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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Technische Aufrüstung europäischer Polizeidatenbanken

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/306228.06.2018

Technische Aufrüstung europäischer Polizeidatenbanken

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Polizeiagentur Europol hat mit einigen Monaten Verspätung eine neue Schnittstelle für die Abfrage ihrer größten Datenbank in Betrieb genommen (Bundestagsdrucksache 19/2610, Antwort auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Alexander Ulrich). Unter dem Namen QUEST (Querying Europol Systems) können zunächst Behörden aus Estland, Finnland, Griechenland, Polen und Spanien auf das Europol-Informationssystem (EIS) zugreifen. Die fünf Staaten hatten sich an der ersten Stufe eines Pilotprojekts beteiligt. Die Schnittstellen müssen jedoch in jedem Land noch implementiert werden, es ist deshalb unklar, ob die Behörden bereits mit dem Wirkbetrieb begonnen haben. In Spanien soll das System „in den nächsten Tagen im Echtbetrieb sein“, Estland will Ende Juli nachziehen.

Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ will die EU ihre polizeilichen Datenbanken miteinander verknüpfen (http://gleft.de/2j6). Als eines der Probleme gelten die unterschiedlichen Datenformate in den Mitgliedstaaten. Europol hat deshalb das Projekt UMF 3 (Universal Message Format) gestartet, das Anfragen an nationale Polizeisysteme standardisieren soll. UMF ist ein systemunabhängiger Standard zur Übermittlung von Informationen, der bereits zwischen den Agenturen Europol und Frontex genutzt wird. Auch im Rahmen des dezentralen Prüm-Verfahrens zur Abfrage von Fingerabdrücken und DNA-Daten kann seit 2014 ein „UMF-konformes, mehrsprachiges, elektronisches Formular verwendet“ werden (Bundestagsdrucksache 18/11661, Antwort zu Frage 2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Bundeskriminalamt und Europol entwickelte Schnittstelle QUEST, mit der UMF (Universal Message Format)-konforme Anfragen an das Europol Informationssystem gestellt werden können, in den Wirkbetrieb übernommen werden?

2

Welche Mitgliedstaaten haben bereits nationale Schnittstellen hierfür eingerichtet, und welche planen dies nach Kenntnis der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu Frage 15, bitte auch für Deutschland angeben)?

3

Sofern der Wirkbetrieb bereits begann, welche EU-Mitgliedstaaten, Agenturen, europäischen Informationssysteme oder Datenbanken sind Teil von QUEST, und welche davon arbeiten bereits mit dem Standard „Universal Message Format“ (UMF3)?

4

Welche Unternehmen sind an der Entwicklung des UMF3-Standards, die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Internal Security Fund finanziert und als Projekt beim Bundeskriminalamt geführt wird, involviert (Bundestagsdrucksache 18/11661, Antwort zu Frage 2)?

5

Was war das Ergebnis des UMF3-Pilotprojekts von Europol und den fünf EU-Mitgliedstaaten Estland, Finnland, Griechenland, Polen und Spanien bezüglich der Implementierung des Dienstes „REST“, der bei Europol den Namen QUEST trägt (Bundestagsdrucksache 18/11661, Antwort zu Frage 2)?

6

Inwiefern erlaubt die jüngste Version der UMF-Technologie nach Kenntnis der Bundesregierung den Austausch biometrischer Daten durch Strafverfolgungsbehörden?

7

Von welchen Nicht-EU-Staaten, die bereits mit UMF3 arbeiten, hat die Bundesregierung Kenntnis?

8

Welchen Datenaustausch ermöglicht der Vertraulichkeitsgrad „Basis Protection Level“ in UMF3?

9

Welche deutschen Behörden werden zusammen mit Strafverfolgungsbehörden aus Belgien, Spanien, Finnland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, Norwegen und möglicherweise Österreich an der nach derzeitigenn Plänen noch in diesem Halbjahr beginnenden ersten Phase der „European Tracking Solution“ (ETS) von Europol teilnehmen, um Geopositionsdaten aus mobilen Peilsendern mit oder ohne SIM-Karten über ein innerhalb der ETS vereinbartes Protokoll im Standard „NMEA+“ (GPS-Positions-, Geschwindigkeits- und Zeitdatensatz mit „Präfix“, um die Strafverfolgungsbehörde, die die Trackingdaten besitzt, als auch die Quelle bzw. den Vorgang bzw. das Gerät selbst zu bestimmen) weiterzugeben (Antwort der Europäischen Kommission DE E-001596/2018 auf die Anfrage der Europaabgeordneten Cornelia Ernst vom 24. Mai 2018)?

Welche Art von Ortungsdaten werden die deutschen Behörden gemäß dem Standard „NMEA+“ über eine Web-Schnittstelle oder via Europol in die ETS einspeisen?

10

Was weiß die Bundesregierung über den Hintergrund eines „Kompetenzstreits“ zwischen der italienischen Polizei, die dem Innenministerium untersteht, und den Carabinieri, die vom Verteidigungsministerium befehligt werden, der dazu führt dass italienische Behörden nicht am Europol-Informationssystem SIENA teilnehmen (http://gleft.de/2jK)?

a) Welche Entscheidung wurde hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene getroffen?

b) Welche EU-Mitgliedstaaten haben dem Militär untergeordnete Behörden für die Teilnahme an SIENA benannt?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europol-Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) wie angekündigt ihre Aufgabenbereiche für „andere relevante Kriminalitätsphänomene“ ausweitet, wozu das „Europol Programming Document“ für 2018 unter anderem den Handel mit Feuerwaffen und Sprengstoffen zählt (http://gleft.de/2jI)?

a) Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung am EU IRU bzw. an der Ausweitung von deren Aufgabenbereichen, die zu Beginn lediglich zu islamistischem Extremismus und Terrorismus sowie später unerwünschter Migration arbeitete (http://gleft.de/2jJ)?

b) Inwiefern sind deutsche Behörden auch an die bei der EU IRU geführte „Internet Referral Management Application“ (IRMA) angeschlossen bzw. nutzen diese?

12

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission in einer neuen Eurodac-Verordnung, dass EU-Grenzbehörden zukünftig auch Kindern im Alter von sechs Jahren unter Zwang Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abnehmen dürfen, und wie wird sie sich hierzu im Trilog positionieren (Ratsdokument 9848/18)?

13

Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung auch im Visa-Informationssystem (VIS) die biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren unter Zwang abgenommen werden, und wie wird sie sich hierzu positionieren (Ratsdokument 8853/18)?

a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob eine Abfrage des VIS auch durch Reiseveranstalter oder andere private Firmen erlaubt sein sollte?

b) Inwiefern sollten aus Sicht der Bundesregierung im VIS auch Personen gespeichert werden, die von einem Mitgliedstaat ein auf das eigene Hoheitsgebiet beschränktes Visum erhalten haben?

c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, im VIS „Risiko-Indikatoren“ einzuführen, die aus statistischen Daten „Bedrohungen“ analysieren, die dann bei der Bewertung von Visaanträgen zur Ablehnung von Anträgen aus bestimmten Ländern führen könnten?

d) Inwiefern sollten die „Indikatoren“ auch Risiken der öffentlichen Gesundheit berücksichtigen, die dann bei der Bewertung von Visaanträgen berücksichtigt ebenfalls zur Ablehnung von Anträgen aus bestimmten Ländern führen könnten?

14

Was ist der Bundesregierung über Pläne der EU-Grenzagentur Frontex bekannt, im Rahmen der als sechsmonatiges Pilotprojekt konzipierten zivil-militärischen „Kriminalitätsinformationszelle“ aufgegriffene Geflüchtete zu befragen (Bundestagsdrucksache 19/647)?

Welche Informationen sollen über das bei Europol eingerichtete „Clearing House“ ausgetauscht werden (bitte so konkret wie möglich benennen)?

Berlin, den 25. Juni 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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