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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen aktueller Planungen der Bundesregierung auf die Bundespolizei

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/306428.06.2018

Auswirkungen aktueller Planungen der Bundesregierung auf die Bundespolizei

der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Luise Amtsberg, Dr. Konstantin von Notz, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundespolizei ist erneut durch aktuelle Planungen der Bundesregierung in erheblichem Maße betroffen (vgl. Rheinische Post, 16. Juni 2018), z. B. in Bezug auf „Ankerzentren“ bzw. „Rückführungszentren für Flüchtlinge“. Vor diesem Hintergrund knüpft die fragestellende Fraktion an ihre früheren Kleinen Anfragen an (u. a. Bundestagsdrucksachen 18/13386, 18/10798). Auch möchte die fragestellende Fraktion auf diese Weise den Blick auf die Beamtinnen und Beamten lenken, die durch die Entscheidungen der Politik direkt betroffen sind. Im Übrigen ist nach Auffassung der fragestellenden Fraktion durch die Planung der Bundesregierung möglicherweise auch die Aufgabenerfüllung in anderen Aufgabenbereichen der Bundespolizei stark beeinflusst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche der 63 Punkte des sogenannten Masterplans des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat (vgl. SZ, 19. Juni 2018) betreffen direkt oder indirekt die Bundespolizei, und wann sollen welche Maßnahmen mit Bezug zur Bundespolizei konkret umgesetzt werden?

2

Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei sollen nach bisherigen Planungen der Bundesregierung in den nächsten Jahren in sogenannten Ankerzentren beziehungsweise in „Rückführungszentren für Flüchtlinge“ (vgl. SZ, a. a. O.) eingesetzt werden?

3

In welchem Umfang fanden in den letzten drei Monaten Abordnungen in der Bundespolizei zugunsten von Dienststellen in Bayern statt, und in welchem Umfang sind für das restliche Jahr entsprechende Abordnungen geplant, und wie wirkt sich insofern die Durchführung von Kontrollmaßnahmen im grenznahen Bereich aus?

4

Wie viele Laufbahnabsolventen des mittleren und gehobenen Dienstes (mD und gD) wurden seit 1. Januar 2017 den Direktionen München und Flughafen Frankfurt/Main oder der Bundesbereitschaftspolizei zugewiesen (bitte nach Direktionen, Monaten und mD beziehungsweise gD aufschlüsseln)?

5

Wie viele Laufbahnabsolventen des mittleren und gehobenen Dienstes wurden im selben Zeitraum anderen Direktionen zugewiesen (bitte nach Direktionen, Monaten und mD beziehungsweise gD aufschlüsseln)?

6

Wie viele Planstellen stehen für Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei derzeit zur Verfügung, und wie hoch ist demgegenüber die Anzahl des Ist-Personals?

7

In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren bei der Bundespolizei mit Pensionierungen?

8

Wie viele Anwärterinnen und Anwärter hat die Bundespolizei 2017 eingestellt und ausgebildet?

9

Wie viele eingerichtete Planstellen sind bei der Bundespolizei aktuell nicht besetzt?

10

Wie verhält sich die Zahl der Planstellen aktuell zur Zahl der Dienstposten (Funktionen im Organisations- und Dienstpostenplan, ODP)?

11

Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei sind aktuell in Bereichen eingesetzt, für die keine Dienstposten vorgesehen sind?

12

Wie hat sich bei der Bundespolizei die Zahl der Planstellen in den Leitungsstäben in den letzten fünf Jahren entwickelt?

13

Wie viele Beschäftigte der Bundespolizei hatten seit dem 1. Januar 2017 die Möglichkeit, sich im Anschluss an ihre Erstverwendung auf Dienstposten in anderen Bundesländern zu bewerben (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)?

14

Wie genau plant die Bundesregierung, insbesondere auch für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, die Wohnungsfürsorge in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten verstärkt wahrzunehmen?

15

Inwiefern hat der Bundesrechnungshof das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in den Jahren 2017 und 2018, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen, darauf hingewiesen, dass er den Personaleinsatz des Bundes im Bereich der Bundespolizei für nicht sachgerecht hält, und wie wurde jeweils Abhilfe geschaffen?

16

Wie hat sich das Überstundenaufkommen seit Juni 2017 in den einzelnen Bundespolizeidirektionen entwickelt (bitte nach Monaten, vgl. Bundestagsdrucksache 18/13555, S. 1, aufschlüsseln)?

17

In welchem Umfang schließt der Stundenanteil der Bereitschaftspolizei des Bundes gemäß der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/1541 auch die Vor- und Nachbereitungszeit der jeweiligen Einsätze ein, und in welchem Umfang sind Zeiten für die Vor- und Nachbereitung von entsprechenden Einsätzen typischerweise notwendig?

18

In welchem Umfang lösen Einsätze gemäß Frage 17 Nachermittlungen aus, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch solche Ermittlungen bedingten Aufwand aufseiten der Bundespolizei?

19

Wie hoch waren die Dienstausfallzeiten durch Krankheit bei der Bundespolizei im dritten und vierten Quartal 2017 und im ersten Quartal 2018?

20

Was ist damit gemeint, dass ein sogenanntes Ankerzentrum bzw. ein „Rückführungszentrum für Flüchtlinge“ „in Verantwortung der Bundespolizei“ (dpa 29. März18) betrieben werden soll, und was gilt insofern in Bezug auf möglicherweise geplante weitere Zentren?

21

Welche Aufgaben soll die Bundespolizei in Bezug auf die sogenannten Ankerzentren bzw. Rückführungszentren für Flüchtlinge jeweils gestützt auf welche Rechtsgrundlage übernehmen?

a) Welche konkreten Planungen gibt es hinsichtlich des Personals, das für die Sicherheit im Zusammenhang mit den sogenannten Ankerzentren bzw. Rückführungszentren für Flüchtlinge eingesetzt werden soll?

b) Inwiefern zählen freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu den Aufgaben der Bundespolizei – im Bereich Gefahrenabwehr – im repressiven Bereich – in weiteren Fällen (bitte jeweils auch die Rechtsgrundlage nennen)?

22

Rechnet die Bundesregierung infolge der Einführung von sogenannten Ankerzentren bzw. Rückführungszentren für Flüchtlinge seitens der Bundespolizei mit Entlastungen der Bundespolizei in Bezug auf die Erfüllung der entsprechenden Aufgaben, soweit sie bereits jetzt von der Bundespolizei wahrgenommen werden?

23

Inwiefern plant die Bundesregierung, die Zuständigkeit der Bundespolizei im Übrigen zu erweitern (bitte nach präventiven und repressiven Maßnahmen aufschlüsseln)?

Berlin, den 26. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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