BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung bahnbrechender Innovationen

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/283319.06.2018

Förderung bahnbrechender Innovationen

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Claudia Müller, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Danyal Bayaz, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Christian Kühn (Tübingen), Stefan Schmidt, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Technische, soziale und ökologische Innovationen sind eine zentrale Grundlage für den heutigen und zukünftigen Wohlstand Deutschlands und Europas. Eine sinnvolle Innovationspolitik stellt sicher, dass sie das Leben möglichst vieler Menschen verbessern und für heutige und zukünftige Generationen das Leben in einer intakten, lebenswerten Umwelt ermöglichen. Dafür sind nach Auffassung der Fragenstellenden unter anderem auch mehr bahnbrechende Innovationen notwendig. Unter solchen verstehen die Fragestellenden technische und soziale Innovationen, die bestehende einzelne Produkte und Dienstleistungen, aber auch ganze Märkte vollständig verändern und damit neue Geschäftsfelder befördern. Solche bahnbrechenden Innovationen können dazu beitragen, zum Beispiel bei der sozial-ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend voranzukommen. Möglichen negativen Auswirkungen von durch Innovationen hervorgerufenen disruptiven Prozessen sollte politisch entsprechend gegengesteuert werden, sodass die innovativen Potentiale unserer Wirtschaft und Wissenschaft möglichst allen Menschen zugutekommen und Teilhabechancen verbessert und nicht verschlechtert werden.

Ohne Zweifel verfügt Deutschland mit seiner Mischung aus Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaft, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Großunternehmen und mittelständischen „Hidden Champions“ über eine dynamische Forschungs- und Innovationslandschaft. Allerdings ist diese Landschaft vor allem stark im Hervorbringen inkrementeller Innovationen. Die Förderung von Sprunginnovationen ist im deutschen Wissenschafts- und Innovationssystem aktuell nicht vorgesehen; entsprechend kritisch fällt für diesen Bereich die Analyse des Status quo durch die Expertenkommission Forschung und Innovation aus: „[…] die bisherigen Forschungsförderstrukturen [sind] nicht dazu geeignet, in ausreichendem Maße Anreize für die Durchführung besonders risikoreicher und visionärer Projekte zu setzen“ (vgl. EFI-Gutachten 2018, S. 12).

Um bahnbrechende Innovationen hervorzubringen braucht es nach Ansicht der Fragenstellenden viele verschiedene Rahmenbedingungen. Neben einem hohen Maß an Freiheit und Autonomie der Wissenschaft ist eine solide und dauerhafte Finanzierung vonnöten. Immer wieder erscheinen Sprunginnovationen als zufällige Ergebnisse wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse. Doch zeigt die Erfahrung aus anderen Ländern: mittels geeigneter strategischer Instrumente lassen sich bahnbrechende Innovationen durchaus entscheidend befördern. Die Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) aus den USA ist ein solches Beispiel, das zeigt, wie Sprunginnovationen durch gezielte staatliche Förderung initiiert werden können. Allerdings kann eine Kopie von DARPA nicht das Ziel sein – nicht nur sollte der Fokus der Innovationsförderung auf zivilen und nicht auf militärischen Projekten liegen, zudem braucht es eine eigene europäische Antwort darauf.

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD will die Große Koalition „zur Förderung von Sprunginnovationen […] neue Instrumente schaffen.“ Auf dem Forschungsgipfel 2018 kündigte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek die Gründung einer Innovationsagentur für Sprunginnovationen an, „die staatlich finanziert und mit außergewöhnlichen Freiheitsgraden ausgestattet wird, um Außergewöhnliches zu erreichen“ (www.presseportal.de/ pm/18931/3918955). Doch im Bundeshaushalt für das Jahr 2018 finden sich keine der angekündigten Instrumente wieder.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie definiert die Bundesregierung „bahnbrechende Innovationen“ bzw. „Sprunginnovationen“?

2

Welche Sprunginnovationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 30 Jahren in Deutschland entwickelt?

3

Warum war das Thema der Sprunginnovationen bisher noch nicht auf der politischen Agenda der Bundesregierung, und welche Faktoren haben dazu beigetragen, dass Sprunginnovationen nun doch in den Fokus der Bundesregierung gerückt sind?

4

Welche Ziele möchte die Bundesregierung mit der Förderung von Sprunginnovationen erreichen, und wie kann die Gründung einer neuen Agentur bei der Erreichung dieser Ziele helfen?

5

An welchen internationalen Vorbildern wird sich die Bundesregierung bei der Einrichtung der Agentur für Sprunginnovationen orientieren?

6

Inwiefern wird sich die Bundesregierung beim Aufbau und der Ausgestaltung der geplanten Agentur an der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) aus den USA orientieren? Soll die Agentur, wie DARPA, einen Schwerpunkt auf Verteidigungstechnologien haben, oder wird die Bundesregierung eine Agentur ausschließlich für zivile Innovationen schaffen?

7

Für welche gesellschaftlichen Herausforderungen erwartet die Bundesregierung durch bahnbrechende Innovationen große technologische Sprünge?

8

Sollten nach Ansicht der Bundesregierung gezielt bahnbrechende Innovationen zur Bewältigung bestimmter gesellschaftlicher Herausforderungen – etwa der Klimakrise, der Verknappung der Ressourcen, der fortschreitenden Urbanisierung oder dem demografischen Wandel – gefördert werden? Wenn ja, zu welchen Herausforderungen?

9

Mit welchen Förderinstrumenten können nach Ansicht der Bundesregierung bereits heute schon die Entstehung von Sprunginnovationen gefördert werden – in a) Deutschland und b) Europa?

10

Was sind dabei die fünf wirkungsvollsten Instrumente und an welchen Kennzahlen (z. B. wirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Rendite) bemisst dies die Bundesregierung?

11

Inwiefern tragen aus Sicht der Bundesregierung bereits heute Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaft, die großen deutschen Forschungsgesellschaften und Gemeinschaften (Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.), Bundesforschungseinrichtungen und die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ (AiF) zu bahnbrechenden Innovationen bei, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung abseits einer Agentur für Sprunginnovationen, diese Akteure des Wissenschafts- und Innovationssystem weiter zu stärken, um zur Entstehung von Sprunginnovation beitragen zu können?

12

In welchem Verhältnis stehen die von Bundesministerin Anja Karliczek angekündigte Agentur für Sprunginnovationen zu der im Koalitionsvertrag skizzierten „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) (S. 159), und welches Ressort wird für diese Agenturen jeweils federführend sein?

13

Ab wann und in welcher Höhe soll eine solche Agentur durch die Bundesregierung gefördert werden, und welche Summe pro Jahr ist nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um diese auf Dauer und international anschlussfähig zu betreiben?

14

Welche Organisationstruktur ist nach Ansicht der Bundesregierung für eine Agentur für Sprunginnovationen geeignet, um die notwendigen „Freiräume und Risikobereitschaft“ zu schaffen (Rede der Bundesministerin Anja Karliczek im Deutschen Bundestag, 17. Mai 2018)?

15

Welche konkreten Förderinstrumente sollten nach Ansicht der Bundesregierung Bestandteil der vorgeschlagenen Agentur sein?

16

Wie unabhängig soll eine Agentur für Sprunginnovationen agieren können, und welche Einflussmöglichkeiten sollen nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung auf die strategische Ausrichtung einer solchen Agentur bekommen?

17

Wie sollen der Deutsche Bundestag, aber auch Akteure aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, bei der Erarbeitung des Konzepts einer Agentur für Sprunginnovationen konkret beteiligt werden?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zur Förderung von Sprunginnovationen von folgenden Akteuren, und welche der darin unterbreiteten Vorschläge möchte die Bundesregierung aufgreifen: a) acatech Diskussion (2018): Impulse für Sprunginnovationen in Deutschland (www.acatech.de/fileadmin/user_upload/Baumstruktur_nach_Website/Acatech/root/de/Publikationen/acatech_diskutiert/acatech_DISKUSSION_Sprunginnovation_Web_01.pdf); b) Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation 2018 (www.e-fi.de/)?

19

Welche Rolle spielen die Themen Sprunginnovationen und Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bei der Weiterentwicklung der Hightech-Strategie zu einer „Forschungs- und Innovationsstrategie“ (Rede der Bundesministerin Anja Karliczek im Deutschen Bundestag, 17. Mai 2018)?

20

Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Einrichtung einer Agentur für Sprunginnovationen „schon im nationalen Recht eine sehr große Herausforderung“ (Bundesministerin Anja Karliczek, Plenarprotokoll 19/25) ist, und worin konkret bestehen nach Ansicht der Bundesregierung die rechtlichen Hürden?

21

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine solche Agentur den Anforderungen des Bundesrechnungshofes gerecht wird?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zur Förderung von Sprunginnovationen der „Joint European Disruptive Initiative (J.E.D.I)“, und inwiefern möchte die Bundesregierung deren Vorschlag aufgreifen, mit einem oder mehreren deutsch-französischen Pilotprojekten noch in diesem Jahr zu starten?

23

Welche deutsch-französischen Initiativen bestanden in den vergangenen zehn Jahren und bestehen aktuell zum Thema Sprunginnovationen? In welchem Stadium befinden sich diese, und wie ist der Zeitplan für mögliche bilaterale Aktivitäten in diesem Bereich gestaltet?

24

Worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung die „Komplexität der rechtlichen Anforderungen“ für ein „binationales Institut“ (Bundesministerin Anja Karliczek, Plenarprotokoll 19/25) zur Förderung von Sprunginnovationen begründet, und inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sich die rechtlichen Herausforderungen in der Zukunft lösen lassen?

25

Wie ist, gerade vor dem Hintergrund der Resolution des Deutschen Bundestages zum Elysee-Vertrag, der Ausschluss einer binationalen Agentur durch Bundesministerin Anja Karliczek zu bewerten, und wie wird die Bundesregierung die angekündigten gemeinsamen Projekte mit Frankreich finanziell und zeitlich umsetzen?

26

Inwiefern befürwortet die Bundesregierung die Förderung von Sprunginnovationen im Rahmen des 8. und 9. EU-Forschungsrahmenprogramms?

27

Welche Förderinstrumente hält die Bundesregierung für geeignet, um bahnbrechende Innovationen über die nationalen Grenzen hinweg zu fördern?

28

In welcher Höhe sollte nach Ansicht der Bundesregierung in Bezugnahme auf die Beschlüsse des Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidenten des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission in Sofia am 16. Mai 2018 im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) der Europäischen Union Projekte im Bereich Sprunginnovationen und Künstlicher Intelligenz gefördert werden, und welche Pilotprojekte zu den zuvor genannten Themen sollten aus Sicht der Bundesregierung bereits im aktuell laufenden mehrjährigen Finanzrahmen (2014 bis 2020) finanziert werden (Breg-Dok 171/2018)?

29

Welche Bedeutung und welche Aufgaben besitzt der Europäische Innovationsrat (EIC) aus Sicht der Bundesregierung, um die Themen Sprunginnovation und Künstliche Intelligenz voranzubringen, bereits heute?

30

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung der EIC bezüglich Struktur, Aufgaben und Finanzierung im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027) der Europäischen Union aufgebaut und ausgestattet sein?

31

Inwiefern strebt die Bundesregierung neben der Bereitstellung von öffentlichem Wagniskapital die Einbindung privaten Wagniskapitals an?

32

Strebt die Bundesregierung an, dass eine Agentur für Sprunginnovationen lediglich die Forschungsphase unterstützt, oder soll wie bei der DARPA die gesamte Entwicklung nutzbarer technologischer Fortschritte bis zur Marktreife das Ziel sein?

33

Mit welchen Mitteln gedenkt die Bundesregierung, ein „Innovationsökosystem“ jenseits der angekündigten Agentur für Sprunginnovationen zu schaffen?

34

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass dank ihrer finanziellen Unterstützung einerseits mutig geforscht und entwickelt wird und andererseits Investitionen, die keine Fortschritte nach sich ziehen, rechtzeitig auf erfolgversprechendere Projekte umgeleitet werden?

35

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, damit die öffentliche Hand auch an den Gewinnen, die durch ihre Investitionen in Sprunginnovationen zustande kommen, teilhat?

Berlin, den 13. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen