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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Position der Bundesregierung zur Europäischen Einlagensicherung

Zeitplan bei den Verhandlungen zu EDIS, bisherige Bestrebungen und Ergebnisse bei der Risikoreduktion (Verlustabsorptionspuffer, Gläubigerhierarchie, Insolvenzrecht, Zahlungsaufschübe, Staatsanleihen, notleidende Kredite u.a.), Entwicklung von Risiken und Fehlanreizen, ökonomische Kritikpunkte betr. Haftungsunion und dauerhaftem Transfermechanismus, Beitragsverteilung, überhöhte Kosten für kleine und risikoaverse Banken, Staat-Banken-Nexus, Anwendbarkeit von EU-Recht; mögliche Alternativen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/263912.06.2018

Position der Bundesregierung zur europäischen Einlagensicherung

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Katja Hessel, Markus Herbrand, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im November 2015 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme – EDIS) als dritte Säule der Bankenunion vorgelegt. Seit Januar 2016 laufen die technischen Beratungen zu EDIS, welche u. a. mit Blick auf das Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs im Juni 2018 intensiv diskutiert werden.

Parallel dazu regt sich auf einer breiten Front von Ökonomen, Forschungsinstituten, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung Kritik gegenüber des EDIS-Entwurfs der Europäischen Kommission bzw. einer europäischen Einlagensicherung an sich. So warnten 154 Wirtschaftsprofessoren im Mai 2018 davor, dass „wenn die Einlagensicherung für Bankguthaben wie geplant vergemeinschaftet wird, werden auch die Kosten der Fehler sozialisiert, die Banken und Regierungen in der Vergangenheit begangen haben“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/oekonomen-aufruf-euro-darf-nicht-in-haftungsunion-fuehren-15600325.html).

Bundesbankvorstandsmitglied Dr. Andreas Dombret kritisierte im März 2018, dass die bisherigen Fortschritte „beim Abbau der Risiken in den Bankenbilanzen bei Weitem noch nicht ausreichend“ seien (www.boerse.de/nachrichten/Bundesbankwiderspricht-EZB-bei-EU-Einlagensicherung-Zeit-noch-nicht-reif-/7895098).

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln) warnte in einer im Mai 2018 veröffentlichten Studie, dass EDIS angesichts der Diskrepanzen bei den nationalen Finanzmarktrisiken zu einem dauerhaften Transfermechanismus führt (www.iwkoeln.de/studien/iw-reports/beitrag/markus-demary-tackling-non-performing-loans-in-the-euro-area.html). Und selbst der Deutsche Bundestag hat in der 18. Wahlperiode festgestellt, dass der von der Europäischen Kommission gewählte Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) keine tragfähige Rechtsgrundlage für den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission darstellt (Bundestagsdrucksache 18/7644). Zudem hat auch der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld vor überstürztem Vorgehen im Hinblick auf EDIS gewarnt. Nach Ansicht des BaFin-Präsidenten müsse es zuerst zu einem Risikoabbau kommen (www. handelsblatt.com/wirtschaft-handel-und-finanzen-bafin-chef-bei-europaeischereinlagensicherung-nichts-ueberstuerzen/21239040.html?ticket=ST-105058-gRXqWum1S6vJKBWTM9rI-ap4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei den politischen Verhandlungen über eine Europäische Einlagensicherung?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bestrebungen bei der Risikoreduktion?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Verhandlungsergebnisse zum Aufbau der Verlustabsorptionspuffer? Welche Mindesthöhe sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Verlustabsorptionspuffer haben, bevor eine Europäische Einlagensicherung eingeführt werden kann? Bis wann kann nach Auffassung der Bundesregierung diese Zielmarke erreicht werden?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Verhandlungsergebnisse über einen gemeinsamen Ansatz zur Hierarchie bei der Gläubigerbefriedigung einer Bank?

c) Welche Fortschritte sind bei der Harmonisierung des Insolvenzrechts innerhalb der Eurozone erzielt worden?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Verhandlungsergebnisse zu den Regeln für Zahlungsaufschübe zur Stabilisierung von Instituten?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Verhandlungsergebnisse zur regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen in den Bilanzen europäischer Banken?

f) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Fortschritt beim Abbau von notleidenden Krediten in der Eurozone? Hat die Bundesregierung eine Mindest-NPL-Quote (NPL = Non Performing Loans – Notleidende Kredite) als Zielmarke, ohne deren Erreichung es nicht zu einer europäischen Einlagensicherung kommen darf?

g) Welche sonstigen Risiken und Fehlanreize mit Bezug zu EDIS hat die Bundesregierung identifiziert? Welche Vorschläge wurden seitens der Bundesregierung erbracht, bzw. welche Maßnahmen werden befürwortet, um diese Risiken zu minimieren?

3

Wie haben sich aus Sicht der Bundesregierung Risiken und mögliche Fehlanreize einer europäischen Einlagensicherung in den letzten sechs Monaten verändert?

4

Inwieweit teilt die Bundesregierung die ökonomischen Kritikpunkte zur einer europäischen Haftungsunion, die in dem offenen Brief der deutschen Wirtschaftswissenschaftler geäußert werden? In welchen Punkten stimmt die Bundesregierung mit den Ansichten der Ökonomen überein, und in welchen nicht (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/oekonomen-aufruf-euro-darf-nicht-in-haftungsunion-fuehren-15600325.html)?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des IW Köln, dass aufgrund ungleicher Risiken in den nationalen Bankensektoren die Einführung von EDIS faktisch einem dauerhaften Transfermechanismus gleichkommen würde (www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2018/IW-Report_2018_16_Non_performing_loans.pdf)?

6

Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsverteilung innerhalb des EDIS-Fonds gestalten (bitte nach Mitgliedstaaten und absoluten sowie prozentualen Anteilen aufschlüsseln)?

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Beitragshöhe vollständig die Risikoadäquanz der jeweiligen Banken abbildet?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Deckelung der Beiträge in diesem Zusammenhang?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass unter einer Vergemeinschaftung der Risiken durch eine europäische Einlagensicherung insbesondere kleine und risikoaverse Banken überproportional hohe Kosten tragen würden (www.bvr.de/p.nsf/0/67986E91756806B2C1257F39003DD0CF/$file/EDIS%20Positionspapier%20ENGLISCH%20.pdf)?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Staat-Banken-Nexus durch EDIS nicht aufgelöst werden würde (http://blog.dsgv.de/edis-dsgv-warnt-vor-ansteckungsgefahren/)?

9

Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass Artikel 114 AEUV nicht zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung angewandt werden kann? Welche Verfahrenserfordernisse und Zustimmungspflichten des Deutschen Bundestages würde nach Ansicht der Bundesregierung die Anwendung von Artikel 114 AEUV nach sich ziehen?

10

Kann nach Auffassung der Bundesregierung Artikel 352 AEUV zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung angewandt werden?

a) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

b) Welche Verfahrenserfordernisse und Zustimmungspflichten des Deutschen Bundestages würde nach Ansicht die Anwendung von Artikel 352 AEUV nach sich ziehen?

11

Wie ist entsprechend den aktuellen Entwicklungen und der Kritik an EDIS die heutige Position der Bundesregierung zu einer Europäischen Einlagensicherung? Gibt es Alternativen zum EDIS-Modellvorschlag der europäischen Kommission, die die Bundesregierung für zielführender hält?

Berlin, den 5. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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