Finanzielle Belastungen in Trennungsfamilien
der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der deutschen Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren ein spürbarer Wandel im Rollenverständnis von Frauen und Männern bei der Betreuung von gemeinsamen Kindern Einzug gehalten: Immer häufiger möchten sich beide Elternteile aktiv an der Betreuung und Erziehung der Kinder beteiligen, wie beispielsweise die Nachfrage nach dem Elterngeld zeigt.
Durch eine Trennung der Eltern ändert sich nicht nur das Sozialgefüge für Eltern und Kinder, sondern die Trennung geht meist einher mit einer Verschiebung der finanziellen Lasten. Die von Gerichten angeordneten Entscheidungen orientieren sich dabei noch immer am Residenzmodell. Das führt nicht nur in Bezug auf die Betreuung und Erziehung, sondern vor allem bei der finanziellen Aufteilung der Elternverantwortung zu großen Auseinandersetzungen und Ungleichheiten.
Durch solche Entscheidungen im Sinne des Klischees „Einer betreut, einer zahlt“, wobei der Mutter oft die Rolle der Erzieherin und dem Vater die des Ernährers zufällt, finden sich Paare in einem tradierten Rollenbild wieder. Alleinerziehende gelten dabei heute als besonders armutsgefährdet. Bei dieser Betrachtung wird jedoch teilweise außer Acht gelassen, dass es dem anderen Elternteil, der in der Pflicht ist, die Erziehung der Kinder zu finanzieren, oftmals nicht viel besser geht. Auch hier rutschen immer mehr Eltern in die Armut oder leben an der Armutsgrenze. Diese monetäre Schieflage ist für alle Beteiligten – insbesondere für Kinder – zusätzlich zur Trennung belastend. Im Mittelpunkt muss auch nach einer Trennung das Wohl der Kinder stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Inwieweit deckt sich die Einschätzung der Bundesregierung mit der der Fragesteller, dass die Lebensrealität und die damit zusammenhängenden Rechtsnormen im Familienrecht (Sorge, Umgang und Unterhalt) nicht mehr deckungsgleich sind?
Inwieweit und bei welchen Schnittstellen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung für Familien durch die fehlende Abstimmung vieler Einzelregelungen unbeabsichtigte Wirkungen, die den Gesetzeszwecken und familienpolitischen Zielen zuwiderlaufen?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um diese Wirkungen aufzuheben?
Falls ja, welche und in welchem Zeitraum?
Falls nein, warum nicht?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Alleinerziehende“?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass in Trennungsfällen meist ein Elternteil hauptsächlich erzieht und der andere vor allem für den Unterhalt aufkommt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, ist der Begriff der oder des Alleinerziehenden nicht widersprüchlich?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgrund des tradierten Rollenmodells des „Einer erzieht und einer zahlt“?
Falls ja, in welchem Rahmen plant die Bundesregierung, tätig zu werden?
Falls nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt, die finanzielle Verantwortung für Kinder auf einer rechtlich abgesicherten und gültigen Basis nach einer Trennung zwischen den Eltern aufzuteilen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine anteilige erzieherische und finanzielle Betreuung rechtlich besser abbilden zu können?
In welchem Zeitrahmen ist mit Vorschlägen (Gesetzesänderungen oder -novellierungen) zu rechnen?
Falls die Bundesregierung keine Maßnahmen plant, wie begründet sie dies?
Wie weit ist die Arbeit der Expertenarbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (www.welt.de/politik/deutschland/article177103376/Scheidungsfamilien-Kindeswohl-soll-Vorrang-haben.html) mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zu einer Novellierung der betroffenen Rechtsnormen fortgeschritten?
In welchem Zeitrahmen erarbeitet die Expertenarbeitsgruppe einen Vorschlag?
Wie setzt sich die Expertengruppe konkret zusammen (bitte mit Namen und Funktion auflisten)?
Wie und wann wird der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit über laufende Ergebnisse der Expertengruppe informiert?
Plant das BMJV eine Veröffentlichung der bisherigen Ergebnisse z. B. in Form eines Zwischenberichts? Falls ja, bitte Monat und Jahr angeben, falls nein, warum nicht?
Wann ist mit dem Abschlussbericht der Expertenarbeitsgruppe zu rechnen (bitte Monat und Jahr angeben)?
Werden Vorschläge von Fachanwälten mit in die Ausarbeitung einbezogen (z. B. durch den Gesetzgebungsausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins; www.welt.de/politik/deutschland/article177103376/Scheidungsfamilien-Kindeswohl-soll-Vorrang-haben.html)? Falls ja, über welchen Modus und zu welchem Zeitpunkt? Falls nein, warum nicht?
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2531 erhalten 641 320 Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss (Stand: 31. Dezember 2017). Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartende Gesamtzahl der Unterhaltsvorschussberechtigten?
Falls keine genauen Zahlen vorliegen, mit welcher Schätzung rechnet die Bundesregierung (vgl. zur Festsetzung des Haushaltstitels im Einzelplan 17 Unterhaltsvorschuss)?
Wie hoch ist die Steigerung der Anträge auf Unterhaltsvorschuss seit der Gesetzesänderung vom 1. Juli 2017 (bitte nach Bundesland sowie prozentual und absolut aufschlüsseln)?
Gibt es Erkenntnisse bzw. Statistiken darüber, ob getrennt erziehende Familien häufiger von Armut betroffen sind als zusammenlebende Familien (wenn ja, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen beantragen Alleinerziehende Hartz IV (bitte nach Bundesland und Anzahl der Kinder im Haushalt aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen klagen Alleinerziehende auf Unterhalt (bitte nach Bundesland und Geschlecht der Alleinerziehenden aufschlüsseln)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viel Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner in Deutschland gezahlt wird (bitte nach Bundesland, Geschlecht der Partner sowie Alter der Kinder aufschlüsseln)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die Gruppe der als nicht alleinerziehend geltenden Elternteile immer öfter in finanzielle Nöte kommt bzw. durch die Doppelbelastung – auch erziehen zu wollen und zahlen zu müssen – sich finanziell übernimmt?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Zahlen vor, aus denen hervorgeht, wie viele der Unterhaltspflichtigen zahlungsunfähig sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnis darüber, wie viele der zur Zahlung verpflichteten Elternteile selbst Sozialleistungen beantragen müssen oder schon einmal mussten?
Wie viele der Unterhaltspflichtigen fallen unter die Grenze des Selbstbehalts und beantragen selbst Transferleistungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Arten von Transferleistungen werden abgerufen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Höhe umfassen diese Transferleistungen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?