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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Vorschläge der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Währungsunion

Vorherige Abstimmung von Zeitungsinterview-Äußerungen der Bundeskanzlerin im Bundeskabinett, mit dem Koalitionspartner und europäischen Partnern, nicht erfolgte Vorstellung im Bundestag, intergouvernementale statt unionsrechtliche Verankerung des geplanten Europäischen Währungsfonds (EWF), Konditionalität und Kompetenzen, Vorteile der Vergabemöglichkeit kurzfristiger Kredite, Kriterien und Zielsetzung, Haushaltsrisiken, Investivhaushalt als Stabilisierungsmöglichkeit, Förderung und Sicherstellung von Reformen der Mitgliedstaaten, weitere Vorschläge, u.a. zur Risikoreduzierung neben der vorgestellten Risikoteilung, erforderliche EU-Primärrechtsänderungen, Einbeziehung und Mitwirkungsrechte des Bundestags, Zeitplan und Inkrafttreten<br /> (insgesamt 45 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/281318.06.2018

Die Vorschläge der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Währungsunion

der Abgeordneten Christian Dürr, Otto Fricke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 3. Juni 2018 in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) erstmals ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Währungsunion öffentlich beschrieben. Damit liegt nahezu ein Dreivierteljahr nach der Sorbonne-Rede des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron nun in Ansätzen eine deutsche Position hierzu vor. Allerdings sind die Äußerungen der Bundeskanzlerin zu den einzelnen Themen vage geblieben. Zudem ist unklar, ob es sich bei den von der Bundeskanzlerin geäußerten Vorschlägen bereits um abgestimmte Positionen der Bundesregierung handelt und ob die europäischen Partner vor dem Interview einbezogen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen45

1

Hat die Bundeskanzlerin ihre im F.A.S.-Interview geäußerten Vorschläge zuvor innerhalb des Bundeskabinetts abgestimmt oder auf andere Weise kommuniziert?

2

Falls ja, wann und in welcher Form?

3

Hat die Bundeskanzlerin ihre im F.A.S.-Interview geäußerten Vorschläge zuvor mit dem Koalitionspartner abgestimmt oder auf andere Weise kommuniziert?

4

Falls ja, wann und in welcher Form?

5

Hat die Bundeskanzlerin ihre im F.A.S.-Interview geäußerten Vorschläge zuvor mit dem französischen Staatspräsidenten abgestimmt?

6

Falls ja, wann und in welcher Form?

7

Hat die Bundeskanzlerin ihre im F.A.S.-Interview geäußerten Vorschläge zuvor mit weiteren europäischen Partnern abgestimmt?

8

Falls ja, mit welchen, wann und in welcher Form?

9

Welche Vorteile hat es nach Ansicht der Bundesregierung, dass die Bundeskanzlerin ihre Pläne in einem Zeitungsinterview und nicht im Deutschen Bundestag vorgestellt hat?

10

Entspricht es der abgestimmten Meinung der Bundesregierung, dass der geplante Europäische Währungsfonds (EWF) ungeachtet des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD nicht im Unionsrecht, sondern intergouvernmental verankert werden soll?

11

Falls ja, welche Erwägungen liegen dieser Meinungsbildung zugrunde?

12

Welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von der Einführung eines Instruments zur Vergabe kurzfristiger Kredite durch den EWF?

13

Nach welchen Kriterien und mit welcher Zielsetzung sollen die kurzfristigen Kredite nach Ansicht der Bundesregierung eingesetzt werden?

14

Inwieweit sollen sich die kurzfristigen Kredite nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Konditionalität von den Stabilitätshilfen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterscheiden?

15

Inwieweit sollen sich die kurzfristigen Kredite nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich der für sie zu entrichtenden Zinsen von den Stabilitätshilfen des ESM unterscheiden?

16

Soll nach Auffassung der Bundesregierung für die Aktivierung eines solchen Instruments zur Vergabe kurzfristiger Kredite weiterhin erforderlich sein, dass dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren (sog. Ultima-Ratio-Prinzip)?

17

Falls nicht, wie ist dies nach Ansicht der Bundesregierung mit Artikel 136 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vereinbar?

18

Führt die Einführung eines Instruments zur Vergabe kurzfristiger Kredite nach Ansicht der Bundesregierung zu erhöhten Risiken für den Bundeshaushalt?

19

Falls ja, in welcher Höhe?

20

Falls nein, warum nicht?

21

Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des Stammkapitals, des eingezahlten Kapitals, des abrufbaren Kapitals oder/und der Ausleihkapazität des EWF im Vergleich zum ESM für erforderlich?

22

Falls ja, in welcher Höhe?

23

Falls nein, warum nicht?

24

Sind nach Ansicht der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Änderungen an den Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages erforderlich oder wünschenswert?

25

Falls ja, welche?

26

Welche konkreten Kompetenzen soll der EWF nach Ansicht der Bundesregierung in Anlehnung an den Internationalen Währungsfonds (IWF) erhalten?

27

Sofern hierzu die ökonomische Beurteilung der Haushalte und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Mitgliedstaaten gehört, wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Arbeitsteilung zwischen dem EWF und der Europäischen Kommission in diesem Aufgabenbereich gestaltet sein?

28

Welche Vorteile hätte es nach Ansicht der Bundesregierung, wenn die ökonomische Beurteilung der Haushalte und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Mitgliedstaaten teilweise von der Europäischen Kommission auf den EWF überginge?

29

Inwiefern würde nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung eines Investivhaushalts die Eurozone stabilisieren?

30

Über welche Instrumente soll der Investivhaushalt verfügen (insbesondere Kredite oder Zuschüsse)?

31

Sollen die Mittel des Investivhaushalts ähnlich dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) durch die Mobilisierung privater Mittel gehebelt werden?

32

Falls ja, in welcher Höhe?

33

Was wäre nach Ansicht der Bundesregierung in Anbetracht bereits vorhandener Instrumente (u. a. EFSI, Programme der Europäischen Investitionsbank, EU-Kohäsionsfonds) der Vorteil eines Investivhaushalts für die Eurozone?

34

Nach welchen Kriterien und mit welcher Zielsetzung sollen die Mittel des Investivhaushalts nach Ansicht der Bundesregierung eingesetzt werden?

35

Woher sollen nach Ansicht der Bundesregierung die Mittel für das von der Bundeskanzlerin im F.A.S.-Interview angedeutete Instrument zur Förderung von Reformen der Mitgliedstaaten stammen?

36

Auf welche Weise soll sichergestellt werden, dass die mit der Förderung verbundenen Reformen auch tatsächlich effektiv umgesetzt werden?

37

Handelt es sich bei den von der Bundeskanzlerin im F.A.S.-Interview geäußerten Vorschlägen um sämtliche von der Bundesregierung für den Eurogipfel am 28. und 29. Juni 2018 geplanten Vorschläge?

38

Falls nein, welche weiteren Vorschläge sollen unterbreitet werden bzw. befinden sich in der Abstimmung, insbesondere zur Vertiefung der Bankenunion und zur Reform des ESM?

39

Verfolgt die Bundesregierung neben den jetzt vorgestellten Plänen, die einen deutlichen Schwerpunkt auf Maßnahmen der Risikoteilung legen, auch Pläne zur Risikoreduzierung, etwa zur Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen, zur Einführung einer Staatsinsolvenzordnung für die Eurozone oder zur Begrenzung der TARGET2-Salden innerhalb des Eurosystems?

40

Falls nein, erhöht es nach Ansicht der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, künftig solche oder ähnliche risikoreduzierende Maßnahmen innerhalb der Eurozone durchzusetzen, wenn die Bundesregierung jetzt den von der Bundeskanzlerin in Aussicht gestellten risikoteilenden Maßnahmen zustimmt?

41

Erfordern die von der Bundeskanzlerin unterbreiteten Vorschläge zu ihrer Verwirklichung nach Ansicht der Bundesregierung eine Änderung des europäischen Primärrechts?

42

Erfordern die von der Bundeskanzlerin unterbreiteten Vorschläge zu ihrer Verwirklichung nach Ansicht der Bundesregierung Maßnahmen, die unter Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes fallen?

43

Falls ja, für wann plant die Bundesregierung eine Einbeziehung der Fraktionen des Deutschen Bundestages in die diesbezüglichen Beratungen?

44

Welchen Zeitplan fasst die Bundesregierung zur legislativen Beratung der Vorschläge auf europäischer und nationaler Ebene ins Auge?

45

Wann sollen die von der Bundeskanzlerin unterbreiteten Vorschläge nach der Planung der Bundesregierung in Kraft treten?

Berlin, den 12. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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