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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 durch das vom Bundesrat vorgelegte Kostenwert-Modell, geplante Modellrechnungen, mögliche verfassungsrechtliche Bedenken, geschätzter Bürokratieaufwand, automatisierter Datenaustausch und -abruf, vorliegende Bodenrichtwerte, Ausschluss von Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter, Aufkommensneutralität innerhalb der Gemeinden, Einführung der Grundsteuer C, Vollzugsdefizite, personeller Mehraufwand<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/264012.06.2018

Reform der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Katja Hessel, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt (1 BvL 11/14). Der Gesetzgeber ist nun gefordert eine Korrektur der Vorschriften zur Bewertung bis zum 31. Dezember 2019 vorzulegen. Umgesetzt soll die Regelung bereits Ende 2024 sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung das vom Bundesrat vorgelegte Kostenwert-Modell (Bundestagsdrucksache 18/10753) im Hinblick auf den damit verbundenen bürokratischen Aufwand geeignet, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umzusetzen?

Plant die Bundesregierung, Verprobungen bzw. Modellrechnungen zum Kostenwert-Modell durchzuführen?

Liegen der Bundesregierung Ergebnisse von Verprobungen bzw. Modellrechnungen der Länder zum Kostenwert-Modell vor?

Falls ja, wie lauten die Ergebnisse der Berechnungen (bitte sortiert nach Bundesland)?

2

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass gegenüber dem Kostenwert-Modell im Hinblick auf die Heranziehung unterschiedlicher Wertmaßstäbe bei der Bewertung von Grund und Boden (hier: Bodenrichtwert) sowie des Gebäudes (hier: pauschalierte bzw. typisierte Herstellungskosten) verfassungsrechtliche Bedenken bestehen?

Wenn nein, welche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegenüber einem „gespaltenen“ Wertansatz oder können in diesem Zusammenhang bestehen?

Und würden diese verfassungsrechtlichen Bedenken auch für die anderen Reformmodelle gelten, die unterschiedliche Wertansätze kombinieren (so bspw. das zwischenzeitliche Reformmodell von Bayern und Rheinland-Pfalz, vgl. Anlagenpapier zum Zweiten Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe „Bewertung der Ansätze einer Grundsteuerreform und weitere Verfahrensvorschläge“, Anlagenpapier – Grundsteuerreform, Stand: 2. September 2013, S. 41)?

3

Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Eigentümer in Deutschland nach der Umsetzung einer Reform eine Steuer- oder Feststellungserklärung an die Finanzverwaltung abgeben müssen?

Falls ja, in welchem Umfang werden die Bürgerinnen und Bürger nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der Abgabe einer Steuer- oder Feststellungserklärung in Anspruch genommen?

Liegen hierzu schon erste (vorläufige) Schätzungen zu einem Bürokratieaufwand vor?

4

Welche Daten können bereits derzeit elektronisch bzw. automatisiert im Zusammenhang mit der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer zwischen welchen Behörden ausgetauscht bzw. abgerufen werden (bitte gesondert nach Bundesland beschreiben)?

In welchen Ländern können derzeit welche für das Ertragswertverfahren benötigten Daten automatisiert abgerufen werden und welche nicht?

In welchen Ländern können derzeit welche für das Sachwertverfahren benötigten Daten automatisiert abgerufen werden und welche nicht?

In welchen Ländern bestehen welche Herausforderungen beim automatisierten Abruf der Bodenrichtwerte?

In welchen Ländern bestehen welche Herausforderungen beim automatisierten Abruf der „grundstücksscharfen“ Flächen durch die Finanzbehörden?

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Bodenrichtwertzonen, die in digitalen Bodenrichtwertkarten durch Begrenzungslinien gekennzeichnet werden, nicht grundstücksscharf dargestellt werden?

Welche Schwierigkeiten bestünden nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer automatisierten Heranziehung der Katasterdaten (bitte in der Antwort das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) einbeziehen)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit in den Ländern bestehenden IT-technischen Möglichkeiten der Finanzbehörden zum automatisierten Datenabruf im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer?

6

Kann die Bundesregierung ein Überschreiten der fünfjährigen Implementierungsfrist des Bundesverfassungsgerichts bei Reformmodellen ausschließen, sofern diese bei einer Bewertung von Grund und Boden den Bodenrichtwert heranziehen würden?

Liegen aus Sicht der Bundesregierung in allen Kommunen für sog. Gewerbegebiete in ausreichendem Umfang die Bodenrichtwerte vor?

7

Welche Aussagekraft hat aus Sicht der Bundesregierung der Bodenrichtwert für die Intensität der Nutzung von Grund und Boden?

8

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zurzeit, um die für die Bemessung der Grundsteuer erforderlichen Daten in Bund und Ländern zu harmonisieren und digital abrufbar zu machen?

9

Nimmt die Bundesregierung ihr im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erteiltes Weisungsrecht im Gesamtvorhaben KONSENS wahr, um Erhebung und Teilung dieser Daten zu vereinheitlichen und aufzubereiten?

10

Steht nach Auffassung der Bundesregierung ein reines Flächenmodell, bei dem die Höhe der Grundsteuer unabhängig vom Wert des Grund und Bodens sowie der darauf stehenden Gebäude ermittelt wird, nicht im Einklang mit dem im Grundgesetz verankerten Begriff der Grundsteuer bzw. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 10. April 2018?

11

Wird sich die Bundesregierung im Zuge der Reform der Einheitsbewertung dafür einsetzen, die vollständige Umlagefähigkeit der Grundsteuer beizubehalten?

12

Was versteht die Bundesregierung konkret unter der Zielsetzung, bei der Reform der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer „Aufkommensneutralität“ zu schaffen?

13

Teilt die Bundesregierung das vom Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz auf der Klausur der Bundesregierung auf Schloss Meseberg am 10. April 2018 gegebene Versprechen, dass die Bundesregierung „bei der erforderlichen Neuregelung der Grundsteuer sicherstellen [werde], dass es nicht zu Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter kommt“ (vgl. Greive Martin/Riedel, Donata, „Schwarzer Tag für Hausbesitzer?“, Handelsblatt, 11. April 2018, S. 6.)?

Falls ja, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es nicht zu Steuererhöhungen für jeden einzelnen Grundeigentümer und/oder Mieter kommt?

14

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Reform der Grundsteuer bzw. der Bewertung des Grundbesitzes für eine weitgehende Aufkommensneutralität innerhalb der Gemeinden einsetzen?

Und wenn ja, welche Maßnahmen stehen dafür aus Sicht der Bundesregierung zur Verfügung?

15

Teilt die Bundesregierung auch im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 die Entscheidung der Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD, die Grundsteuer C einzuführen?

Falls ja, wie plant die Bundesregierung, Brachflächen, die nicht aus spekulativen, sondern aus betriebswirtschaftlichen Gründen vorgehalten werden, von der Grundsteuer C auszunehmen?

16

Sieht die Bundesregierung Vollzugsdefizite hinsichtlich von Veränderungen der dem Einheitswert zu Grunde liegenden Gebäudesubstanz?

Falls ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um diese Vollzugsdefizite in Zukunft zu verhindern und abzubauen?

17

Wie bemisst die Bundesregierung den bereits absehbaren personellen Mehraufwand, der im Rahmen der Reform der Einheitsbewertung zu erwarten ist?

18

Sind die Bodenrichtwerte aus Sicht der Bundesregierung derzeit isoliert vollständig justiziabel?

Und wenn nein, welche Änderungen sind aus Sicht der Bundesregierung vorstellbar, wenn künftig maßgeblich an Bodenrichtwerte angeknüpft werden sollte?

Berlin, den 5. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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