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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/330306.07.2018

Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter

Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind hochqualifiziert und haben trotz ihrer exzellenten Ausbildung enorme Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Entsprechend hoch ist die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Personengruppen/generische-Publikationen/AM-kompakt-Situation-schwer behinderter-Menschen.pdf).

Etliche Unternehmen handeln vorbildlich und stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen ein und nehmen dazu Unterstützungsangebote zum barrierefreien Umbau des Arbeitsplatzes zu Recht in Anspruch. Andere Unternehmen verzichten auf die Arbeitskraft von Menschen mit Behinderungen und zahlen die Ausgleichsabgabe, die aufgrund ihrer überschaubaren Höhe offenbar keinen überzeugenden Anreiz darstellt, Menschen mit Behinderungen einzustellen (www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schwerbehinderte-arbeitsmarkt- 100.html und www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeitsmarkt--- nürnbergviele-unternehmen-erfuellen-behinderten-quote-nicht-dpa.urn-newsml-dpa-com- 20090101-180416-99-912466).

Die eingenommenen Gelder der Ausgleichsabgabe werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet und durch die Integrationsämter der Länder für finanzielle Leistungen ausgegeben.

Unternehmen scheuen die Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern und manche sind auch nur unzureichend über die Vielfalt der Unterstützungsleistungen informiert. Menschen mit Behinderungen haben zwar in den Integrationsämtern kompetente Ansprechpartner, sie erfahren jedoch auch viele Hindernisse insbesondere bei den Bewilligungen von Arbeitsassistenzen (www.weser-kurier.de/ bremen/bremen-stadt_artikel,-leitentscheidung-zu-arbeitsassistenzen-erwartet-_ arid,1691329.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Wie hat sich die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwerbehinderungen in Deutschland von 2005 bis 2017 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

2

Wie hat sich die Erwerbsquote der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter seit 2013 in Höhe von 45,1 Prozent verändert, bzw. wann werden aktuelle Zahlen dazu erhoben?

3

Wie hoch ist der prozentuale und absolute Anteil der Menschen mit Behinderungen, die jeweils von der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden?

4

Wie viele Führungspositionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Menschen mit Schwerbehinderungen eingenommen?

5

In welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesanstalt bzw. die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter hinsichtlich der Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Behinderung zusammen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese Zusammenarbeit?

6

Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsämter in den Bundesländern hinsichtlich der Fachaufsicht organisiert, und wie viele Integrationsämter gibt es bundesweit (bitte nach Bundesländern und Orten aufschlüsseln)?

7

Wie viele Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit in den Integrationsämtern?

8

Welche Aufgaben haben die Integrationsämter zu erfüllen?

9

Wie viele Integrationsämter sind barrierefrei und wie viele sind nicht barrierefrei zu erreichen?

10

Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten in den Integrationsämtern, und in welchem prozentualen Verhältnis stehen diese Ausgaben zu den finanziellen Bewilligungen für Menschen mit Behinderungen und für Arbeitgeber?

11

Wie viele Unternehmen haben die Beschäftigungspflichtquote laut § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in dem Jahren 2013 bis 2017 nicht erfüllt, wie viele Arbeitsplätze waren betroffen, und wie hoch waren die zu leistenden Zahlungen in Form der Ausgleichsabgabe (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

12

Von welchen Branchen wurde die Zahlung der Ausgleichsabgabe überwiegend genutzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Wie viele Unternehmen aus welchen Branchen haben von bewilligten Zuschüssen der Integrationsämter am meisten profitiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Auf welche Summe belief sich der Ausgleichsfonds auf Basis der in § 160 SGB IX zu leistenden Zahlungen in den Jahren 2013 bis 2017?

15

Wie wirkte sich die in § 160 Absatz 3 SGB IX geregelte jährliche Dynamisierung seit 2013 tatsächlich aus, und hält die Bundesregierung die Kopplung an § 18 Absatz 1 SGB IV weiterhin für sachgerecht?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, und falls ja, welche Erhöhung ist vorgesehen, und falls nein, warum nicht?

17

Nach welchem Schlüssel wird der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltete Ausgleichsfonds an die Länder bzw. die Integrationsämter oder an weitere Stellen verteilt, und nach welchem Verfahren erfolgen Abrechnung und Verwendungsnachweis?

18

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem Ausgleichsfonds ausnahmslos zweckgebunden zu verwenden?

19

In welchem prozentualen Verhältnis stehen die zur Verfügung stehenden Mittel des Ausgleichsfonds und die nicht ausgegebenen Mittel?

20

Was geschieht mit nicht ausgegebenen Mitteln des Ausgleichsfonds, und wer verwaltet diese Mittel?

21

Welche Maßnahmen und Leistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Integrationsämtern aus der Ausgleichsabgabe finanziert, und auf welcher Rechtsgrundlage wird die Auswahl getroffen?

22

Welchen Ermessensspielraum haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Integrationsämter bei ihren Entscheidungen?

23

Werden einzelne Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung gedeckelt, falls ja, welche, und auf welcher Rechtsgrundlage?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz vom 15. April 2014?

25

Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung dargelegte Auffassung der BIH, dass eine Assistenzkraft ein Bruttoeinkommen von maximal 50 Prozent des Bruttoeinkommens des betroffenen behinderten Menschen erzielen darf, und falls ja, aus welchen Gründen, und falls nein, inwieweit hat die Bundesregierung bei der BIH, den Ländern bzw. Integrationsämtern ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht?

26

Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung dargelegte Auffassung der BIH, dass bei einer täglichen Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen von 8 Stunden in der Regel ein Unterstützungsbedarf von bis zu höchstens 4 Stunden als ausreichend gilt, und falls ja, aus welchen Gründen, und falls nein, inwieweit hat die Bundesregierung bei der BIH, den Ländern bzw. Integrationsämtern ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht?

27

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Anwendung der restriktiven BIH-Empfehlungen durch die Integrationsämter?

28

Empfiehlt die Bundesregierung den Bundesländern, die BIH-Empfehlungen bezüglich der Arbeitsassistenz nicht mehr anzuwenden?

29

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Bundesländer diese Empfehlungen anwenden und welche nicht?

30

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Ablehnung von Arbeitsassistenzen einem Berufsverbot für die Menschen mit Behinderung gleichkommen kann?

31

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge aus Bewilligung einer Arbeitsassistenz bei den Integrationsämtern gestellt wurden, und wie viele davon sind bewilligt bzw. abgelehnt worden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

32

Wie viele dieser Anträge wurden von abhängig beschäftigten Menschen und wie viele wurden von Selbständigen gestellt bzw. bewilligt und abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

33

Wie viele Anträge wurden von Vollzeitbeschäftigten und von Teilzeitbeschäftigten eingereicht, und wurden diese bewilligt bzw. abgelehnt?

34

In wie vielen Fällen wurden Schwerbehindertenvertretungen von den Integrationsämtern bei Kündigungen zur Stellungnahme aufgefordert, und in wie vielen Fällen haben sich Integrationsämter der Stellungnahme angeschlossen?

Berlin, den 4. Juli 2018

Christian Lindner und Fraktion

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