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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zahlreiche detaillierte Einzelfragen betr. Staatsinsolvenz bei Mitgliedstaaten, EZB-Aktivitäten, Überschuldungskriterien, sektorale Verschuldungen und Leistungsbilanzüberschüsse, öffentliche und private Investitionen, ÖPP und öffentliche Haushalte, Konditionen für Staatsanleihen, Risikoabbau im Bankensektor vor Einführung europäischer Einlagensicherung und Bankenunion, Überführung des ESM in einen EWF nach EU-Recht, Schaffung eines Euro-Finanzministers, Strukturreformen, Auswirkungen, Neuaufnahme von Euro-Mitgliedstaaten, Konjunkturentwicklungen, fiskalische Unterstützung der Geldpolitik, Protektionismus der USA, Finanzstabilitätsrisiken und Regulierungsnotwendigkeiten, Ausnahmen für die Maastrichter Defizitkriterien, Einrichtung von Produktivitätsausschüssen u.a.<br /> (insgesamt 53 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/294322.06.2018

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die letzte Finanz- und Wirtschaftskrise hat gravierende Defizite in der Architektur der Eurozone offenbart. Nicht erst seit Vorlage des sog. Fünf-Präsidenten-Berichts im Juni 2015 wird deshalb auf Ebene der Europäischen Union (EU) und in den Mitgliedstaaten über die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) diskutiert. Die Europäische Kommission lieferte dazu mit ihrem Weißbuch im März 2017 sowie dem zugehörigen Reflexionspapier zur Vertiefung der WWU im Mai 2017 weitere Debattenbeiträge.

Die Rede zur Lage der Europäischen Union durch Präsident Jean-Claude Juncker im September 2017, die Sorbonne-Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und ein Non-Paper des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) haben der Diskussion neue Impulse verliehen. Die deutsche und französische Regierung halten zudem weiter an ihrem Plan fest, zum Juni-Gipfel gemeinsame Vorschläge zur Reform der WWU vorzulegen.

In ihrem sog. Nikolauspaket hat die Europäische Kommission am 6. Dezember 2017 eine Reihe von Gesetzgebungsvorschlägen und Mitteilungen vorgelegt, die auf die Verlagerung von Kompetenzen auf die Unionsebene bzw. die Schaffung neuer Institutionen und Instrumente abzielen (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5005_de.htm).

So sollen die 2012 außerhalb des Unionsrechts geschlossenen Verträge zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und zum Abschluss des Fiskalpakts möglichst bald in das EU-Recht überführt werden.

Zudem strebt die Europäische Kommission die Einführung mehrerer neuer Haushaltsinstrumente an, darunter ein Instrument zur Anreizung von Strukturreformen, eine Konvergenzfazilität, eine Letztsicherung für die Bankenabwicklung sowie eine sog. Stabilisierungsfunktion, die u. a. aus dem zu gründenden Europäischen Währungsfonds (EWF) gespeist werden soll.

Im institutionellen Bereich möchte die Europäische Kommission das Amt eines Europäischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen schaffen, dessen Inhaber zugleich Mitglied der Europäische Kommission und Vorsitzender der Eurogruppe sein soll.

Umstritten ist derzeit unter den Mitgliedstaaten der Bankenunion, ob die bisherige Reduktion von Risiken in den Bankbilanzen ausreichend ist, um gemäß einem ECOFIN-Ratsbeschluss (ECOFIN = Rat für Wirtschaft und Finanzen) die Bankenunion mit einer Letztsicherung und Einlagensicherung zu vertiefen.

Die Kapitalmarktunion zielt über eine stärkere Finanzmarktintegration auf die Erhöhung der Finanzstabilität und des Investitionsniveaus in der Union. Strittig ist unter dem Blickwinkel der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit die von der Europäischen Kommission verfolgte Zentralisierung von Entscheidungs- und Aufsichtskompetenzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen53

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit für ein Staatsinsolvenzregime für die Mitgliedstaaten der Eurozone?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines solchen Staatsinsolvenzregimes für die Risikoaufschläge auf Staatsanleihen der Mitgliedstaaten, sofern die Europäische Zentralbank aufgrund des Verbots der monetären Staatsfinanzierung Staatsschulden nicht garantiert?

3

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Staatsinsolvenzen in Volkswirtschaften, die in eigener Währung verschuldet sind und deren Zentralbank als Kreditgeber der letzten Instanz fungiert?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Zentralbank, wonach Zentralbanken auch negatives Eigenkapital verkraften, in eigener Währung nicht insolvent gehen können und gemäß eigener Konventionen bilanzieren können (www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecbop169.en.pdf)?

5

Unterstützt die Bundesregierung die Beteiligung der Europäischen Zentralbank an Umschuldungen durch Debt Swaps wie im Falle der Republik Irland (vgl. www.reuters.com/article/us-ireland-ecb-idUSBRE91609020130207) für EU-Mitgliedstaaten wie Griechenland?

6

Welche Kriterien bzw. Schwellenwerte betrachtet die Bundesregierung als sinnvoll, um die Überschuldung eines Mitgliedstaates der Eurozone zu definieren (bitte jeweils begründen)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sektorale Verschuldung (Haushalte, nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, Kapitalgesellschaften, Staat) in den Mitgliedstaaten der Eurozone im Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit 2012 entwickelt (bitte nach Sektor, Jahr und Mitgliedstaat auflisten)?

8

Welche Zusammenhänge bestehen nach Ansicht der Bundesregierung zwischen Leistungsbilanzüberschüssen und -defiziten und der Entwicklung der sektoralen Verschuldung?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko neuer Schuldenkrisen in der Eurozone?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten und die Notwendigkeit einer Stärkung des makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahrens, insbesondere die Frage von Sanktionen bei einer dauerhaften Überschreitung der Obergrenzen für den Leistungsbilanzüberschuss?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an den deutschen Leistungsbilanzüberschüssen (u. a. von EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds), und welche Maßnahmen zum Abbau des deutschen Leistungsbilanzüberschusses plant die Bundesregierung?

12

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die öffentliche und private Investitionsquote in den Mitgliedstaaten der Eurozone im Verhältnis zum jeweiligen BIP seit 2012 entwickelt (bitte nach Jahr und Mitgliedstaat auflisten)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Einfluss von EFSI auf die Entwicklung der Investitionsquoten und -lücken in den Mitgliedstaaten der Eurozone?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung öffentlich privater Partnerschaften (ÖPP) auf die öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten der Eurozone, auch mit Blick auf Kritik des Europäischen Rechnungshofes (vgl. www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INSR18_09/INSR_PPP_DE.pdf)?

15

Befürwortet die Bundesregierung eine Risikogewichtung von Staatsanleihen im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen an Banken?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank auf die Risikoaufschläge von Staatsanleihen sowie die Unterschiede in den privatwirtschaftlichen Finanzierungskonditionen in den Mitgliedstaaten der Eurozone?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung von sogenannten sovereign bond-backed securities (SBBS) als safe assets für die Eurozone?

18

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko derartiger SBBS angesichts der Korrelation der Renditen von Staatsanleihen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte beim Abbau von Risiken im europäischen Bankensektor, besonders beim Abbau von notleidenden Krediten?

20

Welche Fortschritte beim Abbau von Risiken im europäischen Bankensektor müssen nach Ansicht der Bundesregierung vor Einführung einer europäischen Einlagensicherung noch erzielt werden? Betrachtet die Bundesregierung die Einführung einer europäischen Einlagensicherung als notwendig zur Vollendung der Bankenunion?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit von Ausnahmen bei der europäischen Einlagensicherung für Kreditinstitute, die wie die deutsche Sparkassen-Finanzgruppe, über eigene Institutssicherungssysteme verfügen?

22

Betrachtet die Bundesregierung einen erneuten Anlauf zu einer Bankenstrukturreform zur Lösung des „too-big-to-fail“- und „too-interconnected-to-fail“-Problems im europäischen Bankensektor für sinnvoll und notwendig, nachdem die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag zurückgezogen hat?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF), und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, diese Aufgabe dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu übertragen? In welcher Höhe müsste nach Ansicht der Bundesregierung eine solche Letztsicherung erfolgen?

24

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, den ESM in EU-Recht zu überführen und zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) zu entwickeln?

25

Auf welcher Rechtsgrundlage soll eine Überführung des ESM in einen EWF nach Auffassung der Bundesregierung erfolgen?

26

Befürwortet die Bundesregierung die Ausstattung eines EWF mit einer Banklizenz zur Refinanzierung über die Europäische Zentralbank?

27

Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge zur Schaffung eines Finanzministers für die Eurozone?

28

Welche Aufgabe sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein europäischer Finanzminister im Rahmen der Haushaltsüberwachung haben?

29

Welche Stellung sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein europäischer Finanzminister im Rahmen der Eurogruppe bzw. der EU-Kommission einnehmen?

30

Welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung an, um eine verstärkte demokratische Kontrolle der Eurogruppe durch das Europäische Parlament bzw. die nationalen Parlamente zu ermöglichen?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Stabilisierungsfonds für die Eurozone zur Abfederung asymmetrischer Schocks?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Haushaltsinstruments zur Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Konvergenzfazilität, um Nicht-Euro-Mitgliedstaaten bei der Einführung des Euros zu unterstützen?

34

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitigen Perspektiven für einen Eurobeitritt Bulgariens?

35

Sieht die Bundesregierung die aktuellen Konvergenzkriterien noch als geeignet an, um über den Eurobeitritt eines Mitgliedstaates zu entscheiden?

36

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle konjunkturelle Lage und Entwicklung in der Eurozone, besonders mit Blick auf den Leistungsbilanzüberschuss der Eurozone, die Entwicklung der Inflationsrate und das anhaltend niedrige Zinsniveau?

37

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Zentralbank, wonach Strukturreformen und unzureichende fiskalische Unterstützung der Geldpolitik höhere Realzinsen begünstigen bzw. das Erreichen der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank erschweren (vgl. www.ecb.europa.eu/press/key/date/2014/html/sp141017.en.html)?

38

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Strukturreformen auf den Arbeitsmärkten und den Lohnverhandlungssystemen in den Mitgliedstaaten der Eurozone auf die Entwicklung der Inflationsrate? Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr von deflationären Tendenzen in der Eurozone bei einer erneuten konjunkturellen Abkühlung?

39

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko weiterer protektionistischer Maßnahmen der US-Administration, die über die bereits angekündigten Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte hinausgehen, besonders mit Blick auf den anhaltend hohen Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands, aber auch der Eurozone insgesamt?

40

Wie bewertet die Bundesregierung potentielle Gefahren für die Finanzstabilität in der Eurozone aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsen und der Renditelage bei Banken und Versicherungen?

41

Wie bewertet die Bundesregierung Risiken für die Finanzstabilität bei einer Normalisierung der Geld- und Zinspolitik der EZB?

42

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko für erneutes Ansteigen der Zinsspannen bei Staatsanleihen der Mitgliedstaaten der Eurozone?

43

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach einer „goldenen Investitionsregel“, wonach öffentliche Investitionen von den Maastrichter Defizitkriterien auszunehmen wären?

44

Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach einer Ausnahme von Rüstungsinvestitionen von den Maastrichter Defizitkriterien sowie der Finanzierung von Dual-Use-Gütern durch die Europäische Investitionsbank (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-verteidigung-die-bank-spielt-nicht-mit-1.3273463)?

45

Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Neuausrichtung als Investitionsbank von mit öffentlichen Geldern gestützten Finanzinstituten wie der Banca Monte dei Paschi di Siena mit dem EU-Beihilferecht?

46

Hält die Bundesregierung die Ausgabe von kurzfristigen Staatsschuldtiteln mit geldähnlichen Funktionen zur Begleichung von Steuerschulden und zur Abwicklung inländischer Transaktionen (Mini-BOTs) für vereinbar mit EU-Recht (vgl. www.bloomberg.com/news/articles/2018-05-21/why-mini-bots-loom-big-for-investors-in-italy-assets-quicktake)?

47

Wie bewertet die Bundesregierung die systemischen Risiken der Förderung von Verbriefungen und einer stärker kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung?

48

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Regulierung von Central Counterparties?

49

Strebt die Bundesregierung weiter die Einrichtung eines nationalen Ausschusses für Produktivität an?

50

Welche Kennziffern der Produktivität (betriebliche oder gesamtwirtschaftliche) hält die Bundesregierung bei der Befolgung einer verteilungsneutralen Lohnpolitik für ausschlagend?

51

Umfasst eine verteilungsneutrale Lohnpolitik nach Auffassung der Bundesregierung neben dem Wachstum der Produktivität auch eine Lohnentwicklung im Rahmen der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank?

52

Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken von Produktivitätsausschüssen für die Tarifautonomie?

53

Welche Rolle sollen nach Auffassung der Bundesregierung Empfehlungen der Produktivitätsausschüsse bei der Bewilligung von fiskalischen Hilfen der EU oder anderer EU-Mitgliedstaaten haben?

Berlin, den 15. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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