[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
20. Juli 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3579
19. Wahlperiode 24.07.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer,
Matthias Seestern-Pauly, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/3303 –
Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind hochqualifiziert und haben trotz
ihrer exzellenten Ausbildung enorme Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt.
Entsprechend hoch ist die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen
(
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/
Personengruppen/generische-Publikationen/AM-kompakt-Situation-schwer
behinderter-Menschen.pdf).
Etliche Unternehmen handeln vorbildlich und stellen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen ein und nehmen dazu
Unterstützungsangebote zum barrierefreien Umbau des Arbeitsplatzes zu Recht in Anspruch.
Andere Unternehmen verzichten auf die Arbeitskraft von Menschen mit
Behinderungen und zahlen die Ausgleichsabgabe, die aufgrund ihrer überschaubaren
Höhe offenbar keinen überzeugenden Anreiz darstellt, Menschen mit
Behinderungen einzustellen (www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schwerbehinderte-
arbeitsmarkt-100.html und
www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeitsmarkt---
nuernberg-viele-unternehmen-erfuellen-behinderten-quote-nicht-dpa.urn-
newsmldpa-com-20090101-180416-99-912466).
Die eingenommenen Gelder der Ausgleichsabgabe werden durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet und durch die Integrationsämter
der Länder für finanzielle Leistungen ausgegeben.
Unternehmen scheuen die Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern und
manche sind auch nur unzureichend über die Vielfalt der
Unterstützungsleistungen informiert. Menschen mit Behinderungen haben zwar in den
Integrationsämtern kompetente Ansprechpartner, sie erfahren jedoch auch viele Hindernisse
insbesondere bei den Bewilligungen von Arbeitsassistenzen (
www.weser-kurier.de/
bremen/bremen-stadt_artikel,-leitentscheidung-zu-arbeitsassistenzen-erwartet-_
arid,1691329.html).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen
ist für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung. In erster Linie ist es
notwendig, weitere Arbeitgeber für die Ausbildung und Beschäftigung von
Menschen mit Behinderungen zu gewinnen und sie zu unterstützen. Dies erfolgt
insbesondere im Rahmen der beschäftigungspolitischen Aktivitäten des Nationalen
Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, wie z. B. der „Inklusionsinitiative für Ausbildung und
Beschäftigung“. Im Mittelpunkt der Initiative steht die verstärkte Sensibilisierung von
Betrieben und Unternehmen für das Arbeitskräftepotenzial und die
Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Unter aktiver Beteiligung der
relevanten Akteure der Wirtschaft sollen Arbeitgeber im Rahmen der Inklusionsinitiative
mit vielen Aktivitäten verstärkt davon überzeugt werden, dass die Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen ein Gewinn für das Unternehmen ist.
Dies umfasst auch die Aufklärung von Arbeitgebern über bestehende Förder- und
Unterstützungsmöglichkeiten. Beispielhaft genannt seien die bundesweite
Kampagne „Inklusion gelingt“ oder die Projekte „WIRTSCHAFT INKLUSIV“ und
„Unternehmensnetzwerk Inklusion“.
Hinsichtlich der Feststellung in der Vorbemerkung der Fragesteller , dass die
Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales verwaltet und durch die Integrationsämter ausgegeben werden, wird auf
Folgendes hingewiesen: Die Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gehen bei
den Integrationsämtern der Länder ein. 80 Prozent des Aufkommens verbleiben
dort, 20 Prozent werden an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für
Arbeit und Soziales weitergeleitet, das wiederum 16 Prozent an der
Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellt, sodass 4 Prozent im Ausgleichsfonds
verbleiben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet nur den
Ausgleichsfonds.
Insbesondere die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
geförderten Projekts „Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche
Eingliederungsmanagement (RE-BEM)“ stützen die Einschätzung der Fragesteller nicht,
dass Unternehmen die Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern scheuen.
Unter anderem nehmen die Integrationsämter bei der Inanspruchnahme
betriebsexterner Hilfen und Anregungen durch Unternehmen eine deutliche Spitzenposition
ein. Alle Ergebnisse der Studie sind unter
www.re-bem.de abrufbar.
Soweit die Fragesteller Hindernisse insbesondere bei den Bewilligungen von
Arbeitsassistenzen ansprechen, hat sich die Bundesregierung hierzu bereits
ausführlich geäußert. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. betreffend „Probleme bei der Gewährung des
Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenzleistungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/2339 wird
verwiesen.
1. Wie hat sich die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwerbehinderungen
in Deutschland von 2005 bis 2017 entwickelt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
Für schwerbehinderte Menschen wird die Arbeitslosenquote auf Basis einer
eingeschränkten Bezugsgröße berechnet, Selbständige und ausschließlich
geringfügig Beschäftigte sind dort nicht berücksichtigt. Sinnvolle Vergleiche lassen sich
erst ab dem Jahr 2007 ziehen, da erst ab diesem Jahr die entsprechenden Werte
der optierenden Kommunen vollständig vorliegen. Unter diesen Voraussetzungen
ist die Arbeitslosenquote insgesamt von 11,5 Prozent in 2007 auf 7,2 Prozent in
2017 gesunken, die der schwerbehinderten Menschen von 15,8 auf 11,7 Prozent.
Jahr
Alle Arbeitslosen1
(in Prozent)
arbeitslose schwerbehinderte
und gleichgestellte Menschen2
(in Prozent)
2007 11,5 15,8
2008 10,0 14,7
2009 10,5 14,6
2010 10,0 14,8
2011 9,1 14,8
2012 8,8 14,1
2013 8,8 14,0
2014 8,6 13,9
2015 8,2 13,4
2016 7,8 12,4
2017 7,2 11,7
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Analyse Arbeitsmarkt, Menschen mit Behinderung,
Deutschland 2017, Seite 31
Die Zahlen zeigen, dass beide Arbeitslosenquoten kontinuierlich sinken. Im
Übrigen ist der aktuelle jahresdurchschnittliche Bestand an arbeitslosen
schwerbehinderten Menschen der niedrigste der letzten zehn Jahre (Jahresdurchschnitt
2017: 162 373). Dies ist insgesamt eine positive Entwicklung, zu der das
konzentrierte Zusammenwirken der Bundesregierung und der maßgeblichen
Arbeitsmarktakteure (Sozialpartner, Bundesagentur für Arbeit und Integrationsämter) im
Rahmen der Aktivitäten des NAP wie insbesondere der Inklusionsinitiative für
Ausbildung und Beschäftigung entscheidend beigetragen hat. Dies ist zugleich
Ansporn, die Aktivitäten zur Sensibilisierung der Arbeitgeber für das
Arbeitskräftepotenzial von schwerbehinderten Menschen fortzusetzen (siehe hierzu die
entsprechenden Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung und in der
Antwort zu den Fragen 15 und 16).
1 Alle Arbeitslose bezogen auf folgende Teilkomponenten der Bezugsgröße zur Berechnung der offiziellen Arbeitslosenquote:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose. Selbständige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind somit bei der
eingeschränkten Bezugsgröße nicht berücksichtigt.
2 Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen des jeweiligen Jahres bezogen auf die Zahl der schwerbehinderten abhängigen
Erwerbspersonen des Vorjahres (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose).
2. Wie hat sich die Erwerbsquote der schwerbehinderten Menschen im
erwerbsfähigen Alter seit 2013 in Höhe von 45,1 Prozent verändert, bzw. wann
werden aktuelle Zahlen dazu erhoben?
Die Erwerbsquote wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des
Mikrozensus nur alle vier Jahre erhoben. Die Veröffentlichung der Daten für 2017 erfolgt
voraussichtlich im August 2018.
3. Wie hoch ist der prozentuale und absolute Anteil der Menschen mit
Behinderungen, die jeweils von der Bundesagentur für Arbeit und den
Integrationsämtern in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden?
Die Arbeitsvermittlung ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und der
Jobcenter (siehe auch Antwort zu Frage 6). Im Jahr 2017 konnten 63 030 arbeitslose
schwerbehinderte Menschen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
aufnehmen. Von diesen wurden 7 502 durch die Agenturen für Arbeit und die
Jobcenter vermittelt, das entspricht einem Anteil von 12 Prozent. Dabei
beschränken sich die Leistungen der Agenturen für Arbeit nicht nur auf die klassische
Vermittlung, sondern sie umfassen weitere umfangreiche Angebote. So tragen
z. B. die Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, die
Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der
Beschäftigungssuche und auch der Vermittlungsgutschein zur Beschäftigungsaufnahme auf dem
ersten Arbeitsmarkt bei.
4. Wie viele Führungspositionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
von Menschen mit Schwerbehinderungen eingenommen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
5. In welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundesanstalt bzw. die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter hinsichtlich
der Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Behinderung zusammen, und auf
welcher Rechtsgrundlage geschieht diese Zusammenarbeit?
Die Vermittlung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen obliegt in erster Linie
den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern nach den Regelungen des Zweiten
und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III). Die
Integrationsämter erbringen hingegen vorrangig Leistungen der begleitenden Hilfe im
Arbeitsleben nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die auf die Sicherung
bereits bestehender Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter nicht
arbeitsloser Menschen abzielen.
Zur Konkretisierung ihrer Zusammenarbeit haben die Bundesagentur für Arbeit
und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH) am 13. Juli 2017 eine Vereinbarung mit dem Ziel geschlossen, die
Chancen einer beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt wirksam zu verbessern. Beide Akteure wollen sich auf
folgende fünf Handlungsfelder konzentrieren: Übergang Schule-Beruf,
unterstützende und begleitende Leistungen zur Anbahnung und Einmündung in
Ausbildung und Beschäftigung, Beschäftigungssicherung, Anzeigeverfahren und
Erhebung der Ausgleichsabgabe sowie Öffentlichkeitsarbeit.
6. Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Integrationsämter in den Bundesländern hinsichtlich der Fachaufsicht organisiert, und
wie viele Integrationsämter gibt es bundesweit (bitte nach Bundesländern
und Orten aufschlüsseln)?
Über die Organisationsstrukturen der bundesweit insgesamt 17 Integrationsämter
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In jedem Land gibt es ein
Integrationsamt. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen mit zwei
Integrationsämtern. Die Standorte der Integrationsämter und ihrer Zweigstellen sind
abrufbar unter
www.integrationsaemter.de/kontakt/89c7/index.html.
7. Wie viele Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit in den Integrationsämtern?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
8. Welche Aufgaben haben die Integrationsämter zu erfüllen?
Nach § 185 Absatz 1 SGB IX hat das Integrationsamt folgende Aufgaben:
1. die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
2. den Kündigungsschutz,
3. die begleitende Hilfe im Arbeitsleben und
4. die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte
Menschen (§ 200 SGB IX).
9. Wie viele Integrationsämter sind barrierefrei und wie viele sind nicht
barrierefrei zu erreichen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
10. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Verwaltungskosten in den Integrationsämtern, und in welchem prozentualen
Verhältnis stehen diese Ausgaben zu den finanziellen Bewilligungen für
Menschen mit Behinderungen und für Arbeitgeber?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Verwaltungskosten der
Integrationsämter vor.
11. Wie viele Unternehmen haben die Beschäftigungspflichtquote laut § 154 des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in dem Jahren 2013 bis 2017
nicht erfüllt, wie viele Arbeitsplätze waren betroffen, und wie hoch waren
die zu leistenden Zahlungen in Form der Ausgleichsabgabe (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Jahr 2016 – jüngere Daten liegen nicht vor – gab es bundesweit 122 785
Arbeitgeber, die die Beschäftigungspflichtquote nicht erfüllten. Bei diesen
Arbeitgebern gab es insgesamt 274 464 nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze. Nach
Ländern aufgeschlüsselte Darstellungen der Jahre 2013 bis 2016 enthält die Anlage 1.
Zu berücksichtigen ist, dass nicht nur die Zahl der nicht besetzten
Pflichtarbeitsplätze steigt. Die absolute Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze ist in diesem
Zeitraum in gleichem Maße gestiegen. Ausdruck dessen ist die von 2013 bis 2016
unveränderte Ist-Quote von 4,7 Prozent (siehe auch Anlage zu Frage 12). Auch
die Zahl der Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht mindestens
nachkommen oder mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen, hat sich von 2013 bis
2016 um rund 5 Prozent erhöht.
Das von den Arbeitgebern zu leistende Gesamtaufkommen an Ausgleichsabgabe belief sich auf:
2013 2014 2015 2016 2017
Baden-
Württemberg 70.101.570,41 75.119.690,10 76.329.490,63 76.348.987,43 89.367.445,04
Bayern 95.049.747,94 95.552.006,99 97.987.748,05 98.778.237,35 113.100.487,12
Berlin 26.024.956,27 27.103.447,46 28.650.250,64 30.340.076,48 34.908.783,65
Brandenburg 12.404.644,58 12.753.724,26 12.295.154,20 12.741.080,21 14.159.256,57
Bremen 6.229.849,23 6.650.570,68 6.745.419,96 7.025.683,17 7.972.369,48
Hamburg 25.417.728,94 24.865.640,70 25.703.270,35 26.143.588,90 30.393.789,66
Hessen 45.358.010,08 46.899.910,82 46.127.652,81 48.332.673,04 54.972.143,92
Mecklenburg-
Vorpommern 6.424.844,39 6.144.683,01 6.133.832,80 6.293.972,67 6.794.375,32
Niedersachsen 47.573.736,71 46.688.873,97 48.030.667,43 49.678.688,36 55.785.953,59
Nordrhein-
Westfalen 110.292.359,24 119.619.043,77 117.570.044,88 121.613.504,10 137.945.856,12
Rheinland-Pfalz 20.299.525,59 19.519.555,30 19.519.555,30 19.517.657,44 19.959.588,86
Saarland 5.159.385,65 5.077.207,47 5.041.582,28 5.394.227,34 5.823.195,72
Sachsen 21.920.125,83 22.404.134,88 22.743.477,28 23.428.424,00 26.000.661,73
Sachsen-Anhalt 13.538.111,23 13.320.876,69 13.855.382,50 14.302.921,15 16.310.754,88
Schleswig-
Holstein 13.786.225,07 13.680.232,90 14.130.534,04 14.519.565,36 15.834.997,73
Thüringen 9.985.166,49 9.902.486,53 9.682.052,08 9.644.839,83 10.729.208,22
Insgesamt 529.565.987,65 545.302.085,53 550.546.115,23 564.104.126,83 640.058.867,61
Angaben in Euro.
12. Von welchen Branchen wurde die Zahlung der Ausgleichsabgabe
überwiegend genutzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Jahr 2016 gab es im Verarbeitenden Gewerbe die meisten unbesetzten
Pflichtarbeitsplätze. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, Arbeitgeber
würden sich der Beschäftigungspflicht regelmäßig ohne sachlichen Grund
verweigern und sich durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe entlasten. Im
Verarbeitenden Gewerbe gab es auch die meisten Arbeitsplätze für schwerbehinderte
Menschen. Die Ist-Quote als Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze an den zu
zählenden Arbeitsplätzen lag mit 4,6 Prozent etwa im Durchschnitt aller
Wirtschaftsabschnitte (4,7 Prozent).
Die geringste Ist-Quote wird in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (2,7
Prozent), dem Gastgewerbe (2,8 Prozent) und dem Baugewerbe (2,9 Prozent)
gemessen. Detaillierte Ergebnisse nach Ländern können der Anlage 2 entnommen
werden.
13. Wie viele Unternehmen aus welchen Branchen haben von bewilligten
Zuschüssen der Integrationsämter am meisten profitiert (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
14. Auf welche Summe belief sich der Ausgleichsfonds auf Basis der in § 160
SGB IX zu leistenden Zahlungen in den Jahren 2013 bis 2017?
Die Summe der von den Integrationsämtern nach § 160 Absatz 6 SGB IX zu
leistenden Zahlungen an den Ausgleichsfonds belief sich auf:
2013: 105 913 197,53 Euro
2014: 109 060 417,11 Euro
2015: 110 109 223,05 Euro
2016: 112 820 825,37 Euro
2017: 128 011 773,52 Euro
15. Wie wirkte sich die in § 160 Absatz 3 SGB IX geregelte jährliche
Dynamisierung seit 2013 tatsächlich aus, und hält die Bundesregierung die Kopplung
an § 18 Absatz 1 SGB IV weiterhin für sachgerecht?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, und
falls ja, welche Erhöhung ist vorgesehen, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Das 2001 eingeführte System von Beschäftigungspflicht (5 Prozent) und
gestaffelter Ausgleichsabgabe hat sich bewährt:
Die Zahl der bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten
schwerbehinderten Menschen hat sich von 716 057 (2002) auf 1 051 492
(2016) stetig erhöht. Das ist ein Zuwachs um rund 47 Prozent. Die Zahl der bei
nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten
Menschen wird nur alle 5 Jahre erhoben. Sie lag im Jahr 2015 bei rd. 168 000
gegenüber rd. 138 000 im Jahr 2010. Mit einer Zahl von insgesamt über
1,2 Mio. waren damit in 2016 so viele schwerbehinderte und diesen
gleichgestellte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie.
Die Beschäftigungsquote ist von 3,8 Prozent (2002) auf 4,7 Prozent (2016)
gestiegen.
Die im System angelegte Dynamisierung der Ausgleichsabgabe (§ 160
Absatz 3 SGB IX) ist seit 2013 zum 1. Januar 2016 wirksam geworden. Seitdem
gelten folgende erhöhte Beträge:
Erfüllungsquote
bis 31.12.2015
(monatlich)
seit 1.1.2016
(monatlich)
3 bis unter 5 Prozent 115 Euro 125 Euro
2 bis unter 3 Prozent 200 Euro 220 Euro
0 bis unter 2 Prozent 290 Euro 320 Euro
Hervorzuheben ist: Die Dynamisierung wirkt so, dass auf die Arbeitgeber, die die
geringsten Beschäftigungsquoten haben, der größte Steigerungsbetrag zukommt.
Bei den Unternehmen, die die Pflichtquote nicht erfüllen, handelt es sich
überwiegend um Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Eine Erhöhung der
Ausgleichsabgabe würde also vorwiegend kleinere Unternehmen treffen. Dazu
kommt: Je kleiner der Betrieb, desto höher ist der spezifische
Unterstützungsbedarf. Erhöhter staatlicher Zwang würde hier nicht zu mehr beruflicher Inklusion
führen. Die Bundesregierung setzt vielmehr auf die im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention auf den
Weg gebrachten Aktivitäten zur Beratung und Sensibilisierung der Arbeitgeber.
Ergänzend hierzu ist beabsichtigt, mit einer gemeinsamen Kampagne von
Bundesagentur für Arbeit, den Sozialpartnern und dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales gezielt auf die beschäftigungspflichtigen Betriebe zuzugehen, die
keinen einzigen schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher zweimal mit der
Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe befasst (eingehend 26. Mai 1981 1 BvL 56/78,
ferner 1. Oktober 2004 1 BvR 2221/03, Nichtannahmebeschluss). Es hat
entschieden, dass die Ausgleichsabgabe eine verfassungsrechtlich zulässige
Sonderabgabe sei, bei der aber nicht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund stehen
dürfe. Die Ausgleichsabgabe soll die Arbeitgeber vielmehr einerseits anhalten,
ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen und eine Zahlung damit vermeiden und
andererseits einen Ausgleich schaffen zu den Aufwendungen, die bei einem
Arbeitgeber entstehen, der seine Beschäftigungspflicht erfüllt und die der nicht
erfüllende Arbeitgeber einspart (Antriebs- und Ausgleichsfunktion). Die
Ausgleichsabgabe darf damit nicht zur Deckung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen
Verwaltung verwendet werden. Bei einer spürbaren Erhöhung der
Ausgleichsabgabesätze bestünde daher ein signifikantes Prozessrisiko hinsichtlich der Frage,
inwieweit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes noch eingehalten
würden.
Änderungen bei der Höhe der Ausgleichsabgabe einschließlich der Regelung der
Dynamisierung werden vor diesem Hintergrund nicht ins Auge gefasst.
17. Nach welchem Schlüssel wird der vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales verwaltete Ausgleichsfonds an die Länder bzw. die
Integrationsämter oder an weitere Stellen verteilt, und nach welchem Verfahren erfolgen
Abrechnung und Verwendungsnachweis?
18. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem
Ausgleichsfonds ausnahmslos zweckgebunden zu verwenden?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Mittel des Ausgleichsfonds sind ausnahmslos zweckgebunden zu verwenden.
Der Ausgleichsfonds ist nach § 161 Satz 1 SGB IX als zweckgebundene
Vermögensmasse für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter
Menschen am Arbeitsleben gebildet. § 41 Absatz 1 der Schwerbehinderten-
Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) konkretisiert den Verwendungszweck wie
folgt:
„Die Mittel aus dem Ausgleichsfonds sind zu verwenden für
1. Zuweisungen an die Bundesagentur für Arbeit zur besonderen Förderung der
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch
Eingliederungszuschüsse und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch, und zwar ab 2009 jährlich in Höhe von 16 vom
Hundert des Aufkommens an Ausgleichsabgabe,
2. befristete überregionale Programme zum Abbau der Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen, besonderer Gruppen von schwerbehinderten Menschen
(§ 155 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) oder schwerbehinderter Frauen
sowie zur Förderung des Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte
Menschen,
3. Einrichtungen nach § 30 Absatz 1 Nr. 1 bis 3, soweit sie den Interessen
mehrerer Länder dienen; Einrichtungen dienen den Interessen mehrerer Länder
auch dann, wenn sie Bestandteil eines abgestimmten Plans sind, der ein
länderübergreifendes Netz derartiger Einrichtungen zum Gegenstand hat,
4. überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch
betriebliches Eingliederungsmanagement, und der Förderung der Ausbildung
schwerbehinderter Jugendlicher,
5. die Entwicklung technischer Arbeitshilfen und
6. Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern diesen
Maßnahmen überregionale Bedeutung zukommt.“
Soweit in diesem Rahmen Mittel des Ausgleichsfonds den Ländern zur
Verfügung gestellt werden, z. B. zur Durchführung überregionaler Programme nach
§ 41 Absatz 1 Nummer 2 SchwbAV, richtet sich die Verteilung dieser Mittel nach
der erlassenen Förderrichtlinie.
Im Übrigen gelten für den Ausgleichsfonds, einschließlich Abrechnung und
Verwendungsnachweis, grundsätzlich die Bundeshaushaltsordnung sowie die zu
ihrer Ergänzung und Durchführung erlassenen Vorschriften entsprechend (§ 37
SchwbAV).
19. In welchem prozentualen Verhältnis stehen die zur Verfügung stehenden
Mittel des Ausgleichsfonds und die nicht ausgegebenen Mittel?
20. Was geschieht mit nicht ausgegebenen Mitteln des Ausgleichsfonds, und wer
verwaltet diese Mittel?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Im Jahr 2017 standen den Einnahmen (einschließlich Darlehensrückzahlungen
und -zinsen) in Höhe von 139 734 662,87 Euro Ausgaben in Höhe von
135 801 427,32 Euro gegenüber. Nach § 38 Absatz 2 SchwbAV fließen
unverbrauchte Mittel des Vorjahres dem Ausgleichsfonds als Einnahmen zu. Diese
Mittel können somit in den Folgejahren verausgabt werden. Bis zur
bestimmungsmäßigen Verwendung sind die Ausgabemittel verzinslich anzulegen (§ 40
Absatz 4 SchwbAV). Die Verwaltung des Ausgleichsfonds obliegt gemäß § 161
Satz 2 SGB IX dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
21. Welche Maßnahmen und Leistungen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Integrationsämtern aus der Ausgleichsabgabe finanziert,
und auf welcher Rechtsgrundlage wird die Auswahl getroffen?
22. Welchen Ermessensspielraum haben nach Einschätzung der
Bundesregierung die Integrationsämter bei ihren Entscheidungen?
23. Werden einzelne Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung gedeckelt,
falls ja, welche, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Rechtsgrundlage für die Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe durch
die Integrationsämter ist § 185 SGB IX i. V. m. § 14 SchwbAV. Danach haben
die Integrationsämter die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel der
Ausgleichsabgabe für folgende Leistungen zu verwenden:
1. Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für
schwerbehinderte Menschen,
2. Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, einschließlich der
Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen,
3. Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben,
4. Leistungen zur Durchführung von Forschungs- und Modellvorhaben auf dem
Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern
ihnen ausschließlich oder überwiegend regionale Bedeutung zukommt oder
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragte Mittel aus dem
Ausgleichsfonds nicht erbracht werden konnten,
5. Maßnahmen der beruflichen Orientierung und
6. Leistungen zur Deckung eines Teils der Aufwendungen für ein Budget für
Arbeit.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe sind vorrangig für die Förderung nach Nummer
1 und 2 zu verwenden.
Auf Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung und auf
Arbeitsassistenz besteht ein Rechtsanspruch (§ 185 Absatz 4 und 5 SGB IX). Das
bedeutet, dass dann, wenn die Mittel nicht ausreichen, diese Leistungen im
Zweifel Vorrang vor anderen Leistungen haben. Im Übrigen liegt es im Ermessen der
Integrationsämter, welche Leistungen sie in welcher Höhe an schwerbehinderte
Menschen und Arbeitgeber im konkreten Einzelfall erbringen. Dass in diesem
Zusammenhang eine generelle Deckelung von Leistungen stattfindet, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Einzelheiten zu den erbrachten Maßnahmen und Leistungen ergeben sich aus dem
Jahresbericht der BIH. Der aktuelle Bericht 2016/2017 ist abrufbar unter www.
integrationsaemter.de.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die
Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz vom 15. April 2014?
Die Empfehlung richtet sich an die für Arbeitsassistenz zuständigen
Landesbehörden. Die Bundesregierung ist nicht Adressat. Dass die BIH eine Empfehlung
zur Arbeitsassistenz erarbeitet hat, ist aus Sicht der Bundesregierung
grundsätzlich begrüßenswert.
25. Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung dargelegte Auffassung der
BIH, dass eine Assistenzkraft ein Bruttoeinkommen von maximal 50
Prozent des Bruttoeinkommens des betroffenen behinderten Menschen erzielen
darf, und falls ja, aus welchen Gründen, und falls nein, inwieweit hat die
Bundesregierung bei der BIH, den Ländern bzw. Integrationsämtern ihre
Rechtsauffassung deutlich gemacht?
26. Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung dargelegte Auffassung der
BIH, dass bei einer täglichen Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen
von 8 Stunden in der Regel ein Unterstützungsbedarf von bis zu höchstens
4 Stunden als ausreichend gilt, und falls ja, aus welchen Gründen, und falls
nein, inwieweit hat die Bundesregierung bei der BIH, den Ländern bzw.
Integrationsämtern ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht?
Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
Die BIH hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die BIH-Empfehlung
Arbeitsassistenz einer kritischen Überprüfung unterzieht. Die Bundesregierung begrüßt
diese Aktivitäten.
27. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die
Anwendung der restriktiven BIH-Empfehlungen durch die
Integrationsämter?
Über Leistungsansprüche ist stets nach Prüfung des Einzelfalles zu entscheiden.
Es liegt beim jeweiligen Integrationsamt, inwieweit hierzu Gedanken aus einer
BIH-Empfehlung herangezogen werden.
28. Empfiehlt die Bundesregierung den Bundesländern, die BIH-Empfehlungen
bezüglich der Arbeitsassistenz nicht mehr anzuwenden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden die
für ihr Handeln maßgebliche Rechtsprechung beachten und sieht keinen Anlass,
den Ländern gegenüber Empfehlungen abzugeben.
29. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Bundesländer diese
Empfehlungen anwenden und welche nicht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Ablehnung von
Arbeitsassistenzen einem Berufsverbot für die Menschen mit Behinderung
gleichkommen kann?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
Es ist Aufgabe der Integrationsämter zu prüfen, ob und inwieweit die vom
Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen der beantragten Leistung vorliegen. Bei
der Arbeitsassistenz ist deshalb, wie sich aus § 185 Absatz 5 SGB IX ergibt,
insbesondere deren Notwendigkeit zu prüfen. Wenn die Voraussetzungen für die
Leistung nicht vorliegen, ist eine Ablehnung gerechtfertigt. Schwerbehinderte
Menschen, die mit Entscheidungen der Integrationsämter nicht einverstanden
sind, können diese gerichtlich überprüfen lassen.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge aus Bewilligung einer
Arbeitsassistenz bei den Integrationsämtern gestellt wurden, und wie viele
davon sind bewilligt bzw. abgelehnt worden (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. betreffend „Probleme bei der Gewährung des Rechtsanspruchs
auf Arbeitsassistenzleistungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/2339 wird
verwiesen.
32. Wie viele dieser Anträge wurden von abhängig beschäftigten Menschen und
wie viele wurden von Selbständigen gestellt bzw. bewilligt und abgelehnt
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
33. Wie viele Anträge wurden von Vollzeitbeschäftigten und von
Teilzeitbeschäftigten eingereicht, und wurden diese bewilligt bzw. abgelehnt?
34. In wie vielen Fällen wurden Schwerbehindertenvertretungen von den
Integrationsämtern bei Kündigungen zur Stellungnahme aufgefordert, und in wie
vielen Fällen haben sich Integrationsämter der Stellungnahme
angeschlossen?
Die Fragen 32 bis 34 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
Anlage 1
Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllt haben und unbesetzte Pflichtarbeitsplätze
Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Statistik-Service, Datenstand Juli 2018
2013 2014 2015 2016
Anzahl
Arbeitgeber,
die die
Beschäftigungsquote
nicht
erfüllen
Anzahl
nicht
besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl
Arbeitgeber,
die die
Beschäftigungsquote
nicht
erfüllen
Anzahl
nicht
besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl
Arbeitgeber,
die die
Beschäftigungsquote
nicht
erfüllen
Anzahl
nicht
besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl
Arbeitgeber,
die die
Beschäftigungsquote
nicht
erfüllen
Anzahl
nicht
besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Baden-
Württemberg 15.944 36.290 16.228 37.482 16.772 38.598 17.347 40.638
Bayern 18.367 46.158 18.784 46.459 19.451 47.061 20.057 48.331
Berlin 4.597 11.428 4.764 11.827 4.928 12.446 5.141 13.286
Brandenburg 3.377 6.215 3.417 6.099 3.482 6.227 3.525 6.286
Bremen 1.243 2.941 1.234 2.960 1.296 3.071 1.321 3.207
Hamburg 3.728 10.831 3.804 10.908 3.909 10.875 4.059 11.282
Hessen 7.340 19.290 7.510 19.344 7.878 20.209 8.187 20.866
Mecklenburg-
Vorpommern 2.143 2.971 2.198 3.018 2.195 3.055 2.231 3.044
Niedersachsen 11.334 23.253 11.568 23.665 11.891 24.236 12.191 25.186
Nordrhein-
Westfalen 22.920 52.582 23.221 53.275 23.750 54.964 24.218 56.658
Rheinland-Pfalz 4.950 10.841 5.003 10.707 5.117 11.117 5.243 11.116
Saarland 1.274 2.887 1.269 2.767 1.306 2.961 1.313 3.003
Sachsen 6.427 11.265 6.459 11.577 6.570 11.987 6.733 12.151
Sachsen-Anhalt 3.357 6.381 3.410 6.297 3.493 6.585 3.559 6.786
Schleswig-
Holstein 3.924 6.970 4.065 7.192 4.157 7.191 4.279 7.344
Thüringen 3.217 5.017 3.283 5.023 3.305 5.149 3.381 5.280
Deutschland
gesamt 114.142 255.320 116.217 258.600 119.500 265.733 122.785 274.464
Anlage 2
Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze an den zu zählenden Arbeitsplätzen (Ist-Quote) nach Branchen
und Bundesländern
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabellen, Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX)
Deutschland gesamt
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,8 2,7 2,7
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 7,1 6,9 6,5 6,5
C Verarbeitendes Gewerbe 4,6 4,6 4,6 4,6
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,7 3,7 3,6 3,6
Textilien und Bekleidung und Leder 4,5 4,5 4,4 4,3
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,0 4,0 4,0 4,0
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,5 4,6 4,6 4,7
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,3 4,4 4,4 4,5
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,8 4,8 4,8 4,8
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,4 4,4 4,4 4,5
Maschinenbau 4,3 4,3 4,4 4,4
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,8 5,9 6,0 6,0
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,6 4,6 4,6 4,5
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,5 3,5 3,3 3,4
D Energieversorgung 5,9 5,8 5,7 5,7
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 5,8 5,9 5,8 5,8
F Baugewerbe 3,0 3,0 3,0 2,9
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,2 3,2 3,2 3,2
H Verkehr und Lagerei 4,2 4,2 4,9 4,3
I Gastgewerbe 2,8 2,8 2,9 2,8
J Information und Kommunikation 3,2 3,2 3,2 3,2
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,5 4,5 4,6 4,7
L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,8 4,7 4,7 4,5
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 4,4 4,4 4,0 4,3
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,0 3,1 3,1 3,1
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,0 7,0 7,0 6,9
P Erziehung und Unterricht 4,4 4,4 4,3 4,3
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,2 5,2 5,2 5,1
R Kunst, Unterhaltung und Erholung * * * 3,8
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,7 4,7 4,6 4,6
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften * * * 2,6
keine Zuordnung möglich * 11,7 * 6,8
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,7 4,7 4,7 4,7
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,8 2,7 2,7
B-F Produzierendes Gewerbe 4,5 4,5 4,5 4,5
G-U Dienstleistungsbereich 4,7 4,8 4,7 4,7
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Baden-Württemberg
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1,9 2,1 2,2 2,3
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 4,0 4,0 4,1 4,1
C Verarbeitendes Gewerbe 4,7 4,7 4,7 4,5
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,4 3,2 3,3 3,2
Textilien und Bekleidung und Leder 4,8 4,9 5,0 4,7
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,2 4,3 4,2 4,2
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,8 4,7 4,7 4,7
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,5 4,4 4,4 4,3
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,5 4,5 4,4 4,4
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,6 4,6 4,5 4,5
Maschinenbau 4,5 4,5 4,5 4,5
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,1 6,1 6,0 5,6
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,9 4,9 4,8 4,7
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,5 3,2 3,6 3,5
D Energieversorgung 6,4 6,3 6,0 5,9
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 4,4 4,4 4,3 4,2
F Baugewerbe 3,1 3,1 3,0 2,9
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,2 3,2 3,2 3,2
H Verkehr und Lagerei 3,6 3,7 3,6 3,6
I Gastgewerbe 2,7 2,6 2,7 2,4
J Information und Kommunikation 2,8 2,9 3,0 3,0
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,3 4,2 4,2 4,2
L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,2 4,1 4,1 4,1
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 4,1 4,1 4,2 4,1
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,7 2,6 2,6 2,6
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,9 5,8 5,7 5,5
P Erziehung und Unterricht 4,7 4,7 4,6 4,4
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,5 5,5 5,4 5,4
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2,5 2,5 2,5 2,3
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,4 4,4 4,2 4,1
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - * - *
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,5 4,4 4,4 4,3
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1,9 2,1 2,2 2,3
B-F Produzierendes Gewerbe 4,7 4,6 4,6 4,4
G-U Dienstleistungsbereich 4,4 4,3 4,3 4,2
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Bayern
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,6 2,2 1,7
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 4,2 4,0 4,2 4,4
C Verarbeitendes Gewerbe 4,7 4,7 4,8 4,9
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,6 3,6 3,7 3,7
Textilien und Bekleidung und Leder 4,4 4,4 4,3 4,2
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,9 3,9 3,8 3,8
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,5 4,7 4,9 4,8
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,4 4,6 4,7 4,7
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,4 4,4 4,4 4,5
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,5 4,5 4,6 4,5
Maschinenbau 4,3 4,3 4,6 4,7
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,7 5,8 6,0 6,0
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,8 4,7 4,7 4,7
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,8 2,9 2,9 3,1
D Energieversorgung 7,1 6,7 6,5 6,2
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 5,0 5,0 4,8 4,9
F Baugewerbe 3,1 3,1 3,1 3,1
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,2 3,2 3,2 3,3
H Verkehr und Lagerei 3,6 3,5 3,6 3,6
I Gastgewerbe 2,4 2,4 2,4 2,3
J Information und Kommunikation 2,8 2,8 2,8 2,8
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,2 4,3 4,4 4,4
L Grundstücks- und Wohnungswesen * 3,7 * 4,1
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,5 3,6 3,6
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,4 2,5 2,5 2,6
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,1 7,1 7,2 7,1
P Erziehung und Unterricht 4,2 4,2 4,0 4,0
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,4 5,4 5,4 5,4
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,4 * 3,6 3,5
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,7 4,8 4,8 4,6
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften * * * -
keine Zuordnung möglich * * * -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,5 4,5 4,6 4,6
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,6 2,2 1,7
B-F Produzierendes Gewerbe 4,6 4,6 4,7 4,7
G-U Dienstleistungsbereich 4,5 4,5 4,5 4,5
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Berlin
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * *
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden - - - -
C Verarbeitendes Gewerbe 4,3 4,2 4,2 4,3
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 4,0 3,6 3,4 3,5
Textilien und Bekleidung und Leder 2,8 2,5 2,4 2,3
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 6,8 5,9 3,8 3,8
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,5 4,3 4,1 4,2
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,5 4,5 4,6 4,7
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,7 4,8 4,6 4,8
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,0 3,8 3,7 3,7
Maschinenbau 4,7 5,1 5,3 5,4
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,1 4,3 4,4 6,3
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,6 3,8 3,8 4,1
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,2 3,1 3,5
D Energieversorgung * 5,5 * *
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 10,7 * 11,1 11,0
F Baugewerbe 2,7 2,7 2,7 2,7
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,5 2,5 2,4 2,4
H Verkehr und Lagerei 6,2 6,5 6,4 6,4
I Gastgewerbe 2,6 2,6 2,5 2,5
J Information und Kommunikation 2,3 2,3 2,1 2,0
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 5,1 5,1 4,9 4,9
L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,6 5,5 5,0 4,5
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,3 3,3 3,3 3,3
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 4,7 4,4 4,6 4,5
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 8,1 8,4 8,5 8,4
P Erziehung und Unterricht 4,9 5,0 4,9 4,8
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,4 5,4 5,3 5,2
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 6,5 6,5 6,6 6,4
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 5,3 5,1 5,1 4,9
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - * - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 5,3 5,5 5,4 5,4
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * *
B-F Produzierendes Gewerbe * * * *
G-U Dienstleistungsbereich 5,4 5,6 5,5 5,4
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Brandenburg
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,9 2,7 2,6
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 6,2 6,3 6,1 6,4
C Verarbeitendes Gewerbe 3,5 3,5 3,5 3,6
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 2,9 2,8 2,7 2,7
Textilien und Bekleidung und Leder 3,2 4,1 5,6 3,2
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 2,5 2,3 2,2 2,3
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,4 3,5 3,4 4,0
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,1 3,2 3,2 3,2
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,1 4,2 4,1 4,2
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,2 4,0 4,0 4,0
Maschinenbau 3,9 4,0 3,9 4,5
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 3,9 3,9 4,0 4,0
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,5 3,4 3,5 3,8
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,3 3,7 3,6
D Energieversorgung 5,0 4,7 4,5 4,4
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 3,7 3,7 3,6 3,5
F Baugewerbe 2,2 2,2 2,3 2,4
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,6 2,5 2,5 2,4
H Verkehr und Lagerei 3,0 3,2 3,1 3,2
I Gastgewerbe 3,7 4,0 4,2 4,0
J Information und Kommunikation 2,6 2,4 2,8 2,6
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 4,2 4,2 4,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,4 5,3 5,3 4,6
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,2 3,2 3,3 3,3
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,5 3,6 3,7 3,9
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,7 6,8 6,7 6,6
P Erziehung und Unterricht 4,7 4,4 4,5 4,1
Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,3 4,3 4,3 4,3
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,9 4,0 4,0 4,1
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,9 3,9 3,5 3,4
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,3 4,3 4,3 4,3
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,9 2,7 2,6
B-F Produzierendes Gewerbe 3,5 3,5 3,5 3,6
G-U Dienstleistungsbereich 4,6 4,6 4,6 4,6
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Bremen
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,7 * 4,3 *
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden * * * *
C Verarbeitendes Gewerbe 4,8 4,9 4,9 4,9
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 5,8 5,9 6,1 5,9
Textilien und Bekleidung und Leder 2,8 * * 2,2
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) * * * *
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,8 3,6 4,4 4,6
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,7 3,9 3,6 3,6
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 7,2 7,6 7,7 8,1
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 2,4 2,4 2,4 2,0
Maschinenbau 3,0 3,3 3,2 3,3
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,7 4,9 4,8 4,6
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren * 2,5 2,5 *
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,3 2,8 2,5 2,0
D Energieversorgung * * * *
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 6,8 6,9 7,1 7,3
F Baugewerbe 2,7 2,5 2,5 2,9
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,9 3,0 2,9 2,9
H Verkehr und Lagerei 4,3 4,4 4,4 4,5
I Gastgewerbe 2,7 2,1 2,0 1,9
J Information und Kommunikation 3,5 3,3 3,0 3,1
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 3,1 3,2 3,2 3,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,6 4,8 4,7 5,1
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,9 2,9 2,8 2,9
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,5 2,5 2,5 2,6
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,9 6,7 6,7 6,8
P Erziehung und Unterricht 4,2 4,1 4,6 4,0
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,1 5,0 5,2 5,3
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,1 2,3 2,6 2,6
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,5 4,3 4,4 4,3
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,4 4,3 4,3 4,3
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,7 * 4,3 *
B-F Produzierendes Gewerbe 4,7 * 4,7 *
G-U Dienstleistungsbereich 4,3 4,2 4,2 4,3
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Hamburg
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 1,4 1,6 1,9
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden - - * *
C Verarbeitendes Gewerbe 4,2 4,3 4,4 4,5
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 4,5 4,3 4,3 4,4
Textilien und Bekleidung und Leder 2,3 * 1,8 0,7
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) - * - -
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 5,1 5,8 5,7 6,0
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,0 4,2 4,2 4,1
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,6 5,0 5,2 5,3
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 2,7 2,9 3,0 3,1
Maschinenbau 4,2 4,2 4,2 4,2
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,4 4,6 5,0 5,2
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,3 4,4 4,3 4,2
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,1 3,1 3,4 3,5
D Energieversorgung 4,9 5,6 * *
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 6,8 6,8 7,0 7,1
F Baugewerbe 2,4 2,4 2,4 2,4
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,5 3,4 3,3 3,4
H Verkehr und Lagerei 4,0 4,2 4,3 4,4
I Gastgewerbe 2,0 2,1 2,0 2,0
J Information und Kommunikation 2,4 2,4 2,4 2,4
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 3,9 4,0 4,0
L Grundstücks- und Wohnungswesen 2,7 2,7 2,8 2,8
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,6 2,7 2,6 2,6
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,8 3,8 3,9 3,8
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,2 7,3 7,7 7,3
P Erziehung und Unterricht 4,9 4,7 4,4 4,5
Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,4 4,4 4,4 4,5
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,4 3,4 3,4 3,5
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,8 3,9 3,8 3,6
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,1 4,2 4,2 4,2
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 1,4 1,6 1,9
B-F Produzierendes Gewerbe 4,2 4,3 4,5 4,6
G-U Dienstleistungsbereich 4,1 4,1 4,1 4,1
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Hessen
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,6 2,4 1,8 1,5
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 7,0 6,9 6,4 6,5
C Verarbeitendes Gewerbe 5,7 5,8 5,8 5,7
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 5,0 5,1 5,0 4,9
Textilien und Bekleidung und Leder 6,0 5,7 5,8 6,0
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 5,2 5,2 5,1 5,4
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 6,7 6,8 7,0 6,8
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 5,5 5,4 5,5 5,5
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 5,9 6,0 6,0 5,9
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 5,2 5,1 5,0 5,1
Maschinenbau 5,3 5,5 5,3 5,1
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,9 7,3 7,1 7,3
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 6,3 6,4 6,4 6,3
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 5,1 4,9 4,1 3,7
D Energieversorgung 7,9 7,5 7,3 7,1
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 7,8 7,2 7,1 7,2
F Baugewerbe 4,1 4,1 3,9 3,6
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,9 3,9 3,9 3,9
H Verkehr und Lagerei 5,4 5,4 5,4 5,3
I Gastgewerbe 4,5 4,1 4,5 4,5
J Information und Kommunikation 3,6 3,6 3,7 3,6
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,7 4,8 4,8 4,9
L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,7 4,6 4,6 4,6
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,7 3,7 3,7 3,8
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,8 3,0 3,0 3,2
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 8,3 8,4 8,3 8,2
P Erziehung und Unterricht 4,0 3,9 4,0 4,0
Q Gesundheits- und Sozialwesen 6,4 6,3 6,2 6,0
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4,3 3,9 3,6 3,6
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 6,0 5,6 5,6 5,7
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - * - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 5,3 5,3 5,2 5,2
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,6 2,4 1,8 1,5
B-F Produzierendes Gewerbe 5,7 5,8 5,7 5,6
G-U Dienstleistungsbereich 5,2 5,1 5,1 5,1
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Mecklenburg-Vorpommern
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,8 3,0 3,0 3,1
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 2,7 1,7 2,4 2,5
C Verarbeitendes Gewerbe 3,7 3,8 4,0 4,1
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,6 3,7 4,0 4,1
Textilien und Bekleidung und Leder 2,6 3,3 3,1 2,6
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,3 3,3 3,1 3,3
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 2,7 2,7 3,7 3,8
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,5 3,8 3,7 3,5
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,0 4,2 4,3 4,3
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,7 4,6 4,5 4,2
Maschinenbau 3,7 3,9 3,9 4,1
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,0 4,3 4,7 4,9
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,1 4,0 3,6 3,6
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,8 2,8 3,4 3,9
D Energieversorgung 4,8 5,1 5,0 5,2
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 4,8 5,1 5,1 5,0
F Baugewerbe 3,1 3,2 3,2 3,2
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,0 2,9 2,9 3,1
H Verkehr und Lagerei 3,5 3,5 3,5 3,4
I Gastgewerbe 2,5 2,5 2,5 2,5
J Information und Kommunikation 4,0 4,3 4,0 4,2
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 6,2 6,2 6,3 6,5
L Grundstücks- und Wohnungswesen 7,7 6,9 6,5 7,1
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,3 3,5 3,5 3,5
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 4,7 4,6 4,8 5,1
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,7 7,9 7,9 7,9
P Erziehung und Unterricht 6,2 5,7 5,7 5,6
Q Gesundheits- und Sozialwesen 6,0 5,9 5,9 5,9
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4,8 4,9 4,9 5,0
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,3 4,7 4,6 4,5
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - * - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 5,1 5,1 5,1 5,2
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,8 3,0 3,0 3,1
B-F Produzierendes Gewerbe 3,7 3,8 3,9 4,0
G-U Dienstleistungsbereich 5,5 5,5 5,5 5,6
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Niedersachsen
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,5 2,4 2,2 2,1
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,5 3,5 3,5 3,5
C Verarbeitendes Gewerbe 4,8 4,8 4,8 4,9
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,7 3,6 3,5 3,5
Textilien und Bekleidung und Leder 4,4 4,1 4,0 4,2
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,1 3,3 3,6 3,3
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,4 4,2 4,3 4,4
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,1 4,3 4,3 4,3
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,6 4,5 4,6 4,5
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,3 4,2 4,3 4,4
Maschinenbau 4,0 3,9 3,9 3,9
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,5 6,7 6,7 7,0
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,3 4,2 4,2 4,1
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,3 3,0 2,9 2,7
D Energieversorgung 4,2 4,4 4,3 4,4
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 4,4 4,5 4,4 4,5
F Baugewerbe 2,7 2,7 2,7 2,6
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,8 2,8 2,8 2,8
H Verkehr und Lagerei 3,3 3,3 3,3 3,4
I Gastgewerbe 2,3 2,3 2,3 2,5
J Information und Kommunikation 2,8 2,9 2,8 2,8
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 4,1 4,2 4,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,5 4,0 3,9 3,3
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,7 3,7 3,8
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,5 2,4 2,4 2,5
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,4 5,6 5,6 5,6
P Erziehung und Unterricht 4,0 3,9 3,8 3,8
Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,5 4,5 4,5 4,4
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,2 3,3 3,5 3,6
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,4 4,4 4,3 4,3
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - *
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,1 4,2 4,2 4,2
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,5 2,4 2,2 2,1
B-F Produzierendes Gewerbe 4,5 4,5 4,5 4,6
G-U Dienstleistungsbereich 3,9 4,1 4,1 4,1
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Nordrhein-Westfalen
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,4 2,5 2,5
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 11,6 11,5 10,9 10,8
C Verarbeitendes Gewerbe 4,8 4,9 4,9 5,0
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 4,0 4,0 3,8 3,7
Textilien und Bekleidung und Leder 4,6 4,6 4,6 4,7
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,7 4,7 4,9 5,1
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,8 4,9 5,0 4,9
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,4 4,4 4,7 4,9
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 5,6 5,5 5,5 5,6
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,8 5,0 5,0 5,1
Maschinenbau 4,3 4,4 4,4 4,5
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,8 6,0 6,0 6,0
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,4 4,4 4,5 4,4
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 4,0 4,2 3,9 4,0
D Energieversorgung 6,2 6,2 6,2 6,2
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 6,3 6,5 6,5 6,6
F Baugewerbe 3,5 3,4 3,4 3,3
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,3 3,3 3,3 3,3
H Verkehr und Lagerei 4,2 4,3 6,3 4,4
I Gastgewerbe 3,0 3,1 3,1 3,3
J Information und Kommunikation 4,1 4,0 4,1 4,1
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,8 4,9 5,0 5,1
L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,5 5,6 * 5,7
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 5,8 5,9 4,9 5,8
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,0 3,1 3,2 3,1
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,7 7,8 7,8 7,8
P Erziehung und Unterricht 4,4 4,4 4,3 4,4
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,2 5,2 5,3 5,3
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,6 3,5 3,5 3,5
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,9 4,9 4,8 4,8
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0,0 0,0 * 2,6
keine Zuordnung möglich 0,0 * 0,0 *
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 5,2 5,2 5,2 5,2
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,4 2,5 2,5
B-F Produzierendes Gewerbe 4,9 4,9 4,9 5,0
G-U Dienstleistungsbereich 5,2 5,3 5,3 5,3
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,5 2,0 2,2
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,6 3,6 3,6 3,4
C Verarbeitendes Gewerbe 3,8 3,8 3,8 3,9
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,4 3,5 3,5 3,6
Textilien und Bekleidung und Leder 4,5 4,4 4,2 4,0
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,5 3,5 3,5 3,5
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,3 3,4 3,3 3,4
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,9 4,0 4,1 4,1
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,6 3,7 3,4 3,5
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 3,6 3,7 3,6 3,6
Maschinenbau 3,7 3,8 3,8 3,8
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,7 4,8 4,7 4,9
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,5 3,6 3,8 3,5
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,3 3,5 3,4
D Energieversorgung 5,5 5,5 5,6 6,0
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 4,4 4,5 4,5 4,6
F Baugewerbe 3,0 2,9 2,8 2,8
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,0 3,1 3,1 3,2
H Verkehr und Lagerei 4,5 4,6 4,6 4,4
I Gastgewerbe 2,2 2,7 2,6 2,5
J Information und Kommunikation 2,8 2,9 2,9 2,9
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,3 4,4 4,5 4,5
L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,3 4,8 4,7 5,3
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 5,3 3,5 3,6 3,5
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,7 2,7 2,4 2,7
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,4 5,4 5,3 5,3
P Erziehung und Unterricht 3,8 3,7 3,2 3,1
Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,6 4,7 4,7 4,7
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2,5 3,0 3,3 3,2
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,6 4,6 4,6 4,4
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - * -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,2 4,1 4,1 4,1
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,5 2,0 2,2
B-F Produzierendes Gewerbe 3,7 3,8 3,8 3,8
G-U Dienstleistungsbereich 4,4 4,2 4,3 4,3
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Saarland
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * *
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden * * * *
C Verarbeitendes Gewerbe 3,8 3,9 3,9 4,0
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,5 3,5 3,4 3,1
Textilien und Bekleidung und Leder * * * *
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) * * * *
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 2,1 2,2 2,6 2,2
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,7 3,8 3,8 3,7
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,0 4,1 4,1 4,3
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 4,1 4,6 4,3 4,3
Maschinenbau 2,8 3,1 3,2 3,3
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,3 4,3 4,1 4,3
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,3 3,9 3,8 3,5
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 4,0 4,0 3,9 4,1
D Energieversorgung 7,0 6,6 6,2 5,1
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 4,7 * 5,2 *
F Baugewerbe 2,9 2,9 3,0 3,0
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4,1 4,0 3,9 3,9
H Verkehr und Lagerei 3,2 3,4 3,3 3,3
I Gastgewerbe 2,2 1,9 2,1 2,1
J Information und Kommunikation 2,7 2,6 2,6 2,3
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 4,2 4,2 4,4
L Grundstücks- und Wohnungswesen 2,5 2,4 2,6 3,0
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,3 3,6 3,4 3,5
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,7 2,6 2,8 2,9
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,1 6,3 6,3 6,1
P Erziehung und Unterricht 4,5 4,5 4,1 3,8
Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,7 4,7 4,8 4,8
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,7 3,5 4,0 4,1
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,9 4,0 4,0 3,8
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,2 4,3 4,3 4,2
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * *
B-F Produzierendes Gewerbe * * * *
G-U Dienstleistungsbereich 4,4 4,4 4,4 4,3
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Sachsen
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,3 3,3 3,0 3,1
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,8 3,8 3,9 4,1
C Verarbeitendes Gewerbe 3,3 3,3 3,3 3,3
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 2,9 2,9 2,9 2,9
Textilien und Bekleidung und Leder 3,4 3,5 3,3 3,2
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 2,8 2,8 2,7 3,1
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,3 3,3 3,4 3,5
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,1 3,1 3,0 2,9
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,4 3,5 3,5 3,4
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 3,2 3,4 3,4 3,6
Maschinenbau 3,3 3,3 3,4 3,4
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 3,5 3,4 3,3 3,5
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,7 3,6 3,4 3,4
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,2 2,9 2,3 2,5
D Energieversorgung 4,2 4,4 4,2 4,2
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 4,7 4,8 4,8 4,7
F Baugewerbe 2,3 2,4 2,5 2,4
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,7 2,8 2,8 2,8
H Verkehr und Lagerei 3,0 2,9 2,9 3,1
I Gastgewerbe 3,1 3,2 3,2 3,0
J Information und Kommunikation 2,8 2,8 2,7 2,7
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,5 4,6 4,8 5,0
L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,4 4,3 4,0 4,1
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,9 2,8 2,9 2,9
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,4 3,5 3,6 3,7
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,8 6,8 6,6 6,5
P Erziehung und Unterricht 4,3 4,1 4,0 3,9
Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,5 4,5 4,5 4,5
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,4 3,4 3,5 3,5
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,0 4,1 4,1 4,0
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,1 4,2 4,1 4,1
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,3 3,3 3,0 3,1
B-F Produzierendes Gewerbe 3,2 3,3 3,3 3,3
G-U Dienstleistungsbereich 4,6 4,6 4,5 4,5
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Sachsen-Anhalt
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 2,2 2,2 2,2
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 4,8 4,6 4,3 4,3
C Verarbeitendes Gewerbe 2,9 2,9 2,8 2,8
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 2,5 2,5 2,5 2,4
Textilien und Bekleidung und Leder 1,8 2,2 2,1 3,1
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 2,7 2,9 3,1 3,3
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 2,8 2,7 2,8 2,9
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,0 2,9 2,8 2,8
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,2 3,2 3,2 3,1
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 2,9 2,8 2,6 2,7
Maschinenbau 2,9 2,8 2,9 2,8
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 2,6 2,8 3,0 3,0
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,2 3,2 3,3 2,9
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,8 2,5 2,4 2,7
D Energieversorgung 3,6 3,5 3,5 3,4
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 3,6 3,5 3,5 3,5
F Baugewerbe 2,2 2,1 2,0 2,1
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,3 2,3 2,3 2,3
H Verkehr und Lagerei 2,9 2,9 2,9 2,8
I Gastgewerbe 2,3 2,4 2,5 2,3
J Information und Kommunikation 2,5 2,6 2,5 2,3
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 5,1 5,0 4,8 5,2
L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,4 4,1 3,5 3,2
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,7 2,8 2,6 2,6
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,0 3,3 3,3 3,4
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,8 6,5 6,3 6,1
P Erziehung und Unterricht 3,6 3,5 3,7 3,7
Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,4 4,4 4,3 4,2
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,9 3,7 3,9 3,8
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,9 3,9 3,7 3,5
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 3,8 3,6 3,6 3,5
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 2,2 2,2 2,2
B-F Produzierendes Gewerbe 2,9 2,8 2,8 2,8
G-U Dienstleistungsbereich 4,3 4,1 4,0 3,9
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Schleswig-Holstein
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,1 3,0 2,8 2,8
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,9 3,2 3,1 3,2
C Verarbeitendes Gewerbe 4,1 4,1 4,2 4,2
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,3 3,3 3,5 3,6
Textilien und Bekleidung und Leder 7,1 3,5 2,5 1,9
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,5 3,8 3,7 3,8
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,0 4,1 4,5 4,4
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,7 3,6 3,7 3,9
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,9 4,0 3,9 4,3
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 3,6 3,5 3,6 3,5
Maschinenbau 4,4 4,6 4,6 4,6
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,0 5,9 6,3 6,4
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,5 4,3 4,1 4,3
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,5 3,3 3,2
D Energieversorgung 5,4 5,2 5,4 5,5
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 4,8 5,0 4,9 5,2
F Baugewerbe 2,6 2,6 2,6 2,6
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,1 3,1 3,1 3,1
H Verkehr und Lagerei 4,1 4,0 3,9 4,1
I Gastgewerbe 2,3 2,4 2,5 2,5
J Information und Kommunikation 2,8 3,4 3,6 3,5
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,3 4,2 4,1 4,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen 3,4 3,3 3,3 3,0
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,4 3,7 3,9
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,4 3,5 3,6 3,7
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,3 6,3 6,3 6,3
P Erziehung und Unterricht 3,7 3,5 3,6 3,7
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,4 5,3 5,3 5,2
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4,1 3,9 3,8 4,3
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,1 4,2 4,3 4,4
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,4 4,3 4,4 4,4
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,1 3,0 2,8 2,8
B-F Produzierendes Gewerbe 4,0 3,9 4,0 4,1
G-U Dienstleistungsbereich 4,5 4,5 4,5 4,5
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
Thüringen
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,8 3,8 3,9 3,9
B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 5,3 4,6 4,2 4,1
C Verarbeitendes Gewerbe 3,9 3,8 3,8 3,8
dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,2 3,0 2,8 3,2
Textilien und Bekleidung und Leder 4,0 3,9 3,9 4,1
Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,8 3,4 3,5 3,3
Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,8 3,6 3,5 3,5
Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen,
Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,8 3,9 3,8 3,8
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,8 3,8 3,6 3,7
Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische
Ausrüstungen 3,8 3,8 3,8 3,8
Maschinenbau 3,5 3,5 3,5 3,5
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,6 5,1 5,3 5,4
Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,9 3,9 3,7 3,7
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,3 2,9 2,8 2,9
D Energieversorgung 4,5 4,4 4,4 4,3
E
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzung 5,3 5,1 5,1 4,9
F Baugewerbe 2,4 2,5 2,5 2,4
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,0 3,1 3,0 3,1
H Verkehr und Lagerei 3,3 3,4 3,5 3,3
I Gastgewerbe 2,9 3,0 3,1 3,2
J Information und Kommunikation 3,1 3,0 2,9 2,9
K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 5,5 5,3 5,4 5,3
L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,3 4,9 4,9 4,8
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,6 3,5 3,5
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,1 3,2 3,4 3,4
O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,9 6,9 6,7 6,7
P Erziehung und Unterricht 4,7 4,6 4,4 4,0
Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,5 5,3 5,2 5,0
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,8 3,9 3,9 4,1
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 5,3 5,2 5,1 5,2
T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - -
keine Zuordnung möglich - - - -
Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote
2013 2014 2015 2016
Insgesamt 4,6 4,6 4,5 4,4
dar. (nach Sektoren)
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,8 3,8 3,9 3,9
B-F Produzierendes Gewerbe 3,8 3,7 3,7 3,7
G-U Dienstleistungsbereich 5,1 5,1 5,0 4,9
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher
ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann,
mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der
Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich
vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).
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