, egal von wem er begangen wird, ist strafbar und muss konsequent verfolgt werden. Auch ist es dringend geboten, bestehende gesetzliche oder behördliche Regelungslücken zu schließen, um bestehenden Missbrauch ursächlich zu unterbinden. Hierzu bedarf es einer dezidierten Betrachtung der bestehenden Rechts- und Sachlage.
Mit Bezug auf die Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen durch EU-Ausländer ist in der Vergangenheit nach Auffassung der Fragesteller der Fokus der Debatte von Höhe und Missbrauch von Sozialleistungen auf den generellen Missbrauch von Sozialleistungen durch Ausländer verlegt worden. Dies ist nach Auffassung der Fragesteller jedoch kontraproduktiv, da es das grundsätzliche Problem nicht löst, sondern vielmehr Generalisierungen und Ressentiments fördert.
Im Zuge dieser noch andauernden Debatte sind verschiedene Lösungsansätze diskutiert worden, um eine Anpassung der Modalitäten von Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer (z. B. Höhe, Anspruch) zu bewirken. Einer dieser Ansätze ist die Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Heimatstaates eines Leistungsberechtigten (sog. Indexierung; vgl. Bundestagsdrucksache 19/1275). Nach Ansicht der Fragesteller gibt es in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und die Rechtssicherheit einer solchen Lösung noch unbeantwortete Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung Erfahrungswerte der Familienkassen und/oder anderer Ämter und/oder von Behörden des Bundes und/oder der Länder über die Ursachen missbräuchlicher Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen in der Vergangenheit?
Wenn ja, welche (wenn nein, bitte erläutern, warum die Daten nicht erhoben werden und/oder verfügbar sind)?
Gibt es nach der erstmaligen Beantragung von Kindergeld wiederkehrende Dokumentations- oder Nachweispflichten der Leistungsbezieher?
Wenn ja, welche, und wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nach der erstmaligen Beantragung von Kindergeld wiederkehrende Prüfungen durch Familienkassen und/oder andere Ämter und/oder Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen, ob eine Berechtigung für den Kindergeldbezug weiterhin besteht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verfahrensweisen in Einwohnermeldeämtern bei der Echtheitsüberprüfung von Geburtsurkunden aus dem EU-Ausland vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Qualifikationsmaßnahmen für mit der Echtheitsüberprüfung von Geburtsurkunden aus dem EU-Ausland betrauten Mitarbeitern der Einwohnermeldeämter vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Personalentwicklung in Einwohnermeldeämtern vor (bitte Daten für den Zeitraum 2008 bis 2018 angeben)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Vorhandensein und die Ausgestaltung von Meldewesen in anderen EU-Mitgliedstaaten vor (bitte für jeden EU-Mitgliedstaat separat angeben und erläutern)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Zahl von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen aufgrund von Nicht-Abmeldungen beim zuständigen Einwohnermeldeamt vor?
Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung einen Abgleich zwischen der Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen und dem Einhalten der Schulpflicht?
Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, ein EU-Meldewesen einzuführen?
Wenn ja, welche (wenn nein, bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenwert eines EU-weiten Meldewesens im Zusammenhang mit der Verhütung und Aufklärung missbräuchlicher Inanspruchnahmen von Kindergeldzahlungen?
Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, auf eine Indexierung von Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer hinzuwirken, deren Kinder im EU-Ausland wohnhaft sind?
Inwiefern gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, auf eine Indexierung von Kindergeldzahlungen an deutsche Staatsbürger hinzuwirken, deren Kinder im EU-Ausland wohnhaft sind?
Welche rechtlichen Grundlagen müssten nach Auffassung der Bundesregierung geändert werden, um im Einklang mit EU-Recht eine Indexierung von Kindergeldzahlungen zu ermöglichen (bitte rechtliche Grundlagen nach EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Bundesgesetzen sowie Verordnungen aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die sächlichen Existenzminima von Kindern in anderen EU-Mitgliedstaaten vor (bitte nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Berechnungsgrundlage sächlicher Existenzminima in anderen EU-Mitgliedstaaten vor (bitte nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung im Falle einer Indexierung von Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer, deren Kinder im EU-Ausland wohnhaft sind, einen Zusammenhang zwischen der Maßgabe, dass das Kindergeld zur Absicherung des sächlichen Existenzminimums von Kindern dienen soll, auf der einen Seite, und den in anderen EU-Mitgliedstaaten abweichenden sächlichen Existenzminima für Kinder sowie, sofern vorhanden, abweichender kindergeldähnlicher Sozialleistungen in diesen Staaten auf der anderen Seite?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine rechtskonforme Indexierung von Kindergeldzahlungen an EU-Ausländer, deren Kinder im EU-Ausland wohnhaft sind, von einer grundgesetzkonformen Berechnungsgrundlage für das sächliche Existenzminimum eines Kindes im jeweiligen EU-Mitgliedstaat abhängig ist (bitte erläutern)?
Durch wen müsste nach Auffassung der Bundesregierung eine in Frage 18 angeführte Berechnung sächlicher Existenzminima in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgen (bitte begründen)?
Mit welchem personellen und bürokratischen Mehraufwand wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine grundgesetzkonforme Berechnung sächlicher Existenzminima von Kindern in anderen EU-Mitgliedstaaten möglich (bitte begründen)?
Inwiefern ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die Ländergruppeneinteilung im Einkommensteuerrecht (BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016, BStBl I S. 1183), welche der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom Februar 2017 vorsah, um die Höhe des Kindergeldes an den Lebenshaltungskosten zu orientieren, eine geeignete Berechnungsgrundlage für eine indexierte Höhe des Kindergeldes darstellt (bitte erläutern)?
Aus welchen Gründen ist der in Frage 21 genannte Referentenentwurf nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Beratungen der Diskontinuität anheim gefallen (bitte erläutern)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Indexierung von Kindergeldzahlungen ein geeignetes Mittel darstellt, um missbräuchliche Kindergeldzahlungen ursächlich zu bekämpfen (bitte erläutern)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2014 ergriffen, um die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen zu bekämpfen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser ergriffenen Maßnahmen (bitte erläutern)?