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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der automatische internationale Informationsaustausch in Steuersachen

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

31.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/309429.06.2018

Der automatische internationale Informationsaustausch in Steuersachen

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zum Zwecke der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gab es auf völkerrechtlicher Ebene und auf EU-Ebene in den letzten Jahren mehrere zwischenstaatliche Initiativen, um Steuerdaten automatisch auszutauschen, um die Transparenz des internationalen Steuerrechts zu stärken. Auf einer internationalen Steuerkonferenz in Berlin am 29. Oktober 2014 verpflichteten sich 51 Staaten, darunter Deutschland, den Gemeinsamen Meldestandard der OECD umzusetzen, der festlegt, welche Konten unter den automatischen Informationsaustausch fallen, welche Sorgfaltspflichten einzuhalten und welche Daten mitzuteilen sind. Mitteilungspflichtig sind u. a. Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum und Geburtsort jeder meldepflichtigen Person, Kontonummer, Jahresendsalden der Finanzkonten und gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Der automatische Informationsaustausch aufgrund des Gemeinsamen Meldestandards erfolgte erstmals zum September 2017 für den Meldezeitraum 2016. Nach Presseberichten (beispielsweise www.handelsblatt.com/politik/deutschland/transparenz register-deutschland-kommt-beim-kampf-gegen-steuerhinterziehung-nicht-voran/ 22708674.html) gibt es jedoch noch Mitte 2018 anscheinend Schwierigkeiten bei der Umsetzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie weit ist die Etablierung des automatischen Informationsaustauschs nach Kenntnis der Bundesregierung fortgeschritten?

2

Welche Probleme traten bei der Etablierung des automatischen Informationsaustauschs in der Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern auf?

3

Welche Staaten haben den automatischen Informationsaustausch nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht ratifiziert oder verspätet umgesetzt?

4

Für wann erwartet die Bundesregierung die flächendeckende Etablierung des automatischen Informationsaustausches?

5

Welche Staaten verfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Anwendung den sog. wider-Ansatz (Sammlung von nichtmeldepflichtigen Daten), und welche Staaten verfolgen den sog. wider-wider-Ansatz (Sammlung und Meldung nichtmeldepflichtiger Daten)?

6

Wie viele Datensätze hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rahmen des automatischen Informationsaustausches bisher erhalten?

7

Hat das BZSt bereits alle technischen und administrativen Voraussetzungen für die Weiterleitung dieser Datensätze an die jeweils zuständigen Finanzämter der Länder erfüllt?

8

Wie viele Datensätze von einzelnen Steuerpflichtigen hat das BZSt bisher automatisch an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet?

9

Haben die Landesfinanzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, in eigener Initiative Datensätze vom BZSt, etwa auf dem Wege der Amtshilfe, zu erbitten?

Falls ja, wie viele Datensätze hat das BZSt bisher nach solchen Amtshilfeersuchen übermittelt?

10

Wie viele Datensätze konnten vom BZSt bisher nicht den jeweiligen Steuerpflichtigen in der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet werden?

11

Welche Qualität und welchen Umfang haben die Datensätze, die im Rahmen des automatischen Informationsaustausches die deutschen Behörden erreichen?

12

Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass das deutsche bzw. europäische Datenschutzniveau im Rahmen des automatischen Informationsaustausches mit Drittstaaten eingehalten wird?

13

Wie plant die Bundesregierung, das Problem der unklaren Identifizierung der Steuerpflichtigen aufgrund der nicht einheitlichen TIN (= Steuer-Identifikationsnummer) aufzulösen, bzw. wie geschieht dies in der Praxis?

14

Ist das BZSt personell angemessen für die Mehrbelastungen durch den automatischen Informationsaustausch ausgestattet?

Falls nein, wie hoch ist der ausstehende Personalbedarf?

15

Wie hoch ist der finanzielle Aufwand beim BZSt im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch?

16

Ist eine Evaluierung des Abkommens zum Informationsaustausch nicht nur im OECD- (= Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), sondern auch im nationalen Rahmen geplant?

Falls ja, wann ist dies geplant?

17

Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch den automatischen Informationsaustausch aufgedeckt worden?

Wie hoch waren die sich hieraus ergebenen Steuermehreinnahmen?

Berlin, den 26. Juni 2018

Christian Lindner und Fraktion

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