Die Entwicklung europäischer Finanzpolitik nach dem Brexit
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Zuge der wirtschaftlichen Harmonisierung wurden innerhalb der EU eine Reihe von finanzpolitischen Institutionen, wie die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank (EIB), geschaffen. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) wird eine Debatte über die Umstrukturierungen der europäischen Finanzpolitik notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hoch ist der von der Bank of England an der EZB gehaltene Kapitalanteil (in Prozent und Euro)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es nach dem Brexit zu Auszahlungen an die Bank of England bzw. das Vereinigte Königreich durch die EZB kommen kann?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Position hierzu von der EZB und den übrigen nationalen Zentralbanken vertreten wird?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Bestehen nach dem Brexit auch für das Vereinigte Königreich noch fortwährende Verpflichtungen im Hinblick auf die Zahlungsbilanzfazilität?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage bestehen diese Verpflichtungen?
Wenn ja, in welcher Höhe stehen gemeinschaftlich garantierte Darlehen an welche Mitgliedstaaten noch aus?
Wie hoch ist das diesjährige Kapital und Fördervolumen der Europäischen Investitionsbank (EIB)?
Wie hoch ist der gezeichnete Anteil des Vereinigten Königreichs am Kapital der EIB (in Prozent und Euro)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Vereinigte Königreich nach einem Brexit gemäß Artikel 308 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und gemäß Artikel 3 der Satzung der EIB nicht mehr Mitglied der EIB sein kann?
Wie bewertet die Bundesregierung, ob nach dem Brexit dem Vereinigten Königreich der eingezahlte Anteil bei der EIB wieder auszuzahlen sei?
Welcher Geldbetrag würde an das Vereinigte Königreich auszuzahlen sein?
In welcher Höhe hat das Vereinigte Königreich Garantien gegenüber der EIB angegeben, und von welcher rechtlichen Natur sind diese?
Wie viele Kredite mit welchen ausstehenden Volumina und mit welchen Laufzeiten hat die EIB über den avisierten Zeitpunkt des Brexits hinaus vergeben (bitte je gesondert nach Krediten, Volumina sowie nach Laufzeiten auflisten)?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EIB Diskussionen zu einer Revisionsklausel geführt?
Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand hierzu?
Inwieweit wird sich durch den Brexit die Eigenkapitalbasis der EIB verändern?
Hätte dies Auswirkungen auf das Neugeschäft der EIB?
Inwiefern wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die Bonität der EIB (AAA-Rating) durch den Brexit bzw. einen Verlust eines Teils der Eigenkapitalbasis betroffen?
Welche Rolle spielt dabei die sog. Gearing Ratio (Verschuldungsgrad) von 250 Prozent?
Besteht innerhalb der Bundesregierung eine abgestimmte Position, ob nach dem Brexit Veränderungen bei der EIB vorgenommen werden sollen?
Wie groß ist das aktuelle Volumen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)?
Welchen Anteil trägt bislang das Vereinigte Königreich dazu bei?
Wie bewertet die Bundesregierung, ob es mit dem Wegfall des Vereinigten Königreichs (derzeit rund 14,7 Prozent) als Beitragszahler für den Europäischen Entwicklungsfonds zu einem Anstieg des durch Deutschland zu leistenden Beitrages (derzeit rund 20,7 Prozent) kommen könnte?
Gibt es Bemühungen seitens der Bundesregierung, dies zu verhindern?
Erwägt die Bundesregierung eine Kürzung der dem EEF zur Verfügung gestellten Mittel?
Wenn nein, hat die Bundesregierung schon in Szenarien unterlegt, mit welchen ansteigenden Beitragszahlungen zu rechnen sein könnte?
Wie sieht der derzeitige Stand zu der Frage der Fortführung des aktuellen 11. EEF bis 2020 mit seinem Gesamtvolumen von 30,5 Mrd. Euro im Hinblick auf den bevorstehenden Brexit aus?
Sind bereits Verhandlungen zu einem 12. EEF aufgenommen worden?
Und wenn ja, wie ist der derzeitige Stand?
Stellt der EEF nach der Auffassung der Bundesregierung ein Sondervermögen dar?
Wenn ja, welche Schritte müsste das Vereinigte Königreich unternehmen, um die Verpflichtung zu seiner Einzahlung zu beenden?
Bliebe im Falle einer ausbleibenden Kündigung durch das Vereinigte Königreich die Verpflichtung zur Zahlung auch ohne Übergangsregelungen bestehen?
Welche (rechtlichen) Änderungen ergäben sich, wenn der EEF kein Sondervermögen darstellen würde?
Setzt sich die Bundesregierung für die Überführung des EEF in den EU-Haushalt ein?
Würde sich im Falle einer Überführung des EEF in den EU-Haushalt der von Deutschland zu tragende Anteil von 20,58 Prozent erhöhen?
Wenn ja, auf wie viel Prozent würde er sich erhöhen?