Frühförderung von Kindern mit Behinderungen
der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Jährlich benötigen etwa 40 000 Kinder und Jugendliche Maßnahmen der Frühförderung, um ihre Entwicklung positiv zu beeinflussen und weiteren Schäden und Defiziten vorzubeugen. Je nach Gestaltung der Maßnahmen in den Kommunen, Kreisen und Ländern sind die Angebote sehr unterschiedlich.
Die gesetzliche Basis für die Frühförderung im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) trat 2001 in Kraft. Um es Eltern zu ersparen, bei verschiedenen Kostenträgern Leistungen zu beantragen und um ähnliche Lebensverhältnisse in den Bundesländern herzustellen, beschloss der Gesetzgeber den Anspruch auf eine so genannte Komplexleistung. Damit sollen alle notwendigen Leistungen – ärztliche, medizinisch-therapeutische, psychologische, heilpädagogische, sozialpädagogische – aus einer Hand gewährt werden. Die Kostenträger blieben gleich: vorrangig Krankenkassen und Sozialhilfeträger.
Der Gesetzgeber versäumte es jedoch, die Kostenträgerschaft im Einzelnen zu regeln. Die Bundesregierung versuchte 2003, dieses Problem mit einer Verordnung zu lösen (Frühförderungsverordnung/FrühV). Aber es wird sich nach wie vor heftig gestritten – zum Nachteil der Kinder mit Behinderungen und ihrer Eltern.
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, befürchtet – einer Pressemitteilung vom 12. April 2006 zufolge – dass „bereits eine Frühförder-Generation nicht die Leistungen erhalten hat, die für eine optimale Entwicklung notwendig sind“. Zusammen mit der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, lud sie im Juni 2006 die Träger ein; es wurde auch eine Absichtserklärung verabschiedet. Bei Fachorganisationen wird die Zukunft dennoch skeptisch beurteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Bundesländer haben bisher Rahmenempfehlungen nach der Frühförderungsverordnung beschlossen, und wie lauten diese?
In welchen Ländern sind konkrete Verhandlungen über solche Rahmenempfehlungen im Gang, und wann werden diese voraussichtlich Ergebnisse bringen?
Welche Rahmenempfehlungen machen konkrete Vorgaben für die Kostenteilung?
In welchen Ländern hat sich seit Existenz solcher Rahmenempfehlungen die Situation der betroffenen Eltern und Kinder deutlich verbessert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rahmenempfehlungen der Länder?
Welche organisatorischen oder rechtlichen Probleme sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, hier insbesondere in Bezug auf Leistungen außerhalb der ärztlichen Budgets?
Welche organisatorischen oder rechtlichen Probleme sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Leistungen der Sozialhilfeträger?
Welche Vorschläge macht die Bundesregierung zurzeit den Beteiligten, um die Probleme der Kostenverteilung zu lösen? Welche Kostenteilung wird seitens der Bundesregierung favorisiert (bitte anhand der wichtigsten Kostenpunkte auflisten)?
Welchen zeitlichen Rahmen sieht die Bundesregierung als notwendig an, um die Kostenteilung bei der Frühförderung zu Gunsten der Eltern und Kinder zu klären?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung nach der parlamentarischen Verabschiedung der Föderalismusreform, die Frühförderung bundeseinheitlich zu regeln?
Wie steht die Bundesregierung zu Wünschen von Fachorganisationen und Eltern, die Fehler der Vergangenheit durch eine Änderung des SGB IX und/oder durch eine Änderung der Frühförderungsverordnung zu heilen? Welche Änderungen sind ggf. beabsichtigt?