Mitbestimmung in Betrieben
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Fabio De Masi, Susanne Ferschl, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Bernd Riexinger, Jessica Tatti, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Alle vier Jahre finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai Betriebsratswahlen statt. Betriebsräte vertreten in den Betrieben die Interessen der abhängig Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern. Ob Arbeitsschutz, Lage der Arbeitszeit oder einfach nur Kantinennutzung: Im Betrieb ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle für die Beschäftigten. Er berät und bestimmt mit.
Die betriebliche Mitbestimmung ist als Teil des dualen Systems der Interessenvertretung parallel zur Tarifautonomie unverzichtbar. Sie sorgt aus Sicht der Fragestellenden dafür, dass Demokratie und Mitbestimmung nicht am Werkstor enden, und sie soll der kurzfristigen Profitlogik der Unternehmen eine langfristige Betriebs- und Personalpolitik im Sinne der Beschäftigten entgegensetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
In wie vielen Betrieben in Deutschland, die die Voraussetzungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat (bitte die letzten 16 Jahre darstellen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost/West, Bundesländern sowie nach tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Betrieben differenzieren)?
Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Betriebsrat vertreten (bitte die letzten 16 Jahre in absoluten und prozentualen Werten ausweisen, und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost/West, Bundesländern sowie nach tarifgebunden bzw. nicht tarifgebunden differenzieren)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Wahlbeteiligung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen (bitte die absolute Zahl und prozentuale Anteile darstellen, und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost/West, Bundesländern sowie nach tarifgebunden bzw. nicht tarifgebunden differenzieren)?
Wie häufig kam nach Kenntnis der Bundesregierung das vereinfachte Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen in den letzten 16 Jahren zur Anwendung (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren bei Betriebsratswahlen zu einer Listenwahl (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gewerkschaftliche Organisationsgrad von gewählten Betriebsratsmitgliedern (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren die Wahl eines Betriebsrates durch den jeweiligen Arbeitgeber behindert (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Mittel setzen Arbeitgeber nach Kenntnis der Bundesregierung ein, um die Wahl eines Betriebsrates zu behindern (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl von Betriebsräten in sogenannten Tendenzbetrieben und Religionsgemeinschaften nach § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) (bitte für die letzten 16 Jahre als absolute Zahl und prozentuale Anteile an allen Tendenzbetrieben bzw. Religionsgemeinschaften sowie nach Anzahl, nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren von Betriebsräten oder Gewerkschaften gemäß § 23 BetrVG ein Arbeitsgericht angerufen, in wie vielen Fällen wurden Arbeitgeber aufgefordert, eine Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen, in wie vielen Fällen wurden Arbeitgeber zu einem Ordnungsgeld in welcher Höhe verurteilt, und in wie vielen Fällen wurden Zwangsgelder in welcher Höhe vollstreckt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren aufgrund von Verstößen gegen § 119 BetrVG eingeleitet, wie oft wurden Geldstrafen in welcher Höhe bzw. Freiheitsstrafen in welchem Maß verhängt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren Ordnungswidrigkeiten nach §121 BetrVG festgestellt, und in welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost/West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Studien zur Behinderung von Betriebsratswahlen sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen kommen sie, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Wahlverfahren für Betriebsratswahlen zu erleichtern sind?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in Betrieben, in denen die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllt sind, es aber keinen Betriebsrat gibt, einmal im Kalenderjahr eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt werden muss, auf der der Arbeitgeber über die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird?