Pensionsrückstellungen in der Niedrigzinsphase
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Wolfgang Kubicki, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Frank Müller-Rosentritt, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die aufgrund der Zusage des Arbeitgebers bei Eintritt des Versorgungsfalles des Arbeitnehmers zur Verfügung stehen müssen.
Die Höhe des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt: Steuerrechtlich wird seit 1982 mit einem festen Zinssatz von 6 Prozent gerechnet. Der handelsrechtliche Rechnungszinssatz orientiert sich am aktuellen Zinsniveau und liegt somit derzeit deutlich unter dem steuerrechtlichen Zinssatz.
Die Folgen der beschriebenen Gesetzeslage beschreibt der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wie folgt: „Die Differenz zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Diskontierungssatz führt in der jetzigen Niedrigzinsphase dazu, dass Unternehmen gegenwärtig erheblich mehr Steuern abführen, als das handelsrechtlich und damit nach dem über den Berechnungszeitraum zu ermittelnden durchschnittlichen Marktzinssatz geboten wäre. … Die steuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen entspricht damit der ökonomischen Realität der anhaltenden Niedrigzinsphase immer weniger und es ergeben sich negative Effekte für die Liquidität aufgrund höherer Steuerzahlungen. (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2017-06-28-gutachten-niedrigzinsphase-anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Pensionsrückstellungen in Deutschland über die letzten zehn Jahre (bitte nach Handelsbilanz, Steuerbilanz, Jahren und Durchführungswegen aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die zu erwartende Entwicklung der künftigen Pensionsrückstellungen (bitte nach Handelsbilanz, Steuerbilanz, Jahren und Durchführungswegen aufschlüsseln)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erforderlichen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen durch die Änderung des handelsrechtlichen Rechnungszinses im Jahr 2016 verändert?
a) Wie hoch ist der Entlastungsbetrag beim Pensionsrückstellungsaufwand für deutsche Unternehmen jährlich ausgefallen?
b) Plant die Bundesregierung, am Verbot der Ausschüttung des Entlastungsbetrags beim Pensionsrückstellungsaufwand festzuhalten?
Plant die Bundesregierung, weitere Änderungen beim handelsrechtlichen Zinssatz vorzunehmen?
Plant die Bundesregierung, den Rechnungszinsfuß i. H. v. 6 Prozent für die steuerrechtliche Diskontierung von Pensionsverpflichtungen auf Angemessenheit zu überprüfen?
Wenn ja, wann?
Falls nicht, mit welcher Begründung?
Plant die Bundesregierung, den Rechnungszinsfuß i. H. v. 6 Prozent für die steuerrechtliche Diskontierung von Pensionsverpflichtungen an das derzeitige Zinsniveau anzupassen?
Wenn ja, wann?
Falls nicht, mit welcher Begründung?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die fiskalischen Auswirkungen bei einer Senkung des Zinssatzes um einen Prozentpunkt?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die fiskalischen Auswirkungen bei einer Senkung des Zinssatzes um zwei bzw. drei Prozentpunkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die deutlichen Unterschiede zur handelsbilanziellen Behandlung von Pensionsrückstellungen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Wissenschaftlichen Beirats des BMF, dass die Diskrepanz zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Diskontierungssatz realitätsfremd ist und sich negative Effekte für die Liquidität ergeben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Finanzgerichts Köln vom 12. Oktober 2017 (FG Köln, 12. Oktober 2017, 10 K 977/17, BVerfG 2 BvL 22/17), das Bundesverfassungsgericht bzgl. der Vereinbarkeit von § 6a Absatz 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes anzurufen?
Teilt die Bundesregierung die Position des Finanzgerichts Köln, dass im heutigen Niedrigzinsumfeld sich der für Pensionsrückstellungen gesetzlich vorgeschriebene Zinsfuß so weit von der Realität entfernt, dass er zu einer Ungleichbehandlung von wesentlich gleichem, nämlich anderem Aufwand, im Bilanzsteuerrecht führe?
Wie wird sich die Bundesregierung in dem seit 2017 beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren positionieren?
Wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Wegfall des Schriftformerfordernisses beim Abschluss der Pensionszusage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Abschaffung des Nachholverbots bei Pensionsrückstellungen?
Welche Auswirkungen ergaben sich nach Einschätzung der Bundesregierung seit Änderung der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs auf die Eigenkapitalstärke der Unternehmen (bitte wenn möglich die Ergebnisse getrennt nach Kapital- und Personengesellschaften darstellen)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Unternehmen, alleine durch die geänderte handelsrechtliche Bewertung der Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen, als bilanziell überschuldet gelten?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, auf wie viel Prozent sich, im Verhältnis zu den gebildeten Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen, die Summe der Rückdeckungen in den Bilanzen der Unternehmen seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernierungsgesetzes beläuft, und wie dieses Verhältnis in den 5 Jahren zuvor war (bitte wenn möglich einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?
In welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf (wenn Datenmaterial vorhanden auch zehn) Jahren Lohnzuflüsse bei Pensionsberechtigten beim (teilweisen) Verzicht auf Pensionszusagen versteuert, ohne dass aufgrund des Verzichts entsprechender Lohn zugeflossen ist, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten sowie Notwendigkeiten, diese Rechtsfolgen gesetzlich neu zu regeln?
Teilt die Bundesregierung die Sicht, dass die derzeitige Rechtslage die Suche von Nachfolgern (Erbe, Vorweggenommene Erbfolge, Verkauf) vor allem bei mittelständischen Kapitalgesellschaften durch die Höhe der Pensionszusagen und die Regelungen zur Versteuerung beim Pensionsberechtigten auch bei (teilweisem) Verzicht auf die Pensionszusagen erschwert?